MAINZ. Vier Bundesländer haben bereits die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion aufgehoben. Nun folgt Rheinland-Pfalz. Die dortige Landesregierung geht allerdings noch einen Schritt weiter: Infizierte Lehrer und Schüler müssen allen Ernstes in die Schule kommen, wenn sie keine Symptome aufweisen.
«Wer krank oder wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand und galt auch schon vor Corona», sagt der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbands, Michael Schwägerl. Tatsächlich werden in Bayern – auch wenn’s arbeitsrechtlich möglich wäre – Corona-infizierte, symptomfreie Lehrkräfte nicht zum Präsenzunterricht herangezogen. Dies versicherte jedenfalls das Kultusministerium gegenüber News4teachers.
Bayern gehört – neben Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen – zu den vier Bundesländern, in denen die Isolationspflicht während einer Corona-Infektion aufgehoben wurde. Rheinland-Pfalz will dem morgen folgen.
„Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet“
Und das hat Folgen für die dortigen Schulen. In Rheinland-Pfalz gilt dann nämlich die Maxime, «wer wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause», ausdrücklich nicht mehr. Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, soll zwar weiterhin jeder Corona-Infizierte, der sich krank fühlt, zuhause bleiben. Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte, die zwar positiv getestet, aber symptomfrei sind, müssen aber am Unterricht teilnehmen. Gleichzeitig sind sie nach den neuen Regeln verpflichtet, für mindestens fünf Tage nach Durchführung eines Tests Maske zu tragen. Dies gehe aus einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiter hervor, das der Redaktion vorliege.
Infizierte müssen in die Schule kommen? Der „Trierische Volksfreund“ hat beim Bildungsministerium nachgefragt, ob das stimmen kann. „Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet“, so bestätigt eine Sprecherin. Auch der Einsatz der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas sei möglich.
„Eine Ausnahme gilt nur für diejenigen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen müssen. Sie müssen sich im Falle einer Corona-Infektion nach wie vor absondern, auch wenn sie sich nicht krank fühlen“, so berichtet der SWR.
“Aus dem Ministerium hieß es, man prüfe, ob auch Schwangere wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten“
Weiter gelte danach: Eltern seien ab kommender Woche nicht mehr verpflichtet, der Schule mitzuteilen, dass ihr erkranktes Kind mit Corona infiziert ist. Umgekehrt müssten die Schulen die Eltern nicht mehr informieren, wenn in der Klassengemeinschaft ein Corona-Fall aufgetreten ist. „Was die neuen Regeln für schwangere Lehrerinnen bedeuten, steht noch nicht fest. Aus dem Ministerium hieß es, man prüfe, ob auch Schwangere wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Bundesländer, die ein Ende der Isolationspflicht beschlossen haben, kritisiert. Er verstehe die Eile bei den Lockerungen nicht, sagte er im Bayrischen Rundfunk. „Jetzt gibt es hier einen Überbietungswettbewerb: Welches Land kann zuerst lockern? Das ist ein Stück weit populistisch.“ Zudem gefährde es diejenigen, die sich selbst nicht gut schützen könnten, sagte Lauterbach. Er warnte zudem vor steigenden Corona-Infektionszahlen im Winter. „Ich glaube, dass wir noch einmal eine Winterwelle bekommen werden.“ News4teachers / mit Material der dpa
Infiziert, aber symptomlos? Kultusministerium empfiehlt Lehrern, zu Hause zu bleiben