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Schülerin starb auf Klassenfahrt: Lehrerinnen vor Gericht – Prozess ab Mittwoch

MÖNCHENGLADBACH. Im Juni 2019 starb eine zuckerkranke Schülerin bei einer Klassenfahrt in London. Jetzt kommt der Fall vor Gericht. Zwei Lehrerinnen müssen sich verantworten. Sie hätten sich vor Beginn der Fahrt nach Erkrankungen der Schüler erkundigen müssen, meint die Anklage.

Das OLG hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Nach jahrelangem Ringen um die juristische Aufarbeitung des Todes einer zuckerkranken 13 Jahre alten Schülerin bei einer Klassenfahrt beginnt am Mittwoch der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach. Zwei Lehrerinnen sind dort wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die 34 und 60 Jahre alten Frauen hatten die mehrtägige Studienfahrt nach London begleitet.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich vor Beginn der Fahrt nicht die erforderliche Kenntnisse über die Erkrankungen der mitreisenden 60 bis 70 Schüler und Schülerinnen verschafft zu haben. Emily war im Juni 2019 in London in einem Krankenhaus gestorben.

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Die Schülerin oder deren Angehörige hatten laut Anklage im Zusammenhang mit der Studienfahrt nicht über die Diabeteserkrankung von Emily informiert, so dass die Lehrerinnen keine Kenntnis davon hatten. Den Ermittlungen zufolge hatte das Mädchen auf der Fahrt die erforderlichen Blutzuckermessungen und die Gabe von Insulin vernachlässigt, was zu einer stetigen Verschlechterung ihres Zustandes führte.

Der komplexe Fall beschäftigt die Justiz seit langem. Der Vater des Kindes hatte bei der Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme bewirkt. Im Februar 2023 hatte dann das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Pädagoginnen abgelehnt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ließ die Anklage danach aber zu.

Die höhere Instanz hielt eine Verurteilung der Angeklagten für hinreichend wahrscheinlich. Das OLG sprach in seinem Beschluss auch davon, dass wohl «eine Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zu dem tragischen Tod» der 13-Jährigen geführt haben dürften. Im Fall eines Schuldspruchs sind bei der angeklagten fahrlässigen Tötung eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Das Landgericht Mönchengladbach hat den Prozess bis in den Mai hinein geplant. Nebenkläger sind der Vater und die alleinsorgeberechtigte Mutter. An den 14 geplanten Verhandlungstagen sollen 22 Zeugen vernommen werden. Darunter sind Schüler, Lehrer, Eltern und zwei Sachverständige. News4teachers / mit Material der dpa

Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Nun doch Anklage gegen zwei Lehrerinnen

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