DÜSSELDORF. Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium hat die Schulen in dem Bundesland vor Protesten von Maskengegnern am 9. November gewarnt. Es gebe Hinweise, dass die Initiative «Querdenken 711» deutschlandweit an 1000 Schulen «Aktionen gegen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durchführen will», so das Düsseldorfer Ministerium in einer Rundmail an alle Schulen. Irritierend: Das Ministerium warnt Lehrer, sich an den Aktionen zu beteiligen. «Querdenken 711» bietet unterdessen Blanko-Vorlagen für Strafanzeigen an, die Eltern gegen Lehrer und Erzieher stellen sollen.
Demnach sollen «Querdenken»-nahe Eltern planen, Kinder und deren Eltern auf dem Schulweg anzusprechen und ihnen unwirksame Masken mit dem «Querdenken»-Logo in die Hand zu drücken oder eine CO2-Messung unter den Masken der Kinder anzubieten. Laut Ministerium hat sich die Initiative dafür extra «das besondere Datum des 9. Novembers» ausgesucht. Auf einer in der E-Mail verlinkten Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung wird der «Schicksalstag» der deutschen Geschichte erklärt, an dem 1938 die Pogromnacht stattfand und 1989 die Mauer fiel.
Lehrer sollen die Schüler im Vorfeld warnen und aufklären – und notfalls die Polizei rufen
Da aus Sicht des Ministeriums «damit zu rechnen ist, dass Schülerinnen und Schüler und deren Eltern möglicherweise zu Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (…) aufgerufen werden sollen, mit denen sie ihre Gesundheit oder die Gesundheit anderer (auch in der Schule) gefährden können», sollen die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld gewarnt und aufgeklärt werden. Sollten Maskengegner Schulgelände betreten oder Kinder und Jugendliche bedrängen, sollen die Lehrer die Polizei rufen, so das Ministerium.
Grundsätzlich gelte: «Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schülerinnen und Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können.»
Gleiches gelte «auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zB. wenn Schülerinnen und Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).»
Ministerium warnt Lehrer davor, sich an den Aktionen gegen die Maskenpflicht zu beteiligen
Irritierend: Das Schulministerium rechnet offenbar damit, dass sich auch Lehrer an den geplanten Anti-Masken-Aktionen beteiligen wollen. So heißt es in der Mail: «Eine Teilnahme von Schulen an derartigen „Aktionen“ kommt unter dem Gesichtspunkt schulischer Neutralität und aus Gründen des Infektionsschutzes selbst dann nicht in Betracht, wenn dies intensiv vorbereitet und begleitet werden würde. Zum politischen Engagement von Lehrkräften weise ich ebenfalls auf die bekannten und geltenden Regelungen hin.»
«Querdenken 711»-Gründer Michael Ballweg schrieb unterdessen in einer Pressemitteilung am Donnerstag, es gebe gar keinen entsprechenden Plan für den 9. November. «Bei der Aktion handelt es sich um einen Test unserer Kommunikationsstrukturen. Wir werden immer wieder vor einer Unterwanderung gewarnt, der wir aktiv begegnen und mit Audits entgegenwirken.» Der angebliche Plan war Mitte November erstmals in einer Kölner Zeitung thematisiert worden. Dort hieß es, dass dem Medium ein detaillierter Plan für die Aktion vorliege, dessen Absender Ballweg sei.
Ob die geplante Aktion tatsächlich nur ein Fake war, blieb zunächst unklar. Das Ministerium blieb bei seiner Warnung, durch die die Schulen «auf den Fall der Fälle vorbereitet» seien. «Wenn sich nun herausstellen sollte, dass die vermeintlichen Organisatoren bewusst Falschmeldungen gestreut und damit vielerorts für Verunsicherung gesorgt haben, dann ist diese perfide Methode aufs Schärfste zu verurteilen», so Staatssekretär Mathias Richter. News4teachers / mit Material der dpa
Die Initiative „Querdenken 711“ bringt aktuell Musterschreiben in Umlauf. Die Vorlagen sollen Eltern dabei unterstützen, Lehrer und Erzieher anzuzeigen, die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus wie die Maskenpflicht in ihren Bildungseinrichtungen durchsetzen. So sieht ein solcher Musterbrief aus:
„Diese Vorlage kann für folgende Fälle in Baden-Württemberg verwendet werden:
1. Ihrem Kind wurde der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Unterricht aus folgenden Gründen verweigert:
- Es hat keine keine Maske getragen
- Es hat die Hände nicht desinfiziert
- Es hat einer Temperaturmessung nicht zugestimmt
2. Ihr Kind wurde von einer Lehrkraft oder einer anderen am Schulalltag beteiligten Person durch folgende Punkte dazu gebracht, eine Maske zu tragen, die Hände zu desinfizieren oder einer Temperaturmessung zuzustimmen:
- Verbaler Druck (du musst die Maske aufsetzen, das ist Pflicht, du kannst andere Menschen krank machen, diese können sterben, unsolidarisches Verhalten, anschreien usw.)
- Androhung von Strafen (wie Schulverweis, Sanktionen, Ausgrenzung im Klassenverbunde, Geldstrafen usw.)
Wichtige Hinweise:
Die bewusste Falschangabe eines vermeintlichen Sachverhaltes kann u.a. den Straftatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllen. Daher immer korrekte Angaben machen !
Zudem gilt das Gebot der allerhöchsten Sachlichkeit bei der Anzeigenverfassung (auch wenn es schwerfallen mag). Denn eine Beleidigung etc. stellt einen Straftabestand dar. Der Steller der Anzeige bekommt keine Einsicht in die Akten. Akteneinsicht erhält nur ein beauftragter Rechtsanwalt.
Die Strafanzeige sollte via Telefax (mit Faxnachweis) oder via Einwurfeinschreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft versandt werden.
Falls das Verfahren eingestellt wird, bekommt der Steller eine Information von der Staatsanwaltschaft. Gegen diese Entscheidung kann ggf. ein Rechtsmitteleingelegt werden. Hierzu sollte jedoch ein Anwalt hinzugezogen werden, da nur er die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels anhand des Akteninhaltes (s.o.) beurteilen kann.
Das folgende Musterschreiben wurden von einem Anwalt gegen geprüft
– Musterschreiben –
Abs.
Max Mustermann
Ohne-Maske-Platz 711
711 Geht Garnicht
An die
Staatsanwaltschaft „Name“
Ihr-seid-für-unseren-Schutz-da Str. 100
712 Wissenwir
Ort, Datum
Strafanzeige gegen „Personennamen“ wegen Nötigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen „Personennamen“, wohnhaft „Straße“, „Wohnort“. (wenn nicht bekannt Namen des Schule als Arbeitgeber angeben)
Folgender Sachverhalt wird hiermit von mir als Personensorgeberechtigte/r des Kindes „Name“ zur Anzeige gebracht:
1. „Personennamen“ hat mein Kind „Name“ am „Datum/ca. Uhrzeit“, „Ort Schule & Klassenraum & Schulhof“ mit folgenden von meinem Kind wiedergegebenen Wortlaut oder Handlung erfolgreich das Betreten der Schule und somit die Teilnahme am Unterricht verweigert:
– Schilderung des Wortlauts/ der Situation –
und/oder
2. „Personennamen“ hat mein Kind „Name“ am „Datum/ca. Uhrzeit“, „Ort Schule & Klassenraum & Schulhof“ mit folgenden von meinem Kind wiedergegebenen Wortlaut oder Handlung zum Tragen einer Maske/Händedesinfizieren/Temperaturmessen genötigt:
– Schilderung der Situation –
Der Vorgang wurde zeugenschaftlich von folgender Person beobachtet:
Name, Adresse
Mein Kind hat sich durch den beschrieben Wortlaut/ Handlung genötigt gefühlt, den Anweisungen gegen den eigenen Willen folge zu leisten. Denn es hatte – Beschreibung der Gefühle / der Situation – / der Folgen für das körperliche/geistige Wohl des Kindes
Ich stelle hiermit ausdrücklich Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere wegen Nötigung (und Körperverletzung – diese bei körperlichen und/oder psychischen Folgeerscheinungen beim Kind – ggf. Kopie eines Attests beifügen)
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen meiner Strafanzeige mit und geben Sie mir Rückmeldung zum Verfahrensverlauf.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”