Weltkindertag: GEW fordert, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben

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FRANKFURT/MAIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spricht sich mit Blick auf den heutigen Internationalen Tag des Kindes dafür aus, die Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben. „Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor über 30 Jahren verabschiedet wurde, ist es in Deutschland politisch nicht gelungen, für alle Kinder die gleichen Zugangschancen zu elementaren Grundrechten wie Bildung, Wohnen, Gesundheit und Teilhabe sicherzustellen“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Mittwoch.

Heute ist Kindertag. Foto: Shutterstock

Es reiche nicht aus, Kinder als isolierte Subjekte zu betrachten. „Wir brauchen einen systemischen Blick auf das Heranwachsen in einer Zeit, die von gesellschaftlichen Transformationen geprägt ist. Es ist gut und richtig, dass das Bundesfamilienministerium an der Umsetzung der EU-Kindergarantie arbeitet und sich verpflichtet hat, eine Kindergrundsicherung einzuführen“, betonte Siebernik. „Wir müssen jedoch festhalten, dass dies allein nicht ausreichen wird. Die Benachteiligung der Kinder hat auch immer etwas mit der Benachteiligung alleinerziehender Mütter und der Familien sowie deren Lebensräumen zu tun.“ Gerade in Zeiten einer hohen Inflation müsse auch über Maßnahmen wie die Neuberechnung des Existenzminimums gesprochen werden.

„Ebenfalls essenziell ist der Zugang zu qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung in der gesamten Bundesrepublik. Um diesen zu sichern, muss der quantitative und qualitative Ausbau der Angebote engagiert fortgeführt werden. Das ‚Gute Kita Gesetz‘ muss über 2022 hinaus mit mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr ausfinanziert werden“, unterstrich Siebernik. „Von der Bundesregierung unter Führung der SPD erwarten wir, dass das in der vergangenen Legislaturperiode gescheiterte Projekt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, endlich umgesetzt wird. Dieses Versprechen an die Kinder in unserem Land und die internationale Gemeinschaft hat die Bundesregierung bisher sträflich vernachlässigt.“

Hintergrund: Der Kindertag, auch Weltkindertag, Internationaler Kindertag oder Internationaler Tag des Kindes, ist ein in über 145 Staaten der Welt begangener Tag, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Ziel des Tages ist, Themen wie Kinderschutz und Kinderrechte in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. News4teachers

„Hauptsache, die Kinder sind verräumt“: Was in unserer Gesellschaft schief läuft

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19 Kommentare
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Carsten60
1 Jahr zuvor

Kindergrundrechte finde ich gut, aber dazu sollte nicht nur die Abwesenheit von körperlicher Gewalt durch Prügelstrafen und ähnlichem gehören, sondern auch die Abwesenheit von psychischer Gewalt durch religiöse oder weltanschauliche Indoktrination, jedenfalls unterhalb eines gewissen Alters. Das gilt auch für Drohungen mit Prügeln sowie für Drohungen mit angeblichen ewigen Höllenqualen.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Psychische Gewalt – nicht nur religiös begründet, sondern in jeder Form – muss zunächst einmal als Gewalt erkannt und anerkannt werden – Kinder, die geschlagen werden, bekommen Hilfe, wenn es auffällt, Kinder, die seelisch tyrannisiert werden, gelten evtl. als besonders brav und ruhig (oder reagieren mit Gegenreaktion und werden als Störer in der Schule gesehen). Dabei leiden sie Qualen.

Weiterhin gehört dazu, Kinder nicht in ihrer natürlichen Entfaltung zu hemmen, indem sie z. B. sehr früh gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen. Da kommen wir dann aber in schwierige Fahrwasser, weil die sogenannte Religionsfreiheit tangiert ist.

Und dann die Frage: Wenn Eltern ihren Kindern die „hochwertige frühkindliche Bildung“ geben können und wollen, dürfen sie das dann auch, oder übernimmt der Staat das zur Sicherheit? Wer entscheidet darüber?

Letztlich sind Kindergrundrechte in den Menschenrechten grundlegend enthalten, wenn sie ernstgenommen werden. Es ist ein trauriges Signal, dass man meint, sie in Buchstaben zu gießen und nochmal einzeln in das Grundgesetz aufzunehmen, sei nötig. Ändert das etwas?

Für wichtiger halte ich es, dass man die Unterstützungsangebote auf der realen, praktischen Ebene massiv ausbaut und bereit ist, dafür viel Geld auszugeben. Das kann etwas bewirken!

Sabine2015
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Lieber Carsten60,
so sehr ich Ihre Kommentare sonst immer hoch schätze, so sehr möchte ich Ihnen diesmal bei der Festschreibung „dubioser“ Kinderrechte im Grundgesetz widersprechen.

Ich wüsste nicht, wo die Rechte der Kinder nicht schon durch die grundsätzlichen Rechte aller Menschen im GG abgedeckt wären.

Meine Gedanken zu diesem Thema sind so vielfältig, dass ich nur an den fragwürigen Wunsch von Olaf Scholz vor vielen Jahren erinnern möchte, nämlich dem nach der „Lufthoheit der Regierung über die Kinderbetten“.

Bisher war die Erziehung Elternrecht und Elternpflicht. Und wenn Kinder misshandelt oder vernachlässigt wurden, konnte eh schon das Jugendamt einschreiten.

Vielleicht bin ich zu misstrauisch, aber was sollen besondere Kinderrechte im GG, deren Durchsetzung dann letztendlich in den Händen des Staates liegt?
Nicht ausgeschlossen ist auch, dass die Lehrer immer mehr verpflichtet werden, unter der Fahne dieser Kinderrechte eine bestimmte Erziehung im Sinne des States zu betreiben, der die Eltern dann hilflos zusehen müssen.

Kurz und gut: Mir sind die Kinderrechte im GG einfach zu missbrauchsanfällig. Man kann alles Mögliche in sie hineinpacken und hineininterpretieren, je nach politischer und weltanschaulicher Ansichten und Interessen.
Zwar wünschte ich mir manche Eltern auch „entmachtet“, aber hier schrillen meine Alarmglocken

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sabine2015

Liebe Sabine2015, ich erinnere mich genau, dass bei der Debatte um die Zulässigkeit der Knabenbeschneidung (ohne Betäubung) ungeniert gesagt wurde, die Kinder hätten nach dem GG schließlich „ein Recht auf eine religiöse Erziehung“. Das war gelogen, denn das ist in Wahrheit ein Recht von Funktionären, über die Kinder zu bestimmen, und gerade kein Recht der Kinder, die sich in diesem Punkte ja gar nicht wehren können. In diesem Sinne meinte ich das.
Was Sie ansonsten ansprechen, ist der grundsätzliche Konflikt zwischen dem Einfluss der Eltern und dem des Staates auf die Kinder. Missbrauchen kann man alles, das stimmt leider. Aber hier soll der Staat m.E. ja gerade den Missbrauch der Elternrechte (und der von Funktionären) einschränken und den Kindern mehr Freiheiten geben.
Last not least: Wohin das Prinzip des Art. 6 GG führt, lesen Sie doch ständig bei der Diskussion über Kinder aus „problematischem“ Elternhaus. Wenn da was „problematisch“ ist, muss eben dort (!) gegengesteuert werden, sonst bleibt alles beim alten. Die Schule soll’s richten, aber individuelle Kinderrechte wären besser als die ewig gleichlautenden Postulate über Chancengerechtigkeit. Die im Artikel genannte UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland schon 1992 ratifiziert. Von der ist nicht annähernd so viel die Rede wie von der UN-Behindertenkonvention. Da steht in Art. 28 was vom „Recht auf Bildung“.

Sabine2015
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich hoffe, Sie haben recht, Carsten60. Wie gesagt, ich bin da weniger zuversichtlich.
Ich stelle mir z.B. vor, dass die Auswirkungen der staatlich geförderten Gender“wissenschaft“ auf den Deutsch- oder den Sexualunterricht an den Schulen noch erheblich zulegen werden.

Der Großteil der Eltern ist gegen Gender und hat im Moment noch ein Wörtchen mitzureden.
Was aber ist, wenn der Einzug der Genderideologie in die Schulen nicht mehr von den Eltern und ihren Rechten gestoppt werden kann, weil es von Seiten des Staates heißt, dass Gendern zum Bereich der Menschenrechte gehöre, der den Kindern nicht vorenthalten werden dürfe? Sie hätten auch in diesem Punkt ein Recht auf Bildung.
Sie sehen, ich denke bei den Kinderechten im GG in einer anderen Bahn als Sie.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sabine2015

Einverstanden, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man das „Gendern“ nun explizit oder auch indirekt als „Kinderrecht“ ins Grundgesetz schreibt. Das würde einen gigantischen Shitstorm auslösen. Und mein erster Kommentar ganz oben bezog sich auf deutlich handfestere Dinge mit deutlich größeren Gefahren, nämlich physische oder psychische Gewalt. Mit dem Gendern sind doch eher die Erwachsenen geplagt, weil die als erste diesbezügliche Vorschriften bekommen. Ich habe auch schon Erfahrungen damit.
Nun gut, auch in Schulaufsätzen könnte man das Gendern befehlen mit der Maßgabe, dass Zuwiderhandlungen mit Notenabzügen bestraft werden. Dann würden aber doch irgendwann Verwaltungsgerichte darüber zu entscheiden haben. So weit wollte ich bislang nicht gehen. Aber natürlich steckt der Teufel auch in diesen Möglichkeiten. Ich dachte da etwas vordergründiger. Auf jeden Fall käme es auf die genaue Formulierung der Kinderrechte an, das ist klar. Also bleiben Sie wachsam!

Sabine2015
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Heute Abend bin ich noch auf einen Artikel von „Neue Zürcher Zeitung“ gestoßen, der zu unserem Gedankenaustausch passen könnte.

https://www.nzz.ch/international/ard-und-zdf-wissenschaftler-kritisieren-transgender-ideologie-ld.1687072?reduced=true

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sabine2015

Ja gut, ich halte gar nichts von dem übertriebenen „Gendern“ mit Lehrerx und Schülerx. Dieses Gendern tritt uns aber eher als Pflicht denn als Recht entgegen. Wenn also von Kinderrechten in Gesetzestexten die Rede ist, dann käme doch höchstens ein „Recht“ von Kindern in Betracht, selber über die sexuelle Zuordnung zu entscheiden, also ein Junge könnte frei entscheiden, kein Junge mehr zu sein, sondern was anderes. Andererseits dürfen derzeit Kinder unter 14 nicht mal über ihre Religionszugehörigkeit selber entscheiden. Also wie groß ist diese Gefahr wirklich? Würde sowas durch Bundestag und Bundesrat gehen? Kann ich mir schwer vorstellen, aber möglich ist heutzutage alles.
Die Rechte von Erziehern, Lehrern usw., Einfluss auf die Kinder zu nehmen, kann ich nur schwerlich als „Kinderrechte“ verstehen. Im Zentrum müssten diejenigen Rechte stehen, die die Kinder selber haben. Beim „Recht auf Bildung“ müsste natürlich mal definiert werden, was das heißen soll. Was meint denn wohl die GEW genau damit, etwa das Gendern? Ich habe das bislang in Bezug auf die UN-Konvention aufgefasst. Und die liegt ja lange vor, man hätte sie also auch kritisieren können, wenn nötig.

Robert
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Jörg Schönbohm, der ehemalige CDU-Politiker und Innenminister Brandenburgs äußerte sich schon vor Jahren so:

“Wenn es überhaupt noch ein Lebensmodell gibt, das unserer gegenwärtigen Führungsschicht echte Angst einjagt, dann ist das die wirtschaftlich unabhängige, gebildete, kinderreiche, christlich orientierte Großfamilie, die ihre Kinder selbst erzieht und sich in keiner Weise von Staat und Medien hineinreden und bevormunden lässt.” 

Wenn ich darum von Kinderrechten im GG höre und dann auch noch als Forderung der GEW, bekomme ich Sorgenfalten.

Angelika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Robert

Zornesfalten wären auch eine verständliche Reaktion.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Robert

Mag ja sein, dass die GEW merkwürdige Ziele damit verfolgt. Die Kinderrechte müssten natürlich „‚passend“ formuliert werden. Aber was ist eigentlich mit der bereits ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention? Warum hört man so wenig von deren Umsetzung? Wo bleibt denn der konsequente Schutz von Kindern vor gewaltbetonter Erziehung? Der müsste doch eigentlich für alle gelten, die in Deutschland leben, also auch Zuwanderer. Und wer könnte diesen Schutz umsetzen außer dem Staat? Von alleine passiert da nichts, die reaktionären Kräfte denken nicht daran, sich zu ändern.
Und gerade von streng interpretierter Religion würde ich nichts Gutes erwarten:
https://www.rpi-loccum.de/material/pelikan/pel3-10/theo_ritter
Dort steht übrigens etwas von „Zeiten, in denen Kinder als Objekte dem Zugriff der Erwachsenen ausgeliefert waren.“ Dies als Anmerkung für Nora weiter unten.

Georg
1 Jahr zuvor

Welche unterschiedlichen Rechte oder Chancen haben die Kinder hier in Deutschland denn aktuell? Mir fällt kein einziges ein. Unterschiede bei der Sozialisation, Intelligenz, Bildungsnähe, Kultur usw. wird auch eine Verfassungsänderung nicht beheben, weil sie zum Teil eine genetisch bedingte Grenze ist (Intelligenz) oder in den Bereich der elterlichen Erziehung fällt (alles andere).

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Ich glaube, die richtige Frage müsste lauten: Welche Rechte haben Kinder in Deutschland überhaupt? Tatsächlich sind sie doch vor der Schulzeit ihren Eltern ausgeliefert, oder nicht? Und genau in diesem Zeitraum entstehen doch die gravierendsten Probleme, so habe ich das wahrgenommen. Spötter sagen, man könne bei der Auswahl seiner Eltern gar nicht vorsichtig genug sein. Was eine Verfassungsänderung bewirken würde, steht auf einem anderen Blatt. Gesetze haben nie eine absolute Wirkung, die Praxis entscheidet letztlich.

Nora
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

„ihren Eltern ausgeliefert“ ist eine Beschreibung, die mich befremdet. „Ausgeliefert“ ist man einem Feind, aber doch nicht Menschen, die einen lieben.
„Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben“ läuft im Grunde genommen auf eine Schwächung der Elternrechte und Stärkung der Staatsmacht hinaus.

Ich bin durchaus dafür, dass sich der Staat um missbrauchte und vernachlässigte Kinder kümmert. Dazu gibt es jetzt schon die Möglichkeiten.
Mit Kinderrechten im Grundgesetz wird aber so getan, als der Staat der wahre Garant für das richtige Aufwachsen der Kinder.
Mehr Kinderrechte, sprich: Staatsmacht, und weniger Elternwille, passt zu autoritären Staaten, aber nicht zu Demokratien.

Es ist kein Zufall, dass die sogenannten Mütter und Väter des Grundgesetzes als Antwort auf die NS-Zeit so viel Wert auf die Elternrechte legten. Der Staat und seine Gesinnung sollten nie wieder so viel Macht über die Kinder haben dürfen.

Mich beunrihigt überhaupt, dass in den letzten Jahren so viel am Grundgesetz rumgeschraubt wird wie niemals zuvor. Jahrzehntelang galt eisern: Hände weg vom Grundgesetz!

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Nora

Sie wissen doch auch, dass es Sprüche gab wie „Prügel haben noch keinem geschadet“, „Wer Kinder liebt, schlägt sie auch“ oder ähnliches. Mit der UN-Kinderrechtskonvention ist das nicht vereinbar, so meinte ich das.
Was Sie von der Antwort auf die NS-Zeit sagen, ist gewiss richtig. Aber erstens hielten die Nazis im Führerstaat nun gewiss nichts von Kinderrechten (die würden ja auch gegenüber dem Staat greifen!), und zweitens hatten leider die Väter und Mütter des Grundgesetzes keine Ahnung davon, was uns später so alles aus anderen Ländern an mittelalterlichen Sitten zuwandern würde. In dem Film „Nur eine Frau“ wird die ungehorsame (aber längst volljährige) Schwester von ihren Brüdern in einer Straßenbahn geschlagen, vor anderen Leuten, die nicht wagen einzugreifen. Ich glaube, die Filmemacher haben sich das gut überlegt, weil der Film versucht, eine wahre Begebenheit darzustellen.
Im übrigen habe ich mal was gelesen von einer „Familienehre“, die es Kindern verbietet, Misshandliungen nach außen hin bekanntzugeben. Da sollen oft genug die Spuren brutaler Misshandlung dem Amtsarzt gegenüber als Unfälle getarnt werden (etwa die Treppe runtergefallen).
Im Internet können Sie nachlesen, dass weltweit zahlreiche sog. „Ehrenmorde“ als Unfälle oder Selbstmorde geschickt getarnt werden. Das dürfte bei Kindesmisshandlungen kaum anders sein. In diesem Sinne ist das „Ausgeliefertsein“ nicht so absurd. Ich denke, die Jugendämter wissen ein Lied davon zu singen, sind aber überlastet. In katholischen Kinderheimen waren die Kinder jedenfalls ihren Erziehern ausgeliefert, das wird doch nun allmählich aktenkundig. Diese Strukturen der „absoluten Macht über Kinder“ sollten besser ausgebrochen werden. Was schlagen Sie vor?

Nora
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Was Sie schreiben, ist nicht von der Hand zu weisen, Carsten60.
Gut, dass man darüber diskutiert, denn sie sind offensichtlich ein zweischneidiges Schwert.

Mir wäre am liebsten, „Kinderrechte“ kämen wegen einer möglichen Übergriffigkeit des Staates nicht ins GG.

Kann man denn Kinder, die Sie im Auge haben, nicht auf andere Weise schützen und sind sie nicht bereits durch andere Stellen des GG geschützt?.

timo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Meiner Meinung nach sind die Fälle, die Sie meinen, Carsten 60, bereits durch die ersten Artikel des Grundgesetzes mit seinen Menschenrechten abgedeckt, die natürlich auch Kinder betreffen.
 
2014 gab es hier übrigens schon mal einen Artikel über das Thema und ebenfalls nur wenige (14), aber interessante Kommentare, vor allem ab der 2. Hälfte.  
 
https://www.news4teachers.de/2014/11/gew-kinderrechte-ins-grundgesetz/

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

… auch Arbeitsschutzrechte in der Schule? Oha! Ausgaben voraus, teuer hart backbord!

Last edited 1 Jahr zuvor by Dil Uhlenspiegel
Angelika
1 Jahr zuvor

Von mir aus kann sich die GEW gern pragmatisch und konkret für Kinderrechte einsetzen, auch solange sie nicht explizit im Grundgesetz aufgenommen sind.

Wo bleibt das gewerkschaftliche Engagement für flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern, damit diese ihren Nachwuchs nicht im zarten Alter aus dem Schlaf wecken, um das Kind dann in eine doch recht laute Krippe oder Kita zu bringen? Der natürliche Wille von Kindern, die dort nicht zurückgelassen werden wollen, zählt in unserer Gesellschaft herzlich wenig. Wildtiere werden in Zoos eingewöhnt, Kleinkinder in Kitas. Schulreife und Hochschulreife wird heute von Eltern erwartet. „Kindergartenreife“ hat als Fachausdruck schon lange ausgedient und von „Krippenreife“ war wohl nie die Rede. Und ausgerechnet diejenigen, die Kinder brav für „Kinderrechte uns Grundgesetz“ trommeln lassen, werden sich nicht dafär stark machen, dass der natürliche Wille eines Kides, gezeigt durch Abneigung gegenüber einem Kindergartenbesuch ernst genommen würde…

Es ist schauderhaft, dass viele Kleinkinder heute länger in einer lauten Kita sein müssen als ihre Eltern auf der Arbeit. Der offizielle Traumberuf „Erzieherin“ ist zum Mangelberuf degradiert worden: Kinderbetreuung unter Personalmangel und anderen mangelhaften Konditionen bei immer wieder mangelder Gesundheit von Kindern und Erzieherinnen.

Dass Frau Siebernik auch noch das Kürzel „Gute-Kita-Gesetz“ benutzt, finde ich schlimm. Diese gar nicht gute Gesetz hat offiziell einen anderen Namen! In einer Gesellschaft, in der das Gendern für zahllose entbehrliche Wortendungen sorgt, müsste es doch auch an der Zeit sein, Gesetze bei ihrem korrekten oder zumindest nicht offenkundig unpassenden Namen zu nennen.