Nach Urteil wegen fahrlässiger Tötung: Lehrerinnen wollen Richterspruch anfechten

31

MÖNCHENGLADBACH. Der Tod der zuckerkranken Schülerin auf einer Studienfahrt beschäftigt die Justiz weiter. Die verurteilten Lehrerinnen wollen das Urteil anfechten und haben Revision eingelegt. Sie waren vergangene Woche zu Geldstrafen verurteilt worden (News4teachers berichtete). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hatten, weil sie sich im Vorfeld der Studienfahrt nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erkundigt hatten.

Das Gericht hatte die beiden angeklagten Lehrerinnen zu Geldstrafen von 23.400 Euro und 7.200 Euro verurteilt. Symbolbild: shutterstock

Die vom Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilten Lehrerinnen wollen das Urteil anfechten. Beide Angeklagte hätten Revision eingelegt, so ein Sprecher des Landgerichts. Auf einer von ihnen betreuten Studienfahrt nach London im Juni 2019 war die zuckerkranke Schülerin Emily gestorben. Die 60 und 34 Jahre alten Pädagoginnen waren zu Geldstrafen von 23.400 Euro und 7.200 Euro verurteilt worden.

Aus Sicht des Gerichts hatten die Angeklagten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes der 13-Jährigen gewusst, in London deren akute Überzuckerung früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod des Mädchens verhindern können.

Weder von der Schülerin noch vom Stiefvater über Erkrankung informiert

Im Prozess hatten die Frauen den Tod der Schülerin bedauert. Sie betonten, damals nach bestem Wissen gehandelt zu haben. Sie hätten nicht von der Erkrankung von Emily gewusst und seien im Vorfeld bei einem Elternabend weder von der Schülerin noch von deren Stiefvater darauf hingewiesen worden. Die 13-Jährige soll während der Fahrt selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen haben, indem sie nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet und nicht genug Insulin gespritzt haben soll.

Das Gericht hatte in der vergangenen Woche die ältere Angeklagte zu 180 Tagessätzen zu je 130 Euro und die jüngere zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze als vollstreckt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Vor dem Prozess hatte es ein jahrelanges juristisches Tauziehen gegeben, ob der Fall überhaupt vor Gericht kommen soll. News4teachers / mit Material der dpa

Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

31 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Sepp
2 Monate zuvor

Mich macht der Fall sehr betroffen, zumal ich auch selbst mehrere Kinder mit Diabetes im Unterricht hatte bzw. habe. Mir war lange schleierhaft, wie bei einer angeblich jahrelang routinierten Diabetikerin so schnell nach Beginn der Fahrt die Folgen einer Ketoazidose auftreten konnten.

Spannend fand ich dazu die Aussagen aus dem diabetologischen Gutachten aus London:
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/wer-hat-schuld-am-tod-der-jungen-diabetikerin-emily-auf-klassenfahrt

„Aus dem Gutachten geht allerdings auch hervor, dass Emily ihren Diabetes schon eine ganze Weile nicht mehr optimal gemanagt hatte. Auch während der Fahrt nach London scheint das Mädchen hohe Blutzuckerwerte von über 400 mg/dl nicht bzw. nicht ausreichend korrigiert und viel zu selten seinen Blutzucker gemessen zu haben. Außerdem verzeichnet das Protokoll der Insulinpumpe ab dem zweiten Tag der Reise keine Bolusgaben, obwohl Emily mit ziemlicher Sicherheit weiterhin Kohlenhydrate zu sich genommen hatte. In dem Gutachten heißt es dazu, dieses „in pubertärer Non-Adhärenz fatale Verhalten des Mädchens ist ursächlich für die schwere Keto­azidose“.“

Nein, die Lehrkräfte haben keine schriftliche Abfrage gemacht hatten und hätten wohl öfter nach Emily schauen bzw. schneller reagieren müssen. Auf der anderen Seite war es keine plötzlich auftretende Überzuckerung. Das Mädchen hatte schon auf der Hinfahrt einen 4-5-fach erhöhten Blutzuckerwert (normal: 70-100 mg/dL)!

Warum haben die Eltern das Mädchen unter den Voraussetzungen überhaupt noch ins Ausland fahren lassen? Oder haben sie sich gar nicht mit den Blutzuckermessungen ihrer Tochter beschäftigt?

ginny92
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Das ist eine sehr interessante Information. Ich habe mich tatsächlich auch gefragt wie es in dieser Zeitspanne zum Koma kommen konnte, wenn vorher alles perfekt lief. Für mich kommt da noch einmal die Frage nach der Führsorgepflicht der Eltern zum tragen.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ich verstehe auch nicht, dass das Urteil sich so sehr an der Abfrage des Gesundheitsstatus im Vorfeld aufhängt. Was schlimmer war, war doch das zu späte Reagieren der Lehrerinnen, als es dem Mädchen schlecht ging. Das Pech war dabei, dass sich anscheinend mehrere Schüler den Magen verdorben hatten.
Und die Lehrerinnen dachten, Emily gehöre dazu. Es war eine Verkettung unglücklicher Ereignisse.
Das eine 13jaehrige das nicht gut managt, ist abzusehen. Habe einen 15jaehrigen Asthmatiker in der Verwandtschaft, die Mutter muss dermaßen hinter den Inhalationen und allem her sein. Cortison macht Gewichtszunahme. Allein schon das ist in diesem Alter ein Graus. Insulin geht auch aufs Gewicht. Ich hatte einmal eine Klassenfahrt, da waren einige Mädchen Bulimikerinnen, eine lernte es von der anderen. Das würde auch den Stoffwechsel entgleisen lassen, wenn man insulinpflichtig ist. Konsequenzen werden ausgeblendet.
Also dass die Eltern sich darauf verlassen hatten, wundert mich sehr. Was ist eigentlich mit der Mutter, die ja das Sorgerecht hatte?

ginny92
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Wer in seiner Jugend nicht irgendwas dusseliges oder dummes gemacht hat werfe den ersten Stein. Genau deshalb hat man in der Zeit doch noch Erziehungsberechtigte das die genau das machen einem in den Poppes treten. Bei solchen Erkrankungen wird es halt leider schnell gefährlich. Die Jugendlichen erkennen das aber nicht unbedingt. Aber mit Dummheiten muss man rechnen von Elternseite. Um so verrückter das es anscheinend nicht mal zu Hause kontrolliert wurde.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Ich habe den Eindruck, dass sich der Richter einen sehr schlanken Fuß machen wollte. Alleine dieses Gutachten rechtfertigt nach meinem Verständnis nicht das die Existenz vernichtende Urteil. Die maximal mögliche Strafe, ohne jedoch als vorbestraft zu gelten, halte ich für angemessen. Beide Lehrerinnen sind sowieso schon gestraft für ihr restliches Leben.

ginny92
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das hätte auch ich nach meinem Rechtsempfinden für richtig gehalten. Mein Problem ist auch es kann doch nicht sein das die Eltern gar keine Pflichten mehr haben. Was ist den der nächste Schritt mit Medikamenten voll gestopfte Schüler die mit Grippe oder sonst was auf Klassenfahrt geschickt werden, weil am Tag selber nicht noch mal bestätigt wurde schriftlich das sie gesund sind.

Justizia
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich habe den Eindruck, dass das ziemlich anmaßend ist, ohne juristische Ausbildung einen Richterspruch aufgrund persönlicher Meinungen anzuzweifeln. Es gibt Gesetzte, an die sich auch Lehrkräfte halten müssen. Wenn Gesetze gebrochen werde muss man mit Konsequenzen rechnen. Egal, ob der Gesetztesbruch absichtlich erfolgt ist, aus Unkenntnis, Unfähigkeit, …
„gestraft für ihr restliches Leben“ ist eine ziemlich dumme Aussage, wenn es um Recht geht. Vor allem aus Lehrermund, wo permanent auf irgendwelche Verordnungen o.ä. Bezug genommen wird.
Was ist ihr Vorschlag? Urteile zu verbieten, die „die Existenz vernichten“? Welche Strafe hat denn keinen Einfluss auf „die Existenz“?
Unfassbar trifft diesen Post ziemlich gut!

dauerlüfterin
2 Monate zuvor
Antwortet  Justizia

Bitte lesen Sie sich doch einmal in die ganze Vorgeschichte des Falles ein, da scheinen Sie einiges nicht mitbekommen zu haben.

Ansonsten empfinde ich Ihre Darstellung als unterkomplex und obrigkeitshörig.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

„Im Gegensatz zur Berufung handelt es sich bei der Revision um keine erneute Tatsachenverhandlung, sondern der von der vorangegangenen Instanz festgestellte Sachverhalt wird zugrunde gelegt und ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft.“

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  Justizia

Ich bin mir dagegen sicher, dass wir hier immer noch das Recht auf freie Meinungsäußerung haben und jemand, der sich den Nick JUSTIZIA gibt, dieses Recht kennen und insbesondere anerkennen sollte. Seit wann braucht es eine fachliche Ausbildung, um sich eine Meinung zu bilden? 80 Millionen Bundeslehrer, Bundestrainer, Bundesvirologen, Bundesklimaexperten usw.? Und seit wann ist es Usus, diese evtl. von der eigenen Ansicht abweichende Meinung als dumm zu bezeichnen, weil derjenige keinen diesbezüglichen beruflichen Abschluss hat? Seit wann versucht man, seinen Diskussions“Partner“ (bei Ihnen wohl eher „Gegner“) über dessen Beruf ins Lächerliche zu ziehen? Und seit wann versucht man, über falsche Dilemmata dem Anderen Dinge in den Mund zu legen, die dieser nie gesagt hat?
Ich werde Ihren Post im Unterricht als Lehrbeispiel für Populismus verwenden, vielen Dank für die Steilvorlage!

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  Justizia

Wir leben in einer Demokratie. Da darf man ohne juristische Ausbildung einen Richterspruch anzweifeln. Es gibt oder gab zum Zeitpunkt des Geschehens kein Gesetz, das eine schriftliche Gesundheitsabfrage vorschrieb.
Als Lehrer* innen sind wir im Übrigen permanent damit konfrontiert, dass Menschen ohne pädagogische Ausbildung meinen, alles besser zu wissen.

anka
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Am Rande mag da noch mit hineinspielen, dass das Kins auch tot ist.
Und wessen Existenz wurde hier vernichtet?
Die der Lehrerinnen???

Sepp
2 Monate zuvor
Antwortet  anka

Was schlagen Sie dann vor, um den Tod des Kindes wieder „gut“ zu machen? – Todesstrafe für die Lehrerinnen und gleich noch für die Eltern dazu?

Lesen Sie die Berichte zum diabetologischen Gutachten!
Emily hatte bereits bei der Hinfahrt einen 4-5-fach erhöhten Blutzuckerspiegel!
Weil sie sich selbst nicht vernünftig gekümmert hat – und weil die Eltern sich offenbar nicht gekümmert haben.

Wenn Sie ein Kind mit Diabetes haben, schauen Sie nicht mal nach den Messwerten? Und wenn Sie das tun, lassen Sie Ihr Kind dann ersthaft auf eine Schulfahrt, während es schon massiv überzuckert ist?

Wenn ich weiß, dass die Lehrkräfte meine Tochter nicht kennen und mündlich Vorerkrankungen abfragen, dann sage ich doch etwas und ignoriere es nicht!
Spätestens, wenn es keine schriftliche Abfrage gab und ich mein Kind unbekannten Lehrkräften überlasse, nehme ich diese doch bei Seite und sprechen das Thema kurz an!
Der Zettel irgendwo in einer Akte ist schon. Aber ich spreche doch mit den Lehrkräften, erkläre wie die Insulinpumpe funktioniert und was man bei Problemen machen kann. – Das ist wichtig und woher sollten irgendwelche Lehrkräfte sowas wissen?

Emily hat als erfahre Diabetikerin ihre Überzuckerung niemandem mitgeteilt – vermutlich aus Angst, dann nicht mit auf die Fahrt zu können. Aber spätestens als sie die Insulinpumpe nicht wieder angeschlossen bekommen hat, hätte sie sofort Alarm schlagen müssen. Und wenn es nur ein Anruf bei den Eltern gewesen wäre, die umgehend die Lehrer verständigt hätten…

Wenn Emily weiß, dass sie überzuckert ist, dann sollte sie auch keine Salzstangen und Cola zu sich nehmen! Das mag von den Mitschülern gut gemeint gewesen sein. Aber sie hatte doch jahrelange Erfahrung mit der Erkrankung.

Die Lehrerinnen haben keine schriftliche Abfrage gemacht. Das scheint aber nach Aussagen der Schulleitung so „normal“ gewesen zu sein, weil es keine Klassenfahrt sondern eine jahrgangsübergreifende Fahrt war. Was für eine unsinnige Begründung!

Wenn Emily einen Tag früher ins Krankenhaus gekommen wäre, hätte sie vermutlich überlebt. Das bedeutet auch, wenn sie nicht schon bei Fahrtantritt massiv überzuckert gewesen wäre (weil sie ihren Diabetes im Griff hatte), wäre sie heute noch am Leben.

Es geht sicher nicht darum, dass die Lehrkräfte alles richtig gemacht hätten.
Es geht auch nicht darum, dass Emily oder ihre Eltern an allem die Schuld hätten.
Aber erst durch Verkettung vieler Gründe ist die Situation so eskaliert.

Meines Erachtens „verbeißen“ Sie sich so in die alleinige Schuld der Lehrkräfte, dass Sie gar nicht sehen, wie viele Faktoren hier zum Tod des Mädchens geführt haben.

Unfassbar
2 Monate zuvor

Wenn die jüngere Lehrerin 40€ Tagessatz hatte, komme ich auf rund 1000€ netto im Monat. Was war das für eine Stelle? Viel mehr als ein Referendariatsgehalt kann das nicht sein.

Micky
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Sie ist in Elternzeit.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Micky

In Elternzeit auf Klassenfahrt?!?
Wenn das möglich ist, ok, aber das konterkariert doch das Konzept der Elternzeit …

Katinka
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Die Klassenfahrt war vor 5 Jahren!

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Emily starb 2019. Das Kind wurde nicht kurz vor der Klassenfahrt geboren sondern später. hatte.

Ragnar Danneskjoeld
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

(Unterhälftige) Teilzeit, Steuerklasse V. Passt schon.

Unfassbar
2 Monate zuvor

Das klingt plausibel. Danke.

Marmelade
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Dann hat sie aber Glück, dass sich die Tagessätze nicht am damaligen Einkommen bemessen.

Carabas
2 Monate zuvor

Gut so! Der Dienstherr hat vergessen, in seinen Sorgfaltspflichten die entsprechenden Regeln vorzugeben.

schulintern
2 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

Der Dienstherr (Land NRW) macht aber Vorgaben, daher wurde die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erst möglich:

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023 – 4 WS 73/23 – openJur

Die Frage nach dem Versagen der SL wird bestimmt noch spannend.

Für alle denen die Garantenpflicht/-stellung nichts sagt empfehle ich diesen Aufsatz:

Die Garantenstellung der Lehrkräfte – Nomos eLibrary (nomos-elibrary.de)

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  schulintern

Wie bereits in einem anderen Strang ausführlich diskutiert ist das schriftliche Einholen der Vorerkrankungen in keiner Verwaltungsvorschrift aufzufinden. Daher hat der Dienstherr eventuell eine Mitverantwortung?

Anscheinend haben die Kolleginnen sehr wohl die Vorerkrankungen abgefragt. Allerdings mündlich am Elternabend. Das reichte angeblich nicht, obwohl das Kind und ihr Stiefvater anwesend waren.

Ich bin sehr gespannt auf die Berufung.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Auf das Ergebnis einer Berufung werden Sie vergeblich warten. Googeln Sie doch mal nach dem Unterschied zwischen Berufung und Revision.

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Wie ich schon desöfteren schrub: Ich bin kein Jurist. Nur jemand der die Urteilsbegründung für völlig verfehlt hält.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  schulintern

Alles richtig, nur woher kommt die Meinung des Gerichtes, dass die Infoveranstaltung der Schule unverbindlich gewesen sei. Und wo steht in der BASS, dass vor Beginn einer Schulfahrt Informationen über den Gesundheitszustand und Weiteres in schriftlicher Form einzuholen sind, auch wenn dies bereits in 2019 an vielen Schulen des Landes und von den allermeisten Lehrkräften so gehandhabt worden ist.
An der Schule, an der die vier begleitenden Lehrkräfte eingesetzt gewesen sind, scheint das aber nicht üblich gewesen zu sein. Wäre es anders gewesen, hätte diese Abweichung vom üblichen Vorgehen doch anderen Lehrkräften der Schule und vor allem der Schulleitung auffallen müssen.

schulintern
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Nicht alles braucht einen BASS. Als Einstieg in das Thema:

https://www.cornelsen.de/magazin/beitraege/rechte-pflichten-lehrer-grundwissen

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  schulintern

Wenn schon, denn schon – die BASS (die bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften).

Wo, wenn nicht in der BASS, sollen sich Lehrkräfte in NRW den sonst über die rechtlichen Belange ihrer beruflichen Tätigkeit informieren.

Weder die Garantenpflicht, noch die Sorgfaltspflicht eregeben eine rechtliche verpflichtung, die Abfragen in schriftlicher Form durchzuführen. Bliebe noch die VerwVerfO, die aber Lehrkräfte nicht kennen müssen, da sie nicht Teil ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist.

Die rechtliche Unterweisung während des Vorbereitungsdienstes ist anders als bei anderen Vorbereitungsdiensten für den ÖD überhaupt sehr mager bzw. lückenhaft. Es hat den Anschein als ob der zukünftige Dienstherr/Arbeitgeber überhaupt kein sonderliches Interesse bezüglich dieser Ausbildungsinhalte hat.

Bevor hier Zweifel angemeldet werden, ich kann das aufgrund zweier abgeschlossener Vorbereitungsdienste in unterschiedlichen Verwaltungszweigen durchaus beurteilen.

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  schulintern

„Lehrkräfte haben eine besondere Verantwortung – und diverse Pflichten, die gesetzlich klar geregelt sind.“

Wo sind sie denn gesetzlich klar geregelt? Doch nicht im Kommentar von Cornelsen, sondern in der BASS und in den verschiedenen Schulgesetzen. Und das sind sie eben nicht.

Lehrer sind keine Juristen, sondern brauchen klare Vorgaben. Wenn es die nicht gibt, ist der Dienstherr schuld und nicht die Kollegen. Juristen machen sich das immer so herrlich einfach.

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  schulintern

Man beachte die Jahreszahl. Der Vorfall fand vor 2023 statt.