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Landkreis meldet “Alarmstufe: Dunkelrot” – Unterricht läuft ohne Abstand weiter

MARBURG. Die Kultusministerkonferenz hat in einem Beschluss gestern die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für den Schulbetrieb in Risikogebieten zwar zur Kenntnis genommen – mehr aber auch nicht. Welche Konsequenzen das für die Seuchenbekämpfung in der Praxis hat, zeigt das aktuelle Beispiel des hessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf. Dort herrscht “Alarmstufe: Dunkelrot” – nur für die Schulen nicht. 

Warum im Kreisgebiet die höchste “Eskalationssstufe” gilt, an Schulen aber nur Stufe 2 von 4 – das bleibt unklar. Illustration: Shutterstock

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) liegt im hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf bei aktuell bei 223,1 – und ist um 34,1 im Vergleich zum Vortag gestiegen. Der Kreis befinde sich damit “in der fünften von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der hessischen Landesregierung” zur Eindämmung des Corona-Virus, so teilt die Verwaltung mit. Heißt: Der Kristenstab des hessischen Gesundheitsministeriums übernimmt jetzt die Regie der Corona-Maßnahmen im Kreisgebiet. Das hat auch Konsequenzen für den Schubetrieb. Aber: Nur wenige.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen würden nun die Schutzmaßnahmen an Schulen verstärkt, so heißt es. Es gelte jetzt die Stufe 2 (von insgesamt 4) des vom hessischen Kultusministerium entwickelten Stufenplans, so heißt es.

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“Kein klassenübergreifender Unterricht mehr ab Klasse 5”

Das bedeutet konkret: „Neben der bereits geltenden Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 soll es jetzt feste Lerngruppen, also keinen klassenübergreifenden Unterricht mehr geben, um eine Durchmischung der Gruppen zu verhindern. Dies kann sich auch auf den Sportunterricht auswirken. Dieser soll möglichst draußen stattfinden und beschränkt sich unter Umständen auf ein Bewegungsangebot. Für die Grundschulen gilt zudem, dass die Anzahl der pro Lerngruppe eingesetzten Lehrkräfte weitestgehend zu beschränken ist. Lehrkräfte oder anderes Personal, die in mehr als einer Lerngruppe eingesetzt werden, müssen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

RKI-Empfehlungen werden nicht eingehalten

Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für den Schulbetrieb in Riskogebieten beachtet der Landkreis damit nicht. Das RKI empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin). News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

RKI-Chef: Es gab mehrere hundert Corona-Ausbrüche an Schulen – er appelliert an Kultusminister, die RKI-Empfehlungen zu beachten

 

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