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Mutter schickt Corona-infizierte Tochter zur Schule – 300 Euro Geldstrafe

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BAD HERSFELD. Das Amtsgericht im hessischen Bad Hersfeld hat eine Mutter zu einem Bußgeld von 300 Euro verurteilt, weil sie ihre achtjährige Tochter in die Schule geschickt hat, obwohl sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Dass die Strafe nicht höher ausfiel, liegt laut einem Bericht der „Osthessen-News“ an der Reue der Beschuldigten.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

In der Verhandlung am Amtsgericht Bad Hersfeld erklärte die Frau am, sie habe an dem Tag im Juli sowohl sich selbst als auch ihre Tochter bei sich zuhause mit einem privaten Schnelltest auf das Coronavirus getestet. Ihr eigener Befund sei positiv gewesen, während das Ergebnis der Testung bei ihrer Tochter negativ gewesen sei. Zur Sicherheit habe sie dann veranlasst, dass das Kind noch einen PCR-Labortest machte. Dessen Ergebnis habe am darauffolgenden Tag aber noch ausgestanden. Deshalb habe sie sich dazu entschlossen, die Tochter trotz des laufenden Testverfahrens weiter zur Grundschule zu schicken. Das Kind war allerdings tatsächlich ebenfalls mit dem Coronavirus infiziert. Einen Strafbefehl über 500 Euro wollte die Mutter trotzdem nicht akzeptieren – sie legte Widerspruch ein.

Das Gericht stellte laut Bericht fest, dass sich die Frau mit ihrem Kind schon nach dem ersten positiven Corona-Test umgehend in Quarantäne hätte begeben müssen. Dass ihr Verhalten zumindest fahrlässig war, räumte sie nun allerdings vor Gericht ein. Das reduzierte die Strafe auf 300 Euro. News4teachers

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