Lehrerin verlängert Urlaub eigenmächtig – OVG: Entlassung rechtmäßig

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SCHLESWIG. Als Lehrerin schon vor den Ferien eigenmächtig in den Urlaub fliegen und erst nach Schulbeginn wieder zum Unterricht erscheinen? Dazu hat nun das Oberverwaltungsgericht geurteilt.

Abflug nach Gusto? Ist mit dem Schuldienst nicht vereinbar. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Eine Lehrerin hat während der Corona-Pandemie ihren Urlaub eigenmächtig verlängert und ist dafür aus dem Dienst entlassen worden. Zu Recht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil von Mittwoch entschied (Az.: 14 LB 3/23). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz aus dem Juni.

Die Lehrerin war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka geflogen, weil sie angesichts der fortschreitenden Corona-Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen. Sie habe dann die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen. Weil ihr geplanter Rückflug wegen der Pandemie gestrichen wurde, sei sie erst deutlich nach Ende der Ferien zurückgekehrt.

Die Lehrerin habe während der Ferien keine Notbetreuung machen können und die Schulleitung über ihre Abwesenheit getäuscht. Später sei sie ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz ferngeblieben, obwohl bereits ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet worden war.

Das Oberverwaltungsgericht kam im Berufungsverfahren nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis, dass die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst zurecht verhängt worden sei. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen ist jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. News4teachers / mit Material der dpa

Lehrerin weigert sich, angeordnete Mehrarbeit zu leisten – fristlos gekündigt! Dagegen wehrt sie sich nun vor dem Arbeitsgericht

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Fragezeichen
5 Monate zuvor

Gut. Denn das ist ja nur die Spitze des Eisbergs. Wir haben regelmäßig Kollegen, die sich vor oder nach langen Wochenenden usw. krank melden.

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Wir nicht.

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Ich kenne höchstens Kolleg*innen, die sich krankmelden, um den Berg an Klausuren abzuarbeiten. Formal ist das zwar auch nicht korrekt, aber menschlich absolut nachvollziehbar und sicher nicht moralisch verwerflich.

Samson
5 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Es ist sowohl nicht nachvollziehbar als auch moralisch verwerflich.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Samson

Warum?

uesdW
5 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Allein die Frage lässt nur Kopfschüttel zu.

Wer krank ist, ist krank und kann nicht arbeiten.
Wer krank macht, um Arbeiten zu erledigen, die er sonst nicht schafft, muss anders handeln. (Und nicht noch Arbeit auf das Kollegium abwälzen)

Aus der Sicht ist es ja o.k., dass Schüler sich krankmelden, wiel sie ihre Hauarbeiten, Projektarbeiten noch fertigmachen müssen oder sich noch nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereitet haben….

Leviathan
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Sowohl die Klausurbelastung von Schüler*innen als auch Lehrkräften ist nicht in Ordnung.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Aus meiner Sicht haben Sie diesbezüglich Recht. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, WIE ich anders handeln soll, wenn ich Terminkorrekturen wie Klausuren oder Abi auf dem Tisch liegen habe, die mich viele Stunden nebenbei kosten und die ich neben dem Unterricht zu erledigen habe. Überlastungsanzeige hat nichts gebracht. Die Länder wissen um die Probleme, ändern aber nichts. Und bis mal eine gesetzliche Änderung durch ist, läßt man sich eben krank schreiben, meist sogar mit ausdrücklicher Billigung der Rektoren.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Bei uns machen das einige – nicht, weil sie Bock drauf haben, sondern weil die Tage nur 24 Stunden haben.

Es ist ja auch nicht ständig.

Ich gestehe, ich habe dafür Verständnis.

Die Kollegen schützen sich – wer tut es denn sonst?

Und mir persönlich ist es lieber, sie fallen ein bis zwei Tage aus, als aus Erschöpfung zwei Wochen.

Sie mögen weiterhin den Kopf schütteln – nicht alle haben jede Menge Kraft und strotzen vor Gesundheit und Tatendrang.

Früher fand ich das auch unmöglich – inzwischen bin ich da gelassener geworden.

So bleiben sie länger gesund.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Bei uns war es phasenweise Sitte, dsss erkrankte Kollegen den Vertretungsunterricht vorbereiten – hier bin ich ganz bei Ihnen: Wer krank ist, ist krank!

Das gilt für KuKs und SuSs.

Dejott
5 Monate zuvor
Antwortet  Samson

Sie kennen das System nicht von innen, oder?

uesdW
5 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Das hat nichts mit dem System zu tun, sondern mit Einstellung.

Tim Bullerbü
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Das ist absoluter Quatsch. Wer 24 Stunden macht und noch Vertretung für die schwangere Kollegin macht, dabei 3 Oberstufenkurse und Klassen a 30 SuS und zwei Korrekturfächer hat, kann wählen zwischen
A) null Privatleben
B) Burnout mit 40
C) 3- 5 Krankheitstage, um mal eine Korrektur zu schaffen.
D) schlampig und oberflächlichen Korrekturen.
Ich mache meinen Kollegen/ innen an der Stelle keinen Vorwurf, aber dem Dienstherrn, der seine Lehrkräfte verheizt.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Es gibt Lehrer, die schon am nächsten Tag eine Klausur (Sprachen, 9. Klasse, 24 Schüler) zurückgeben. Wenn ich alles glaube, was hier im Forum geschrieben wird, müsste dieser Lehrer schon mit dem Korrigieren begonnen haben, bevor die Klausur geschrieben wurde.
Auch ein Durchkorrigieren durch die ganze Nacht halte ich für höchst unwahrscheinlich.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Es kommt auf die Klausur und die Klassenstufe an.

Grammatikarbeit / Lückentext – easy, da nur abhaken nach Vorlage.

Sprachen – for whatever that means – Grammatik, kurze Texte, Lückentexte und Ankreuzaufgaben. That is matsch isier than …

… Gruselgeschichten – meist kurze Texte, dennoch bereits viel Korrekturaufwand.

Argumentation – dauert schon etwas, wenn ich ernsthaft verstehen will, was mir der Autor mitteilen möchte.

Bei beiden letzteren suche ich Anfang und Ende der Sätze, setze die Satzzeichen, schreibe entzifferte Worte auf, korrigiere Rechtschreibung und Grammatik und versuche, mir den Inhalt zu erschließen.

Braucht Zeit – nach sieben Stunden Unterricht, Vorbereitung für den nächsten Tag/die nächsten Tage (da staunt der Laie – wir haben in der Regel mehr als ein Fach und eine Klasse – komisches Konzept, gell?), Teamsitzungen, Elterngesprächen und noch weiteren Obenauf-Zeitverschwendern braucht eine vernünftige Korrektur Zeit.

Und bei Klausuren in der OS – braucht es mehr Zeit.

Leviathan
5 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Genau das. Wenn man dann noch fair und gründlich Korrigieren will und nicht nur schnell, braucht das länger.

Sepp
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

@ Makkus,
Es mag sein, dass man einen Vokabeltest, einen Rechentest, eine multiple-choice-Aufgabe oder einen Lückentext zur Grammatik am nächsten Tag zurückgibt.

Aber ich halte es für utopisch, an einem Tag eine richtige Klausur schreiben zu lassen und den Klassensatz am nächsten Tag korrigiert zurückzugeben – zumindest dann, wenn man die Gedanken der Schüler nachvollziehen und sinnvolle Randkommentare schreiben will.

Wenn man mit Lesen der Ausarbeitungen, Rechtschreibkorrektur, sinnvollen Randkommentaren und Benotung jeweils ca. 20 min für eine Klausur benötigt, ist bei bei 25 Klausuren schon bei 8 1/2 Stunden reiner Korrekturzeit, und selbst das geht nur, wenn man ohne Pause konzentriert durchkorrigiert.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Nein. Kein Vokabeltest. Eine Arbeit!
Eine von 2 pro Halbjahr. Also nix Pillepalle.
Über Nacht korrigiert. Von einer grundständig ausgebildeten, hochqualifizierten, verbeamteten Lehrerin.
Es kann also nicht sein, dass die Arbeit schlecht gestellt wurde.
Aber das Korrigieren scheint auch schnell zu erledigen zu sein.
Nix 14 Tage. Nix Wochenende.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Die Nacht durchkorrigiert. Über Nacht gearbeitet – wie Sie bereits schrieben. Keine Ahnung, ob die Kollegin eine volle Stelle hat, Kinder, pflegebedürftige Eltern, ein Sozialleben. Mal kann man sowas machen – regelmäßig bei voller Stelle unmöglich, ohne demnächst zusammenzuklappen. Schlaf wird ja eh überbewertet.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Blödsinn.
Vermutlich ist er an diesem Abend lange gesessen, das ganze bestimmt.
Volle Stelle nehme ich mal an, er hat auch eine Funktionsstelle.
Kinder etc tun nichts zur Sache, Arbeitszeit ist Arbeitszeit.

Leviathan
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Genau und Arbeitszeit ist nicht am Abend.

mississippi
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Eben und die geht nicht über Nacht, sondern ist auch bei Lehrer/Innen spätestens nach 9 Stunden beendet.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  mississippi

Dann würde ich – ehrlich gesagt, kaum was schaffen.

Ich wäre froh, nach neun Stunden fertig zu sein.

Wir haben so oft Konferenzen bis 16.30/17.00 Uhr und abendliche Elterngespräche, weil die ja arbeiten …. , dass zumindest ich erschöpft und mude bin und mir die Konzentration für Holper“texte“ (eigentlich heißen die Dinger Fließtexte – Aufsätze, aber da fließen oft nur die Tränen, da das Geschreibsel oft alles vermisst, was für eine Kommunikation auf Papier notwendig ist?.

Wieso will das nicht in die Köpfe von Nicht-Lehrern?

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Ich bin neugierig – wann genau ist denn die Arbeitszeit der Lehrkraft?

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Hauptsache Schüler und Eltern sind zufrieden! 😉

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Aber über Nacht!

Hat sie da korrigiert oder geschlafen?

Bei uns kriegen das KuKs hin, die nicht jeden Tag sechs bis sieben Stunden Unterricht vorbereiten müssen.

Wer in diesem Hamsterrad steckt, braucht auch mal eine Pause oder ist ein Konzentrationskünstler.

Aber – ist sie nun das Maß, an dem Sie alle Lehrkräfte messen?

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Zu einer fundierten Note zu kommen, halte ich in 20 Minuten für möglich. Wenn man allerdings den formalen Anforderungen gerecht werden will, ist das zumindest unter den Bedingungen meiner Schule und meiner Fächer in der Oberstufe eine komplett utopische Vorgabe.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Mit 20 Minuten komme ich absolut nicht hin.

Es stellt sich oft die Frage: „Was will mir der Autor mitteilen und wieso verwendet er einen mir unbekannten RS- und Grammatik-Code?“

Von leserlich mal gar nicht zu reden.

Je schlechter RS, Grammatik, Zeichensetzung und Schrift, desto mehr Stunden wird nach Sinn und Inhalt gesucht.

Fazit – d a u e r t !

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Was zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Es gibt ja nach Schulform, Fach, Klassenstufe, Bundesland und sogar einzelner Schule sehr unterschiedliche Klausurumfänge sowie Anforderungen an Korrekturen. Zum Beispiel möchte ich gerne die Lehrkraft sehen, die einen Klassensatz mit 22 Deutsch-Vorabi-Klausuren, jede zwischen 10-16 Seiten lang, mit den mittlerweile oft üblichen formalen Anforderungen an wertende Randkommentare, auszufüllende Tabellen zu Verstehens- und Darstellungsleistung und natürlich dem zusammenfassenden Gutachten mal eben locker neben den anderen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit ohne Nachtschichten wegkorrigiert. Und wenn Sie sich jetzt noch vorstellen, dass man im unglücklichsten Fall nicht nur einen, sondern drei, vier oder fünf Kurse hat, die dann auch noch alle in der gleichen Zeit schreiben müssen (Klausurenplan), dann bleibt einem manchmal tatsächlich nichts anderes übrig, als ein paar Tage Korrekturzeit zu nehmen.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Natürlich habe ich keine Ahnung.
Ich beobachte und berichte. Und setze das Beobachtete in Beziehung zu dem, was ich lese.

Ich lese: Korrekturen dauern mind 1-2 Stunden pro Schüler.

Ich lese: Lehrer arbeiten 50-60 Stunden pro Woche. Und dazu kommen noch die Korrekturzeite .

Ich lese: Lehrer sollen weniger Stunden unterrichten und mehr Zeit für die aufwändigen Korrekturen bekommen.

Ich lese: 9 Wochen Ferien werden gebraucht, um die umfangreichen Korrekturphasen zu ermöglichen oder auszugleichen.

Ich beobachte: 9. Klasse Gymnasium Fremdsprache Montag 5. Stunde Klausur („Arbeit“) geschrieben, Dienstag 1. Stunde zurückgegeben.

Ich habe tatsächlich keine Ahnung: macht der Lehrer (Fachschaftsleiter, kein Seiteneinsteiger) seinen Job nicht richtig, weil die Arbeit nicht gut gestellt oder nicht gut korrigiert ist? Macht er seinen Job sehr gut, weil er sein Zeug schnell weggearbeitet bekommt? Was macht er in den Ferien?
Aber wie gesagt, ich beobachte und berichte.

Und ich beobachte: es geht offenbar auch anders.

Sie schreiben von „ein paar Tagen“, weiter oben ist die Rede von „krank machen um zu korrigieren“, generell dachte ich, dafür werden die Ferien genutzt.

Mika
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Unterscheiden Sie bitte Klausur (entspricht einer 90 – 385 minütigen Arbeit in der SEK II) und Klassenarbeit (SEK I, zwischen 45 und 90 Minuten) voneinander.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Okay.
Vielleicht war es eine Klassenarbeit.
Den Rest wiederhole ich nicht. Aber ich verweise darauf.
Wenn eine Korrektur in der 9. Klasse über Nacht klappt, dann frage ich mich, warum ein Diktat in der GS wochenlang braucht. Und da hat eine Lehrerin nicht 15 verschiedene Klassen.
Aber @JoS: was red ich, ich hab ja keine Ahnung.
Aber es sollte auch niemanden wundern, dass die Lehrerschaft ein seltsames Bild abgibt, für alle, die „keine Ahnung“ haben.
Aber dann braucht auch niemand Verständnis oder Solidarität fordern….

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Welcher Arbeitnehmer arbeitet denn sonst so einfach mal so über Nacht seine Regelaufgaben ab?

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Niemand! Und es erwartet auch von Lehrern niemand. Weiß der Teufel, wie lange der Englischlehrer gebraucht hat. Ist mir eigentlich auch schnuppe.
Aber offensichtlich hat es keine 20 Stunden gedauert. Und wenn er bis nachts gesessen ist muss ich auch sagen: selber Schuld!

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Sie sagen es ja selbst: 9. Klasse Gymnasium Fremdsprache. Je nach Art der Aufgabenstellung, Schrift und Vorgaben des KM, der Schule bzw. des Fachbereichs kann man so eine Arbeit bestimmt in 15-30 korrigieren. Bei einem Deutschaufsatz an einer IGS wird’s schon aufwändiger. Bei LRS wird es noch anstrengender, weil man teilweise ein zusätzliches Gutachten anfertigen muss, in dem die Fehler einzeln ausgezählt und kategorisiert werden. Aber das alles ist, wie bereits gesagt, nichts gegen die Sekundarstufe II. Wenn die Schüler 150 oder sogar 220 Minuten am Stück schreiben und es sehr enge formale Vorgaben für die Korrektur gibt, dauert das ewig und fordert eine ganz andere Konzentration. Um die nach 8 Stunden Unterricht, Konferenzen, Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Elterngesprächen usw. noch aufzubringen, muss man eigentlich übermenschliche Fähigkeiten haben oder zu leistungssteigernden Mitteln greifen. Und über allem schwebt die bei mehreren zeitgleich zu korrigierenden Klausuren komplett unrealistische Frist von 3 Wochen. Also: Ja, Sie haben keine Ahnung. Aber da Sie das ja nicht von Kommentaren abzuhalten scheint, dürfen Sie gerne mal offenbaren, was Sie eigentlich beruflich machen. Vielleicht kann ich Ihnen dann auch mal Ihren Job erklären.

Makkus
5 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Es geht hier ja auch nicht um Deutsch, sondern um Englisch.
Ich erkläre auch niemandem, wie er seinen Job zu machen hat. Ich stelle nur fest, dass man offensichtlich auch einen Klassensatz Englischarbeiten in weniger als 20, 30, 40 Stunden korrigieren kann.
Mein „Job“ tut hier nichts zur Sache.

uesdW
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Lieber Beobachter,
sie haben bei ihren Beobachtungen doch sicher auch die Rahmenbedingungen des besagten Lehrers mit berücksichtigt (Unterrichtsende, Arbeitszeit, …. )

Ja es werden die Ferien sowohl zur Korrektur, aber auch zum „gesund“ werden genutzt. Das erstere ist der Fall, wenn die Prüfung kurz vor den Ferien geschrieben wurde, das zweite, wenn sich die LK mehr oder weniger in die Ferien durchschleppt.

Wenn die Arbeiten nach den Ferien geschrieben werden, dann gibt es bestimmte Vorgaben, bis wann die Arbeit zurückgegeben werden soll. Das in der Regel deutlich vor den nächsten Ferien (bitte bei der Beobachtung mit aufnehmen)

mal einfache Mathematik:
24 Arbeiten a 10 Minuten (lesen, bewerten, Note festlegen) sind 240 Minuten sprich 4 Stunden (ohne Pause)
Ich sag mal, wenn die Lehrkraft um 14:00 angefangen hat, dann wäre sie ja 18:00 fertig.

Persönlich kann sie das ja gerne tun, aber es ist genau diese Erwartungshaltung, die auch bei den Schülern eintritt.
Haben sie die Arbeit schon korrigiert, weil Lehrer K gibt sie doch auch schon am kommenden Tag zurück.

Ragnar Danneskjoeld
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Um den Sachverhalt zu überprüfen, müssten alle hier die Klausur vorliegen haben – wenn es sich z.B. um die dritte Fremdsprache handelt (also zweites Lehrjahr), dürfte dies tatsächlich kein großes Problem darstellen.

Aber ja, auch ich habe das schon mal mit Englisch (Mittelstufe) hinbekommen. Da habe ich aber von 14 Uhr bis in die Abendstunden durchkorrigiert. Und hatte den Unterricht für den Folgetag bereits vorab erstellt. Und Lieferando bemüht. Als Regelzustand wäre dies unmöglich.

Aber nochmal ja, es gibt Kolleginnen, bei denen frage ich mich schon, warum um alles in der Welt sie doppelt, dreifach so lange zum Korrigieren benötigen wie ich. Viele verkünsteln sich, schlagen zig Dinge im einsprachigen Wörterbuch nach. Irgendwo habe ich mal das Prinzip IGAMI (=ich glaube an meine Intuition) gelesen und wende es seitdem konsequent an, es ähnelt dem Pareto-Prinzip.

Ich habe seit 16 Jahren durchgängig Erst- und Zweitkorrektur im Abitur gemacht, es dürfte sich in toto um über 300 Klausuren gehandelt haben. In zehn Fällen griff der Drittkorrektor ein, in einem Fall war seine Note näher am Kollegen als bei mir. Damit kann ich gut leben.

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Makkus

Hier 2. Fremdsprache, u.a. auch Klasse 9.
Mal davon abgesehen, dass an meiner Schule Lerngruppen nur in Ausnahmefällen 24 SuS haben, die sind in der Regel größer.

Natürlich kann ich durch Drehen an verschiedenen Parametern (Anzahl der Aufgaben, Aufgabenformate, Art der Bepunktung, Art der Korrektur freier Texte, Ausführlichkeit der Rückmeldung uvm.) die Korrekturzeit einer Arbeit beeinflussen.

Was dann so eine maximal im Hinblick auf den Korrekturaufwand optimierte Arbeit misst und inwiefern sie den SuS eine hilfreiche Rückmeldung gibt, ist eine andere Frage.

Lena Hauenstein
5 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Als Englischlehrkraft habe ich doch herzlich darüber gelacht, dass Englisch weniger Korrekturaufwand sein soll als Deutsch. Auch die Idee mit den Ankreuzaufgaben und den Lückentexten war lustig. In welchem Bundesland darf man das denn noch?

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Hier gibt es nur Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der Arbeiten in den Hauptfächern in der Sek1.

Aber schön, dass ich zu Ihrer Erheiterung beitragen konnte.

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Und Sie können das beurteilen, warum Kollegen fehlen?

LehrerBW
5 Monate zuvor

Unmöglich in so einer Situation so eine Nummer abzuziehen.
Frag mich manchmal was im Kopf von so jemandem vorgeht

JoS
5 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Erinnert fast an die ehemalige „Kollegin“ aus Soltau, die unbedingt ihre Tochter im „Dschungelcamp“ besuchen musste.

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor

Solche Leute gibt es in jedem Beruf mit dem kleinen Unterschied, dass die dann (fristlos) entlassen werden. Bei Beamten kann sich das ja leider Jahre hinziehen und Verwaltungsgericht immer weiter in Instanzen hocharbeiten…. Solche Kollegen braucht niemand!

Lametta
5 Monate zuvor

Passiert bei Beamten nicht. Beamte sind ehrliche Menschen. Sonst wären sie keine Beamten.

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor
Antwortet  Lametta

Ach so ist das? Sie müssen Ironie schon kenntlich machen…..

Beamte sind auch „nur“ Menschen….

Lametta
5 Monate zuvor

Habe ich hier im Forum irgendwo gelesen. Es ging mal wieder um einen ermüdend Vergleich zwischen Lehrern und der freien Wirtschaft. Irgendjemand meinte, dass es in der Wirtschaft viele Menschen mit krimineller Energie (so wurde es glaube ich nicht genannt, aber irgendwie so in der Richtung) gibt. Bei Beamten sei dies nicht der Fall, weil an Beamte viel höhere und moralische Anforderungen gestellt würden und deshalb Beamte „ehrlichere“ Menschen seien.
Von daher: ja, Ironie. Aber es scheint Menschen zu geben, die davon überzeugt sind, dass Beamte die besseren (und ehrlicheren) Menschen sind

uesdW
5 Monate zuvor
Antwortet  Lametta

Der war gut. Ha, Ha.

Reisinger850
5 Monate zuvor

Finde das total übertrieben. Also gern ein halbes Jahr unbezahlt suspendiert, aber über was reden wir hier? In den Urlaub zu fliegen, war nicht illegal. Kann man nachweisen, dass sie absichtlich den Rückweg nicht antrat? Wenn ich im
Urlaub bin und ein Vulkan bricht aus,
Kann ich evtl unbezahlten Sonderurlaub haben. Aber deshalb aus dem Dienst? Lächerlich

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Ich habe mir zu dem Fall noch keine abschließende Meinung gebildet, aber zum Einen hat die Kollegin ja die „Ausrede“, dass wohl kein Flug mehr ging, somit finde ich und sollte das stimmen, dass das schon ein Argument ist, das für sie spricht.

Ich kann mir mittlerweile aber auch vorstellen, dass, eben aufgrund der Misstände im Schulbereich, eben viele Lehrer drohen, auf die ein oder andere Weise, von der Fahne zu gehen und solche Urteile eben auch dazu dienen sollen, frei nach Mao, einen zu bestrafen und Hunderte zu erziehen.

Reisinger850
5 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Mich wundert die Entscheidung des Gerichts bei den vorliegenden Berichten. Gerade Corona war doch ein Argument, was dafür spricht, dass sie nicht rechtzeitig es zurückgeschafft hat. Ich war auch schon mal wegen Sturm einen Tag zu spät, weil der Flieger ausgefallen ist. Habe allerdings dann nicht den Direktor angelogen. Wieso auch – kann ich ja nichts dafür. Die Entscheidung sie aus dem Dienst zu entfernen ist ja ein tiefer Einschnitt ins Leben der Frau.
Mein Flug damals 2020 wurde nach Hawaii auch gecancelt 3 Wochen vor den Osterferien wegen Corona. Wenn ich noch hingekonnt hätte, wäre ich sofort noch in den Flieger gestiegen.

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

„Sie habe dann die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen.“

Das scheint aber dann doch ein handfester Grund zu sein….wir erinnern uns, es gab diese Rückholflüge, die Menschen aus aller Herren Länder zurückgeholt haben und es wurde sehr eindrücklich klar gemacht, dass es dann keine Möglichkeit der Rückreise mehr gäbe…..

Reisinger850
5 Monate zuvor

Ja, aber ein verpasster Flug dann als Grund für lebenslange Entlassung? Was ist denn, wenn sie einfach verschlafen hat an dem Tag….und wie lange war sie dann überhaupt noch auf Sri Lanka? Das müssten dann ja Monate gewesen sein? Wie kann man nachweisen, dass sie den Flug absichtlich verstreichen liess?

Reisinger850
5 Monate zuvor

Ich war während Corona, in den Ferien natürlich, in Island, Martinique usw.
Bei letzterem Aufenthalt wurde das Land plötzlich wieder (lächerlich) zum „Hochinzidenzgebiet“. Konnte mit Test aber noch rechtzeitig zum Dienstbeginn auf der Matte stehen. Wäre man Test positiv gewesen und ich hätte es nicht rechtzeitig geschafft, wäre ich dann kein Beamter auf Lebenszeit mehr?

Reisinger850
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Übrigens waren Reisen während Corona einfach gut. Kaum andere Touristen

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Es ging aber nicht um einen Vulkanausbruch, der plötzlich und unvorhersehbaren passiert, oder einen Sturm, der den Flug annulliert, sondern um Corona, wo recht fix klar war, dass die meisten Länder ihre Grenzen schließen werden

Wir erinnern uns, der lockdown in Deutschland begann damals 3 Wochen vor Ostern. Demzufolge wurde dann auch die Schulen geschlossen. Die Dame ist also ganz bewusst während des Lockdowns in den Urlaub geflogen (also während der Zeit der Notbetreuung) und hat dann noch die Rückholflüge nicht in Anspruch genommen.

Das ist mehr als eine Lachnummer, sondern ein schweres Dienstrechtvergehen.
In anderen Berufen wäre sie ganz sicher bei so einer Nummer auch ohne groß Federlesen gekündigt worden. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Bäcker, der, um seinen selbstgemachten Brötchenaufstrich zu testen, ein Brötchen kaufte und es mit dem Aufstrich aß. Dafür wurde er fristlos gekündigt…..oder die Kassiererin, die einen gefundenen Flaschenbon im Wert von 50 ct einlöste……
Das ist unverhältnismäßig!
Aber im vorliegenden Fall hat sich gezeigt, dass der Frau offenbar ihr Recht auf persönliche Freiheiten näher sind, als dienstliche Erfordernisse….mal ganz vorsichtig ausgedrückt.

Reisinger850
5 Monate zuvor

Ich bin echt erschüttert. Die Frau nahm ihren gebuchten Flug in den Ferien wahr und konnte aufgrund von Corona nicht den regulär gebuchten Rückweg antreten. Das sind bisher die Fakten laut Artikeln. Dass dies eine lebenslange Suspendierung rechtfertigt, finde ich übertrieben hart. Dass sie nicht mehr aus Sri Lanka zurückkommt, war ja so nicht abzusehen, wenn der Hinflug scheinbar regulär durchgeführt werden konnte

Anne
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Nein, die Frau ist früher geflogen (es sei denn, sie hatte schon immer vor, die letzten Schultage zu „schwänzen“): „Die Lehrerin war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka geflogen, weil sie angesichts der fortschreitenden Corona-Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen.“

Reisinger850
5 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Vor Beginn heisst aber nicht, dass sie während der eigentlicher Unterrichtszeit flog. Es hätte auch das WE vor den Ferien sein können. Falls sie wirklich zu einer Zeit flog, als eigentlich Schule gewesen WÄRE (ohne Lockdown), dann sehe es tatsächlich etwas anders aus

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Soweit aus dem Text ersichtlich, hat sie vorsätzlich die letzte Möglichkeit verstreichen lassen, aufgrund der Pandemie mit einem Sonderflug das Land zu verlassen. Es war absehbar, dass sie von dort so schnell nicht mehr wegkommt und zusätzlich einen anderen dienstlichen Termin unentschuldigt versäumt.

Sollte es so gewesen sein, finde ich die Entscheidung des Gerichts absolut nachvollziehbar.

Reisinger850
5 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Hier sind wir wieder bei meinem Einwand von oben. Was heisst „vorsätzlich“ verstreichen? Ein Verpassen eines Fluges kann mehrere Gründe haben. Allein deshalb eine Entlassung aus dem Dienst zu begründen, hmm. Da würde ich mir nen anderen Anwalt suchen…

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Das war aber nicht die erste Instanz…..und ich würde mal behaupten, dass die Frau einen Anwalt hat….ich gehe desweiteren davon aus, dass das Gericht nicht aus dem Lameng entschieden hat….in der Regel wissen Richter ziemlich genau was sie tun…..
BTW: Um das Urteil hier anzuzweifeln fehlen einfach zu viele Fakten, die wir nicht wissen (Tag der Abreise, Tag der Rückkehr, Zeitpunkt der Konferenz…..um nur die wesentlichen zu nennen)

dauerlüfterin
5 Monate zuvor
Antwortet  Reisinger850

Vorsätzlich ist juristisch definiert als „mit Wissen und Wollen“. Verschlafen oder Autopanne auf dem Weg zum Flughafen z.B. würden da wohl nicht dazu gehören.
Letztlich kann hier wohl nur die Lektüre des Urteils weiterhelfen um zu erfahren, welchen Sachverhalt das Gericht zugrundegelegt und wie es diesen gewertet hat.

Anne
5 Monate zuvor

Abgesehen davon, dass es im ersten Lockdown zunächst keine Notbetreuung gab (Armin Laschet sprach damals explizit vom „Vorziehen der Ferien“), bin ich da ganz bei Ihnen.

Fräulein Rottenmeier
5 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Stimmt, Sie haben recht. Die Notbetreuungen gab es erst nach den Osterferien….