BONN. Ein früherer Lehrer ist in Bonn von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine 14 Jahre alte Schülerin missbraucht zu haben. Dem 57-jährigen Pädagogen sei keine Straftat nachzuweisen, urteilte das Bonner Landgericht am Dienstag. Dabei ist unstrittig, dass der HIV-positive Mann Sex mit dem Mädchen hatte. „Unsere Aufgabe ist es nicht, über Moral zu urteilen, sondern uns an Gesetze zu halten“, erklärte das Gericht.
Zum einen seien sexuelle Kontakte zu einer 14-Jährigen nicht grundsätzlich strafbar, so befand der Richter. Zum anderen habe sich der Angeklagte vor den ersten sexuellen Handlungen vom Schuldienst beurlauben lassen. Er sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ihr Lehrer und die 14-Jährige keine so genannte Schutzbefohlene mehr gewesen. Das sei die entscheidende Frage gewesen, führte der Richter einem Bericht des Bonner „General-Anzeigers“ zufolge aus. Dabei hätten sich zwar Zweifel an der Aussage des Lehrers ergeben, dass es erst zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, nachdem er sich bereits vom Schuldienst habe beurlauben lassen. Letzten Endes habe sich diese Aussage aber auch nicht widerlegen lassen.
Sie sei seine liebste und beste Schülerin gewesen
Mit wertvollen Geschenken – wie Smartphone, Markenschuhen, Brosche oder Dessous – habe er das Mädchen manipuliert, heißt es in der Anklage. Dem Lehrer sei klar gewesen, dass die Schülerin mit so einer Beziehung emotional überfordert gewesen sei. Zumindest eine – strafbare – Bezahlung sei in den Geschenken nicht zu erkennen, befand hingegen das Gericht. Außerdem habe er seine HIV-Erkrankung nachgewiesenermaßen medikamentös behandeln lassen, so dass er nicht ansteckend gewesen sei.
Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht von einer einvernehmlichen Beziehung gesprochen. Am ersten Verhandlungstag verlas er drei Stunden lang eine 45-seitige Erklärung. Demnach sei der Sex einvernehmlich gewesen, die Initiative sei von dem Mädchen ausgegangen, das seine liebste und beste Schülerin gewesen sei. Bis dahin habe er als Homosexueller ein generelles sexuelles Desinteresse an Frauen gehabt. Wegen der Beziehung zu der Schülerin habe er sich auch vom Schuldienst beurlauben lassen, um «rechtlich auf der sicheren Seite» zu sein, sagte der Angeklagte.
Schülerin will später zu ihrem Ex-Lehrer ziehen
«Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, muss strafbar sein», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Anklage hatte dem 57-Jährigen vorgeworfen, eine Notlage der 14-Jährigen ausgenutzt und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Laut „General-Anzeiger“ will die mittlerweile 16-Jährige, die inzwischen von ihrer Familie getrennt in einem Heim lebe, nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem ehemaligen Lehrer ziehen. Die Familie protestierte dem Bericht zufolge nach der Urteilsverkündung lauthals gegen den Freispruch. News4teachers / mit Material der dpa
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