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Lehrerin verlängert Urlaub eigenmächtig – OVG: Entlassung rechtmäßig

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SCHLESWIG. Als Lehrerin schon vor den Ferien eigenmächtig in den Urlaub fliegen und erst nach Schulbeginn wieder zum Unterricht erscheinen? Dazu hat nun das Oberverwaltungsgericht geurteilt.

Abflug nach Gusto? Ist mit dem Schuldienst nicht vereinbar. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Eine Lehrerin hat während der Corona-Pandemie ihren Urlaub eigenmächtig verlängert und ist dafür aus dem Dienst entlassen worden. Zu Recht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil von Mittwoch entschied (Az.: 14 LB 3/23). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz aus dem Juni.

Die Lehrerin war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka geflogen, weil sie angesichts der fortschreitenden Corona-Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen. Sie habe dann die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen. Weil ihr geplanter Rückflug wegen der Pandemie gestrichen wurde, sei sie erst deutlich nach Ende der Ferien zurückgekehrt.

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Die Lehrerin habe während der Ferien keine Notbetreuung machen können und die Schulleitung über ihre Abwesenheit getäuscht. Später sei sie ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz ferngeblieben, obwohl bereits ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet worden war.

Das Oberverwaltungsgericht kam im Berufungsverfahren nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis, dass die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst zurecht verhängt worden sei. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen ist jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. News4teachers / mit Material der dpa

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