Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen

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MÖNCHENGLADBACH. Haben die beiden wegen des Tods der diabeteskranken Schülerin Emily auf Studienfahrt angeklagten Lehrerinnen tagelang Hinweise von Mitschülern ignoriert, dass es dem Mädchen zunehmend schlecht gehe? Vor dem Landgericht Mönchengladbach stehen Aussagen gegen Aussagen.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Eine der beiden Lehrerinnen, die sich wegen des Tods der damals 13-jährigen Emily während einer Studienfahrt in London vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten müssen, hat – nach zunächst einer nur knappen Erklärung – eine umfassende Aussage angekündigt und dabei Einblicke in ihre Gefühlswelt gegeben. „Das war das Schlimmste, was ich je miterlebt habe. Ich werde die Bilder nie vergessen“, sagte die 34-Jährige laut einem Bericht der „Rheinischen Post“. Sie wolle eine umfassende Aussage machen und sich äußern, kündigte sie für die nächsten Prozesstage an.

Sie sei seit dem Tod Emilys „am Boden zerstört“ und habe psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen. „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese Fahrt denke. Ich weiß nicht, wie ich den Beruf noch ausüben kann.“ An den Vater Emilys gewandt, der als Nebenkläger als Prozess verfolgt, sagt sie: „Es tut mir unfassbar leid, dass Emily verstorben ist.“

Statt einer Einlassung zur Sache hatten die Lehrerinnen am ersten Prozesstag lediglich vorgefertigte Erklärungen abgelesen. Dabei sprachen sie weder den Namen der Verstorbenen aus, noch zeigten sie Reue oder entschuldigten sich. Der Vorsitzende Richter kritisierte die Stellungnahmen als „seltsam“. Er betonte: „Als Lehrer würde ich sagen: „Thema verfehlt.“ Eine Staatsanwältin bemängelt darüber hinaus, dass ein Satz bislang nicht gefallen sei: „Unter meiner Aufsicht ist ein Kind ums Leben gekommen.“ Die 34-Jährige entschuldigte ihre Erklärung nun mit dem Ratschlag ihres Verteidigers, bei ihrer Aussage keine Gefühle zu zeigen. Dies könne als Anmaßung den Eltern gegenüber verstanden werden, habe er erklärt.

Nach übereinstimmender Aussage der damals 13- bis 14-jährigen Mitschüler wurde den beiden angeklagten Lehrerinnen, neben der 34-Jährigen eine heute 60 Jahre alte Pädagogin, bereits am Abend der Anreise die erste Information über Emilys Zustand herangetragen – und in den folgenden Tagen seien immer wieder Hinweise über deren deutliche Verschlechterung gegeben worden. „Ohne Resonanz“, sagte eine heute 19-Jährige vor Gericht aus, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Stattdessen sei eine Mitschülerin angewiesen worden, mit Emily auf dem Zimmer zu bleiben, während die Lehrer die übrigen Schüler auf Ausflüge begleitet hätten.

„Es ist traurig, dass man uns vorwirft, uns nicht um Emily gekümmert zu haben“

Zum Informationsverhalten der Schüler berichten beide Lehrerinnen übereinstimmend, dass es auf der Fahrt lediglich eine Mitteilung von zwei Schülerinnen gegeben habe, dass ihnen „übel vom chinesischen Essen“ sei. Eine davon sei Emily gewesen, sie hätte dann mit einer zweiten Schülerin auf dem Zimmer bleiben dürfen. Bei abendlichen Zimmerkontrollen um 21 und 23 Uhr sei den vier mitreisenden Lehrern jedoch nichts aufgefallen, was auf eine Erkrankung hingedeutet hätte. Weitere Meldungen der Schüler über den Zustand Emilys habe es nicht gegeben. Warum die Aussagen der Schüler so abweichen, kann sich die 60-jährige Pädagogin nicht erklären: „Es ist traurig, dass man uns vorwirft, uns nicht um Emily gekümmert zu haben.“

Die Staatsanwaltschaft klagt die zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen an. Sie sollen sich laut Anklage über die Diabeteserkrankung der Schülerin nicht ausreichend informiert, während der mehrtägigen Studienfahrt Symptome einer akuten Überzuckerung nicht rechtzeitig erkannt und aufgrund dessen eine ärztliche Behandlung zu spät veranlasst haben. Im Fall eines Schuldspruchs reicht das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Um die juristische Aufarbeitung des komplexen Verfahrens wird seit Jahren gerungen. Der Vater des Mädchens setzte mehrfach eine Wiederaufnahme durch. Die Ermittlungen gegen zunächst vier Lehrkräfte waren von der Staatsanwaltschaft im März 2021 eingestellt, aber nach einer Intervention des Vaters wieder aufgenommen worden. News4teachers

Schülerin mit Diabetes stirbt auf Klassenfahrt – Richter fragt angeklagte Lehrerinnen, warum sie die Lage nicht erkannten

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Küstenfuchs
2 Monate zuvor

Ich kann in diesem ganzen Fall so wenig nachvollziehen:

  1. Das Verhalten der Eltern, die es nicht für nötig hielten, eine potenziell tödliche Erkrankung den Lehrkräften vor der Fahrt mitzuteilen.
  2. Dass ein offensichtlich krankes Kind über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend von den Lehrkräften betreut wurde.

Ich stehe bei kranken Kindern auf Klassenfahrt mindestens morgens, wenn es geht mittags und auf jeden Fall abends am Bett.

Sepp
2 Monate zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das Problem ist, dass die Berichterstattung etwas diffus ist. Es geht offenbar um insgesamt 3 Tage, nach einer offenbar nächtlichen Anfahrt:

1. Tag: Ankunft in London, abends ist Emily etwas schlecht.
[Hier wird das schlechte Essen genannt. Vielleicht ist sie hier schon überzuckert.]

2. Tag: Sie bleibt mit Mitschülerinnen in der Unterkunft und es geht ihr „sau-schlecht“.
[An dem Tag hat sie nach dem Duschen wohl ihre Insulinpumpe nicht mehr angeschlossen bekommen, aber niemanden informiert und sich – bereits überzuckert – von Mitschülern mit Cola! und Salzstangen versorgen lassen.]

3. Tag: Am Morgen alarmieren die Lehrkräfte den Rettungsdienst und sie sie kommt massiv überzuckert ins Krankenhaus.

Die Situation scheint extrem schnell eskaliert zu sein. Dabei gingen auch die Mitschülerinnen von einem Magen-Darm-Infekt aus (Salzstangen und Cola!) Und Emily scheint niemanden informiert zu haben, als die Insulinpumpe nicht mehr angeschlossen war. Sie scheint auch selbst nicht an eine Überzuckerung gedacht zu haben, sonst hätte sie wohl kaum Cola und Salzstangen zu sich genommen.

Im Artikel wirkt fast vorwurfsvoll, dass die Lehrerinnen auf Ausflüge gegangen seien.
Man muss aber auch sehen, dass sie mit gut 80 Schülern auf einer Studienfahrt waren und diese natürlich die geplanten Ausflüge machen sollten und dabei betreut werden müssen.

Insgesamt ist das eine echt bittere Situation. Und ich weiß nicht, ob ich selbst oder andere Lehrkräfte die Situation sofort richtig eingeschätzt hätten…

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

So etwas kann man auch nicht wissen. Aber war es nicht ohnehin eine riskante Entscheidung mit nur vier Lehrkräften diese Fahrt anzutreten? Es müsste doch wirklich möglich sein, dass eine Lehrkraft bei einem kranken Kind bleibt. Einer Mitschülerin zu sagen, dass sie bei Emily bleiben solle, ist nüchtern betrachtet auch ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. Wie sehr wurde diese Schülerin überfordert?

Sepp
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Fahrten mit 2 Klassen (knapp 60 SuS) und 4 Lehrkräften sind bei uns auch keine Seltenheit. Insofern sehe ich das ähnlich wie Sie und mir gibt dieser Fall wirklich zu denken:

Ich habe schon mal selbst 6 Stunden in einer deutschen Notaufnahme gesessen.
Mit einem Kind, dem einfach schlecht ist und das sich erbricht, würde ich das auch nicht vorschnell machen wollen, gerade wenn man im Ausland ist, das Gesundheitssystem nicht kennt usw. Auch müsste man dann bedenjen, dass sich die übrigen Kollegen um alle anderen Kinder kümmern müssen.

Konsequenterweise dürfte man dann auch gar keine Klassen- oder Studienfahrten mehr machen, weil es echt eine enorme Verantwortung ist.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Konsequenterweise muss man manches wirklich bleiben lassen. Sonst ändert sich nichts.

Da wir als Lehrer und Erzieher auch Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen sein wollen, ist auch das ein Grund, sich nicht auf eine unverantwortbare Massenbetreuung einzulassen und sich einzureden, der Worst Case würde nie bei uns, sondern nur als statistisch zu vernachlässigende Größe bei anderen eintreten.

Allen, die am Thema wirklich interessiert sind, kann ich den Film „Kalt“ sehr empfehlen. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-film-kalt-erzieherinnen-verlieren-bei-einem-ausflug-zwei-kinder-18427173.html In diesem Film ertrank der Freund des eigenen Kindes bei einem Kita-Ausflug. Die allseits geschätzte Erzieherin hat nur einmal im falschen Moment zu lange aufs Handy geguckt.

Der Staat hat im großen Stil Kitas neu bauen lassen und darüber die Renovierung von Schulen aus dem Blick verloren – oder es einfach drauf ankommen lassen. An Luftfiltern für Kitas und Schulen wird gegeizt. Dabei ist das Raumklima in mit Isolierglasfenstern ausgestattenten Räumen schlechter als es in den mit einfach verglasten, undichten Fenstern früher war, wo die bullernde Heizung die Zugluft erwärmte. Aber ungeachtet der Staatsverschuldung sollen Lehrer mehr Schulausflüge plus Studienfahrten machen als früher!!! Zum Teil sogar Skifreizeiten, die zwar besonders beliebt sind, die man deswegen nicht zu Bildungsreisen verklären sollte. Doch es mangelt ja nie an zu fördernden „Bildungszielen“. Sozialkompetenz und Gemeinschaftssinn bieten sich für alles an.

Kann es sein, dass hinter entsprechenden Erwartungen an Pädagogen auch gestresste Eltern stehen, die sich mal ein paar kinderfreie Tage wünschen? (Da gäbe es andere Lösungen.)

Warum monieren Eltern ansonsten recht viel, sind aber nicht kritisch, wenn es um riskante Ausflüge mit Kita-Kindern oder um Schulfahrren mit zu wenig Lehrkräften geht?
Das war mal anders.

Christian
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Zu denken gibt mir ihre eigenwillige Interpretation der Aufsichtspflicht. Ich darf. aus gutem Grund, kein krankes Kind unbeaufsichtigt in der Unterkunft lassen. Drei Lehrkräfte bekommen eine Gruppe von 60 Personen auch beaufsichtigt und haben für den Notfall sogar noch Reserven.

Wenn ein Kind krank oder verletzt ist, habe ich die Eltern zu informieren und diese entscheiden, wie weiter verfahren wird. Bei Gefahr im Verzug handele ich unverzüglich zum Wohl des Kindes. Es gehört zu meinen Dienstpflichten zu wissen, wie die Gesundheitsversorgung vor Ort geregelt ist, wenn ich als Aufsicht eingesetzt bin. In Ländern mit schlechter Versorgung durch die europäische Krankenversicherung habe ich den Eltern vorher empfohlen eine Reisekrankenversicherung abzuschließen und lasse mir dies bestätigen. Im Zweifel sitz ich halt ein paar Stunden beim Arzt. Das ist mein Job. Ich habe mittlerweile schon viel durch. Selbst eine Fahrt im RTW.

Hätten sich die Lehrkräfte korrekt verhalten, hätten diese

– bereits im Vorfeld die Gesundheitsinformationen eingeholt (bei Anmeldung, Aktualisierung kurz vor der Fahrt).
– spätestens am Morgen des zweiten Tag die Eltern informiert. Bei den Eltern wären da sicher die Alarmglocken angegangen.
– das Kind am zweiten Tag beaufsichtigt und die stetige Verschlechterung wahrgenommen und vermutlich noch rechtzeitig handeln können.

Den Presseberichten nach haben sie diese drei Dinge grob fahrlässig unterlassen.

Es braucht zudem keine Klassenfahrten, um als Lehrkraft grob fahrlässig zu handeln. Man muss auch kein Übermensch sein, um das Mögliche zu tun. Wenn man sein Möglichstes getan hat, ist man raus aus der Haftung.

Nobody2000
2 Monate zuvor
Antwortet  Christian

Wenn man sein Möglichstes getan hat, ist man raus aus der Haftung.“

Ja so wird es gerne erzählt. Am Ende bin ich der Dumme, denn die Anwälte haben im Nachgang unendlich viel Zeit sich auszudenken wie ich hätte besser handeln können.

Ich freue mich schon auf meine kiffenden Schüler (die sind alle 18+) ab Mai(?), mal sehen wie lange ich dann brauche wegen so einem Kram vor dem Richter zu stehen, weil ich hätte ja erkennen/wissen müssen usw.

Stephan Jacobs
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Endlich jemand der die richtige Schlussfolgerung zieht! Das ist die Konsequenz. Wenn also die Eltern unbedingt eine Klassenfahrt wollen, dann nur wenn auch neben den vier Lehrern noch mindestens zwei Eltern mitfahren. Sonst keine Klassenfahrt.

Susanne Hofmann - Babinetz
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Vor jeder Klassenfahrt verteilt jede vernünftige Schule in NRW einen Datenerhebungsbogen über jeden Schüler . Dort muss man eine Krankheit angeben. Eltern sollten die Lehrer schriftlich und mündlich in einem Gespräch drauf aufmerksam machen ,auch der Schulleitung. Vor der Abfahrt dabei sein und sich vorher die Lehrer krallen .
Das hatte ich bei meiner Tochter gemacht. Und da gings nur um Übelkeit beim Busfahren !!!. Ich hätte Angst gehabt ,meine Tochter da mitfahren zu lassen ,wenn sie Diabetes hätte. In der Schule von meiner Tochter wird in so einem Fall begleitendes Mitfahren angeboten,wenn man das als Elternteil möchte.
Allerdings tragen im Endeffekt die Lehrer die volle Verantwortung.

Pia
2 Monate zuvor

Beide Lehrkräfte sofort kündigen!

Sepp
2 Monate zuvor
Antwortet  Pia

Wie leicht ist doch Rechtsprechung mit ein paar kurzen Artikeln und vom Sofa aus.
Die Gerichte nehmen sich da – Gott sei dank – mehr Zeit, den Fall genauer zu prüfen…

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Es hat aber reichlich lange gedauert und es ist gibt noch mehrere andere Fälle, wo man sich fragen muss, warum Angehörige so sehr für ein Verfahren kämpfen mussten.

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Pia

„Auf was plädieren Sie? – Nicht schuldig. – Ich wußte, daß er das sagen würde…“
Judge Dredd hat gerichtet, alle weiteren Diskussionen sind unnötig.

dickebank
2 Monate zuvor

Das erste Mal, dass berichtet wird, dass das Verfahren komplex ist.
Bis jetzt war doch der medialen Berichterstattung und dem Tenor des anderen Forums hier zu entnehmen, dass der Tod infolge der missachteten Aufsichtspflicht eingetreten sein soll.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Es war wiederholt zu lesen, dass es eine über 1000 Seiten umfassende Ermittlungsakte gibt! Wenn das nicht für Komplexität spricht, was dann?

Hoffentlich kommt ein Urteil zustande, dass die lebenswichtige Aufsichtspflicht – die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit – angemessen würdigt und Massstäbe setzt. Dadurch könnte in Zukunft Leid verhindert werden. Es reicht nicht, wenn nach einem Freispruch oder einer Verurteilung stillschweigend „zur Tagesordnung“ übergegangen wird und Schulleitungen eventuell noch nicht einmal mit einem Disziplinarverfahren behelligt werden.

Wann kommt endlich eine Diskussion über die Aufgaben und Verpflichtungen von Schulleitungen auf??? Fahrten, die nicht sorgsam geplant wurden, dürfen nicht genehmigt werden.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

D. H. Abschaffung solcher Fahrten?
Oder „Outsourcing“ an Profiunternehemen.
Mal ernsthaft … Wer will sich das sonst schon antun? Wenn die Eltern sowas verschweigen …
Das ist oft unbezahlte (Mehr)Arbeit. Dazu recht aufwendig, wenn sehr gut und detailliert geplant. Die Ressourcen fehlen sowieso an einigen Stellen. Die Diskussion mit dem Geld und der Bezahlbarkeit ist zunehmend. Die Verantwortung sowieso. Je nach Klassendisziplin eh kaum bis gar nicht „machbar“ bzw. verantwortbar. Dazu muss man ggf. noch Begleitpersonal finden. Vertretungsstunden müssen geplant werden. Je nach Schule noch Geld im voraus privat ernstmal vorlegen. Ggf. müssen eigene Kinder versorgt werden bzw. man im privaten sich drum kümmern. Rechtfertigung ist immer auf Seiten der Lehrkräfte und Schulleitung/Schule.
Was passiert, wenn die Fahrt wirklich unglaublich detailliert geplant ist, es jedoch trotzdem schief geht? Wer trägt die Konsequenzen und wie? Auch das kann passieren bzw. passiert …
Das klingt eigentlich nicht sooo verlockend.
Daher: 1 Woche Schulfahrt (wenn gewünscht von Eltern und Arbeitgeber) – jedoch von einem Profiunternehmen (mit Aufsichtspflicht dessen!) zugestehen? Lehrkräfte sind teilnehmend und unterstützend ohne besondere Aufsichtspflicht? Deal?
Mal schauen, ob sich genügend Angebote finden …

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

„Wenn die Eltern sowas verschweigen …“
Emily Vater hatte nicht das Sorgerecht, sondern allein die Mutter. Er musste niemanden informieren und hat darum auch nichts verschwiegen.

Es gibt zahlreiche alleinerziehende Mütter mit Problemen, depressive, überforderte und manchmal auch „nur“ vergessliche Eltern.

Wenn bei Klassenfahrten üblich ist, dass Eltern die Versicherungsausweise der Krankenkassen mitgeben und einen Bogen ausfüllen, der unter anderem auch Auskunft gibt über Allergien und Krankheiten, dann kann man doch mit klarem Verstand nicht davon ausgehen, dass ausgerechnet bei einer Studienfahrt ins Ausland weniger Formalien einzuhalten gewesen wären!
Und wenn die Mutter wusste, dass die Krankheit ihrer Tochter altenkundig war, das Insulin für den Notfall im Kühlschrank der Schule verwahrt wurde, dann kann man verstehen, wenn sie keine Verpflichtung gesehen hat, nochmals auf die Krankheit hinzuweisen.

Ich bin wirklich sehr dafür, überflüssige Bürokratie abzuschaffen. Da besteht echter Handlungsbedarf. Aber Angaben zur Gesundheit der Kinder anlässlich einer Klassenfahrt sollten wirklich immer auf dem neusten Stand sein.

Diese Forderung allein muss und könnte im vorliegenden Fall auch nicht die alleinige Grundlage für eine endgültige Gerichtsentscheidung sein. Deshalb hat das LG zahlreiche Zeugen und zwei Sachverständige geladen, um die Gesamtumstände würdigen zu können. Aufgrund der Verkettung unglücklicher Umstände hat das OLG Düsseldorf bereits darauf hingewiesen, dass diese mildernd zu berücksichtigen wären. Dass die Lehrerinnen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt würden, ist also wirklich nicht zu erwarten.

Übrigens hat das LG Mönchengladbach, als es 2022 die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hat, ausdrücklich erwähnt, dass mehrere Aufsichtspflichtverletzungen vorgelegen hätten. Ein Disziplinarverfahren wäre also auch nach einem Freispruch noch fällig.

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Es gibt leider tatsächlich Eltern, die auch bei der gezielten Abfrage Krankheiten ihrer Kinder nicht angeben. Ich hatte einmal einen haarigen Asthmafall. Das Kind wäre fast gestorben, da ich die Symptome nicht richtig einordnen konnte (so wie man Azetongeruch nicht zwingend einordnet, habe ich die Symptome nicht erkannt, zumal ich vom Asthma ja auch nichts wusste).
Ein anderes Kind ließen wir mit aufkommenden Allergiesymptomen abholen und erfuhren von der abholendrn Mutter dann, dass das wohl am Penicillin läge. Dass das Kind Penicillin nahm und warum hatte sie uns zuvor nicht mitgeteilt.
In beiden Fällen hatte ich den ausgefüllten und unterschriebenen Zettel vorliegen, dass das Kind keine Krankheiten und Allergien hat. Das wäre vielleicht etwas rechtssicherer gewesen. Aber mehr auch nicht.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Es mangelt also nicht an Gründen, im maroden Schulsystem manchen Service (Klassenfahrten und Studienreisen mit zu wenig Aufsichtskräften) zu überdenken. Warum nicht überlegen, ob man nicht mal gezielt daran geht, regelmäßig einige spezielle Fahren nur für benachteiligte Kinder während der Schulferien anzubieten? (Bei Anrechnung auf die Stundenzahl selbsverständlich.) Viele Schüler aus gut bürgerlichen Elternhäusern fahren so oft mit ihren Eltern in Urlaub, können dort immer wieder ihre Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache erweitern, dass sie auf diese Highlights nicht angewiesen sind.

Vielleicht gibt es ja schon Schulen, die sich dem Üblichen verweigern und sich nicht scheuen, etwas anders zu machen und entsprechende Anträge zu stellen, um es erlaubt zu bekommen.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Danke für diese Schilderung aus der Praxis. Das ist die schnöde Realität. Nicht der Normalfall, aber Pädagogen müssen immer im Hinterkopf haben, dass selbst die gründlichsten Vorbereitungen nie 100%ig schützen können. Allerdings erhöhen sorgfältige Abfragen die Wahrscheinlichkeit, dass wir etwas von Eltern mitgeteilt bekommen, was wir wissen müssten.

Aus Kitas kenne ich es, dass einige Einrichtungen (ist endlich etwas aus der Mode gekommen) Abfragungen zur „Kundenzufriedenheit“ gemacht haben oder noch machen. Inhalt: Ankreuzbögen, auf denen Eltern längere Betreuungszeiten und auch sonst noch einiges mehr als Wunsch oder Anregung eintragen konnten. Üblicher Wunsch: Längere Betreuungszeiten!!!
Je nachdem, wie sehr man sich mit Bögen an die Eltern wandte, um so mehr wurde das Anspruchsdenken genährt. Besser wäre es, wenn von Anfang an die Elternverantwortung wieder mehr betont würde. Gerade in Krippen und Kitas ist da über zehn Jahre lang einiges übertrieben worden und das dürfte sich auch in Schulen durch mehr Ansptuchsdenken bemerkbar machen.
Sich auf das Wesentliche konzentrieren misslingt, wenn wir es allen recht machen wollen. (Schreibt eine, die es sehr gut finden würde, wenn Kitas alle erhaltenen Urkunden und Zertifikate zurückgeben würden.)

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Er hatte nicht das Sorgerecht – Warum eigentlich? Na ja, jetzt spielt er sich aber in den Medien wie der Supervater auf. Das fällt eben auch auf ihn zurück. Er kann ja das Verfahren forcieren – sein gutes Recht – aber ich habe Intwerviews im Fernsehen von ihm gesehen, wo er die Schuld komplett und alleine anderen zuweist. Wärend sich die Kolleginnen oder die Schulaufsicht wegen des laufenden Verfahrens nicht geäußert haben. In dem Zusammenhang ist auch nochmal die Rolle des WDR zu hinterfragen. Sehr einseitige Berichterstattung damals.

Mal ehrlich, glauben Sie wirklich, dass die Mutter einfach „vergesslich“ ist? Das kann wirklich nicht Ihr ernst sein. Man vergisst doch nicht, dass das Kind (anscheindend) nicht in der Lage ist, mit seiner Krankheit umzugehen. Normalerweise lässt man sein Kind dann einfach nicht mitfahren (öfter und zurecht so erlebt).

Wenn für solche freiwilligen Fahrten denn andere Regeln gelten, dann ist das so. Kann man ja jetzt gerne ändern. Obwohl ich jedem natürlich abrate solche Fahrten zu machen. Es gibt schon genug juristische Fallstricke im Alltag, da brauche ich sowas nicht.

Ich werde auch keine 1000 Seiten lesen, sondern warte auf die Urteilsbegründung. Da werde ich mir eine Zusammenfassung besorgen und mir dann ein abschließendes Urteil für mich bilden.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Warum der Vater nicht auch das Sorgerecht hatte, ist für diesen Rechtsfall unerheblich.

Übrigens habe ich der Mutter von Emily nichts unterstellt. Das sollte durch den Beginn eines neuen Absatzes und die Verwendung des Plurals klar sein. Übrigens soll Emily ihren Blutzucker jahrelang verlässlich beachtet haben. Das haben die Ausmessungen ergeben. Die Wende habem Eltern dann nicht unverzüglich mitbekommen, da sie zuhause wie sonst gespritzt haben soll.

Ich finde es nur noch peinlich, wie hier einige immer wieder Emilys Vater kritisieren und Vorwürfe gegen ihn konstruieren. Da es viele Bilder von den beiden ais der letzten Zeit gibt, scheinen die beiden öfter Zeit miteinander verbracht zu haben.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Und was sagen Sie zu der Non-Adhärenz? Diese wurde meines Wissens nach ebenfalls festgestellt.
Sollte man dabei auch erwähnen und im Kopf haben.
Auch wenn die Eltern das nicht mitbekommen haben … Wer sollte sowas dann sonst wissen?
Fehler passieren. Fehleinschätzungen ebenso.
Und die Fehleinschätzungen und Kommunikationsfehler waren auf sämlichen Seiten.
Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern, Mitschüler und wohl sie selbst auch.
Klingt hart. Ist es auch. Aber nüchtern betrachtet wird man wohl momentan (und wohl auch gesamtbetrachtet) zu diesem Schluss wieder kommen.
Auch die Eltern haben eben Fehler begangen. Darum geht es.
Hier wird jedoch v. A. eine Hexenjagd getrieben und „eine Schuldrichtung“ gesucht. Das sehe ich persönlich eben anders … Viele Verkettungen von Fehlentscheidungen und -einschätzungen auf vielen Seiten.
Auch die Lehrkräfte haben die Situation offensichtlich anders eingeschätzt. Die Eltern auch. Und die Mitschüler wahrscheinlich auch. Ansonsten: Warum kein direkter Anruf beim Notarzt (statt Fotos zu machen)? Warum keine Menschen auf der Straße/beim Wohngebiet ansprechen? Überforderung? Mit Sicherheit. Das als einziges Argument? Ich weiß ja nicht bei so vielen MitschülerInnen usw.
Als Elternteil könnte man auch notfalls natürlich von zuhause mal im Ausland beim Notdienst versuchen anzurufen. Gerade, wenn man in Kommunikation steht mit MitschülerInnen und weiß, dass das Kind eine lebensbedrohliche Krankheit hat.
Das sind jetzt einfach so einige Fragen, die ich mir selbst stelle dazu.
Die 1000 Seiten Akte habe ich natürlich nicht gelesen. Aus den bisherigen medialen Infos konnte ich Antworten zu diesen Fragen auch nicht wirklich rauslesen …

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich habe den Eindruck, dass insgesamt sehr viele Informationen unbekannt sind, die hinter den Bezahlschranken stehen und dass deren Kenntnis wichtiger ist, als die distanziert klingende Frage nach der „Non-Adhärenz“.

Unabgängig von dem, was auf Seiten der Familie den Tod Emilys hätte verhindern können, ändert dies doch nichts daran, dass es einen Zustand bei Emily gab, der hätte gesehen werden können und müssen. – Durch gründlich und regelmäßig nach Emily schauende Lehrkräfte. Welche Fragen haben die Lehrkräfte Emily gestellt? Gab es Absprachen, dass sich im Krankheitsfall eine bestimmte Lehrkraft um einen Schüler oder eine Schülerin kümmert?

Gerichte berücksichtigen den Wortlaut eines Gesetzes nach dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Trotz bejahter Aufsichtsverletzungen wurde aus diesem Grund möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens 2022 abgelehnt. Sollte aber das Gericht jetzt zu der vermutlich realistischen Einschätzung kommen, dass es Emily sehr wohl anzusehen gewesen war, dass sie übel dran war, dann kommt es auf die Non-Adhärenz nicht mehr an. Das OLG kam nach einer Prüfung und Auseinandersetzung mit der über 1000 Seiten langen Akte zu dem Schluss, dass eine Verurteilung wahrscheinlich sei.

Sollten sich Schüleraussagen als Lügengebäude erweisen, hätten sich strafmündige Schüler strafbar gemacht. Was die Angeklagten angeht: Für sie gilt das Aussageverweigerungsrecht. Schweigen und simple Lügen sind nicht strafbar. „Ich war es nicht. Ich bin unschuldig“ u.s.w.) Wird mit einem wahrheitswidrigen Leugnen jedoch gleichzeitig eine andere Person falsch verdächtigt, könnte eine Strafbarkeit wegen §164 StGB (falsche Verdächtigung) in Betracht kommen. Das Gericht wird entsprechend aufklären und mittlerweile liegen auch noch medizinische Gutachten vor, die es früher nicht gab.

Das war jetzt nicht das, was Sie von mir erwartet haben. Warten wir den Ausgang des Prozesses ab.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sie sagen es doch selbst:
„Unabgängig von dem, was auf Seiten der Familie den Tod Emilys hätte verhindern können, ändert dies doch nichts daran, dass es einen Zustand bei Emily gab, der hätte gesehen werden können und müssen.“
Genau so ist es.
Das ist dann der Teil der Fehlentscheidungen (keine gezielte Abfrage usw.) und ggf. Fehlverhalten (Aufsichts- und Fürsorgepflicht) der Lehrkräfte. Das muss man natürlich anprangern. Das steht für sich.
Die Non-Adhärenz steht für sich. Also auch der Umgang der Erkrankung des Kindes.
Die Fehleinschätzung der Eltern steht für sich.
Die Überforderung und ggf. „Fehlverhalten“ der SuS/MitschülerInnen steht für sich.
Die“Bewilligung“ und ggf. Fehleinschätzung der Schulleitung für diese Fahrt steht für sich.
Alles gesamt kam wohl zu dem tragischen Ereignis. Steht daher im Zusammenhang.

Das ist eben der Komplex an dem Fall.
Die Frage nach der Aufsichtsverletzung stellt sich für mich persönlich eher weniger. Die sehe ich als gegeben. Die Frage ist nur in welchem Maß und zu welcher Zumutbarkeit und Erkenntnis.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das Nicht-Abfragen – und genau das ich der „casus knaxus“ bzw. das „hüpfende Komma“.
Dafür sind die Lehrkräfte nicht eigenverantwortlich zuständig. Das ist originäre Aufgabe der Schulleitung, die für die Erfassung und Pflege der Schülerstammdaten zuständig ist. Das ist typische (Schul-)Sekretariatsarbeit, da die Stammdatenverwaltung in der Hand des Schulträgers liegt. Selbstverstänlich muss die SL als Vertreterin des Schulträgers das nicht selbst tun, sie kann die Lehrkräfte beauftragen. Nur muss sie das in jedem konkreten Einzelfall dann auch tun. Hierzu muss dann eben auch ein entsprechender Fragebogen schulischerseits den mitreisenden Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden, damit sie die benötigten Angaben auch erhalten.

Beim Finanzamt müssen die Sachbearbeiter die notwendigen Angaben ja auch nicht von sich aus erheben, die Angaben müssen schon von den Steuerpflichtigen gemacht werden. Wieso läuft das in Schule immer anders?

Im vorliegenden Fall sehe ich ein garvierendes Oraganisationsversagen, das die Lehrkräfte bei der Ausübung ihrer Aufgaben (Aufsichtspflicht) nicht ausreichend unterstützt hat. Hier soll jetzt das schwächste Glied verantwortlich gemacht werden für ein Versagen an anderer Stelle.
Frei nach dem Motto „die Letzten beißen die Hunde“.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Es ging bei meiner Aussage offensichtlich generell um solche Dinge.
In dem Fall ist es das alleinige Sorgerecht der Mutter. Das war jedoch nicht gemeint.
Auch der Vater hatte dies falsch eingeschätzt. Kann man bspw. älteren Aussagen entnehmen, wo er noch meinte, dass Emily bei ihren Wochenendaufenthalten bei ihm immer an das Insulin dachte … Die Mutter war in den ersten Klageprozessen nicht beteiligt als Klägerin. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, dann war sie ebenfalls (kurz) angeklagt.

Klar gibt es diese. Das gilt für alle Menschen im Übrigen. Trotzdem ist Diabetes Typ I eben sehr ernst zu nehmen. Umsonst gibt es nicht den Anspruch auf Schulbegleitungen deshalb.

Meine Meinung bleibt: Gerade bei Diabetes Typ I (ggf. mit Insulinspritze – wie in dem Fall) und Aufenthalt im Ausland (bei Flug muss man auch einiges beachten …) sollte man definitiv nochmal Rücksprache halten. Falls die Eltern (v. A. Mutter) die im Befund festgestellte Non-Adhärenz der Tochter kannten, dann sowieso. Eigentlich ist dann sogar eine Schulbegleitung nicht mehr wegzudenken. Bei Ausflügen erst recht. Sowas muss unbedingt nochmal abgeklärt werden. Ggf. kann die Tochter dann eben nicht mit.

Die Aufsichtspflichtsverletzungen sind wiederum für sich stehend und gleichzeitig mit ausschlaggebend für den Fall/Tod. Mitunter deshalb ist der Prozess auch so lange, schwierig und vielseitig.

Generell:
Natürlich müssen lebensbedrohende Krankheiten und Allergien usw. v. A. bei mehrtägigen Ausflügen insbesondere ins Ausland geprüft und bekannt sein. Eine Abfrage dessen ist für alle Beteiligten von großem Interesse und sinnvoll.
In dem Fall waren eben die Verkettungen das Problem. Falsche Einschätzung von vielen. Fehlverhalten von vielen. Sehr viel Ungeklärtes für mich … Sowohl von MitschülerInnen, Lehrkräften, Schulleitung, als auch Eltern/Mutter.

Riesenzwerg
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Ich bin wirklich sehr dafür, überflüssige Bürokratie abzuschaffen. Da besteht echter Handlungsbedarf. Aber Angaben zur Gesundheit der Kinder anlässlich einer Klassenfahrt sollten wirklich immer auf dem neusten Stand sein.“

Und genau deswegen werden diese Fragebögen vor einer Klassenfahrt ausgeteilt und müssen auf dem neuesten Stand sein!

Da gehören a l l e Erkrankungen rein, die besonderer Obacht bedürfen.

Das Durchforsten von 80 Schülerakten auf der Suche nach Krankheiten und Allergien und Lebensmittelunvertäglichkeiten etc. kann nicht Aufgabe der Lehrkräfte sein.

Bitte jemanden einstelken, der das übernimmt und die ausfefüllten Blätter mit der Bitte um aktuelle Änderungen den Schülern für zu Hause mitgeben!

Dann bei allen zu Hause rumgehen und die Zettel einsammeln.

Dann spezielle Fälle der SL mitteilen, die Rücksprache mit anschließender schriftlicher Bestätigung! mit den sorgeberechtigten Eltern führt.

Meine Güte! Eltern sollten doch wohl in der Lage sein – oft gibt es ja schon Familienhilfen! – die Krankheiten ihres Kindes zu kennen und mitzuteilen.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Nachtrag: Es geht hier nicht um eine Abschaffung von Klassenfahrten. Lehrer, die engagiert sind, die wichtigen Basics ernst nehmen, sollen weiterhin mit möglichst gleichgesinnten Kollegen und Kolleginnen Klassen- und Studienfahrten unternehmen.

Aber diejenigen, die es nicht so genau nehmen wollen, die sollen so konsequent sein, nicht auf Klassenfahrt zu gehen. Lieber weniger Fahrten als zu wenig Sorgfalt.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Oh, ich bin engagiert und würde trotzdem gern auf Fahrten verzichten, da mir keinerlei Erholungsphase nach 5 Tagen Fahrt mit 120h durchgehender Verantwortung zugestanden wird und man bei jeder Fahrt mit einem Bein im Knast steht, grad bei Schülern der weiterführenden Schulen. Leider gehören Fahrten in meinem Bundesland zu den Dienstpflichtigen der Lehrkräfte.
Soll ich jetzt ein unengagierter Lehrer werden, um keine Fahrten durchführen zu müssen?

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Es gibt mehrere Arten, sich zu engagieren und etwas positiv zu bewirken. Die einen tun war für die Kinder, die anderen denken an eigene berechtigte Interessen und die ihrer Kollegen. – Beides hat seine Berechtigung. Und vermutlich ist es für Beamte mutiger und mit gewissen Nachteilen verhaftet, wenn sie nicht an Klassenfahrten teilnehmen.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ihren letzten Satz verstehe ich nicht. Für meine Kollegen würde mich interessieren, was Sie damit meinen, ich selbst bin angestellte Lehrkraft. Aber auch als solche unterliege ich der Dienstpflicht Klassenfahrt.

Sepp
2 Monate zuvor
Antwortet  Mika

@ Mika,
Ich weiß nicht, wie es in Ihrem Bundesland geregelt ist, aber zumindest in Niedersachsen gibt es zwar eine Dienstpflicht für „Klassenfahrten“ im Sinne von Tagesausflügen, nicht aber eine Pflicht zu Klassenfahrten mit Übernachtung.
Sie können also ablehnen und keine Klassenfahrt mit Übernachtung machen. Dann muss entweder jemand anderes mitfahren – oder die Klassenfahrt findet nicht statt.

Bei uns an der Schule bekommt man übrigens bei einer Klassenfahrt die normalen Unterrichtsstunden des jeweiligen Tages angerechnet und eine Zusatzstunde pro Tag. Bei fünf Tagen Klassenfahrt darf man also dankbar sein, keine Minusstunden gemacht zu haben, sondern überragende 5 Plusstunden. Die ganze Orga vorher und nachher macht man natürlich in der Freizeit.

Schauen Sie mal nach, was in Ihrem Bundesland wirklich an Fahrten Dienstpflicht ist…

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  Sepp

Wir haben das bereits rechtlich durch, Brandenburg ist da echt restriktiv:
Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen (VV-Schulfahrten – VVSchulf)
vom 13. Januar 2014
Auszug:
„ 1) Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte.“
„ Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten sind von mehrtägiger Dauer“
Und weiter oben: Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten gehören zu den Schulfahrten.
Plusstunden gibt es nicht, weil: Bestandteil der Dienstpflicht.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe @Sepp

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Das ist schonmal der falsche Ansatzpunkt mMn: Auch engagierte Lehrkräfte sind durchaus zurecht skeptisch im Bezug auf Klassenfahrten. Klingt so, als ob man dann nicht engagiert wäre …
Warum nicht meinen Punkt weiter oben aufgreifen? Das Profis machen lassen und man begleitet als LuL eben.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

So ausschließlich wie Sie es verstanden haben, war es nicht gemeint. Sie oben.

Riesenzwerg
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Sehr einfache Ansicht.

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die wichtigen Basics ernst nehmen, das finde ich auch gut. Also z.B. halte ich es für ein Basic, dass die Begleiter mit Sicherheit zu ihren arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Ruhe- und Schlafenszeiten kommen und zwar sauber eingeplant und mit Sicherheit und nicht nur dann, wenn es eben gerade zufällig sich so ergibt.
Wer sagt, Schulfahrten funktionieren aber nicht so, dem sage ich: Aber ich funktioniere so.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

So ist es. Theoretisch. Da gibt es eben die Dienstpflicht im Schulgesetz.
D. H. man müsste diese Dienstpflicht ändern und als freiwillige Tätigkeit per Gesetz definieren.
Wäre dann mal gespannt, wie viele Schulleitungen und KuK Klassenfahrten dann noch anbieten.

Riesenzwerg
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Das ändert aber letztlich nicht die Informationspflicht der Eltern zu Erkrankungen ihrer Kinder und es ändert nicht die Pflicht, über diese Erkrankungen Bescheid zu wissen.

Abgesehen davon – ich habe mir zu Beginn dieser schrecklichen Situation schon gedacht, ob nicht eine Überzuckerung durch Schülerverhalten (Klassenfahrt, Naschis ohne Ende, das Mädel hat nicht nein sagen wollen … und keiner will das zugeben) ein Grund für diesen traurigen Ausgang sein kann.

Und dann wird klar, dass sie Diabetes hatte und so manch einem Schüler fällt ein, dass Cola da nicht so gut ist und schwups spricht sich rum, die Lehrerinnen hätten sich nicht gekümmert.

Es war nun wohl als Hilfe gedacht (Cola), hat aber Konsequenzen auf den Zustand des Mädels.

Unklar ist mir immer noch, wieso da offenbar kein(e) MitschülerIn Bescheid wusste.

Die 80 SchülerInnen haben doch such irgendwie und irgendwann gemeinsamen Unterricht.

Bei uns piepst dauernd so eine Pumpe oder Erinnerung, damit ständig der Zuckerspiegel gemessen wird.

Die Lehrerinnen kann ich verstehen – es braucht Zeit, sich damit auseinandersetzen, es braucht Zeit und Mut, die furchtbare Situation zu verstehen und zu akzeptieren, es braucht Zeit, das eigene Mitwirken zu akzeptieren.

Da ist niemand dem anderen aus Versehen auf den Fuß getreten! So was lässt sich gleich und sofort entschuldigen.

Aber den Eltern unter die Augen zu treten, kostet schon Überwindung! Sichbdann auch noch zu entschuldigen – ist ein sehr großer Schritt, der die Verarbeitung des Ganzen voraussetzt.

Und das braucht Zeit! Fertig!

Alles andere wären vermutlich hohle Worte, weil das gesagt werden muss.

Und was richterlicherseits gefordert wurde „Unter meiner Aufsicht ist ein Kind gestorben“ ist sachlich richtig – und ich bin mir sehr sehr sicher, dass das beiden Lehrkräften nur allzu bewusst ist.

Offenbar hat es auf allen Ebenen Kommunikation-, Verantwortungs- und Verständnisprobleme gegeben. Auch an Ehrlichkeit und Offenheit (Pumpe kaputt wird nicht kommuniziert) hat es gefehlt.

Wobei mein letzter Satz ausdrücklich NICHT der Schülerin selbst die Schuld zuweist!

Nähbiene
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Ich schließe mich hier an, man ist bei einer Klassenfahrt 24 Stunden bis zu 5 Tage für die SuS verantwortlich. Eltern fordern nur noch , Mitwirkung und Unterstützung oft Fehleanzeige,
SuS halten sich nicht an Regeln. Und dann gibt es für diese Woche keinerlei Stundenausgleich.
Mal ehrlich wann sollen den die Lehrkräfte schlafen. Das mit den Profiunternehmen wäre eine gute Alternative nur wollen das die Eltern nicht bezahlen. Eltern die über so eine krasse Krankheit nicht Informieren sind verantwortungslos. Dann hätte man sich auch gegen die Teilnahme der Schülerin entscheiden können. Wir Lehrer, sollten mehr auf Selbstschutz achten.

Lisa
2 Monate zuvor

Meines Erachtens waren die Angeklagten von ihrem Anwalt schlecht beraten worden, gar keine Gefühle bei der Verlesung der ersten Erklärung zu zeigen. Damit meine ich nicht „:versuchen, den Eltern weinend um den Hals zu fallen“. Aber so hatten sie auch für mich als Leserin etwas Berechnendes und Distanziertes. Jetzt hört es sich ganz anders an. Es scheint mehreren Schülern nach einem Essen nicht gut gegangen zu sein. Für einen medizinischen Laien ist evtl. nicht erkennbar, dass sich da etwas anderes anbahnt, zumal Emily auch in dieser Situation, als es ihr schlechter ging, anscheinend ihren Diabetes weiterhin verschwiegen hat. Es ist unfassbar traurig.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Prozessstrategie. Die Anwälte konnten davon ausgehen, dass die Nebenkläger hoch emotionalisiert das Prozessgeschehen begleitet werden. Beleg dafür sind die medienauftritte des Vaters. Die Anwälte versuchen vermutlich durch ihre Strategie die Beweisaufnahme zu versachlichen. Im übrigen wäre es das gute Recht der Angeklagten gewesen, überhaupt nichts zu sagen und allenfalls Angaben zur Person zu machen.

In diesem Prozess agiert die Anklagevertretung auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte sind im Gegensatz zu den Richtern weisungsgebunden und werden hier keinen Millimeter von der Vorgabe abweichen. Da will sich ja keiner die Karriere vermasseln und beim EdeKa ankommen. Hinzu kommt die Einflussnahme der Nebenklagevertretung.

Mich würde ja interessieren, wie weit die Zeugenaussagen im jetzt stattfindenden Prozess von denen der ersten Zeugenaussagen durch Polizei und Staatsanwaltschaft von for fünf Jahren abweichen. Letztendlich war es ja die Bewertung dieser Aussagen und der Umstände, die zum Tode geführt haben, durch die Staatsanwaltschaft in MG, die dazu geführt hat, dass zunächst keine Klage erhoben bzw. diese beim AG in MG nicht angenommen worden ist.

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Ich denke, das war genau richtig. Das kam vielleicht unsympathisch rüber, hat sie aber davon abgehalten, sich selbst zu belasten. Immerhin haben sie ja auch mit einer öffentlichen Vorverurteilung zu tun (siehe Beitrag von Pia).

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Dass die Lehrerinnen insbesondere am Tag der Verlesung der Anklageschrift zurückhaltend waren, ist nur zu verständlich. BILD war garantiert vor Ort. Auch sie haben schwer am Tod von Emily zu tragen. Deshalb ist es auch nicht abwegig daran zu denken, dass Angeklagte unter der Einfluss von Psychopharmaka stehen könnten.

Den Rat des Anwalts sehe ich auch kritisch. Eltern möchten meist erfahren, dass es den Angeklagten leid tut. Es ist deshalb wichtig, dass ein entsprechendes Bekenntnis nicht als Schuldeingeständnis gedeutet wird.

baaaal1
2 Monate zuvor

fakt ist doch, dass der vater die diabetes-erkrankung verschwiegen hat.
natürlich ist es aufgabe der begleitenden lehrkräfte, bei unfällen oder schweren krankheitssymptomen sofortmaßnahmen zu ergreifen, allerdings 4 lehrkräfte bei 80 schülern, jeder mit seinen eigenen wehwehchen.. wie soll das tatsächlich umgesetzt werden, wenn die begleitenden lehrer die schüler teilweise nicht mal persönlich kannten.
soch eine studienfahrt ist immer eine gratwanderung.. falls das gericht hier schuldsprüche erteilt, vielleicht gar mit haftstrafen, kann nur eine konsequenz daraus folgen: grundsätzlich keine studienfahrten/klassenfahrten mehr übernehmen.

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  baaaal1

Auch ohne Schuldspruch stellt sich die Frage, ob man in so eine Situation geraten möchte, wenn es sich vermeiden lässt.
Ich gehe mal davon aus, dass die beiden Lehrerinnen sich nicht einfach zu zweit drei nette Tage in London gemacht haben.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  baaaal1

Lehrer, die Fahrten so planen, dass sie sich auf „Gratwanderungen“ einlassen, haben meist das Glück, dass nichts Schlimmes passiert. Aber die Aufsichtspflicht zählt und nicht „dat kölsche Jrundjesätz“.

Kennt jemand einen Fall, wo ein Lehrer wegen einer Aufsichspflichtverletzung mit einer Haftstrafe bedacht wurde? Ich nicht.

Würde jede lückenhafte und riskante Planung zu einem Disziplinarverfahren führen, sähe vieles anders aus.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Doch, die gibt es. Im Regelfall sind das Unfälle, bei denen ein Kind ertrunken ist.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und auf jedes Kind, das ertrunken ist, kommen Kinder, die gerade noch rechtzeitig aus dem Wasser geholt wurden. Dann war die Planung in vielen Fällen auch ungenügend, aber weder wegen fahrlässiger Körperverletzung noch wegen fahrlässiger Tötung muss ermittelt werden. Es gibt ein Dunkelfeld an beinahe passierten Unfällen. Sie zeigen an, dass etwas gründlich überdacht werden sollte. Deshalb hilft es auch nicht weiter, auf den zu schimpfen, der auf Fehler hinweist und eine Aufarbeitung fordert.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Entsinnen kann ich mich an Urteile gegenüber Bademeistern, die zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden waren. Aber mir fällt kein Fall ein, wo eine Lehrkraft zu einer Haftstrafe ohne Bewährung wegen eines Unfalls verurteilt worden wäre. Gegen das reichlich spät ergangene Urteil zum Ertinkungstod der siebenjährigen Schülerin von Elif Fatma hat die Staatsanwältin Berufung eingelegt. Sie hatte eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Das Gericht verhängte lediglich Geldstrafen. https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/milde-strafen-nach-badetod-von-berliner-schuelerin-7as Gericht verhängte lediglich eine Geldstrafe.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

„Würde jede lückenhafte und riskante Planung zu einem Disziplinarverfahren führen, sähe vieles anders aus.“

Das Stichwort „Planung“ ist gut. Die organisatorische Sicherstellung der Aufsicht ist nämlich Schulleitungsangelegenheit. Daraus resultierend muss es dann auch konkrete Überlegungen, Entscheidungen und Anweisungen geben.

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und da frage ich mich immerzu, wie einerseits Gefährdungsbeurteilungen für Backpulverversuche in der kontrollierten Fachraumumgebung mit Klassenfahrten, ihrem Betreuungsschlüssel und -zeiten andererseits zusammengehen … keine Ahnung.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Das schöne am Lehrerberuf ist doch, dass man das Schulministerium und die bezirksregierung als oberste und obere Schulbehörde alles fragen kann.
Nur steht nirgends, dass die auch antworten müssen.

Wenn*s schief läuft gibt es ja auch grundsätzlich mehrere Antworten. Die eine wird im „Wurst-case“ im Namen des Volkes durch ein Gericht gegeben. Die zweite folgt dann seitens des Arbeitgebers im Zuge eines Disziplinarverfahrens. Und die dritte wird dann im Laufe eines möglichen Zivilverfahrens gegeben, wo die Antwort auch noch mit einem Preis versehen wird.

Mika
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Woran machen Sie denn im Vorfeld eine lückenhafte und riskante Planung fest?

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Die Aufsichtspflicht ist jedoch auch nicht 24/7. Und je nach Alter der Kinder/Jugendlichen auch anders zu handhaben.
Ansonsten müsste man wirklich die Anzahl der Lehrkräfte * 3 nehmen und im Schichtbetrieb arbeiten.
[Bezieht sich jetzt nicht auf den spezifischen Fall hier. Dort ist eben zu klären, ob das eingehalten wurde. Laut bisherigen Verfahren ist die Aufsichtspflicht eben verletzt worden.]

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Die Aufsichtspflicht ist jedoch auch nicht 24/7.“

Wie die Aufsichtspflicht im konkrenten Fall ist, wird Ihnen spätestens das Gericht klarmachen, wenn einer klagt. Alles vorher ist Spekulation.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ja und nein. Natürlich wird ein konkreter Fall immer (!) erst vor Gericht klargemacht. Dazu gibt es eben die Gerichte …
Die Gesetzgebung diesbezüglich ist oft recht schwammig (vgl..Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576-26#BayVwV241576-27), aber sie ist zumindest da.
Ansonsten gilt eben v. A. was Thomas Böhm auch sagt/empfehlt (Quelle bspw.: https://www.bundeselternrat.de/files/Dokumente/Pressemitteilungen/2022/Risiko_Klassenfahrt_20220330.pdf).

Daher bleibe ich dabei: Die Aufsichtspflicht ist nicht 24/7 bei Klassenfahrten mit Übernachtungen. Bisher kenne ich auch keine Gerichtsurteile, die das besagen oder verlangen würden. Gerichtsurteile, welche dies jedoch bestätigen (keine 24/7) gibt es.

M.D.
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Tatsächlich ertrank vor vielen Jahren ein Kind beim Baden bei einem Klassenausflug im Schwarzwald, obwohl Bademeister vor Ort waren.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  M.D.

Bademeister gibt es nur bei medizinischen Kuren. In Schwimmbädern werden Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt. Diese müssen ihre Rettungsfähigkeit turnusgemäß nachweisen.

Bei schulischen Veranstaltungen sind auch bei Anwesenheit von Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Rettungsschwimmern letztendlich die Lehrkräfte verantwortlich, wenn es zu einem Badeunfall kommt. Die Verantwortung kann nicht übertragen werden. Wer einen Schulausflug in die Nähe eines Gewässers plant ohne über eigene Rettungsfähigkeiten zu verfügen, ist absolut leichtsinnig und handelt grob fahrlässig..

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Bei uns werden sie aber immer als „Bademeister“ bezeichnet und ich würde diese Bezeichnung gern beibehalten. Vor allem hätte ich keine Lust, Kinder, Eltern oder KollegInnen zu verbessern, wenn sie „Bademeister“ oder „Schwimmmeister“ sagen.

In welchem Bundesland ist eigentlich die korrekte Bezeichnung dieser Fachangestellten üblich?

Danke für den Hinweis darauf, dass die Anwesenheit von… nichts an der Aufsichtspflicht von Lehrkräften ändert. In etlichen Fällen wurden die auch von der Presse als „Bademeister“ bezeichnetenn Fachangestellten nicht angeklagt.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Berufsbezeichnungen und Ausbildungsgänge sind bundeseinheitlich geregelt, daraus in allen Bundesländern.

Dass die Aufsicht durch entsprechendes Personal mit Rettungsfähigkeit in Schwimmbädern sowie an öffentlichen, beaufsichtigten Badestellen an stehenden Gewässern und an der Küste die Lehrkräfte bei Wanderfahrten trotz entsprechender Absprachen mit den Aufsichten nicht von der Aufsichtspflicht entbindet, habe ich durch Rechtsauskunft von der zuständigen Bez.-Reg. mitgeteilt bekommen. Da machen Klassenfahrten an die Küste gleich doppelt so viel Spaß:(

Schön auch, wenn die Eltern beim Infoabend dann der Meinung sind, da könne man doch sicherlich einmal ein Auge zu drücken und die lieben Kleinen im Meer planschen lassen …

potschemutschka
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Ich stelle mir gerade ein Kind vor, dem etwas ins Wasser gefallen ist : „Liebe*r Fachangestellte*r für Bäderbetriebe, können Sie mir bitte mal helfen?“

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Wenn Sie den Schwimmmeister in einem öffentlichen Bad fragen, wird der Ihnen ganz klar sagen, dass er die Aufsicht für eine Schülergruppe NICHT übernimmt. Die bleibt bei der Lehrkraft, egal wie viele Schwimmeister da herumwuseln…

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Dazu braucht man keinen Schwimmmeister fragen. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt und definiert. Zumindest in Bayern:
„Die Verantwortung für den Schwimmunterricht bleibt immer bei der zuständigen Lehrkraft. “
„Wenn Schwimmklassen unter Führung von Lehrkräften öffentliche Schwimmbäder aufsuchen, bleibt die Pflicht zur Aufsichtsführung über die Klassen – unbeschadet der den Schwimmmeistern aus ihren besonderen Obliegenheiten zukommenden Pflicht zur Überwachung des Badebetriebs – in vollem Umfang bei den Lehrkräften. Diese Regelung gilt auch für die Einbeziehung geeigneter Hilfskräfte. Vorübergehend dürfen Schüler und Schülergruppen auch einem Schwimmmeister/einer Schwimmmeisterin zur selbständigen Betreuung anvertraut werden, sofern dies mit deren sonstigen Aufgaben vereinbar ist. In diesem Falle muss die Lehrkraft aber mit dem Schwimmmeister/der Schwimmmeisterin eine eindeutige Absprache über die Aufsichtsführung treffen. Eine zeitliche Lücke in der Beaufsichtigung der Schüler darf nicht eintreten.“
-> Tipp: Das macht (normalerweise) kein Schwimmmeister. Im öffentlichen Betrieb sowieso nicht.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_1_3_UK_205/true

447
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Deswegen geht man mit SuS auch nicht an oder gar in Wasser.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

In NRW nicht anders geregelt.

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Die Schwimmmeister „wuseln“ vermutlich eher nicht im Bad herum. Sie wechseln sich regelmäßig mit der Aufsicht ab, weil das anstrengend und vor allem bei starken Reflektionen auf der Wasserfläche keine leichte Aufgabe ist.

Früher haben Ausbilder zu Referendaren gesagt, dass sie nicht mit Grundschülern in ein öffentliches Schwimmbad gehen sollen, weil es zu gefährlich ist. Daran hat sich bestimmt nichts geändert. Ich verstehe nicht, warum Schwimmbäder bei Hochbetrieb noch Schulklassen reinlassen und warum nicht mehr Lehrer und Erzieher NEIN zu solchen Ausflügen sagen. (Siehe unten)

An einem Tag, an dem ein öffentliches Schwimmbad in einem See sehr gut besucht war und die Lichtreflexe auf dem Wasser eine Beaufsichtigung der Kinder erschwerten, ertrank eine Siebenjährige. Sie wurde von Kindern einer anderen Schule entdeckt und von deren herbeigeholter Lehrerin an Land getragen. Als es zu erster Hilfe kam, fehlten die Aufsichtspflichtigen von Elifs Schule immer noch. Bevor die Verjährungsfrist ablief, kam es vielen Widerständen zum Trotz noch zu einem (milden) Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. (Und das ist nur einer von mehreren Fällen, wo die Familien eines verunglückten KIndes lange auf ein Urteil gewartet haben.)
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/milde-strafen-nach-badetod-von-berliner-schuelerin-7

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Abgesehen von Strafe oder Disziplinarverfahren: Die psychisch-emotionale Auswirkung kurz- und langfristig auf Seiten der unmittelbar Verantwortlichen kann nicht ignoriert werden. Und wer bereits mehrfach erlebt hat, dass kritische Situationen sich selbst auf Fahrten ergeben, wo nach außen hin formal alles im grünen Bereich zu sein scheint, der entwickelt schon mal eine sehr „vorbelastete“ Grundhaltung gegenüber Betreuungsschlüssel und -zeiten auf Fahrten oder auch die bohrende Frage, weshalb man regelmäßig den Eindruck kriegt, man sei beruflich Quasi-Selbstständige/r für Jugenderlebnisreisen, Klassenprivatkonto etc. all inclusive.
Die Struktur und die Standards für Schulfahrten gehören dringend überholt. Ketzerische Behauptung zur Diskussion: Nach modernen Maßstäben wären Schulfahrten gar nicht mehr leist- und bezahlbar. Bitte um Widerlegung.

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Nach modernen Maßstäben wären Schulfahrten gar nicht mehr leist- und bezahlbar“

Korrekt. Ich erinnere an diese Berg-Wandertour, wo vor einiger Zeit Schüler mit dem Hubschrauber gerettet werden mussten. Professionelle Wander-/Bergführen hatten in diesem Zusammenhang ausgesagt, dass sie nur mit Gruppen von ca. 5-8 Persionen (je nach Gebiet) losziehen, falls es sich um Erwachsene handelt, bei Minderjährigen sogar zwei Führer pro Kleingruppe.

Und Lehrkräfte ziehen mit 1 Aufsichtsperson für ca. 20-30 pubertierende Schüler los? Never ever sollte man sich darauf einlassen!!!

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Siehe oben! Beide Beiträge finde ich interessant, aber die Antwort gehört zu Ihrem Beitrag. – Sorry!

A.M.
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Danke für das gelieferte Beispiel aus der Praxis. Weniger riskante Kinderbetreuung, weniger Unfälle und andere Probleme, weniger strafrechtliche Ermittlungen gegen Lehrer und Erzieher – und bitte viel mehr Mut zum Nein!

Warum die alten Standards nicht mehr zwingend gelten können, lässt sich begründen.
Mal abgesehen davon, dass Lehrer früher ihre Klassenfahrten als reine Bildungsreisen geplant haben.

„Nach modernen Maßstäben wären Schulfahrten gar nicht mehr leist- und bezahlbar“ – Eltern wäre es auch oft lieber, wenn sie für Grundschüler weder extra teure dreieckige Stifte (mit Nöppchen gegen das Abruschen der Finger) oder spätere Skiurlaube und andere Abenteuerreisen der Schule bezahlen müssten.

Feirefiz
2 Monate zuvor

Ich habe noch vieles an dem Fall nicht verstanden. Zum Beispiel die Rolle der Eltern.
Wenn ein Kind mit 13 und chronisch erkrankt mit nach London darf erwarte ich als Mutter doch täglich mindestens ein Bulletin. Ich würde auch davon ausgehen, dass mir mein Kind von Problemen mit der Insulinpumpe berichtet. Und als Mutter würde ich auch nachfragen, wie die Lage ist, auch bei den Freunden meines Kindes, insbesondere, wenn ich keine Nachricht bekomme. Hat da kein Kontakt zu Mama und Papa stattgefunden?
Weiß da jemand mehr?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Feirefiz

Es geht doch noch weiter. Der Vater gilt als nicht sorgeberechtigt. Das alleinige Sorgerecht hat – soweit es bis jetzt berichtet worden ist – bei der Mutter gelegen. Ist der Sorgerechtsstreit im Nachgang ggf. der Grund für das handeln des Vaters? Welche Intentionen verfolgt er dadurch, dass er das Klageerhebungsverfahren angestrengt hat?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Leider hinter der bezahlschranke.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  A.M.

Warum wird immer davon ausgegangen, dass die beteiligten Lehrkräfte sich über die Gesundheitsdaten der Mitfahrenden von sich aus hätten informieren müssen. Diese Daten müssten mMn den Lehrkräften vom Schulträger, der für die Erhebung und Aktualisierung der Schülerdaten zuständig ist, auf Veranlassung durch die Schulleitung, die die Fahrt ja schriftlich genehmigen muss, über das Sekretariat der Schule vor, spätestens aber bei Fahrtantritt übermittelt werden.

Bla
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ist es an Regelschulen (rein theoretisch) nicht eigentlich:
Schule (Klassenfahrtenliste, Schulkonferenz) – Schulamt (Prüfung, Mittel, Bestätigung usw.) – Schule (Planung, Durchführung) – Schulamt (Reisekosten usw.)?
Die Datenerhebung ist Schulleitungssache – stellvertretend Sekretariat.
Die Prüfung/Abnahme und Bestätigung ist Schulleitungssache.

Ich kann mich da auch irren. Aber dachte das wäre eigentlich der „regelkonforme“ bürokratische Weg an Regelschulen?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Bla

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, Und grün des Lebens goldner Baum.“
Die Bipolarität der Schulleitungsstellen – auf der einen Seite Landesbedienstete mit Zuständigkeit für die innere Schule auf der anderen Seite Vertreterin des Schulträgers mit Zuständigkeit für die äußere Schule – macht die Sache nicht leichter.

Das, was Sie schreiben ist ja richtig, es fehlt allerdings die finanzielle Abwicklung der Fahrt für die Schülerseite, da ist das Land vollkommen draußen.

Stephan Jacobs
2 Monate zuvor

Was ich bei einem solchen Prozess wünschen würde ist, dass das Gericht sich auch zur Schuld des Systems äußern würde. Ist das System Schule mit seinen geringen Ressourcen überhaupt in der Lage solche Fahrten anzubieten? Und wenn sie es doch tut Organisationsverschulden? Aber das ist eben nicht Aufgabe des Strafverfahrens. Allerdings besteht noch die Möglichkeit des Zivilverfahrens. Da geht es dann vordergründig nur um Schadensersatz , jedoch werden in diesem Zusammenhang auch die von mir Eingangs gestellten Fragen beantwortet.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Stephan Jacobs

Das geht im Strafprozess ja nicht. Im besten Fall werden die Umstände als strafmildernd einbezogen und in die schriftliche Urteilsbegründung einfließen. In der Berichterestattung über das Prozessende werden sie vermutlich keinerlei Erwähnung finden.

Brigitte
2 Monate zuvor

Egal wie der Verlauf war. Die Hauptursache, dass das Kind verstarb war die fehlende Information der Eltern und des Mädchens, dass sie an Diabetes litt. Mit 13 Jahren hat man den Verstand zu sagen was los ist. Ein Mitschüler in der 7. Klasse
(vor über 40 Jahren) wurde plötzlich im Klassenzimmer ohnmächtig und keiner wusste warum bis herauskam, dass er Zuckerkrank war. Unser Lehrer war stinksauer, dass dies auch verheimlicht wurde.
Der Verlust der Tochter ist sehr tragisch aber aus eigener Erfahrung denkt bei einem solch jungen Menschen niemand daran, da man nicht davon ausgeht. Also an alle liebe Eltern macht einfach euren Schnabel auf und sagt was los ist bevor das eigene Kind stirbt und man dann sein eigenes Versagen auf andere übertragen will.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Brigitte

„Die Hauptursache, dass das Kind verstarb war die fehlende Information der Eltern und des Mädchens, dass sie an Diabetes litt.“

Eben nicht der Eltern, dass alleinige Sorgerecht für das Mädchen lag bei der Mutter – soweit ich weiß.

MAN
2 Monate zuvor

Unglaublich, was auf Lehrkräfte abgewälzt werden soll. Wir haben eben keine Traktoren.

Dido
2 Monate zuvor

Die Konsequenz nach diesem Urteil: Kein Lehrer geht mehr auf Klassenfahrt. In der Ausbildung lernt kein Lehrer, worauf er bei Aufsicht und Klassenfahrt zu achten hat, sondern nur, wie er das Thema schülergerecht unterrichtet. Pädagogik, Pädagogik, Pädagogik. Nicht, wie man mit schwierigen Eltern oder schwierigen Kindern umgeht. Nichts davon.
Daher keine Klassenfahrt mehr, wenn man so schnell bestraft wird. Ja, die Lehrer haben Fehler gemacht. Aber nicht nur die Lehrer. Daher: Keine Klassenfahrt, kein Risiko. Die Sprüche des Richters und der Staatsanwältin geben mir das Gefühl eines gewissen (nachtragenden) Hasses auf Lehrer. Nicht gut.

jagdstolz
2 Monate zuvor
Antwortet  Dido

Insbesondere nach einer 48 – Stunden -Schicht traue ich mir auch nicht mehr zu fehlerfrei zu handeln.

Stefan
2 Monate zuvor

Armes Deutschland. Wenn es ein Unglück gibt, sind immer andere Schuld. In diesem Fall hatte der Vater eine Infomationspflicht. Er wusste von der Erkrankung. Auch die 13 Jährige trägt Verantwortung für ihr Leben. Sie wusste bestimmt, daß sie Insulin zu sich nehmen muß. Wenn sie das nicht wusste, hätte ihr Vazer sie nie alleine auf Klassenfahrt fahren lassen dürfen.

Durch den Schuldspruch fühlt sich der Vater von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Deshalb war er die treibende Kraft und hat den Prozess angestrengt.

Bravo!!!

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor
Antwortet  Stefan

Aber auch die Lehrerinnen tragen eine Schuld. Sie haben sich nicht nach Krankheiten erkundigt und mehrere Tage lang nicht nach dem kranken Kind gesehen.