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Lehrerin widerruft Vergleich – und zieht wegen Mehrarbeit doch vor Gericht

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STENDAL. Eigentlich sollte sie im Mai wieder in den Dienst zurückkehren. Nun hat eine Lehrerin, die Mehrarbeit verweigert hatte und deswegen gekündigt wurde, eine Einigung mit dem Landesschulamt widerrufen. Der Fall bleibt also weiter offen – er kommt nun doch vor Gericht.

Jetzt hat doch das Gericht zu entscheiden. Illustration: Shutterstock

Im Fall einer Lehrerin, die eine verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte und der deshalb gekündigt wurde, könnte nun eine Gerichtsentscheidung notwendig werden. „Mittlerweile hat die Klägerin den Vergleich widerrufen“, erklärte ein Sprecher des Arbeitsgerichts am Freitag auf Anfrage. Mitte April hieß es, die Frau und das Landesschulamt hätten sich geeinigt.

Wegen des Widerrufs sei nun ein nächster Termin vor Gericht vorgesehen, bei dem entweder eine Entscheidung verkündet oder weitere Prozessschritte getroffen würden, sagte der Sprecher. Der Vergleich sah vor, dass die Klägerin für die Zeit nach Zugang der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land hätte. Das Arbeitsverhältnis sollte ab dem 1. Mai 2024 unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt werden, die Frau sollte künftig die umstrittene Vorgriffsstunde leisten.

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Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese Stunde können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die betreffende Lehrkraft hatte sich mehrmals geweigert, die sogenannte Vorgriffsstunde zu leisten. Das Landesschulamt sah darin eine Arbeitspflichtverweigerung und zog Konsequenzen. Die Lehrerin zog daraufhin vor Gericht.

„Es ist angesichts des Fachkräftemangels immer bedauerlich, Personal zu verlieren“, so hatte Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm, bis vor Kurzem selbst noch Bundesvorsitzender des Realschullehrerverbands, im September zu dem Fall gesagt. „Allerdings wurden im konkreten Fall seitens der Schule und des Landesschulamtes über einen Zeitraum von mehreren Monaten alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft.“ Die Lehrerin sei über Wochen über keine einzige Brücke gegangen, erklärte er gegenüber der Magdeburger „Volksstimme“. Böhm: „Es handelt sich um eine klare dienstrechtliche Verfehlung. Die Kollegin kann nicht überrascht gewesen sein. Sie wusste um die Konsequenzen.“

Die Anordnung zur Mehrarbeit verteidigte er. „Die Arbeitszeit der Lehrer in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zu anderen Bundesländern teils geringer. In Grundschulen etwa hatten wir bis April 27 Unterrichtsstunden pro Woche. Der Nachbar Niedersachsen verlangt regulär 28 Stunden. Wir haben die Arbeitszeit damit also in gewisser Weise nur ans Niveau anderer Bundesländer angeglichen“, sagte Böhm und betont: „Die Vorgriffstunde wird bei uns gesondert vergütet oder kann auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt und später abgebummelt werden. Das gibt es in anderen Bundesländern nicht.“ Sie sei unter den aktuellen Bedingungen „schlicht nötig“. News4teachers / mit Material der dpa

Lehrerin, die Mehrarbeit verweigert hatte, lenkt ein – Kündigung vom Tisch

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