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Immer mehr Bundesländer impfen auch Lehrer weiterführender Schulen. NRW nicht

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HANNOVER. Sämtliche Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen sollen sich schon bald gegen das Coronavirus impfen lassen können. Ab Mai werde auch das Lehrpersonal der weiterführenden Schulen die Möglichkeit erhalten, sich über die Impfzentren impfen zu lassen, hieß es in Hannover. Auch Brandenburg will seine Impfangebote für Lehrkräfte entsprechend ausweiten. In Nordrhein-Westfalen sind die Perspektiven für Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen dagegen mau, wie die Schulministerin erkennen lässt.

Lehrerverbände fordern Impfungen für Lehrkräfte aller Schulformen, doch in etlichen Bundesländern müssen sie noch warten. Foto: Shutterstock

Bisher waren in Niedersachsen nur Grund- und Förderschullehrer impfberechtigt. Dies werde nun auf Lehrer der Sekundarstufe I und II ausgeweitet, sagte der Leiter des Corona-Krisenstabs, Staatssekretär Heiger Scholz, am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags in Hannover.

«Es ist absolut richtig und notwendig, den Beschäftigten aller Schulformen umgehend ein Impfangebot zu machen»

Die GEW begrüßte den Schritt. «Es ist absolut richtig und notwendig, den Beschäftigten aller Schulformen umgehend ein Impfangebot zu machen», sagte Landesvorsitzende Laura Pooth. Damit habe sich die Gewerkschaft mit ihrer Überzeugung durchgesetzt, sämtliche Schulbeschäftigte künftig besser zu schützen. «Wir erwarten allerdings, dass Niedersachsen bei den Impfangeboten – anders als zuletzt bei den Testungen – für eine funktionierende Umsetzung sorgt.»

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Auch Brandenburg will Lehrkräfte weiterführender Schulen zeitnah impfen. Nach den Lehrkräften an den Grund- und Förderschulen sollen auch die Pädagogen an den weiterführenden Schulen im Land bald ein Impfangebot gegen das Coronavirus bekommen. Starttermin sei Ende April für die älteren Lehrkräfte, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Donnerstag im Bildungsausschuss des Landtags an.

Gestern hatte bereits Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) angekündigt, auch Lehrer weiterführender Schulen und von Berufsschulen zum Zuge kommen zu lassen. Um eine Impfung zu bekommen, brauchen Lehrer weiterführender Schulen eine entsprechende Bescheinigung, die sie im Impfzentrum oder beim Hausarzt vorzeigen müssen. Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen diese Bescheinigungen jetzt als Formulare an die Schulen geschickt und dort von den Schulleitungen ausgestellt werden. Wermuthstropfen: In Thüringen sind derzeit alle Impftermine bis Ende April vergeben. Chancen auf eine Impfung haben Lehrer deshalb wohl erst im Mai – oder früher bei einem Hausarzt.

In Sachsen wird das Impfportal ab morgen auch für Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schulen freigeschaltet.

«Es gibt in diesem Zusammenhang keine Anzeichen dafür, dass die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen hier vorgezogen werden»

Schlechte Nachrichten dagegen für Lehrkräfte weiterführender Schulen in Nordrhein-Westfalen: Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es für sie noch keine Aussicht, geimpft zu werden. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) wünscht sich zwar, dass Lehrerinnen und Lehrer auch der weiterführenden Schulen beim Impfen gegen das Coronavirus vorgezogen werden. Zurzeit sei noch nicht absehbar, wann etwa Gymnasialkräfte in NRW geimpft werden könnten, antwortete Gebauer am Mittwoch bei einer Pressekonferenz auf eine entsprechende Frage. Eine höhere Priorisierung gelte derzeit nur für die Lehrer an Grund- und Förderschulen, weil diese den gebotenen Corona-Abstand oft nicht einhalten könnten.

«Es gibt in diesem Zusammenhang keine Anzeichen dafür, dass die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen hier vorgezogen werden», sagte Gebauer. «Gleichwohl, das darf ich sagen, dass ich mir natürlich als Bildungsministerin und verantwortlich nicht nur für die Lehrkräfte, sondern auch für die Schülerinnen und Schüler hier ein Vorziehen auch der Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen wünsche, weil wir natürlich auch darüber den Unterrichtsbetrieb sicherer gestalten können.» News4teachers / mit Material der dpa

Urteil: Gymnasiallehrer haben keinen Anspruch auf höhere Impf-Priorität

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