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Eltern wollten Schmerzensgeld nach Covid-Infektion ihres Kindes in der Schule: Abgewiesen

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DÜSSELDORF. Ein anderslautendes Urteil hätte eine Lawine auslösen können: Insgesamt 19.000 Euro Schmerzensgeld forderten Eltern nach der Corona-Infektion der ganzen Familie vom Land. Das Landgericht Düsseldorf ließ die Kläger aber abblitzen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Das Land NRW muss einer Familie kein Schmerzensgeld in Höhe von 19.000 Euro zahlen, weil sich eines der Kinder in der Schule bei einer Mitschülerin mit Covid angesteckt und die Familie infiziert hat. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und eine Zivilklage gegen das Land als unbegründet abgewiesen. Geklagt hatten die Eltern eines Mädchens aus Willich im Kreis Viersen. Sie werfen der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vor.

Die Eltern meinen, dass sich ihre damals elfjährige Tochter im April 2021 nur deshalb mit dem Corona-Virus infizieren konnte, weil eine offenbar erkrankte Klassenkameradin – trotz angeblich sichtbarer Symptome  – von der Schulleitung nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden sei.

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Danach waren die Elfjährige, der ältere Bruder und die Eltern mit dem Covid-19-Virus infiziert worden. Nach eigener Schilderung musste die Familie fast vier Wochen in Quarantäne verbringen. Für die Kinder wurden jeweils 3000 Euro Schmerzensgeld, 7000 Euro für die Mutter und 6000 Euro für den Vater gefordert.

Das Land NRW hatte Versäumnisse der Schule oder Fehler der Lehrer bestritten. So sei damals die erkrankte Schülerin nach einem positiven Test sofort nach Hause geschickt worden. Zudem sei ungeklärt, ob diese Schülerin damals die Tochter der klagenden Eltern überhaupt infiziert habe. Unklar sei auch, ob sich die Familie überhaupt bei der eigenen Tochter angesteckt habe. Das Landgericht teilte diese Sicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

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