Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Nun doch Anklage gegen zwei Lehrerinnen

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DÜSSELDORF. Rund vier Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer mehrtägigen Klassenfahrt in London wird es nun doch noch zu einem Prozess gegen zwei Lehrerinnen kommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, teilte eine Sprecherin mit. Anders als das Landgericht Mönchengladbach halte das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft hatte die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Klassenfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben, teilte das OLG mit.

Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. Zwei Lehrerinnen wurden angeklagt, aber das Landgericht Mönchengladbach eröffnete im Februar 2023 das Verfahren nicht, weil es eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich hielt (News4teachers berichtete).

Die Angeklagten hätten auch bei Kenntnis der Diabeteserkrankung als medizinische Laien nicht den Schluss ziehen müssen, dass die Schülerin zwingend einer stationären Krankenhausaufnahme bedurft hätte, schilderte das OLG die damalige Auffassung des Landgerichts. Auf etwaige organisatorische Mängel anlässlich der Vorbereitung der Studienfahrt komme es daher nicht an. Die OLG-Entscheidung geht auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers – des Vaters – zurück, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen hatte.

«Die Kammer ist bemüht, möglichst schnell zu terminieren und ist bereits dabei, mit den Beteiligten Termine abzustimmen»

Das OLG beurteilt die rechtlichen Fragen tatsächlich anders: Die Angeklagten hätten bei der Planung der Auslandsreise den sichersten Weg beschreiten und bei allen Schülern Vorerkrankungen schriftlich abfragen müssen. Die mündliche Nachfrage bei einer Info-Veranstaltung genüge nicht. Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen.

Bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage habe das OLG berücksichtigt, dass eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod der Schülerin geführt haben dürfte. Der Prozess soll an einer anderen Kammer des Landgerichts stattfinden. Der Termin für die Verhandlung soll möglichst schnell gefunden werden, so hieß es heute. Die Akten seien noch nicht vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückgekommen, sagte ein Gerichtssprecher: «Die Kammer ist bemüht, möglichst schnell zu terminieren und ist bereits dabei, mit den Beteiligten Termine abzustimmen».

Für die Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, erklärte das OLG Düsseldorf. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Die heikle Frage der Aufsichtspflicht – worauf müssen Lehrer achten? Und wo sind die Grenzen?

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Chris
9 Monate zuvor

Ein Grund mehr als Lehrer alles dafür zu tun, um nie mehr mit einer Klasse auf Klassenfahrt gehen zu müssen.
Als ob wir als Laien überhaupt in der Lage sind etwaige Symptome einer Überzuckerung überhaupt zu erkennen geschweige denn richtig zu deuten.

TheTeacher
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Jeder muss und kann entscheiden, ob er/sie auf eine Klassenfahrt geht, denn es kann nicht erzwungen werden. Das muss jeder für sich entscheiden.
Ich habe nicht das Gefühl, dass ich auf eine Klassenfahrt muss, sondern biete sie sogar immer wieder sehr gerne an, denn trotz aller Mehrarbeit und organisatorischem Aufwand überwiegen für mich die positiven Effekte. Ich fühle mich dabei auch nie, wie manchmal gesagt wird, mit einem Bein im Gefängnis.
Allergien, Unverträglichkeiten und Erkrankungen frage ich mit einem Standartblatt an die Eltern ab und falls mir etwas unklar ist, spreche ich nochmal mit den jeweiligen Eltern. Bei speziellen/gefährlichen Erkrankungen muss man womöglich abwägen, ob man das Risiko tragen kann. Ich hatte auch schon Kinder mit Diabetes dabei und mir war klar, dass ich ein besonderes Auge auf diese haben muss. Ein mit Eltern erstelltes Aktionsblatt mit dem Ablauf bei „Auffälligkeiten“ gaben mir dabei Sicherheit.
Ich bezweifle, dass man von uns erwartet, dass wir Ärzte sind, aber natürlich, dass wir verantwortungsvoll handeln. Zur Not gehe ich lieber einmal zu schnell zum Arzt oder rufe den RTW, als zu langsam. Das wissen alle Beteiligte.
Es würde mich gleichzeitig freuen, wenn man Klassenfahrten als wirkliche Mehrarbeit anerkennen würde und ich einen gewissen Ausgleich dafür bekäme.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  TheTeacher

Doch, es gibt Bundesländer, da gehören Klassenfahrten zu den Dienstpflichten (BY z.B.).

Ureinwohner Nordost
9 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Wo ist das so, außer in Bayern?

Empfehlung für Neulehrer:
meidet diese Bundesländer, dringend !
🙂

Last edited 9 Monate zuvor by Ureinwohner Nordost
Ureinwohner Nordost
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Seit ganz vielen Jahren führe ich keine Klassenfahrten durch.

Die Effekte sind minimal, der Aufwand maximal.

Kosten/Nutzen-Aufwand unverhältnismäßig.
Also Schluss damit.

gehtsnoch
9 Monate zuvor

Im Beamtenstatus mit dieser Einstellung sage ich eine besondere Karriere voraus. Aber man muss ja auch nicht alles glauben …

Sven A.
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich mache auch keine Klassenfahrten und was Sie über die Kollegen denken, die das so machen ,wie ich, ist zum Glück so total egal, wie ein in China umkippender Sack Reis.

Jan
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Sie meinen einen „faulen Sack Reis“?

Ureinwohner Nordost
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

1. Ich bin kein Beamter

2. Ich habe keine Karriere vor mir (Rente 3/24) 😉

3. Ihren Glauben möchte ich Ihnen nicht nehmen, glauben Sie, was Sie wollen.

Ragnar Danneskjoeld
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Das müssen wir auch gar nicht und das behauptet auch niemand. Das Kind konnte tagelang an den Exkursionen nicht teilnehmen, die Kolleginnen wurden von Mitschülerinnen mehrfach auf den desolaten Zustand hingewiesen. Da kontaktiere ich als Lehrer einen Arzt, so einfach ist das.

Realist
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Korrekt. Als Lehrkraft ist man immer der Gerar…, wenn etwas passiert.

Gab ja mal vor einiger Zeit diese Bergwanderung (wo alle mit dem Hubschrauber gerettet wurden DANK der rechtzeitigen Alarmierung der Rettungskräfte DURCH die Lehrkräfte, was aber trotzdem wegen der Kosten einen medialen Shitstorm auslöste…): Da war eine Information, die man so aufschnappen konnte, dass PROFESSIONELLE Bergführer Gruppen von maximal acht Personen akzeptieren und dann auch zu zweit arbeiten und die Teilnehmer ein gewisses Mindestalter haben müssen (16? 18?). Während Lehrkräfte so etwas mit einer Horde pubiertierenden Jugendlicher machen sollen: 1 Lehrkraft pro 30 Jugendlicher oder so… Nur noch Verrückte tun sich das an.

Und in diesem Fall: Irgendwelche Infos nicht schriftlich abgefragt (wer entwirft hier eigentlichen einmal ein RECHTSSICHERES Abfrageblatt) und alles nicht penibel dokumentiert: Organisationsversagen und Anklage über mehrere Instanzen, wenn etwas passiert. Stress über Jahre, der einigen sicherlich die Gesundheit ruiniert oder zumindest zu grauen Haaren führt (achtet einmal im Kollegium auf die Anzahl der Grauhaar-Träger, die eigentlich noch viel zu jung für graue Haare sind: Ihr werdet erstaunt sein!)

Der einzig sichere Weg für Lehrkräfte und Schüler ist scheinbar: Erst gar keine Klassenfahrt machen. Oder es gleich wie Gen Z machen: „Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!“

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Im vorliegenden Fall waren die Lehrkräfte bis jetzt doch nicht die „Gerar,,,“, denn erst jetzt wird so ermittelt, dass Konsequenzen zu erwarten sind.

Nüchtern betrachtet hätte das Mädchen auch trotz der bemängelten Abfrage vermutlich noch leben können, wenn eine Lehrkraft bloß abends nach den Schülerinnen gesehen hätte, Ich war auf einem katholischen Gymnasium, die Klasse für heutige Verhältnisse sehr brav und dennoch wäre es nicht vorgekommen, dass keine Lehrerin abends in jedem Zimmer nach dem Rechten geschaut hätte. Und wäre Hilfe abgefordert worden, hätten wir nicht lange warten müssen.

Auch ohne bürokrarische Pflichten hätte nach längerem Erbrechen – üblicherweise sehen Lehrkräfte bei Schülern, denen es nicht gut geht, nochmals nach, allein schon vorsichtshalber wegen der Haftung. Es hätte ja auch ein Blinddarmdurchbruch oder eine andere gefährliche Erkrankung sein können.

Es ist traurig, dass sehr viel schief gelaufen ist. Was ich aus dem traurigen Vorfall mitnehme: Auch wenn ein Jugendlicher mit seinem Diabetes bislang gut zurechtgekommen ist, muss man auch daran denken, dass in der Pubertät und im Kontakt mit Gleichaltrigen einige vielleicht nicht mehr ihre Werte messen und beachten wollen. .

Carabas
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, ob im Vorfeld genug Sorgfalt aufgewandt wurde, um eine bereits bekannte Krankheit/Einschränkung zu erkennen. Dann hätten Maßnahmen zur Verhinderung eines solchen Unglücks getroffen werden können, bspw. dass die Schülerin überhaupt nicht mitkommt oder ein entsprechend geschulter Begleiter das Mädchen beaufsichtigt oder für die Dauer der Fahrt eine Lehrkraft Zugang zu den Sensordaten bekommt. Das ist alles kein Hexenwerk und findet jedes Jahr tausendfach in Deutschland statt, ohne das Kinder sterben müssen.

Bei entsprechender Sensibilisierung der Lehrkräfte hätten diese bei tagelangem Unwohlsein zumindest mal die Eltern informieren oder einen Arzt eher rufen können.

Bei allem kollegialem Zusammenhalt: Aus der Froschperspektive wäre dieses Drama vermutlich vermeidbar gewesen.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

Ja, aber aus verschiedenen Perspektiven eben…
– Warum haben die SuS nicht den Notarzt geholt?
– Warum das Hotel/Jugendherberge … usw. nicht?
– Warum keine Passanten angesprochen?
– Warum haben die Eltern bei solcher Erkrankung nicht öfter angerufen?
– Warum haben sie nicht ausdrücklich ein Gespräch mit den LuL/der Schule gesucht?
– Warum war keine Schulbegleitung dabei? Anspruch darauf hätte man … Theoretisch
– … Usw. usf.

So viele Dinge, welche in der Kommunikation schon falsch liefen.
Klar hätten die LuL-Kollegen professioneller handeln sollen/müssen. Ebenso die Schule.
Allerdings sehe ich auch eine sehr große „Teilschuld“ bei den Eltern.

Gerade wenn es um solche Erkrankung geht und v. A. wenn es ein Auslandsausflug ist. Zudem mit Flug…. Wo nochmal besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten wären.

So lange nichts passiert: Gut.
Wenn was passiert: Wird nen Schuldiger gesucht und man zeigt gegenseitig mit dem Finger rum…

Ich kann jede/-n nachvollziehen, der keine Lust (mehr) auf sowas hat.

Johannes
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Man muss nur eines tun: NEIN! sagen.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Johannes

Genau,
weil die Durchführung von Klassenfahrten gehört grundsätzlich zu den Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer.

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Zumindest in Brandenburg, ist aber wohl nicht in allen Bundesländern so.

dauerlüfterin
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

In Hessen ist das auch so.

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ja, aber nicht mit Übernachtung. Man kann auch eintägige Klassenfahrten (vulgo Ausflüge ) machen. Medizinische Versorgung ist explizit keine Dienstpflicht. Darum ist man bei Fehlern hier nicht über den AG versichert. Ich hatte mal einen Asthmatiker. Ich habe die Notwendigkeit einen Notarzt zu rufen sehr spät erkannt, da die Eltern bei der schriftlichen Abfrage das Asthma nicht amgegeben haben. Wäre ich hier im Fatalfall durch die Abfrage geschützt gewesen? Ich bezweifle das.
Ein Kind mit Diabetes würde ich niemals ohne Begleitung (Eltern oder Schulbegleiter) mitnehmen. Schwierig ist auch die Medikamenteneinnahme.

O. Birkenstock
9 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Vielleicht war es kein „Asthma“, sondern Anaphylaxie (bis hin zum Kreislaufversagen) und dies war selbst den Erziehungsberechtigten bisher nicht einmal bekannt …
Bei einem Teil der Fälle bleibt der Auslöser unerkannt!
Sissi könnte – sofern dann hoffentlich bald genesen – da ganz sicher aus dem Nähkästchen plaudern.
Grüsse an Sissi!

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  O. Birkenstock

Nein, es war Asthma. Das wurde schon klar, als der Notarzt da war und mit dem Kind sprach. Das Kind kannte sich aus. Der Notarzt sagte, die Situation sei ernst gewesen. Das Kind hatte in einer relativ staubigen Jugendherberge im unteren Bett geschlafen. Bei meinem anderen Asthma-Kind hatten die Eltern extra Wert drauf gelegt, dass es oben im Hochbett schläft, wegen des Staubes (diese Eltern haben mich im Übrigen zusätzlich zum Ausfüllen des Zettels noch persönlich angesprochen)..

Cornelia
9 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Es geht oft Eltern genauso wie Lehrern: da tritt eine neue gesundheitliche Situation ganz unverhofft auf, und man muss aus dem Stegreif entscheiden. Abwarten? Arztbesuch? Notarzt? Gefühlt passiert das meistens am Wochenende, oder im Urlaub, wo man sich nicht so gut auskennt, womöglich im Ausland….
Ich erinnere mich an einen schweren Asthmaanfall unseres damals neunjährigen Sohnes, einschließlich einer gleichzeitigen schweren Bronchitis oder Lungenentzündung und über 40° Fieber. Natürlich mitten in der Nacht an Heiligabend. Eine schwierige Entscheidung. Das Positive war, dass wir die notwendigen Medikamente da hatten. Positiv war auch, dass wir alles zu zweit genau besprechen konnten. Mein Mann war dafür, erst am nächsten Tag den Arzt aufzusuchen. Allerdings hatten wir ihn in unserer Nähe und überwachten die Situation.

Das hat sich für uns auch in anderen kritischen Fällen bewährt: genau beobachten und gemeinsam besprechen und entscheiden.

Wie hier jemand sagte: es kann auch ein Notfall auftreten bei einem Kind, von dem keine Vorerkrankung bekannt ist.

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Den Eltern war diese Vorerkrankung bekannt, wie sich anschließend im Gespräch herausstellte. Und wie oft kommt es vor, dass ein Kind seinen ersten schweren Asthmaanfall mit 10 Jahren bekommt.
Ich hätte die Symptome des Kindex viel eher ganz anders eingeordnet. Es hätte auch Notfallmedikamente, wie einen Inhalator dabeihaben können.

AvL
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Die Teilnahme an einer Klassenfahrt ist freiwillig.

Bei den vorliegenden Befunden einer schweren Verschlechterung des Allgemeinzustand mit einer Bettlägerigkeit hätten die verantwortlichen Lehrerinnen einen Arzt hinzuziehen müssen.
Das haben diese Lehrerinnen trotz der Hinweise der Mitschülerinnen auf den schlechten Zustand der Freundin unterlassen. Damit sind diese Lehrerinnen der ihnen übertragenen Verantwortung und der Pflicht zur Sorgsamkeit für die Schülerin nicht nachgekommen.

Hätten die Eltern sich dergleichen zu Hause gegenüber dem eigenen Kind so verhalten, so würden diese sich in gleicher Weise einem gerichtlichen Verfahren ausgesetzt sehen.

Lehrer
9 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Du weisst doch gar nicht, was genau ablief…ich hoffe die Lehrer werden freigesprochen

Cornelia
9 Monate zuvor
Antwortet  Lehrer

Wissen Sie, was genau ablief?

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Es ist sicher nicht Aufgabe einer begleitenden Lehrkraft, eine Überzuckerung zu diagnostizieren! Aber ganz sicher ist es ihre Aufgabe, insbesondere nach der Meldung der Klassenkameradinnen, dass es dem Mädchen nicht gut ginge, zeitnah nach ihr zu schauen und ggf. medizinischen Rat einzuholen. Ich finde das bei dem Fall schon sehr verwunderlich, dass es dem Kind so lange schon schlecht ging, ohne das irgendwas unternommen wurde.

Constanze
3 Monate zuvor
Antwortet  Chris

Schade ,für das Recht auf Teilhabe .
Wir sind Eltern von einem betroffen Kind und ohne Begleitung würden wir unser Kind auch nicht auf eine Reise gehen lassen .Es gibt sie nämlich ,die Möglichkeit für eine Teilhabe.
LG

NicNac
9 Monate zuvor

Zwar ist es bei uns normal, dass so etwas vorher schriftlich abgefragt wird, jedoch frage ich mich ernsthaft, warum wir als Lehrer in der „Holschuld“ sind, aber Eltern nicht in der „Bringschuld“. Wenn mein Kind eine ernstzunehmende Krankheit hätte, würde ich das doch von mir aus (in meinem eigenen Interesse!!!) vor Fahrtbeginn bei den Lehrkräften anzeigen.

Biene
9 Monate zuvor
Antwortet  NicNac

Ich kann Ihnen zustimmen.
Wenn ich SuS vor mir habe und erst durch die Nachfrage des Sekretariats bei den Eltern erfahre, dass die betreffenden SuS eine wahrlich problematische Erkrankung haben oder gar im Elternhaus eine ansteckende wie meldepflichtige Krankheit ist, kriege ich regelmäßig die Pimpernellen.
Zum Glück war es jetzt nichts extrem Ernstes, aber es hat zu einigem Unmut in der Verwaltung geführt.
Auf der anderen Seite ist es manchen Eltern peinlich, wenn Dritte (also Nichtmedizinisches Personal und außerhalb des nächsten familiären Umfeldes) von problematischen Erkrankungen erfahren. Die Sorge vor einer Stigmatisierung des Kindes überwiegt dann doch mal das Verständnis für einen möglichen Notfall.
Und der Sommer ist ein besonderer Zeitrum um solche Notfälle zu steigern, leider.
Nur wenn ich sage, was für mich problematisch ist, kann ich verhindern, dass es extrem ernst wird. Das gilt nicht nur für Erwachsene sondern auch für Kids.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  NicNac

Weil eben alles outsourced wird. Die Schule ist in Verantwortung für gefühlt alle Probleme der Welt.

Ganz ehrlicher Gedanke? Also ohne jetzt wirklich die Gründe genau zu wissen … Nur mal ein Gedankengang:
Die Eltern wollten es dem Kind nicht abschlagen, dass es teilnehmen darf.
Wenn die LuL das wüssten, würde man wohl auf eine Schulbegleitung oder Elternbegleitung bestehen.
Oder das Kind dürfte halt gar nicht mitkommen.

Dann „trickst“ man halt gerne mal.
Das finde ich eigentlich eher das „Gefährliche“ …

Indra Rupp
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich denke eher, dass die Kinder sich auf der Fahrt mit Süßem vollgestopft haben und es da übertrieben haben, weil mal keine Eltern drauf gucken. So hat das Kind evtl Beschwerden bekommen, die es sonst nicht hätte.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Ja. Das wäre dann eine weiterführende Möglichkeit. Kann halt vieles sein … Insulinpumpe versagte … Was auch immer. Die Ausgangssituation (warum Schülerin mitdurfte) habe ich hier als Fokus genommen.
Das „warum es zur Gefahr wurde“ kann viele Gründe haben.
Daher … Genau überlegen, ob man nicht ehrlich ist und das nicht alleine einschätzt/verschweigt.
Es hat keine/r interesse daran, dass die SuS darunter leiden (und auch LuL natürlich nicht). Das sollte klar und deutlich kommuniziert werden.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich meine gelesen zu haben, dass die Krankheit in der Schülerakte stand. Aber ganz ehrlich, wer hat denn bei der Planung einer Klassenfahrt noch Zeit, 25+ Schülerakten zu wälzen? Eine einfach Abfrage beim Elternabend hätte es auch getan bzw. die Eltern sehe ich hier in der Verantwortung, bei Erkrankungen mit Handlungsbedarf nochmal Kontakt aufzunehmen und ggf. Handlungsanweisungen für den Notfall mitzugeben (ich könnte als Mutter gar nicht anders, um mein Kind zu schützen!). Gleichermaßen hätte ich mich als begleitende Lehrkraft lieber einmal zu viel als zu wenig persönlich über den Gesundheitszustand der Schülerin informiert, nachdem mir Klassenkameradinnen von ihrem Zustand erzählt haben und ärztliche Hilfe geholt. Aber hier gibt es so viele Ungereimtheiten! Wussten die Klassenkameradinnen von dem Diabetes? Konnte das Kind gar nicht mehr kommunizieren? Spätestens am 2. Tag hätte man Alarm schlagen sollen und, selbst wenn die Lehrkräfte nicht von dem Diabetes wussten, ihnen das explizit sagen müssen.

Last edited 9 Monate zuvor by Katinka
vhh
9 Monate zuvor
Antwortet  NicNac

Weil wir leider für einige Eltern (und Kinder) mitdenken müssen. So wie 15jährige Risiken unterschätzen, können oder wollen manche Eltern sich nicht in die Lage der Lehrer versetzen. ‚Das erkennt man doch‘ – ja, wenn man es 10 Jahre miterlebt hat, aber an diesen eigenen Erfahrungsvorsprung denken viele nicht.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  NicNac

Es lag ein Zettel über die Erkrankung von Emily im Klassenbuch. Die Klassenlehrerin wusste Bescheid. Eltern rechnen vielleicht nicht damit, dass eine Klassenfahrt ohneKLassenlehrerin stattfindet.

Auch gegen die Mutter wurde übrigens ermittelt. Natürlich wäre es besser gewesen, sie hätte vorher nochmals die Schule schriftlich informiert und sich den Inhalt des Schreibens bestätigen lassen.

Axel
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Also da einen Hauptschuldigen zu suchen, ist eher dem Vater geschuldet, der ja „den hohen Beamten es mal zeigen wolle“.

Letztendlich wäre es ja genauso notwendig gewesen, dass eben jener Vater mal den verantwortlichen Lehrer die Krankheit mitteilt, statt zu hoffen, dass das totgeschwiegen wird und das Kind mitdarf

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Axel

Ihren Beitrag kann ich nicht gut nachvollziehen. Die Ausdrucksweise des Vaters macht zugegebenermaßen keinen guten Eindruck. Doch die Ignoranz der Pädagogen, die nicht sogleich dafür gesorgt haben, dass jemand nach Emily sieht, ist doch wohl schlimmer! Selbst wenn eine zuständige Kollegin nicht reagiert, hätte jemand anders mit gesundem Menschenverstand aufstehen und sagen müssen, dann sehe ich eben nach ihr!

Nicht jedes unkluge Verhalten von Eltern oder Lehrkräften muss vom Staat geahndet werden!
Immerhin wusste die Schule Bescheid, dass Emily Diabetes hat. (Es gab einen Zettel im Klassenbuch und bekanntermaßen ist Diabetes 1 eine chronische Krankheit.) Mir erscheint es lebensfremd, von einem getrennt vom Kind lebenden Vater zu erwarten, dass er ebenso wie die beim Kind lebende Mutter Meldungen an die Schule macht, wenn er davon ausgehen kann, dass die Schule bereits früher informiert worden war.

Die Eltern ganz besonders, aber auch die Lehrkräfte werden vom Tod des Mädchens tief betroffen sein und sich selbst manche quälende Frage stellen. – Doch hier liegt der außergewöhnliche Fall vor, dass von den Aufsichtspflichtigen der Klassenfahrt ein Zimmer nicht aufgesucht wurden! Nicht einmal, nachdem ausdrücklich Schüler zu erkennen gegeben haben, dass mit Emilly etwas nicht stimmt. Das ist doch der eigentliche Skandal! Ohne ihn als Fehlverhalten hätte auf anhaltendes Erbrechen reagiert werden müssen. Nur einen Tag früher und das Kind wäre höchstwahrscheinlich gerettet worden!

Ich verstehe nicht, warum das von einigen Lehrern nicht gewürdigt wird und stattdessen die Opferrolle der Lehrer herausgestellt wird.

Emily hat selbst Fehler im Umgang mit ihrem Diabetes gemacht. Und dennoch war sie das Hauptopfer und wenn das Gericht auch nur in Erwägung ziehen würde, dass es ihre Mitschülerinnen oder ihre Eltern seien, müssten sie auf die Anklagebank. Ich stelle mir gerade vor, welches Lehrerbashing dann losgetreten würde, wenn das auf der Seite eins der Bild stehen würde!

In einem anderen Verfahren gegen Lehrer, hat der Vater gegenüber der Presse gesagt „Die tun hier alle so, als hätten wir unseren Schuh verloren und nicht unser Kind.“ https://www.rtl.de/cms/die-tun-hier-alle-so-als-haetten-wir-unseren-schuh-verloren-nicht-unser-kind-4481840.html

Es kann doch nicht so schwer sein, zu akzeptieren, dass trauernde Eltern ein starkes Interesse an einer juristischen Aufarbeitung und einer angemessenen Bestrafung im Falle eines Schuldspruchs haben. In Falle des Ertrinkungstodes von Elif hat übrigens die Staatsanwaltschaft das Urteil als zu mild angesehen.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich stimme Ihnen vollkommen zu.

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Doch hier liegt der außergewöhnliche Fall vor, dass von den Aufsichtspflichtigen der Klassenfahrt ein Zimmer nicht aufgesucht wurden.“ Und genau diese Beschreibung kommt mir mehr als seltsam vor. Da kann irgendetwas nicht stimmen. Wer weiß denn, ob die Mädchen sich nicht untereinander abgesprochen haben, das jetzt so zu behaupten? Außerdem: Wenn es dem Kind so schlecht ging und die Lehrer tatsächlich nicht reagiert haben sollten, warum wurde dann nichts weiter unternommen? Warum wurde die Mutter nicht kontaktiert? Alt genug, um eigenständig zu telefonieren, waren sie ja. Warum hat das Kind selber nicht seine Eltern informiert, es sollte doch seinen Gesundheitszustand einschätzen können?

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Und das sollte ausreichen? Da braucht man sich dann nicht drum kümmern, ob die Lehrkraft/Lehrkräfte sich bei Auslandsflügen mit Diabetes Typ 1 auskennen? Das ist nochmal eine andere Nummer und gehört angesprochen (und gebrieft). Sicherer wäre dazu natürlich eine Fachkraft (Schulbegleitung im medizinischen Bereich).
Finde ich ehrlich gesagt sehr schwierig das auf „Zettel war doch da“ zu schieben.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich möchte berücksichtigt wissen, dass Eltern, die die Schule einmal informiert haben, subjektiv davon ausgehen könnten, dass dies im Zeitalter der Digitalisierung reichen würde. Da Pädagogen nie wissen können, wie depressiv, krank oder überlastet Eltern gerade sind, ist es pragmatisch gesehen vernünftig, sich selbst vor einer KLassenfahrt durch schriftliche Abfragen und von Sorgeberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärungen abzusichern.

Wenn das nicht geschehen ist, sollte man schon auf dem Schirm haben, dass Eltern nichts doppelt mitteilen wollen, um den Lehrern nicht zur Last zu fallen. Oder dass sie einfach nicht dran denken. Fehler passieren immer wieder.

Viele Schulen sind dazu übergegangen, die Teilnahme an einer Fahrt von der Abgabe eines von den Eltern unterschriebenen Dokuments abhängig zu machen. – Dass dies an Emillys Schule nicht geschehen ist, wurde vom OLG bemängelt, so dass es nun doch zum Verfahren gegen die Lehrerinnen kommt. – Ein wunder Punkt, der zur Verhinderung des Todes hätte beitragen können, wurde also vom OLG anders beurteilt als vom Landgericht.

Für das Gericht kommt es also nicht darauf an, ob die Mutter es versäumt hat, sich auf eine mündliche Aufforderung hin zu melden. Das finde ich aus den oben genannten Gründen auch angemessen. Als komplett bedeutungslos sehe ich die Nachricht an die Schule allerdings nicht an.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich bleib dabei: Bei Diabetes 1 gehört das deutlich angesprochen und sich rückversichert, dass die mitfahrenden LuL sich auskennen und/oder eine Person mitkommt, welche sich auskennt. Ob Elternteil oder Schulbegleitung – das kann man individuell machen. Ansonsten muss ein Briefing einfach her bei einem Auslandsaufenthalt von mehreren Tagen inklusive Flug. Gerade bei einer automatischen Insulinpumpe (Druck, Zeitverschiebung usw.).

Kann jeder anders sehen.
Ich sehe das als vernünftig und sinnvoll. Ansonsten handeln die Eltern oder zumindest ein Elternteil eben fragwürdig.

uesdW
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Stand da nicht etwas von einem Infoabend!

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Ja. Und das OLG vertritt die Auffassung, dass mündliche Abfragen nicht ausreichen.

Lieber spät als nie
9 Monate zuvor

Dann muss bei solchen Vorerkrankungen demnächst eine geschulte I-Kraft oder eine Kinderkrankenschwester mit.
Wie viele Berufe sollen Lehrer denn noch mal nebenbei so erfüllen (siehe auch Coronazeit,…)?

Bla
9 Monate zuvor

So sollte es ja auch sein … Anspruch auf diese gäbe es doch.

kanndochnichtwahrsein
9 Monate zuvor

Wieso hätten die Kollegen schriftlich nachfragen müssen?
Ja, besser sicher und durchaus auch üblich.

Hätte den Eltern aber nicht auch selbst auffallen müssen, dass vor der Klassenfahrt nichts schriftlich abgefragt wurde, dass die Lehrer sich nicht bei ihnen erkundigt haben, was in welchem Fall zu tun sei?
Haben die Eltern keine Notwendigkeit gesehen sicherzugehen, dass alle beteiligten Lehrer mit der Erkrankung ihres Kindes umzugehen wissen?
Durften sie stillschweigend davon ausgehen, dass jeder Lehrer die Sympotme einer derartigen Erkrankung erkennen und richtig reagieren kann?
Wieso soll sowas ausschließlich Holschuld der Lehrer sein?
Wieso ist es nicht Bringschuld der Eltern – sie kennen ihre Kinder und deren gesundheitliche Risiken ja wohl am besten!

Sowas kann nicht nur während einer Klassenfahrt passieren; wer weiß, wie viele kranke Kinder in den Klassen sitzen, die ein Lehrer oft kaum kennt, von denen die Kollegen kaum etwas wissen, Bekanntes bei so vielen Schülern täglich sicher auch mal aus dem Blick verlieren?
Wenn alles, was wir in dem täglichen Stress tun oder auch übersehen, uns zum Verhängnis werden kann – wer will dieses Risiko noch eingehen???

Katinka
9 Monate zuvor

Zumal es ja ohnehin nicht gereicht hätte, nur über die Erkrankung Bescheid zu wissen. Lehrkräfte sind ja keine Mediziner, mache kennen sich nicht mit Diabetes aus oder kennen den Unterschied zwischen Typ 1 und 2 nicht – es hätte ja auf jeden Fall noch eine Art „Handlungsplan“ für Notfälle geben sollen, denn der kann bei so einer Erkrankung jederzeit eintreten (leider auch nachts im Schlaf), insbesondere wenn der Diabetes nicht so gut gemanagt wird und in der Pubertät ist es glaube ich besonders schwierig.

Freiya
9 Monate zuvor

Wo ist denn hier die Fürsorgepflicht der Eltern geblieben? Wenn ich ein wie auch immer krankes Kind hätte, dann würde ich – wenn ich es auf Klassenfahrt mitschicke – ALLES dafür tun, dass die Begleitpersonen genauestens Bescheid wissen. Das haben die Eltern offensichtlich versäumt. Aber klagen tun sie schon – auch aus schlechtem Gewissen über die eigene Unzulänhlichkeit? Sie hätten für ihr EINES Kind Information transferieren müssen, statt von den Lehrern – die für zig Kinder da sein müssen, zu erwarten, dass diese sich für jedes Kind die Info zusammenklauben. Elternsein ist NICHT mit dem Geburtsakt beendet!

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Da muss ich Sie jetzt fairnesshalber (der Mutter gegenüber) ergänzen:
Die Klage ging/geht rein vom Vater aus. Die Mutter ist – soweit ich das rechierte damals – nicht mit beteiligt.

Das wird seinen Grund haben nehme ich an.

Indra Rupp
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich meine auch, der Vater lebt getrennt.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich habe ja auch „Eltern“ geschrieben, nicht „Mutter“. Dieser Fall ist ja nur die Spitze des Eisbergs.

Axel
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Der Vater „will mit der Klage den hohen Beamten ein Bein stellen“.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Axel

Die Lehrkräfte haben sich doch schon selbst ein Bein gestellt, indem es nicht dazu kam, dass jemand nach dem Mädchen gesehen hat, als ihre Mitschülerinnen zu ihnen gekommen sind, mit der Bitte nach Emily zu sehen.

Was erwarten Sie eigentlich von Eltern, die ihr Kind verloren habem, nachdem die Lehrkräfte (ob verbeamtet oder nicht ämdert nichts an der Verpflichtung, die Aufsichtspflicht zu erfüllen) einfach nicht schleunigst nach dem erbrechenden und geschwächten Mädchen gesehen haben?

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Wahrscheinlich das gleiche wie andere LuL:
– Gute Kommunikation bei schwierigen Erkrankungen

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Die gute Kommunikation hätte im Vorfeld stattfinden sollen. Das OLG erwartet sie von der Schule durch eine schriftliche Abfrage.

Und genau wie Eltern werden auch nicht wenige LuL erwarten, dass eine verantwortliche Lehrkraft auf einer Klassenfahrt in ein Zimmer geht, wenn ihr gesagt wird, dass es dort einer Schülerin gesundheitlich nicht gut geht.

Katinka
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Dass das mit dem Schriftlichen ggf. nicht bekannt war oder halt nicht so gehandhabt wurde, ist da eine. Aber dass keine der begleitenden Lehrkräfte mal nach der Schülerin schaut trotz Hinweisen der Mitschüler:innen, das ist mir völlig schleierhaft und da liegt meines Erachtens der Hase im Pfeffer.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Definitiv.

Ändert jedoch nichts an meiner Aussage. Widerspricht sich auch nicht. Ganz im Gegenteil: Ergänzt sich sogar.

uesdW
9 Monate zuvor

„Die Angeklagten hätten den sichersten Weg …., mündliche Nachfrage genügt nicht“

Warum müssen die Lehrer das unbedingt schriftlich abfragen.
Ich sehe die Bringschuld hier bei den Eltern. Wenn mein Kind so eine Erkrankung hat, dann informiere ich die betroffenen Lehrkräfte entsprechend. Wenn ich das nicht bei der Infoveranstaltung bekannt geben möchte ist das ja o.k., aber dann kann ich als Elternteil doch immer in einem das „vier“ Augengespräch erledigen bzw die Lehrkräfte schriftlich informieren.

Enjoy your chicken Ted
9 Monate zuvor

Leider kann man msn heutzutage gar nichts mehr machen, maximal in den Park um die Ecke.

Ich_bin_neu_hier
9 Monate zuvor

Zecken, Hundebisse…

Enjoy your chicken Ted
9 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Den Hundehaufen nicht vergessen!!

Alex
9 Monate zuvor

Sonnenstich, Austrocknung, weil keine Wasserflaschen mitgenommen wurden,…

Sera
9 Monate zuvor

Das Problem an der Sache ist aber auch nicht ganz „woher sollen die Lehrer das wissen“ als Laien, sondern die Umstände: die einzigen die sich um das bettlägerige Mädchen gekümmert haben über Tage waren die Schüler. Die Lehrer haben weder groß nach ihr geschaut noch den täglichen Warnungen der Schüler zugehört. Das ist ja gerade der Grund, warum die Eltern so verbittert um eine Anlage kämpfen.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Sera

Der Vater darum kämpft.
Nicht die Eltern – oder?
Dazu hätte der Vater doch auch täglich anrufen können. Handys waren ja offensichtlich nicht verboten – Bilder gibt es zumindest und auch Whatsapp-Verlauf … Zudem könnten die Eltern auch mal bei den Lehrkräften anfragen, ob auf einer Auslandsfahrt alles in Ordnung ist mit solcher Krankheitsform bei ihrem Kind. Das elterliche Gespräch wurde wohl kaum gesucht… Von beiden Seiten aus.

Das Problem ist definitiv schon viiieel früher da gewesen. Schon alleine bei der Kommunikation. Rest ist die Kette an „Fehlern“. Aus/Von vielen Seiten aus.

Letztendlich muss man halt dann fragen: Wer will sich das halt dann (noch) antun?
– Ausflug sehen viele gesellschaftlich als „LuL-Urlaub“
– Mehrarbeit wird oft nicht bedankt
– Früher musste man vieles/alles selbst zahlen
– Teilzeitlehrkräfte bekommen oft nichtmal mehr Geld/Stunden angerechnet
– Rechtlich ist das oft im Graubereich
– „Die LuL“ machen das schon -> Warum gibt es eigentlich keine staatlichen Angebote, welche sich darauf professionalisieren? Also statt Lehrkräfte als „Aufsichtspflicht“ dann eben „die staatlichen Ausflugsplaner“? LuL kann dann mit, muss aber nicht …
– Respekt von Eltern und SuS ist teilweise mangelhaft (von LuL oft auch -> Aber die würden hier ja dann haften … Darum geht’s demnach nicht)
– … …
-> Wird halt oft einfach als „selbstverständlich“ angesehen. Schade.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Sera

Ja. Und was werden dieMitschüler gedacht haben, als ihre Lehrer sich nicht wegen Emily in Bewegung gesetzt haben und sie deshalb auf Umwegen ihrer Mutter eine Nachricht zugesandt haben?

Axel
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Bla bla. Vielleicht war es auch ganz anders? Ich glaube kaum, dass auf ernste Bitten nicht reagiert worden wäre

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Axel

Das Landgericht war losgelöst von den Gründen, die für das Gericht gegen eine Eröffnung des Verfahrens sprachen, der Meinung, dass die Lehrerinnen in mehrfacher Hinsicht ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Der WDR berichtete Anfang des Jahres entsprechend.

Ich habe gewiss kein Interesse daran, diese Lehrerinnen „im Bau“ zu sehen, finde es aber schade, dass hier einige Lehrkräfte anscheinend nicht gewillt sind, mehr aus dem tragischen Tod einer Schüülerin auf einer Klassenfahrt zu lernen als „Es sollte keine Klassenfahrten mehr geben“ oder „Ich fahre nicht mehr mit.“ – Wer allerdings nicht gewillt ist. zu den Schülern zu gehen, wenn etwas ansteht und die Aufsichtspflicht ernst zu nehmen, der sollte auch wirklich nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen.
Ich hoffe, das war für Sie kein Bla bla.

Enjoy your chicken Ted
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Dann fahren Sie doch bei allen Fahrten mit!

Ganz ehrlich, wir waren nicht dabei und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in der Presse Dinge nicht immer korrekt benannt werden (weswegen auch immer). Deswegen kann man nichts glauben und schon gar nicht urteilen, solange man nicht dabei war.

Übrigens, der Vater hätte sicherstellen sollen, dass alle mit Infos „überversorgt“ sind, das macht man ja wohl bei einer solchen Erkrankung. Zumindest sollte man das als verantwortungsbewusstes Elternteil machen, aber auf den Lehrern rumhacken ist ja immer leichter.

Riesenzwerg
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Unsere Schüler wären in dem so geschilderten Fall Amok gelaufen!

Die hätten n i c h t zugelassen, dass sich niemand kümmert.

Da hätten die Handys geglüht.

Was ist mit den Kids los? Haben die froh und munter und völlig freiwillig und ohne zu murren ohne dass die Herbergseltern was merken, dauerhaft das Erbrochene weggemacht?

Das überrascht mich.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Sera

WENN das so war, dass tatsächlich keine Lehrkraft nach dem Kind geschaut hat…
Das wage ich allerdings zu bezweifeln, denn als Lehrkraft geht man täglich mehrfach durch die Zimmer, …wenn man schlau ist.
Also WENN das so gewesen sein sollte, dann ist das tatsächlich ein no-go

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Und das sollte das Gericht eben dann auch herausstellen.
Auf beiden Seiten … Welchen Anteil haben die LuL? Welchen die Eltern? Ohne jetzt sonderlich parteiisch dann zu sein. Rein von der Faktenlage und nicht von Emotionen getrieben.

Lehrer
9 Monate zuvor

Fahre jährlich nach England mit 7. Klässlern, die in Gastfamilien sind. Hab nach so Meldungen kein Bock mehr auf den Mist! Was
Bilden sich Menschen ein? Womöglich wurde den Lehrern die Krankheit nichtmals mitgeteilt und selbst wenn, jetzt sitzt man immer mit nem halben Bein im Knast und somit vor den Trümmern seiner Existenz.

Wenn ich weiterhin fahre, müssen kranke Kinder leider komplett zu Hause bleiben, sonst fällt die Fahrt halt aus

Last edited 9 Monate zuvor by Lehrer
Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Lehrer

Das ist leider die logische Konsequenz daraus dann.

Es stand – wohl – im Schülerakt.
Kann man jetzt mal überlegen, ob jeder LuL alle SuS-Akten auswendig kennt. Da die LuL keine KL waren … Mal überlegen, ob es den Aufwand dann nochmal zusätzlich „wert“ ist.
Da geht es mir jetzt auch nicht um „Leben oder Tot“. Sondern dann wäre es grundlegend … Nein.
Nutzen-Kosten/Aufwand ist dann einfach noch weniger gegeben.
Schade für die Kinder. Ist aber anscheinend dann so gewollt und wäre für sehr viele die nachvollziehbar logische Konsequenz.

Mika
9 Monate zuvor

„ Hätten die Angeklagten hinreichende Kenntnis von der Diabeteserkrankung gehabt, hätten sie die Krankheitszeichen und den damit einhergehenden sofortigen Handlungsbedarf erkennen können und eine unverzügliche medizinische Versorgung veranlassen müssen.“
Wie kommt man auf dieses schmale Brett? Ich bin Lehrer, weder Arzt noch Pflegefachkraft. Selbst wenn ich weiß, dass ein Schüler an einer bestimmten Krankheit leidet, erkenne ich nicht zwingend, wann sofortige medizinische Versorgung geboten ist. Für mich bedeutet dies letztlich, dass ich (woran auch immer) erkrankte Kinder nicht mehr mit auf eine Fahrt nehmen kann, wenn diese nicht ihre persönliche Betreuung dabei haben (deren Kosten dann die Eltern oder wer auch immer übernehmen muss).

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Korrekt. „Wir“ sind nicht für alle Probleme der Welt zuständig. Das kann es nicht sein.
Das wäre in anderen Arbeitsbereichen auch nicht so.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Schmales Brett ?Jede Person ist per Gesetz zur ersten Hilfe verpflichtet. Wird keine Hilfe geleistet, macht man sich strafbar (Notfallsituation).

Keinerlei Informationen über Gesundheit und Nahrungsmittelunverträglichkeit und in heutiger Zeit Allergien, vor der Klassenfahrt von Mitreisenden bzw. deren Erziehungsberechtigten bei Mdj. einzuholen dürfte ein Versäumnis darstellen.
(Nachweise: Impfausweis; Allergiepass oder Gesundheits-Pass Diabetes; Notfallpass auch Notfall ID Armband möglich)

Last edited 9 Monate zuvor by gehtsnoch
Alexi
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich denke eher der Vater wollte es vertuschen damit das Kind mitfahren darf. Denk mal ein wenig weiter

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Alexi

Nachdem „gehtsnoch“ sachlich argumentiert, ist es wohl nicht nötig, an ihn oder sie zu appellieren, haltlose Vermutungen über den Vater anzustellen. Auf einer FACHWEBSEITE sollte der Beitrag der Redaktion ein willkommener Anlass sein, die Bedeutsamkeit der Aufsichtspflicht erneut zu überdenken und vielleicht sogar noch etwas für die Zukunft zu lernen.

Zum Beispiel: Auch wenn eigentlich die anwesenden Damens zu den Mädchen aufs Zimmer gehen sollten, könnte es notfalls auch ein Mann auf sich nehmen. Hauptsache, die Aufsichtspflicht wird erfüllt und nicht gemeinsam unterlassen.

Alexi
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Wir wissen ja, dass der Vater in erster Linie den „hohen Beamten“ was will. Er ist froh, als kleiner Mann mal was tun zu können. O-ton des Vaters.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Alexi

Wissen ist Macht – nichts wissen macht dann auch nichts?

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Haltlose Vermutungen“ über die Lehrer werden ja auch problemlos angestellt.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Stimmt, Aber die haltlosen Vermutungen gehen bezüglich der angklagten Lehrerinnen tendenziell eher in die Richtung, dass eine Lehrkraft sich nicht vorstellen kann, dass eine andere Lehrkraft es nach der ersten Information tatsächlich unterlassen hat, regelmäßig nach der im Bett liegenden Schülerin zu sehen. (Also könne es auch nicht so gewesen sein, wie die Kinder es geschildert haben. Haltlose Mutmaßungen über die Schüler findet man übrigens auch, wenn man alles gründlich liest.)

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/prozess-tod-schuelerin-london-klassenfahrt-lehrerinnen-oberlandesgericht-duesseldorf-100.html
Hier ist erklärt, warum das OLG eine Verurteilung der Angklagten als hinreichend wahrscheinlich ansieht.

O. Birkenstock
9 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Stille Post halt.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Oder eben auch, ob Klassenfahrten von den Lehrkräften organisiert werden müssen oder ob es ein externen Träger gibt, welcher dann eben auch die rechtlichen Sachen abdeckt.
Klar … Kann man gerne diskutieren.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Alexi

Zu 2. Satz: Dto.

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich sehe noch weitere: Epilepsie-Befunde, Medikationspläne, Baustoff-Unverträglichkeiten, Hauttyp-UV-Index, psychologische Auffälligkeiten und Handlungspläne, EKG-Protokoll, großes Blutbild, Leukozytenanzahl nicht älter als 2 Wochen, Antikörperstatus, genetische Auffälligkeiten im Familienstammbaum, Diätpläne bei Ernährungsstörungen bzw. Stoffwechselerkrankungen oder weltanschauungs- bzw. religionsabhängig begründet, Bekleidungsvorgaben aus diversen Gründen, posttraumatische Belastungsstörungen und Umgangsvorgaben dazu, aktuelle Röntgenbilder, um nur die wichtigsten zu nennen.

mama51
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Jaaahaa! You made my day.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Ich auch: Mit den Rechten wissen viele sehr gut Bescheid, aber die Pflichten?

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Korrekt.

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich bin zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn ich den hilfsbedürftigen Zustand dieser Person ERKENNEN KANN. In diesem Fall tue ich selbstverständlich das mir Mögliche und informiere ggf. die SMH. Mir persönlich fehlen jedoch die medizinischen Kenntnisse, um zuverlässig Symptome einer Erkrankung als solche und die damit einhergehende Dringlichkeit ärztlicher Betreuung einschätzen zu können. Von daher: ja, schmales Brett.

Dazu kommt, dass Eltern nicht immer fair spielen und auch chronisch oder akut erkrankte Kinder mit zur Klassenfahrt schicken, ohne die Erkrankung mitzuteilen, weil „Er/Sie hat sich doch so auf die Fahrt gefreut!“. Wir hatten beispielsweise, als man wieder Fahrten unternehmen durfte, einen COVID – erkrankten Schüler dabei, deren Mutter im Nachgang der Fahrt, auf der sich ca. 80% aller Teilnehmer ansteckten, zugab, dass sie vom positiven Test ihres Sohnes wusste, diesem aber unbedingt die Teilnahme an der Fahrt ermöglichen wollte. Der Schüler hustete unentwegt und behauptete steif und fest: sie hätten mehrere Tests gemacht, er hat nur Husten. Bei Husten informiere ich im Regelfall nicht den Arzt vor Ort, bei COVID hätte ich das sofort gemacht, da der Verlauf seinerzeit zu schnell hätte umschlagen können.
Es erscheint mir im angeführten Fall kaum vorstellbar, dass Begleitpersonen mehrere Tage lang nicht das Zimmer eines erkrankten Kindes betreten -insbesondere dann nicht, wenn man weiß, dass es dem Kind nicht gut geht. Von daher ist es gut, das gerichtlich aufarbeiten zu lassen. Die Vorverurteilungen, egal in welche Richtung, sind nicht zielführend.

Last edited 9 Monate zuvor by Mika
gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Mika

„Von daher ist es gut, das gerichtlich aufarbeiten zu lassen.“ Ganz genau und nur dort dann abschließende Feststellungen möglicher Versäumnisse aufzeigen zu lassen!

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Zustimmung. Konsequenzen für den verbindlichen Betreuerschlüssel und max. Arbeitszeiten der Lehrkräfte bei zukünftigen Fahrten wären mir auch noch recht.

Fräulein Rottenmeier
9 Monate zuvor

Mutmaßlich wird den Kolleginnen Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das schriftliche Abfragen von etwaigen Erkrankungen und Medikationen sollte sicherlich Usus sein, warum dies offenbar nicht erfolgte, bleibt im Unklaren.
Zumal man davon ausgehen kann, dass an weiterführenden Schulen die Lehrer ihre Schüler nun nicht mehr so gut kennen. Hier reicht eine mündliche Abfrage sicherlich nicht aus….sowas kann leicht unter gehen.

Ich persönlich finde, dass es nicht darauf hinauslaufen sollte, dass die Kolleginnen über die Krankheit informierter hätten sein sollen, um dann angemessen zu handeln, sondern im Vorfeld zu entscheiden, ob sie diese riesige Verantwortung überhaupt tragen können. Meiner Ansicht nach hätte dieses Kind nicht mit auf die Klassenfahrt fahren dürfen oder alternativ nur in Begleitung eines Elternteils.

Ich frage mich gleichwohl, welche Verantwortung die Eltern für ihr Kind eigentlich tragen. Waren die ernsthaft der Meinung, dass eine mündliche Abfrage zur Gesundheit ihres Kindes hinreichend ist? Aus meiner Sicht, hätten sie an die Schule herantreten müssen und Vorabsprachen treffen müssen.

Bla
9 Monate zuvor

Mein Gedanke: Dann hätte das Kind nicht mit dürfen von Schulseite aus. Daher … Verschweigen. Notfalls auf die Schülerakte halt gehen.
Da hilft auch kein „normalerweise konnte sie mit der Krankheit selbst umgehen“.
Nee. Echt nicht. Sorry. Da wird mir echt ganz anders … Auslandsaufenthalt mit Flug bei Diabetes Typ I. Da sollte man nen gebrieft werden. Gerade eben auch, wenn die automatischen Prüfungen usw. ausfallen. Was nicht sooo unüblich auf Flügen mit Zeitverschiebung ist. Das sollte man einfach als Elternteil bei solchen Erkrankungen wissen und mit den Betreuungskräften/LuL ehrlich umgehen und diese briefen oder fragen, ob die sich auskennen.
Ansonsten: Safety first. Kind bleibt daheim oder wird durch eine Fachkraft (Schulbegleitung mit Pfegeausbildung) betreut.
Da gibt es kein „aber …“ für mich.
Dann noch zu klagen … Bei Verurteilung halt meiner Meinung nach gleich die Eltern mit zur Rechenschaft ziehen.

Tigrib
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Kind von Schulseite aus daheim zu lassen, ist gar nicht so leicht! Hatte schon zweimal vom SL die Vorgabe, das Kind MUSS mit. Egal, dass ich die Verantwortung nicht übernehmen wollte….

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Tigrib

Vollständige Kostenübernahme?
Abordnung der Fahrt (ist dann ja gegeben) – trotz Bedenken?
Antrag auf Bedenken/Remonstration?
Schriftlicher Hinweis auf die Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) mit Unterschrift der SL?
Hinweis und Verlangen auf eine Antragsstellen zur Aufteilung der Klassenfahrten für das gesamte Kollegium?

Was sagte dann die SL dazu?
Wenn man bisschen Druck zurück gibt.

gehtsnoch
9 Monate zuvor

„Kind hätte nicht mit dürfen“
Z. B. Bayerns Regelung:
„Die Erziehungsberechtigten sollen aufgefordert werden, eine begleitende Lehrkraft zu informieren, wenn ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss, auf bestimmte Reize allergische Reaktionen zeigt, in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass darauf besondere Rücksicht genommen werden muss, oder sonstige medizinisch notwendige Maßnahmen zu ergreifen sind.“
„Sollen“ und wer fordert auf?

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

… wir kommen der Problematik näher.

vhh
9 Monate zuvor

Ob Laien eine Überzuckerung erkennen können ist sicherlich diskussionsfähig (viele können es wg familiärer Fälle), aber wie kann es passieren, dass ein Mädchen längere Zeit mit minimaler bis gar keiner Betreuung im Bett liegt? Wenn nach einem Tag niemand auf die Idee kommt, einen Arzt aufzusuchen um das zu klären, kann man schon Fahrlässigkeit prüfen, egal ob Magen verdorben, Blinddarm oder Diabetes.
Die Planungskritik des OLG kann ich auch teilweise nachvollziehen: wir wissen nicht, wie die Infoveranstaltung abgelaufen ist, aber nicht jeder will vor allen anderen eine Diabeteserkrankung des Kindes bekanntgeben. Natürlich sollten Eltern dann anschließend auf die Lehrer zukommen, aber wer verlässt sich noch darauf, dass irgendetwas ‚von selbst‘ gemacht wird? ‚Da hatten wir aber kein Formular für bekommen’….Inzwischen wird nicht nur den Schülern, sondern auch den Eltern fast alles konsumfertig vorgelegt, daran gewöhnt man sich.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Ich frage mich, ob tatsächlich niemand vorbeigeschaut hat…. oder ob die Schülerinnen, die mit Emely auf der Stube waren, vielleicht ein wenig – vielleicht sogar auf Bitten Emely’s – erst vertuscht haben und dann das Vertuschen vertuschen wollten – bis es zu spät war.
Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass da ein Kind/Jugendlicher im Bett lag, ohne mindestens 4mal am Tag „Besuch“ von Lehrkräften zu bekommen, allein schon um Essen vorbei zu bringen und eben zu schauen, wie es geht. Ich kenne niemanden, der das in meinem Kollegium NICHT so machen würde! Auch würde eine Lehrkraft dann im Haus bleiben, während der Rest die Tagesaktionen macht. Deshalb sollten ja auch 3 Lehrkräfte mitfahren, nicht nur 2 pro Gruppe

Fakten sind Hate
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Ich habe auf meiner letzten Schulfahrt eine Klasse 10 aus Hamburg beobachten müssen, deren Lehrerinnen gleich nach der Ankunft in ihren Zimmern verschwunden sind. Bereits in der ersten Nacht gab es Probleme mit diesen Schülern. Die Lehrerinnen waren außer Haus, auf Nachfrage. Am nächsten Tag ging es derart weiter, dass der Inhaber um 12 Uhr abends anfahren musste und den Lehrerinnen hinterher telefonieren musste. Er konnte noch verhindern, dass die Schüler mit ihren Shishas einen Flächenbrand (Trockenheit im letzten Jahr) in Bayern ausgelöst hätten.

Anscheinend gibt es tatsächlich Lehrerinnen, die glauben, eine Klassenfahrt sei bezahlter Urlaub ohne Aufsichtpflicht.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Vermutlich machen die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch und erst der Prozess kann für mehr Klarheit sorgen. Hier nur ein Hinweis auf das, was die SZ nach einem Einblick in die Ermittlungsakte bekannt gab:

„Schon kurz nach der Ankunft in London soll es dem Mädchen laut damaligen Aussagen ihrer Freunde und Mitschüler schlecht gegangen sein. Sie habe sich oft übergeben, sei desorientiert gewesen. Die gleichaltrigen Freundinnen hätten die mitreisenden Lehrkräfte mehrfach informiert, diese sollen erst gar nicht und dann nur flüchtig nach Emily geschaut haben. Laut Ermittlungsakte, die die SZ vor einem Jahr einsehen konnte, ließen sie das kranke Mädchen sogar mit zwei gleichaltrigen Freundinnen einen ganzen Tag alleine im Hotel.“
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-lehrerinnen-klassenfahrt-tod-schuelerin-1.5961932

Falls die Mitschülerinnen vieles zu vertuschen gehabt hätten – das Kranksein von Emily hätten sie nicht vertuschen können, wenn aufmerksam nach ihr gesehen worden wäre.

Alexi
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Also sehe immernoch keinen Straftatbestand. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Lehrer eben nicht von der Krankheit wussten.

Freiheit für Beamte!

vhh
9 Monate zuvor
Antwortet  Alexi

Garantenstellung der Lehrkräfte bei einer Klassenfahrt, damit (fahrlässige) Tat durch Unterlassen möglich. Es wird wohl die schwierige Frage sein, ob das (Nicht)handeln bzw fehlendes Wissen um die bestehende Erkrankung fahrlässig war. Nützt nur niemandem etwas, für alle Beteiligten auch ohne Urteil schlimm genug. Ich könnte in dem Beruf nicht mehr arbeiten.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Wenn man davon ausgeht, dass alle Mitfahrenden gesund sind könnte es schon passieren, dass man leichtere Beschwerden bequemlichkeitshalber – oder aufgrund von Überforderung – lieber übersieht. Nicht gut, aber menschlich. Deshalb ist es überaus wichtig, dass man als Begleitperson GENAU Bescheid weiß – besonders, wenn man – wie wohl hier – nicht die Klassenleitung der Gruppe ist. Und da sehe ich eine Bringschuld der Eltern – für ihr EINES Kind, keine Holschuld des Lehrpersonals für 20 und mehr Jugendliche.
Schlimm, dass dies passiert ist! Für die Mitschüler*innen, die Lehrpersonen, die Eltern und natürlich das Mädchen selbst. Tragisch.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Da liegt aber dann mal grundlegend das Problem. Einfach Kinder bekommen, sie abgeben und „die machen das schon“ funktioniert eben nicht bis ins Unendliche und in allen Bereichen.
Wenn ich Beratung brauche, dann muss ich mich drum kümmern.
Wenn ich hunger habe, muss ich etwas einkaufen.
Wenn ich krank bin, muss ich zum Arzt.
Wenn mein Auto kaputt ist, dann muss ich in die KFZ-Werkstatt.
Wenn ich schwimmen will, dann muss ich es können oder lernen und irgendwo hin, wo es Wasser gibt.
Das kommt alles nicht von selbst.
Warum sollte in der Schule alles immer selbstverständlich sein? Egal in welcheb Belangen. Überall die „Bringschuld“.
Dabei sind doch die meisten LuL faule Säcke … Dazu unfähig und andere erklären dauernd das eigene Berufsbild. Komisch. Geht sich irgendwie nicht sook ganz auf.

vhh
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Natürlich, über die Frage der Planung bzw Information kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein. Aber was ist damit, nicht oder offensichtlich nur sporadisch nach einem bettlägerigen, desorientierten Kind zu sehen? Die Fürsorgepflicht in Vertretung der Eltern IST eine Bringschuld, auch wenn da 30 andere Kinder sind. Ich verbringe lieber eine Nacht in der Klinik oder einen halben Tag in der Notaufnahme, als ein für mich nicht kalkulierbares Risiko einzugehen. Gerade wenn ich nichts über Vorerkrankungen weiß.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Definitiv. Das sollte das Gericht auch prüfen. Klar.
Wie genau wurden die Lehrkräfte informiert und wie haben diese gehandelt?
Wieviel wurde „vertuscht“ – aus welche Gründen auch immer.
Warum haben die Lehrkräfte das nicht erkannt, dass es einem Kind dermaßen schlecht geht.
Das Selbe natürlich bei den Eltern. Warum haben die nicht ausdrücklich ein Gespräch gesucht und ggf. das Ganze abgeklärt? Mit Briefing?
Auch das gehört betrachtet.

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor

Wie viele wichtige, kritische Punkte die Begleitkräfte in den Wochen vor und auch während der Fahrt sonst noch alles zu beachten hatten – bzw. nach landläufiger Meinung zu beachten gehabt hätten – und unter welchen Umständen und bei welchem Maß an kooperativem Verhalten seitens Klasse, Eltern, SL und Kollegium, das wäre mal meine Frage.

Und noch eine Frage hätte ich: Wenn jemand für Leben, Gesundheit, Verhalten und Programm einer Gruppe dieser Größe tagelang von 6:00 bis 1:00 verantwortlich ist und in den verbleibenden Nachtstunden unter Rufbereitschaft steht, bei eher niedriger Ruhewahrscheinlichkeit und hoher Störungswahrscheinlichkeit, wie sehr ist dann diese Verantwortung im arbeitsschutzrechtlichen Verständnis und Regelwerk denn normalmenschlich leistbar?

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen
Für NRW: 4.1 „Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, soweit nicht wegen des besonderen Charakters der Veranstaltung die Leitung einer anderen Lehrerin oder einem anderen Lehrer übertragen wird.“ (RdErl. d. Ministeriums 19.03.1997)

1234
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

In vielen Bundesländern sind Klassenfahrten freiwillig und dazu gehört auch Niedersachsen, wo sich der oben beschriebene Fall abgespielt hat.

1234
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Korrektur: der Fall hat sich in NRW abgespielt, nichtsdestotrotz sind Klassenfahrten in vielen BL freiwillig.

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Das Gesetz von 1997 gebietet also tagelange rund um die Uhr Verantwortlichkeit für die Gruppe bzw. verbietet Schlaf- und Erholungsbedarf, wie er in üblichen Arbeitsverhältnissen verpflichtend vorgeschrieben ist. Cool.

PS: Neue LuL gesucht!

Last edited 9 Monate zuvor by Dil Uhlenspiegel
Biene
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Auf mehrtägigen Klassenfahrten sind die Lehrkräfte dann wie die Herrschaften von Polizei und Feuerwehr in ihren Nachtschichten: In der Nacht wird geruht, nicht geschlafen.
Genial, aber daneben. Polizei und Feuerwehr arbeiten extrem selten mehrtägig 24 h am Stück. Man finde den Fehler.

Feuer frei für die Germanisten. Bitte den Unterschied zwischen „ruhen“ und „schlafen“ ausgiebig erklären gemäß seiner juristischen Bedeutung.

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Kein Gesetz sondern ein Runderlass des MSB.
Erlasse sind behördeninterne Anweisungen, die in der BASS veröffentlicht werden. Bitte nicht mit Gesetzen oder Verordnungen gleichsetzen, denn diese bedürfen im Gegensatz zu Erlassen der parlamentarischen Zustimmung.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ob das denn so richtig ist?
Weil, wenn eine Behörde einer untergeordneten Dienststelle eine Anweisung erteilt, nennt man das einen „Erlass“.
Erlass (Verwaltungsrecht) steht für: Dekret, Rechtsakt mit Gesetzeskraft, der sicher auch „rund“ sein kann.
– Schulministerium = oberste Schulbehörde, nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
– Bezirksregierungen
– kommunale Schulämter

Last edited 9 Monate zuvor by gehtsnoch
dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

MSB in NRW oberste Schulbehörde, Da es keine Landesoberbehörde gibt, wird die Schulaufsicht regional durch die Schulabteilungen der Bezirksregierungen als Landesmittelbehörden wahrgenommen. Die Schulen und kommunalen Schulämter sind die unterste Stufe im dreigliedrigen Verwaltungsapperat. Ein Runderlass des MSB wendet sich an alle Verwaltungsebenen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriumsl, folglch sind alle Schulkapitel betroffen.

Insofern sind ministerielle Erlasse verwaltungsinterne/behördeninterne Weisungen, die rechtsverbindlich sind. Mich stört der Begriff „Gesetzeskraft“ in diesem Zusammenhang, da ein Erlass eben nicht der Zustimmung des Gesetzes- und Verordnungsgebers (Legislative = Landtag) bedarf.

Last edited 9 Monate zuvor by dickebank
Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ob dienstliche Pflicht oder nicht: ich halte Klassenfahrten unabdingbar für das soziale Miteinander in einer Klasse und dieses „Lernen am außerschulischen Ort“für extrem wichtig. Ich werde weiter dieser „Dienstpflicht“ nachkommen – und mich kümmern, was den Schüler*innen natürlich nicht immer passt, den Eltern übrigens teils auch nicht …

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Für wen? SuS? LuL?

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

In Rh-Pf nicht! Da sind sie Teil des Unterrichts.

mama51
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Nein, nicht in allen Bundesländern! ☹️

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

In NRW schon, jap. In Bayern glaube ich auch.
Allerdings auch nur, wenn die vollen (!!!) Reisekosten erstattet werden.
Ansonsten soll die Schulleitung mal gerne erst klagen. Sehe da wenig Chance für die Schulleitung. Außer sie ordnet ab und bezahlt wirklich alles.

Mal ganz davon abgesehen, dass keine vernünftige Schulleitung einen dazu zwingen wird, da das Risiko der spontanen Erkrankung durchaus gegeben ist. Wäre sehr ärgerlich für die Schulleitung dann.
Ansonsten: Auf die Zahlung der gesamten Reisekosten bestehen. Dazu einfordern, dass die Beteiligung bei Ausflügen fair im Kollegium aufgeteilt werden muss.
Darauf hat normalerweise auch keine Schulleitung sonderlich interesse es mit allen dann zu verscherzen … Aber das wäre halt dann die logische Konsequenz und gesetzlich eben auch anfechtbar und wohl einforderbar.

Ansonsten ist das je nach BL auch verschieden. Oft ist es freiwillig. Glaube bspw. in Niedersachsen, Berlin und Brandenburg müssten sie auch freiwillig sein?

Ansonsten: Viel Spaß bei der Suche nach neuen Lehrkräften. Wer hat denn Bock drauf zu sowas gezwungen zu werden. Freiwillig okay. Aber aus Zwang? Da steigt dann bestimmt die Motivation dem Arbeitgeber (Land) bzw. der weisungsbefugten SL gegenüber.

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

In Brandenburg gehören Schulfahrten zu den Dienstpflichten:
„( 1) Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Die Leitung soll unter Beachtung der Nummer 6 Abs. 2 der VV-Aufsicht die Klassenlehrkraft oder die die Gruppe in der Schule regelmäßig betreuende Lehrkraft übernehmen.“
(Quelle: VV Schulfahrten, Par. 8)

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Volle Kostenerstattung, spontane Erkrankung, Zwang?
Also diesen Enthusiasmus gegen Regularien würde ich mir zur vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung auch mal wünschen.

Manni
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Wie viel Arbeitszeit wird denn für eine 3tägige Klassenfahrt veranschlagt. Also theoretisch/fiktiv?

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Manni

Ganz einfach, es werden die Stunden laut aktuellem Stundenplan angerechnet, die während dieser drei Tage angefallen wären.

Bei einer fünftägigen Klassenfahr werden bei Vollzeitkräften die die stunden des Vollzeitdeputats angerechnet. Lehrkräfte in Teilzeit sind gearscht, sie erhalten als Gegenwert eben nur die anteilige Vergütung für die vollen fünf Tage.

Dil Uhlenspiegel
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Dies gilt meines Wissens für Beamte, Angestellte kriegen die Mehrstunden (also über ihr Wochen-Deputat hinausgehenden Zeiten) ausgezahlt.

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Schön wär’s gewesen. Bei meiner letzten Klassenfahrt (2021/22) hatte ich auf eine halbe Stelle reduziert – also auch die entsprechende Gehaltskürzung. In früheren Zeiten konnten Tarifbeschäftigte in NRW für die Zeit der Klassenfahrt sich auf Antrag auf eine volle Stelle setzen lasssen. Alternativ konnten sie sich nach der anteiligen Zeit ablösen lassen – bei einer halben Stelle also Mittwochmittag. Beide Varianten sind zwischenzeitlich vom MSB gestrichen worden.

Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Diese Minutenfuchserei macht einen nicht wirklich …sympatisch!

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Bei einem quasi 24-Stunden-Job zum Teilzeitgehalt von Minutenfuchserei zu sprechen, kommt jetzt auch nicht sooo gut.

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Die Vergütung ist das Äquivalent für die Arbeitsleistung. Und diese wird nun einmal über das Wochenstundendeputat festgesetzt. Das ist so jeder Bezügemitteilung zu entnehmen. Ich habe als angestellte Lehrkraft keine arbeitsrechtliche Verpflichtung gegenüber den Schüler*innen, Arbeitgeber ist das Land vertreten durch die regional zuständige Bezirksregierung.

Und wenn Sie meinen, dass meine wirtschaftlichen Interessen mich unsympatisch machen, dann frage ich mich, warum Sie nicht ehrenamtlich unterrichten – bei so viel Altruismus. Die Sympatie der anderen füllt meinen Kühlschrank jedenfalls nicht!

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Kann man. Muss man nicht. Wie vieles im Lehrerberuf.

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Volle Kostenerstattung ist bei Dienstreisen in anderen Berufen die Norm und sollte ja wohl auch selbstverständlich sein. Zusätzlich gibt es da Überstundenvergütung und Spesen.
Den Anpruch auf zumindest volle Kostenerstattung als Enthusiasmus gegen Regularien zu bezeichnen ist ja wohl ein Witz.
Spesen sind in unserem Fall natürlich überflüssig, da wir gar keine Freizeit haben, sonder nonstop im Dienst sind (Arbeitsrecht gilt ja für uns irgendwie nicht).
Tatsache ist, es gibt keine volle Kostenerstattung, habe ich jedenfalls noch nie erlebt.
Dazu kommt die mangelnde Absicherung durch den Dienstherren in medizinischen Fragen.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

So isses.

Bla
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ne, sind sie laut Schulrecht nicht. Muss man genau schauen für welches Bundesland man spricht.
Aber die meisten Schulen handhaben es ganz unabhängig vom Rechtlichen sowieso auf freiwilliger Basis. Macht auch wenig Sinn anders …

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Für die SuS sind Klassenfahrten hier in NRW verpflichtende, schulische Veranstaltungen, für die LuL Teil des Dienstgeschäftes. Grundlage für „Wanderfahrten“ sind das Schulgesetz, die ASchO und die ADO, der Runderlass für Wanderfahrten, das Schulprogramm und ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz

Freiwillig ist nur die Berufswahlentscheidung.
Wer dennoch Lehrer wird, hat halt ’ne schlechte Entscheidung getroffen.

Last edited 9 Monate zuvor by dickebank
Sven A.
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Die Schulleitung könnte ja mal probieren das bei mir durchzusetzen… irgendein Versetzungsantrag wird dann schon durchgehen und Krankenscheine, weil der Stress die Gesundheit so schnell angreift, bekommt man auch ziemlich schnell.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, gehe auch von aus.

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

NDS und dann sind noch bis zu 15 übrig.
Vielleicht auch nur gefühlt im richtigen Bundesland (für Sie NDS) bei Schulfahrten tätig, aber in meinen Augen im falschen Beruf …

Last edited 9 Monate zuvor by gehtsnoch
Freiya
9 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Von 6 bis 1? Nee, von o.o1 bis 24.00!

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Wie, Sie lassen die eien Minute unbeaufsichtigt?

1234
9 Monate zuvor

Wie viele Kommentatoren sehe ich auch eine Bringschuld bei den Eltern, die sich nicht auf irgendein Papier in der Schülerakte hätten verlassen sollen, in die normalerweise nur Klassenlehrer reingucken. Das Organisieren und Durchführen einer Klassenfahrt ist ein großer Kraftakt und für einen reibungslosen Ablauf müssen auch Eltern einen Beitrag leisten.

Allerdings finde ich es ehrlich seltsam, dass sich die KollegInnen tagelang nicht nach der Schülerin erkundigt haben. Ich war gerade auf Klassenfahrt und nachdem ein Schüler wegen Kopfschmerzen nicht zu den Nachmittagsveranstaltungen erschienen ist, war es vollkommen selbstverständlich für uns, uns später persönlich nach ihm zu erkundigen. Auch abends war es absolut Routine, in die Zimmer alle SuS zu schauen, um zu überprüfen, ob sie auch wirklich in ihren Betten liegen. Und hierbei handelte es sich um wesentlich ältere SuS, die fast volljährig waren. Daher kann ich der Erzählung der Mitschüler nicht ganz trauen. Aber das ist die Aufgabe der Justiz. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung des Gerichts einen wesentlichen Einfluss darauf haben, inwieweit sich KollegInnen noch die Mammutaufgabe Klassenfahrt freiwillig antun werden…

Frank
9 Monate zuvor

Es ist schlimm wie hier die Situation verdreht wird. Wenn wir die Fakten betrachten sieht das ganze für mich so aus: Es gibt ein totes Kind, das der Aufsichtspflicht von Lehrern übergeben wurde. Ich kann die betroffenen Eltern verstehen, dass Sie sich hier fragen, ob das so normal sein soll. Falls sich jemand als Lehrer dieser Verantwortung nicht gewachsen fühlt sollte er auf Klassenfahrten verzichten.

dickebank
9 Monate zuvor
Antwortet  Frank

Welche Funktion, Rechte, Pflichte haben denn laut Vertrag die Gasteltern der Schüler*innen, bei denen diese untergebracht gewesen sind?

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  Frank

Ihrem letzten Satz stimme ich voll zu. Auf Klassenfahrten zu verzichten wird einem von Elterseite aber nicht leicht gemacht. Grundsätzlch ist die Verantwortung für Lehrer*innen auf Klassenfahrten zu groß.

Mika
9 Monate zuvor
Antwortet  Frank

Ich würde ja gern auf Klassenfahrten verzichten, weil ich mich dieser Verantwortung nicht gewachsen fühle. Allein mein Dienstherr (Land Brandenburg) gestattet dies nicht.

Martha
9 Monate zuvor

Mich macht sowas traurig und wütend. Das Verhalten der Eltern ist ein armseliges Beispiel für die Unfähigkeit mit den eigenen Schuldgefühlen umzugehen. Es wäre die Aufgabe der Eltern gewesen, allen Eventualitäten vorzubeugen und die Lehrer genauestens zu instruieren und ihnen zur Seite zu stehen für den Fall dass sie mit einer Situation überfordert sind. Mein kleiner Bruder ist auch Diabetiker und ich kann mich erinnern, dass meine Eltern alles getan haben, um den Lehrern zu helfen, diese große Verantwortung tragen zu können. Und dennoch waren sie sich des Risikos bewusst, ihr krankes Kind anderen Menschen anzuvertrauen, die dafür nicht ausgebildet sind, haben es aber trotzdem auf sich genommen, um ihm eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Es war ihre Entscheidung. Jetzt habe ich selbst ein behindertes Kind und muss es ständig anderen anvertrauen. Aber ich bin mir trotzdem bewusst, dass es in letzter Instanz meine moralische Pflicht ist, mein Kind zu beschützen und dazu gehört auch, einzuschätzen, unter welchen Umständen ich wem mein Kind anvertraue. Als Lehrerin fahre ich sehr gerne auf Klassenfahrten und sehe das als wichtigen und bereichernden Teil meiner Arbeit, den ich nicht missen möchte. Aber ich mache den Eltern meiner Schüler immer vorher klar, dass ich auf ihre Unterstützung und ihr Vertrauen angewiesen bin, um die Verantwortung tragen zu können und dass es letztlich ihre Entscheidung ist, wenn sie sie mir übertragen.

Frank
9 Monate zuvor
Antwortet  Martha

Was für eine beschämende Diskussion… da stirbt ein Kind, das sein ganzes Leben noch vor sich gehabt hätte. Eine Familie wird ins Unglück gestossen. Ich sehe es als vollkommen richtig, dass hier die Frage der Schuld richerlich geklärt wird. Eine Anklage ist keine Verurteilung und die Klärung der Schuldfrage ist mehr als legitim.
Den Eltern armseliges Verhalten vorzuwerfen zeugt von wenig Einfühlungsvermögen. Natürlich will man auch als Eltern eines Kindes, das unter einer Krankheit leidet das meiste ermöglichen. Ich kann das komplett verstehen. Ob in diesem Fall die notwendige Fürsorge auf seiten der Eltern oder Lehrer fehlten prüft jetzt zum Glück ein Richter.

Das Leid der Eltern wird in dieser Diskussion meines Erachtens komplett ignoriert. Wie in meinem ersten Satz erwähnt finde ich die gesamte Diskussion und die Art der Diskussion beschämend.

Es wird über Bringschuld und Holschuld diskutiert. Wie fühlen sich Eltern der Kind verstorben ist, wie Geschwister der Schwester verstorben ist? Hat das Kind leiden müssen… warum werden nicht solche Fragen diskutiert?
Es wird diskutiert wie arm man als Lehrer gestellt ist… mir fehlen die Worte.

Egvina
9 Monate zuvor
Antwortet  Frank

Wie fühlen sich die Lehrkräfte unter deren Obhut das Kind gestorben ist und die seit Jahren das Damoklesschwert einer Verurteilung schwebt? Deren Familien? Warum werden von den 4 Lehrkräften 2 angeklagt und 2 nicht? Die Gefühle der Betroffenen beider Seiten haben in der Diskussion m. E. nichts zu suchen.
Es ist mehr als verständlich, dass Kollegen immer weniger bereit sind ihre eigene Existenz für Fahrten aufs Spiel zu setzen, zumindest in den BL, in denen man nicht verpflichtet ist Klassenfahrten durchzuführen.

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Frank

Danke. Sie haben so recht! Bringschuld und Holschuld sind Begriffe aus dem Zivilrecht… Vor Gericht wird man diese Fachausdrücke in der Verhandlung nicht hören.

Man kann Lehrkräften nur wünschen, dass sie Kollegen haben, die sie daran erinnern, dass es nun mal so ist, dass man als Lehrer hingeht und nach dem Rechten sieht, wenn es heißt, dass ein Kind krank ist. Die Lehrerinnen hätten sich den Prozess ersparen können, wenn sie das getan hätten, was die meisten Pädagogen an ihrer Stelle getan hätten.

Falls jetzt wieder die Frage kommt, ob ich dabei war: Nein! Aber es hieß in der Presse, dass alle Lehrer von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. Keiner hat gesagt, dass er sich unverzüglich nach der Information hinbewegt hat oder gesehen hat, dass eine KollegIn mit den Mitschülern zu Emily gegangen ist. So etwas hätten die Jugendlichen bezeugen können, wenn es denn so gewesen wäre…

Über eine Aussageverweigerung der Mitschüler war in den Medien nichts zu lesen. Das LG hat anscheinend den Kindern zumindest in wesentlichen Punkten geglaubt, sonst wäre es nicht von mehreren! Aufsichtspflichtverletzungen ausgegangen.

Klara
9 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Angeklagte hier im Diskussionsmodus „vorzuverurteilen“, weil sie von ihrem RECHT auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, geht komplett in die falsche Richtung!!

Angelika Mauel
9 Monate zuvor
Antwortet  Klara

An einer anderen Stelle habe ich selbst die Selbe „recht“ in fetten Buchstaben eingegeben, um klar zu stellen, dass ich die Rechtslage sehr wohl respektiere. – Das zu Ihrem Vorwurf, ich würde „vorverurteilen“. Übrigens habe ich auch ein oder zwei Mal geschrieben, dass man sie Entscheidung des Gerichts abwarten muss.

Sven A.
9 Monate zuvor

Frage: Wenn die Lehrer dieses und jenes hätten machen und wissen müssen, weil die Krankheit so gefährlich ist, dann frage ich mich, warum der Vater nicht auch vor den Kadi gezogen wird, weil er als Verantwortlicher und folgerichtig Kenntnisreicher seine Tochter trotzdem dieser Gefahr ausgesetzt hatte… Wenn die Lehrer hätten alles schriftlich abfragen sollen, warum ist der Vater dann nicht auch verpflichtet entsprechend schriftlich die Lehrer hinzuweisen und mit Informationen zu versorgen?

gehtsnoch
9 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Ich frage mich:
LIegen Ihnen alle Unterlagen und Aussagen aus dem Verfahren bereits vor um so ein Statement als Art einer Schuldzuweisung / Verantwortung von sich weisen für Lehrkräfte od. Erziehungsberechtigte (hier der klagende Vater) überhaupt abgeben zu können?
Zumindest sollte man reflektieren, eine chronische Erkrankung ist noch kein Ausschlußkriterium einer auch mehrtägigen Schulfahrt.

Last edited 9 Monate zuvor by gehtsnoch
Klara
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich verstehe den Kommentar nicht als Statement und schon gar nicht, um die Verantwortung von LK von sich zu weisen oder anderen Schuld zuzuweisen.
Sven A. stellt per Frage (nicht per Behauptung!!!) in den Raum, ob der Vater eventuell eine Mitschuld trägt durch möglicherweise unterlassene Mitteilung der Krankheit der Tochter.
Das halte ich für legitim.

Lanayah
9 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Aber in diesem Fall hätte der Anspruch auf eine Schulbegleitung bestanden. Warum wurde dieser nicht eingefordert.

Alex
9 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Zwischen Anspruch und Genehmigung liegen leider Welten.

Irinja
9 Monate zuvor

Mich irritieren die Aussagen hier auch! Ist es nicht Standard, Allergien, Krankheiten, damit einhergehende spezielle Vorgehensweisen ev. auch( Notfall-)Medikamentierung jew. nach ärztlicher Verordnung, zu dokumentieren? Bei uns (Kita) längst üblich. Alle MA, welche mit diesem Kind zu tun haben, sind involviert.
Ich glaube auch nicht, dass es zu viel verlangt gewesen wäre, nach dem kranken Mädchen zu schauen und gegebenenfalls einen Notruf abzusetzen. Wirklich beschämend, sich damit überfordert zu fühlen….ein Kind ist gestorben! Unglaublich!

Ureinwohner Nordost
9 Monate zuvor

Klassenfahrt, was ist das?

Seit fünf Jahren nicht mehr gemacht.

RISIKO 😉

Freiya
9 Monate zuvor

Und noch stolz drauf? Naja…

dickebank
9 Monate zuvor

No risk no fun!

Kerstin Galinski
3 Monate zuvor

Als Mutter eines an DiabetesTyp 1 betroffenen Kindes kann ich nicht nachvollziehen, dass die Lehrerinnen vom Elternhaus nicht umfassend informiert wurden. Stationärer Aufenthalt hätte ja vermieden werden können und somit auch der Herzinfarkt, an dem die Schülerin dann gestorben ist.
Ich kann gut nachvollziehen, dass ich mich mit 13 Jahren nicht um meine Blutzuckerwerte kümmern will oder kann… Umso wichtiger die Infos an die Lehrerinnen (und auch Aufklärung an alle Mitreisenden.)
Nur gemeinsam hätte abgewogen werden können, ob die Teilnahme verantwortlich zu vertreten gewesen wäre.
Alle haben Fehler gemacht, die im tragischen Tod mündete.
Mein Mitgefühl gilt allen Beteiligten!

Berger
3 Monate zuvor

Ich habe mir diesen Fall in der Tagesschau und auch in anderen Formaten im Umfeld ARD / ZDF angesehen. Mir kommen dazu einige meiner Meinung nach berechtigte Fragen:

1. Warum haben die Eltern im Vorfeld nicht noch mal explizit die Erkrankung angesprochen, mein Schwager hat auch seit frühester Jugend Diabetis 1 und das war auch immer ein Problem – aber jeder in der Schule für ihn zuständige wusste davon. Er musste sogar mal die Schule wechseln weil an der ursprünglichen Schule eine Überstellung an eine Sonderschule vorgesehen war (nicht wegen Dummheit, er ist jetzt Diplom-Physiker) sondern aus „Panik“ vor der Verantwortung.

2. Auch mit 13 Jahren sollte man schon alt genug sein zu wissen wie wichtig die Messungen und Medikation sind. Warum hat das Opfer da nicht gemacht?

3. Die Mitschülerinnen hatten sicher die Möglichkeit eigenständig 112 oder 999 (Notrufnummern) anzurufen. Man muß da nicht auf irgendwelche Lehrerinnen warten!

Wenn man schon jemand anklagt, dann alle die verantwortlich waren, nicht nur selektiv 2 Lehrererinnen sondern eben 4 und alle Schülerinnen die davon wussten und schon 14 Jahre alt waren.

Wenn man den Vater im TV sieht mit seiner seltsamen Militäruniform über die ich nicht näher äußern will, dann hat auch er eben eine Mitschuld wegen Informationsvermeidung.

Ich habe selbst mal Lehramt studiert und kenne die undankbare Problematik von Klassenfahrten. Das scheint mir aber eher eine schulische Urlaubsreise gewesen zu sein, die in dieser Form aus meiner Sicht vollkommen überflüssig war. Offenbar zu viele Teilnehmer und zu wenige Betreuer. Ich habe selbst als Begleiter VHS-Reisen mit Erwachsenen (auch nach London) gemacht und selbst da ist es leichter eine Horde Flöhe zu hüten. Deutsche Busse haben in UK die Türen auf der falschen Seite der Straße, allein das ist ein riesiges Problem gewesen, weil Mitreisende das gern mal vergaßen.

Danny Kesting
3 Monate zuvor

Ich bin selbst Mutter eines Jugendlichen mit Diabetes. Ich hätte die begleitenden Lehrer von mir aus über den Diabetes aufgeklärt und um ein Gespräch gebeten. Ich kann nicht glauben, dass da vorher keine Gespräche stattgefunden haben. Dass eine 13-jöhrige ihren Diabetes nicht vollständig zufriedenstellend versorgt, ist alters- und entwicklungsbedingt normal. Dieser Fall schürt nur unnötige Ängste bei betroffenen Familien und Lehrer:innen und sorgt unter Umständen dazu, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes ausgegrenzt werden.