DÜSSELDORF. Angesichts der rasant steigenden Corona-Neuinfektionszahlen unter Schülerinnen und Schülern fordert die Bildungsgewerkschaft GEW, dass in Schulen weiterhin Maskenpflicht gelten soll. «Die Beibehaltung der Maskenpflicht ist das Gebot der Stunde», sagte die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik auf Anfrage. «Wir brauchen ein Mehr an Sicherheit – nicht weniger.» Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) erwägt allen Ernstes, die Maskenpflicht im Unterricht zu streichen.

Auch das neue Schuljahr war in Nordrhein-Westfalen mit einer Maskenpflicht in Gebäuden und Klassenräumen gestartet. Gebauer hatte angekündigt, die Notwendigkeit der Maskenpflicht im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig zu überprüfen. Aus dem Schulministerium hieß es am Montag, es sei noch zu früh für eine Entscheidung. Die Forderung nach einer Lockerung der strikten Maskenpflicht in Schulgebäuden sei zwar verständlich (wer die stellt, teilte das Ministerium nicht mit). Es müsse aber sichergestellt werden, dass Änderungen bei der Maskenpflicht nicht «zu einem sprunghaften Anstieg der Quarantänezahlen von Schülerinnen und Schülern führt, die dann eine Teilnahme am Präsenzunterricht verhindern.»
Dabei gibt es schon jetzt einen “sprunghaften Anstieg” – trotz Maskenpflicht im Unterricht. Die Inzidenzen unter Kindern und Jugendlichen sind seit Schuljahresbeginn in Nordrhein-Westfalen geradezu explodiert. Bei den Grundschülern (Fünf- bis Neunjährige) lag der Wert am Freitag bereits bei 316,4, bei den Sekundarstufe-I-Schüler (Zehn- bis 14-Jährige bei 372,8 und bei den Sekundarstufe-II-Schülern (15- bis 19-Jährige) bei 282,7. Zum Vergleich: Im Landesschnitt über alle Altersgruppen hinweg liegt die Inzidenz bei 124,3, wie News4teachers berichtet.
Am vergangenen Freitag hatte die Ministerin gesagt, das Ministerium beobachte das Infektionsgeschehen weiter und sei dazu auch innerhalb der Landesregierung im ständigen Austausch. Es werde «zeitnah eine Entscheidung geben», wie mit der Maskenpflicht im Unterricht weiter verfahren werde.
In einem Urteil hatte kürzlich auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt, vor dem Hintergrund der aktuell in NRW deutlich gestiegenen Infektionszahlen sei davon auszugehen, dass die in Schulen geltende Maskenpflicht weiterhin nicht offensichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. dpa