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Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Nun doch Anklage gegen zwei Lehrerinnen

DÜSSELDORF. Rund vier Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer mehrtägigen Klassenfahrt in London wird es nun doch noch zu einem Prozess gegen zwei Lehrerinnen kommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte eine Sprecherin mit. Anders als das Landgericht Mönchengladbach halte das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Klassenfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben, teilte das OLG mit.

Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. Zwei Lehrerinnen wurden angeklagt, aber das Landgericht Mönchengladbach eröffnete im Februar 2023 das Verfahren nicht, weil es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt (News4teachers berichtete).

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Die Angeklagten hätten auch bei Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht den Schluss ziehen müssen, dass die Schülerin zwingend einer stationären Krankenhausaufnahme bedurft hätte, schilderte das OLG die damalige Auffassung des Landgerichts. Auf etwaige organisatorische Mängel anlässlich der Vorbereitung der Studienfahrt komme es daher nicht an. Die OLG-Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers – des Vaters – zurück, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen hatte.

«Die Kammer ist bemüht, möglichst schnell zu terminieren und ist bereits dabei, mit den Beteiligten Termine abzustimmen»

Das OLG beurteilt die rechtlichen Fragen tatsächlich anders: Die Angeklagten hätten bei der Planung der Auslandsreise den sichersten Weg beschreiten und bei allen Schülern Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen. Die mündliche Nachfrage bei einer Info-Veranstaltung genüge nicht. Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen.

Bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage habe das OLG berücksichtigt, dass eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod der Schülerin geführt haben dürfte. Der Prozess soll an einer anderen Kammer des Landgerichts stattfinden. Der Termin für die Verhandlung soll möglichst schnell gefunden werden, so hieß es heute. Die Akten seien noch nicht vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückgekommen, sagte ein Gerichtssprecher: «Die Kammer ist bemüht, möglichst schnell zu terminieren und ist bereits dabei, mit den Beteiligten Termine abzustimmen».

Für die Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, erklärte das OLG Düsseldorf. News4teachers / mit Material der dpa

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