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Datenschützer kritisiert Lehrer harsch dafür, WhatsApp zu nutzen (“unterbelichtet”!)

WIESBADEN. Der oberste Datenschützer Hessens hat die Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp an Schulen mit harschen Worten kritisiert. Vorgaben des Kultusministeriums würden ignoriert. «Lehrer sind datenschutzrechtlich unterbelichtet», so schimpfte er.

Praktisch, aber datenschutzrechtlich bedenklich: WhatsApp. Foto: Jan Persiel / flickr (CC BY-SA 2.0)

Der hessische Datenschutzbeauftragte kritisiert die Nutzung von WhatsApp an Schulen. «Lehrer sind datenschutzrechtlich unterbelichtet», sagte der oberste Datenschützer des Landes, Michael Ronellenfitsch, am Montag in Wiesbaden. Für die Nutzung von WhatsApp im Schulbereich gebe es keine Rechtsgrundlage. Viele Lehrkräfte vermittelten den Eindruck, als sei es ohne diesen Dienst nahezu unmöglich, mit Eltern und Schülern in Kontakt zu treten. Teilweise würden Vorgaben des Kultusministeriums ignoriert, heißt es im jüngsten Bericht des Datenschutzbeauftragten für 2018.

Austausch personenbezogener Daten? Für Lehrer ein “No-Go”

Insgesamt haben sich nach Angaben von Ronellenfitsch zuletzt deutlich mehr Menschen als in der Vergangenheit an ihn gewandt. Habe es 2017 noch etwa 7997 Beschwerden oder Beratungen gegeben, seien es 2018 schon 12.736 gewesen.

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Ronellenfitsch kritisierte unter anderem, dass WhatsApp über eine Vielzahl von Daten seiner Nutzer verfüge und damit teils detaillierte Beziehungs- und Interessensprofile bilden könne. Außerdem würden mit der Anmeldung automatisch alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte an den Anbieter übertragen. Geschehe dies ohne Einwilligung der Betroffenen, bestehe die Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, warnte Ronellenfitsch und berief sich unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld aus dem Jahr 2017.

Kultusministerium plant, eigenen Messenger anzubieten

«Ich sehe die Nutzung von WhatsApp sehr kritisch», sagte Stefan Wesselmann, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. Gerade der Austausch personenbezogener Daten zwischen Lehrern und Eltern – etwa über die Versetzung des Kindes – sei ein No-Go. «Man darf nicht darauf setzen, dass alle das verwenden», kritisierte Wesselmann. Auch andere Medien wie Elternbriefe könnten herangezogen werden, Vertretungspläne seien häufig online einsehbar.

Die datenschutzkonforme Kommunikation sei in der Schule besonders wichtig, erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums. Man plane, das Schulportal zukünftig in einer weiteren Ausbaustufe um einen entsprechenden Messenger zu erweitern. dpa

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Viele Grauzonen bei dienstlicher WhatsApp-Nutzung – Lehrer wünschen sich klarere Regeln

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