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Kinderrechte ins Grundgesetz: Bildungsminister erinnert Ampel an ihr Versprechen

ERFURT. Etliche Verbände und Politiker wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Doch bisher ist unklar, ob es dazu kommt. Thüringens Bildungsminister Holter verweist auf den Koalitionsvertrag der Ampel.

Kinder haben Rechte – auch schon die Kleinsten. Kinderrechte sind allerdings nicht ausdrücklich Bestandteil des Grundgesetzes. Foto: Shutterstock

Vor dem internationalen Kindertag hat Thüringens Bildungsminister Helmut Holter die Ampel in Berlin ermahnt, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. «Die Berliner Ampel muss endlich ihren Koalitionsvertrag einlösen, denn viel Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl bleibt nicht mehr», sagte der Linke-Politiker in Erfurt. «Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.»

Die Forderung nach der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz gibt es seit Langem von vielen Seiten. Auch die Ampel-Regierung hat sich dies in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. „Kinder haben eigene Rechte, die wir im Grundgesetz verankern werden“, heißt es in der Präambel. Verhandlungen über einen Vorstoß der Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD waren 2021 gescheitert. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

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Am 1. Juni ist internationaler Kindertag, der in der DDR gefeiert wurde und heute noch von vielen Familien in den ostdeutschen Bundesländern begangen wird. Zudem hatte Thüringen vor ein paar Jahren den 20. September, den Weltkindertag, zum gesetzlichen Feiertag gemacht, an dem die Menschen im Freistaat seither frei haben. Holter sagte, es sei gut, dass in Thüringen zwei Kindertage begangen würden, «um damit stetig auf die Situation und die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen». Das Wohl der Kinder müsse im Vordergrund stehen. «Aus diesem grundgesetzlichen Auftrag leitet sich die staatliche Verpflichtung ab, Kinderarmut und ungleiche Bildungschancen wirksam zu bekämpfen.»

Momentan sind die Rechte von Kindern im Grundgesetz nicht ausdrücklich aufgeführt. Nur im Artikel 6 des Grundgesetzes sind Kinder erwähnt («Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft»).

Die Sachverständigenkommission, die alljährlich den Kinder- und Jugendbericht erstellt, sprach sich 2020 dafür aus, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, um das besondere Schutzbedürfnis herauszustellen – und ihre Interessen zu wahren. «Kinder und Jugendliche haben politische Rechte. Diese sollten garantiert werden, indem Kinderrechte umfassend umgesetzt und grundgesetzlich verankert werden», so hieß es. Auch der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen empfahl nach seiner bislang letzten Sitzung zur Situation der Kinderrechte in Deutschland im September 2022, die Bemühungen zu verstärken, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen.

Kinderrechte sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben. Der Bundestag hat diese Konvention 1992 ratifiziert. Dadurch hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Der Staat muss bei seinen Gesetzen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, immer das Kindeswohl berücksichtigen.

Was sagen Gegner der Verankerung? Da das Grundgesetz nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder gilt, gibt es in der Debatte laut Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auch die Ansicht, dass Kinderrechte überhaupt nicht separat aufgelistet werden müssten – Kinder seien ja bereits gesetzlich geschützt. Zumal Gesetze allein nicht ausreichen, um Kinder zu schützen und ihnen alle Möglichkeiten zu bieten, sich zu entfalten und mitzubestimmen. Vielmehr befürchten Gegner der Änderung, dass sich der Staat auf die Kinderrechte im Grundgesetz berufen könnte, um sich in die Familien einzumischen. News4teachers

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