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Datenschutz-Irrsinn: Erste Schule kündigt an, dass ihre Lehrer Zeugnisse wieder per Hand schreiben müssen

DÜSSELDORF. Der Datenschutz – und fehlende Dienstcomputer für die Lehrer in Deutschland – treibt Blüten: Während die Kultusminister in dieser Woche mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) über den „Digitalpakt“ stritten (News4teachers berichtete), hat in Düsseldorf eine erste Schule angekündigt, die anstehenden Zeugnisse wieder per Hand erstellen zu wollen. Hintergrund: Das NRW-Schulministerium verlangt seit Kurzem, dass Lehrer, die ihre Privatrechner für dienstliche Belange nutzen, eine elfseitige Datenschutzerklärung unterschreiben – und sich damit verpflichten, umfassende Sicherheitsgarantien abzugeben. Laut GEW ein Ding der Unmöglichkeit. Die Düsseldorfer Schule hat darauf jetzt reagiert.

Notizen zu Schülerleistungen? Datensicher nur per Hand – meint die Düsseldorfer Grundschule. Foto: Jorma Bork / pixelio.de

Bislang nutzen dafür die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule im Düsseldorfer Stadtteil Kaiserswerth ihre privaten Computer zu Hause. Allerdings hat das nordrhein-westfälische Schulministerium unlängst eine Dienstanweisung herausgegeben, in der strenge Voraussetzungen vorgegeben sind, die Lehrkräfte zu erfüllen haben, wenn sie private Computer und Smartphones nutzen wollen (News4teachers berichtete). Volle elf Seiten umfasst das Formular mit Erläuterungen. „Diese Erklärung sorgt dafür, dass Sie rechtssicher mit den Daten Ihrer Schülerinnen und Schülern auf Ihren privaten Endgeräten arbeiten können. Sofern Sie die hier aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Daten einhalten, ist eine Haftung für Sie ausgeschlossen“, heißt es in dem Papier. Andersherum: Wer die Vielzahl der Vorgaben nicht erfüllt – der macht sich strafbar.

Erster Schritt: „Zur Verarbeitung von dienstlichen Daten auf privaten Endgeräten der Lehrkräfte ist eine Verpflichtungserklärung durch die Lehrkraft erforderlich. Die Genehmigung wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erteilt.“

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Verpflichten soll sich die Lehrkraft dann, dass die Daten auf ihrem privaten Rechner nach einem Jahr gelöscht, dass die automatische Sperre des Privat-Computers nach maximal 15 Minuten einsetzt, wenn daran nicht gearbeitet wird, und dass keine Sicherungskopien von Daten in Clouds, also auf Servern im Internet, gezogen werden. Auch müssen Lehrerinnen und Lehrer unterschreiben, dass ihr privates Betriebssystem regelmäßig aktualisieren und warten lassen und dass ein Zugriff auf sensible Schüler-Daten beispielsweise durch Whatsapp ebenso wie die Nutzung von USB-Sticks ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus sollte ein Lehrer tunlichst sein Gerät nicht in der Schule vergessen: „Eine Aufbewahrung der Geräte über Nacht in Gebäuden der Schule ist nicht zulässig“, so heißt es. Die Gerätenummern sämtlicher genutzter Computer sind anzugeben – und, sollte sich irgendetwas an den Angaben ändern (etwa ein Gerät kaputtgehen und ersetzt werden müssen), müsse darüber die Schulleitung umgehend in Kenntnis gesetzt werden.

Schulleitungen sind verantwortlich

Ohnehin: Die Schulleitungen seien letztlich dafür verantwortlich, dass sensible Informationen geschützt seien, so betont Helga Block, Datenschutz-Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, gegenüber der „Neuen Rhein Zeitung“. Weil aber die Risiken von Datenlecks bei privaten Lehrer-Computern sehr groß seien, könnten die Schulleitungen gar nicht alle Sicherheitsaspekte überschauen – und dürften daher die Nutzung gar nicht genehmigen. Die GEW rät wiederum Lehrerinnen und Lehrern davon ab, die Genehmigung überhaupt zu beantragen, weil sie auch nicht sicherstellen könnten, alles richtig zu machen. Eigentlich gebe es nur einen Weg, den Datenschutz sicherzustellen: eine flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Dienstrechnern.

Für das 21-köpfige Kollegium der Grundschule in Düsseldorf stehen nur zwei Dienstrechner zur Verfügung – zu wenig, so meint die Schulleitung, um die Zeugnisse selbst im Schichtdienst wie gewohnt digital erstellen und bearbeiten zu können. Und für die privaten Rechner der Lehrer will sie die Verantwortung nicht übernehmen. Deshalb wurde nun die Schulkonferenz darüber informiert, dass die Zeugnisse nun wieder wie früher per Hand geschrieben würden. Für die Schüler und Eltern misslich: Die bislang sehr ausführliche Darstellung des Lern- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler in den ersten und zweiten Klassen werde notgedrungen kürzer ausfallen. Die Elternvertreter der Schule sind nach Medienberichten darüber nicht glücklich. Agentur für Bildungsjournalismus

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema heiß diskutiert.

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