MÖNCHENGLADBACH. Der Tod der zuckerkranken Schülerin auf einer Studienfahrt beschäftigt die Justiz weiter. Die verurteilten Lehrerinnen wollen das Urteil anfechten und haben Revision eingelegt. Sie waren vergangene Woche zu Geldstrafen verurteilt worden (News4teachers berichtete). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hatten, weil sie sich im Vorfeld der Studienfahrt nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erkundigt hatten.
Die vom Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilten Lehrerinnen wollen das Urteil anfechten. Beide Angeklagte hätten Revision eingelegt, so ein Sprecher des Landgerichts. Auf einer von ihnen betreuten Studienfahrt nach London im Juni 2019 war die zuckerkranke Schülerin Emily gestorben. Die 60 und 34 Jahre alten Pädagoginnen waren zu Geldstrafen von 23.400 Euro und 7.200 Euro verurteilt worden.
Aus Sicht des Gerichts hatten die Angeklagten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes der 13-Jährigen gewusst, in London deren akute Überzuckerung früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod des Mädchens verhindern können.
Weder von der Schülerin noch vom Stiefvater über Erkrankung informiert
Im Prozess hatten die Frauen den Tod der Schülerin bedauert. Sie betonten, damals nach bestem Wissen gehandelt zu haben. Sie hätten nicht von der Erkrankung von Emily gewusst und seien im Vorfeld bei einem Elternabend weder von der Schülerin noch von deren Stiefvater darauf hingewiesen worden. Die 13-Jährige soll während der Fahrt selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen haben, indem sie nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet und nicht genug Insulin gespritzt haben soll.
Das Gericht hatte in der vergangenen Woche die ältere Angeklagte zu 180 Tagessätzen zu je 130 Euro und die jüngere zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze als vollstreckt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Vor dem Prozess hatte es ein jahrelanges juristisches Tauziehen gegeben, ob der Fall überhaupt vor Gericht kommen soll. News4teachers / mit Material der dpa
Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen