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Trotz Krankheitswelle: Schwangere sollen wieder unterrichten (mit Maske)

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Zum Start der Schule nach den Weihnachtsferien werden in Baden-Württemberg trotz der nach wie vor grassierenden Infektionswelle die Corona-Vorgaben für schwangere Lehrerinnen gelockert – offenbar ein neuer Vorstoß von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) im Kampf gegen den Lehrermangel. Die GEW, die noch im Sommer auf größtmöglichen Schutz für Schwangere im Schuldienst gedrängt hatte, begrüßt das nun. 

Schwangere haben zwar kein höheres Corona-Ansteckungsrisiko, müssen aber einen schwereren Verlauf befürchten. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Schwangere Lehrerinnen durften in Baden-Württemberg pandemiebedingt in der Regel nicht in Präsenz unterrichten. Laut Landessozialministerium haben Schwangere bei einer Corona-Infektion ein höheres Risiko als Nicht-Schwangere, schwer zu erkranken und auf eine Intensivstation zu müssen. Eine Beschäftigung ist daher nur im Ausnahmefall möglich, «wenn eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung eine unverantwortbare Gefährdung der Schwangeren ausschließt», so erklärte Schopper zu Schuljahresbeginn. In den Klassen eins und zwei an Grundschulen und in Bereichen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist die Beschäftigung generell nicht möglich.

«Diese Lehrerinnen fehlen natürlich in der Unterrichtsversorgung», erklärte Schopper. Bereits im Juni unternahm sie deshalb einen Vorstoß, die Regelung zu lockern – scheiterte aber am Widerstand von Regierungspräsidien und Bildungsverbänden. Sicherheit habe Vorrang, sagte damals auch die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein. «Das bedeutet, dass wir schwangere Lehrkräfte besonders schützen müssen.»

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Offenbar gibt es jetzt aber einen Kniff, mit dem schwangere Lehrerinnen doch in den Präsenzunterricht gebracht werden können – mit Maske. Bisher durften schwangere Lehrerinnen höchstens 30 Minuten am Tag eine FFP2-Maske tragen. Das führte in der Praxis dazu, dass sie so gut wie gar nicht in Präsenz unterrichten konnten. Von Montag an dürfen sie insgesamt täglich maximal 360 Minuten lang eine FFP2-Maske tragen, also sechs Stunden lang, wie aus einem Schreiben des baden-württembergischen Kultusministeriums an die Schulen hervorgeht. «Das gilt für alle Schularten», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag in Stuttgart.

«Eine schwangere Frau darf nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, für die die Schulleitung geeignete Schutzmaßnahmen in der gesetzlich erforderlichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat.»

Diese Ausweitung der Tragezeit eröffne in den Schulen größere Spielräume beim Einsatz von Schwangeren im Präsenzunterricht, heißt in dem Schreiben weiter. Voraussetzung sei aber, dass ausreichende Maskenpausen möglich seien und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werde. Weiter heißt es: «Eine schwangere Frau darf nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, für die die Schulleitung geeignete Schutzmaßnahmen in der gesetzlich erforderlichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat.» Die Entscheidung, welche Schutzmaßnahmen für eine schwangere oder stillende Frau erforderlich seien, sei immer eine Einzelfallentscheidung im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung.

Den Angaben des Ministeriums zufolge dürfen schwangere Lehrerinnen die FFP2-Maske höchstens 75 Minuten am Stück tragen. Und danach muss gewährleistet sein, «dass die Schwangere 30 Minuten Tätigkeiten verrichten kann, bei denen sie keine Maske tragen muss». Die Gewerkschaft GEW begrüßt die Lockerung jetzt. Für die Schulen sei das wegen der vielen Krankheitsausfälle eine gute Nachricht. «Jede Stunde, die sie mehr bekommen, hilft», sagte GEW-Geschäftsführer Matthias Schneider dem Südwestrundfunk. News4teachers / mit Material der dpa

Lehrermangel: Kultusministerin will schwangere Lehrerinnen trotz Corona-Risiko unterrichten lassen

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