Home Leben Rassismus-Vorwurf: Beschuldigte Lehrerin war wegen des Gebrauchs des “N-Worts” bereits verwarnt worden

Rassismus-Vorwurf: Beschuldigte Lehrerin war wegen des Gebrauchs des “N-Worts” bereits verwarnt worden

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HALLE. Die Rassismus-Vorwürfe gegen eine Lehrerin eines Gymnasiums in Halle – öffentlich vorgebracht von der Lehrerin und Influencerin Hannah Abdullah – schlagen hohe Wellen. Dabei sorgte bereits ein Vorfall im Frühjahr 2022 für Aufsehen. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes wurde damals informiert. Dienstrechtliche Konsequenzen hatte das keine.

Auch strafrechtliche Ermittlungen laufen. Foto: Shutterstock

Einem Bericht des NDR bereits vom 21. Juni zufolge hatte die Lehrerin vor zwei Jahren das N-Wort benutzt, als ein Schüler wegen einer roten CO2-Ampel anregte zu lüften. Die Lehrerin soll daraufhin sinngemäß geantwortet haben, sie öffne das Fenster nicht, sie sei doch nicht sein „N…“.

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt bestätigte dem Sender den damaligen Vorfall. Es gab damals dem Bericht zufolge ein Gespräch zwischen der Lehrerin, der Schulleitung, der Antidiskriminierungsstelle, der Klassenlehrerin und Elternvertretern. Die Lehrerin wurde dabei über die verletzende und rassistische Bedeutung des Wortes aufgeklärt.

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Unlängst soll die Lehrerin dann das Wort trotzdem erneut vor einer Klasse gebraucht haben, wie die Influencerin Hannah Abdullah auf TikTok und Instagram berichtete. In mehreren Videos schildert sie die wiederholte und bewusste Nutzung des N-Wortes durch die Lehrerin, ohne deren Namen zu nennen. Abdullah, die selbst als Lehrerin in Berlin arbeitet und das betroffene Giebichenstein-Gymnasium besuchte, berichtete, der jüngste Vorfall betreffe ihren Bruder und habe sich Mitte Juni ereignet.

Die Lehrerin habe das N-Wort im Deutschunterricht zunächst im geschichtlichen Kontext – allerdings provokant – verwendet und anschließend Abdullahs Bruder, den einzigen Schwarzen Schüler in der Klasse, zu sich gerufen und bekräftigt, sie lasse sich nicht den Mund verbieten. Dabei soll sie ihm das Wort nochmal ins Gesicht gesagt haben.

Das Landesschulamt prüft die Vorwürfe, wie ein Sprecher dem NDR gegenüber bestätigte. Eine entsprechende Beschwerde sei zwischen dem 12. und 13. Juni per Mail eingegangen und werde als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt. Auch der Vorfall aus dem Jahr 2022 sei nun bekannt und werde in die aktuelle Untersuchung einbezogen. Ob eine Beleidigungsabsicht vorlag, sei fraglich, sagte Kühne weiter. Die Aufklärung laufe noch und es wurden bereits Gespräche mit der Schulleitung, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern geführt, die bislang kein eindeutiges Bild ergaben.

Die Untersuchung werde gründlich und unvoreingenommen durchgeführt. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, würden angemessene dienstrechtliche Konsequenzen folgen. Kritik am Vorgehen der Influencerin wurde ebenfalls geäußert, man lasse sich nicht durch „vorverurteilende Stimmungsmache“ beeinflussen.

Der Schulleiter wies Vorwürfe der Untätigkeit zurück und erklärte, das Verfahren liege beim Landesschulamt. „Der Vorwurf, dass ich etwas verschleppt habe, trifft nicht zu“, sagte er. Die Lehrerin sei weiterhin im Dienst, unterrichte aber momentan nicht regulär, da derzeit Schulfahrten stattfinden.

Mittlerweile wurde sie an eine andere Schule abgeordnet. „Eine mögliche Belastung durch das direkte Aufeinandertreffen von Beteiligten nach den Sommerferien soll vermieden werden“, erklärte das Schulamt. Gegen die beschuldigte Lehrerin wurde auch Anzeige bei der Polizei erstattet. „Die Frage einer möglichen strafrechtlichen Relevanz wird also parallel zu unserer Arbeit geklärt werden“, so das Landesschulamt. News4teachers

Lehrerin erhebt in Instagram-Video Rassismus-Vorwürfe gegen Kollegin – die wird versetzt

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Hans Malz
1 Jahr zuvor

“Die Lehrerin soll daraufhin sinngemäß geantwortet haben, sie öffne das Fenster nicht, sie sei doch nicht sein „N…“.”

Sollte sie das wirklich so gesagt haben, brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren.

Canishine
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Malz

Der Gebrauch in dem Kontext legt nahe, dass die Kollegin sehr wohl um die abwertende Wirkung des Wortes weiß.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Canishine

Es ist genau der Kontext der Wirkung dieser
Worte mit einer abwertender Begriffsbestimmung,
der im vorherigen Artikel angesprochen wurde,
und die Vermutung war gerchtfertigt, dass etwas
an dem Hilferuf in den sozialen Medien dran war.

Canishine
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Und dennoch kennen Sie (vermutlich) / wir nur die Schilderung der einen Seite. Auch meine Aussage stützt sich nur auf das hier Berichtete („legt nahe“). Es gibt auch im Artikel verschiedene Formulierungen, welche evtl. nicht die genaue Situation in der Klasse wiedergeben, was durchaus bei einer Beurteilung eine Rolle spielen könnte (z.B. „ein Schüler […] anregte zu lüften“).

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Canishine

Ja, wir kennen die offizielle Seite. Der Fall ist ja schon vor zwei Jahren aufegtreten und gekläet worden. Die wurde wegen Ihres falschen Verhaltens “aufgeklärt”

Hysterican
1 Jahr zuvor
Antwortet  Canishine

Danke!!

E.K.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Canishine

Mein Spruch lautet: “Ich bin doch nicht deine Minna!” – den sage ich aber nur, wenn mir jemand sagt: “MACH MAL das oder das!” Ich sage das nie, wenn jemand mich freundlich um etwas bittet.
P.S. Ich entschuldige mich hiermit bei allen Dienstmädchen namens Minna!

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Alle Vermutungen waren demnach “gerechtsfertigt”. Es bleibt schlichtweg bei Vermutungen.
Den meisten Leuten geht/ging es um eine Vorverurteilung als unangemessen zu thematisieren. Und das gilt grundlegend weiterhin bei solchen Belangen.

Ansonsten müsste man immer beide Seiten direkt vorverurteilen … Ob das hilfreich ist, mag ich stark bezweifeln.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Wie bitte, die Reaktion der Schulbehörde mit der Versetzung war allen bekannt, und eine Behörde handelt nicht willkürlich ,und Frau Abdullah hat ohne eine Namensnennung auf den Vorfall in ihrem Portal hingewiesen hingewiesen und in einem wahrlich neuzeitigen wagnerischen Wälkürenritt das Thema öffentlich wirksam zur Darstellung gebraucht .
Das waren die Fakten. Bing-Video

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Und Sie sind sich sicher, dass es nicht auch – wenn es wirklich anders (gewesen) wäre – zur Versetzung mit selbigen Grund gekommen wäre? Gerade durch die Begründung der Versetzung ist dem zumindest mal (stark) anzuzweifeln.
Dass eine Behörde nie willkürlich handelt … Ich weiß ja nicht. Kommt wahrscheinlich drauf an, was man jetzt wieder als Maßstab nimmt und was man unter “Willkür” versteht.

Ja gut … Auch das kann etliche Gründe haben. Also rein theoretisch. Ein Vorwurf wird nicht immer bestätigt. Ansonsten bräuchte man keine Justiz und wir könnten auch die Hexenverbrennung wieder einführen. Wer schneller anklagt, gewinnt.

Zieht man den Fall Ofarim heran, dann wäre das ein Einzelfall, welcher Ihre grundlegende “Behauptung” schon widerlegt.

Demut ist wahrscheinlich der wichtigste Ausdruck bei solchen Bezug. Bis eben mehr festgestellt ist. Und das ist es ja jetzt auch (anscheinend/tatsächlich). Dann gibt es wieder eine neue Ansicht der Beurteilung (auch durch uns Außenstehende).

Daher: Die Fakten waren zum letzten Beitragsstand objektiv rational noch nicht genug/so viel. Emotional natürlich schon. Das ist es bei Vorwürfen generell oft.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Ich habe volles Vertrauen in die Institutionen
unseres Landes. Im Übrigen sind die Mitarbeiter
der zuständigen Behörde zum größten Teil
ehemalige Kollegen.
Ihre Kollegin wird bereits beim ersten amtlich
gemeldeten Vorfall zu recht eine schriftliche
Ermahnung erhalten haben mit einer entsprechenden
Eintragung in die Personalakte.
Jetzt wird sie ihre zweite erhalten.
Allerdings ist es den Beteiligten nicht mehr zumutbar,
gemeinsamen Unterricht zu gestalten.
Daraus erklärt sich auch die Versetzung an eine andere Schule.
Ermahnung im Arbeitsrecht: Wann sie zulässig ist und wie sie wirkt (kanzlei-herfurtner.de)
Die Kollegin darf weiter arbeiten, und hoffentlich
ändert sich deren Verhalten im Bereich der Schule.
Gesinnung im privaten Bereich ist nicht strafbar,
so wie bornierte Dummheit auch nicht Strafbar ist,
wenn andere nicht in Mitleidenschaft zogen werden
oder schwer gedemütigt werden.
Ich wünsche allen einen schönen geruhsamen Tag.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

“Ich habe volles Vertrauen in die Institutionen
unseres Landes.”
Okay. Ich auch, allerdings eingegrenzt – daher nicht voll(st)es Vertrauen.

“Im Übrigen sind die Mitarbeiter
der zuständigen Behörde zum größten Teil
ehemalige Kollegen.”
Das heißt oftmals leider nicht unbedingt etwas. Steht hier für mich erstmal völlig neutral. Müsste man die Beweggründe usw. erst erfassen und darlegen.

“Ihre Kollegin wird bereits beim ersten amtlich
gemeldeten Vorfall zu recht eine schriftliche
Ermahnung erhalten haben mit einer entsprechenden
Eintragung in die Personalakte.”
Auch Ihre Kollegin demnach. Ja, hoffentlich ist das so, wenn sie bewusst rassistisch diskriminiert.

“Jetzt wird sie ihre zweite erhalten.”
Auch das ist anscheinend zumindest vollkommen zurecht. Wer nicht dazu lernt und sich bewusst diskriminierend verhält … Habe ich halt auch kein Mitleid. Wenn die Fakten offen liegen, “go for it”.

“Allerdings ist es den Beteiligten nicht mehr zumutbar,
gemeinsamen Unterricht zu gestalten.
Daraus erklärt sich auch die Versetzung an eine andere Schule.”
Jetzt sind wir beim interessanteren und eigentlichen Punkt, um welchen es “uns” (beiden) hier im Diskurs gerade geht.
Die Unzumutbarkeit wäre doch so oder so (erstmal) gegeben? Egal wie man es wendet? Hat die Schulbehörde erst gehandelt, als Ihr alle Fakten bewusst war? Oder präventiv und die Faktenlage bestätigte es im nachhinein erst? Beides ist möglich. Wissen Sie mehr dazu? Das wäre tatsächlich interessant und wichtig für die Einordnung des Handelns der Schulbehörde.

“Die Kollegin darf weiter arbeiten, und hoffentlich
ändert sich deren Verhalten im Bereich der Schule.”
Ja, das ist zu hoffen. Ergeben sich dadurch nicht Möglichkeiten einer (Zwangsversetzung) durch bewusstes Anwenden von Fehlverhalten?
Hypothetisches Beispiel: Jemand möchte unbedingt von seiner jetzigen Schule weg/”flüchten”, beantragt Versetzung .. wird erstmal hingehalten und letztendlich abgelehnt. Kann diese Person dann nicht unter Ausnutzung der Diskriminierung sich zwangsversetzen lassen? Ist das kein (potentielles) Problem?
Ja, die wenigsten würden sowas wohl in betracht ziehen. Geht mir hierbei nur um die Möglichkeiten.

“Gesinnung im privaten Bereich ist nicht strafbar,
so wie bornierte Dummheit auch nicht Strafbar ist,
wenn andere nicht in Mitleidenschaft zogen werden
oder schwer gedemütigt werden.”
Hm, das kommt halt auf die Auslegung an. Generell haben Sie da recht. Wenn jemand sich komplett im privaten Bereich zurückzieht und das keiner weiß … Dann sowieso natürlich nicht. Wenn jemand im privaten Bereich mit gesetzeswidrigen Sachen [Verbotene Symbole, Waffen, …] sich arrangiert, dann mag ich das zumindest bei Kenntnisnahme mal anzweifeln, dass das rechtens ist …
Dummheit ist nicht strafbar, solange es keinen schadet. Das ist auch klar. Wenn man durch Dummheit schaden zufügt, dann ist dies ggf. strafmildernd, jedoch nicht “immunisierend”. Denke da sind wir uns auch einig.

Nach einer wirklichen faktenbasierenden Erkennung und Anerkennung der Fakten/Tatbestände sind “wir” alle doch gar nicht so weit auseinander? Das ist doch gar nicht der Diskurs. Es geht um “den Umgang davor”, also ohne wirklich(e) (eindeutige) Fakten.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Ja , ich denke mir, dass wir eigentlich nicht
weit auseinander liegen.
Ich habe an anderer Stelle auch geschrieben,
dass ich mir gewünscht hätte, dass das ganze
nicht hätte derart publik gemacht werden müssen,
aber allerdings war die Dame anscheinend wenig
einsichtig bezüglich ihres Verhaltens.
Und dann hat sich die Rachesucht durchgesetzt,
wie bei Mozarts. Bing-Video .

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Sie wussten auch nicht , was ich wusste,
Am Ende kackt die Ente.

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Malz

Sie scheint einfach ziemlich ignorant und stur zu sein. In einem bestimmten Zeitraum sind viele mit diesem Spruch aufgewachsen; Da wurde der Diener durch das N-Wort ersetzt und kein 14jähriger dachte sich etwas dabei, heute wäre das ‘mach’s doch selber’. Nun ist sie aber sicherlich etwas älter und nicht einmal heutige 14jährige benutzen inzwischen N… ‘nur so’. Wahrscheinlich ist sie nicht rassistisch im Sinne von ‘ich mag keine PoC’, aber sicherlich dumm und wenig veränderungsbereit. Bei rassistischer Sprache kann Information helfen, hat es wohl nicht, was hilft bei Dummheit? Ruhestand, weil die Welt sich weiter gedreht hat?

Hans Malz
1 Jahr zuvor
Antwortet  vhh

Genau, es gibt drei Möglicheiten: Entweder sie ist dumm wie Brot, stramm rechts oder beides zusammen. Alle drei Möglichkeiten sind nicht mit dem Lehrerberuf vereinbar.

Informiert worden ist sie ja anscheinend schon, deshalb muss man da jetzt schon einen drauf setzen. Auch wenn das zweite mal anscheinend nicht so glasklar war, bin ich dann doch gewarnt, dass bei allen Beteiligten die Antennen etwas empfindlicher sind. Also: Abmahnung? Versetzung? Genaue Beobachtung durch die Schulaufsicht? Bei Schülern wäre das wohl die “Androhung der Entlassung”.

Und nein, die Influencerin geht auch gar nicht, hat aber mit ihrer Privatschule anscheinend Glück.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ich weiß, dass ich jetzt gleich einen “shitstorm” lostrete, aber ich frage trotzdem und hätte auch gern sachliche Antworten:
Was wäre anders an der Bedeutung der Aussage gewesen, wenn die Lehrerin gesagt hätte: “Ich bin doch nicht dein Sklave:”? –
„Die Lehrerin soll daraufhin sinngemäß geantwortet haben, …”

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Sie treten lediglich Unverständnis los. Aber fragen Sie doch die Kollegin, was die bei Ihrer Aufklärung lernte bzw. wo Sie sich daanmelden können 🙂

Hans Malz
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Sklave ist deutlich allgemeiner und ist nicht auf eine bestimmte ethnische Gruppe bezogen. Man denke z.B. an die Römer. Ist aber nur meine persönliche Vermutung dazu.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Malz

Naja, da wurde auch gesagt, die Lehrein antwortete sinngemäß.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Nein, sie antwortete rassistisch.
Es gab eine sinngemäße Option, die lag aber anscheinend nicht in gleicher Reichweite wie das N-Wort.

Und was meinen Sie mit “sinngemäß”??
Sie wissen schon, das negative, bspw. rassistische Bezeichnungen einen (herabwürdigenden) “Sinn” in sich tragen?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie verstehen, wie Wörter funktionieren…

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  RainerZufall

@RainerZufall
Was meinten die (Ohren)zeugen mit “sinngemäß” – Sie und ich waren nicht dabei! Das Wort “sinngemäß” steht im Artikel und lässt, wie Sie selbst schreiben, “Optionen” zu. Es wird nicht gesagt: Sie sagte wörtlich! Aber egal, Ihr Urteil steht anscheinend fest, obwohl Sie nicht dabei waren.
Sollte die Lehrerin tatsächlich das N-Wort benutzt haben, sollte sie dafür zur Rechenschaft gezogen werde., Sollte sie aber eine “sinngemäße Option” (Sklave, Minna, Diener, Butler, …) benutzt haben, die ein Schüler anders interpretiert/wahrgenommen hat, dann sieht mMn. die Sache anders aus. Also bitte keine Vorverurteilungen!

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Warum steht dann im Artikel: “Sie antwortete sinngemäß …” und nicht einfach: “Sie antwortete …”? Dann wäre doch alles klar.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Es steht also fest, dass die Lehrerin das N-Wort in beleidigender und rassistischer Absicht verwendet hat? Dann ist doch alles klar!

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

“Die Lehrerin soll daraufhin sinngemäß geantwortet haben, sie öffne das Fenster nicht, sie sei doch nicht sein „N…“.”

Es handelte sich nicht um ein Zitat, daher sinngemäß. Der VORWURF gilt dem N-Wort, also raten Sie mal was sie sagte – und darüber aufgeklärt wurde!
Meinen Sie ernsthaft, das Schulamt ordnet eine Aufklärung wegen dem Begriff “Butler” an?
Meine Fresse sind Sie tief zu sinken bereit, nur um irgendwie rassistische Endgleisungen verteidigen zu können -__-

Hysterican
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Danke!

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hysterican

Wofür genau sind Sie dankbar?
Die Art, Hilfe zu holen mehr zu kritisieren als die mögliche Tat selbst?

Mich irritiert das Vorgehen auch, aber wie im konkreten – und wichtigeren Fall – müssen wir auf neue Informationen warten

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Sie hat diese Begriffe in ihr Alltagsvokabular und ihre in der Schule gebrauchte Sprache eingebettet, und sie hat sich verbeten, dass sie in Bezug auf diese Sprachformen kritisiert wird.

Lisa
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

” Ich bin nicht deine Sklavin” ist nicht rassistisch. Viele Ehefrauen sagen das sogar zu ihren Gatten.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lisa

Ein sehr gutes Beispiel, wobei die Ehe die Lehrerin-Schüler-Beziehung beeinträchtigen würde…

Lisa
1 Jahr zuvor
Antwortet  RainerZufall

😀

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lisa

🙂

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lisa

Niemand sagte “Sklavin”.
Aber ja, wenn der rassistische Kommentar durch einen nicht-rassistischen ersetzt worden WÄRE, würde kein rassistischer Kommentar vorliegen – gut gemacht 😀

Unfassbar
1 Jahr zuvor

Kurze Zusammenfassung:

Das wiederholte Verhalten der Lehrerin war sehr dumm, es wird wohl Konsequenzen geben. An die alte Schile kann sie nicht zurückkehren.

Ob die Konsequenzen das übertriebene Verhalten der Influencerin ausreichen werden, wage ich zu bezweifeln, weil sie auf eine fristlose Kündigung hofft.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das Verhalten der “Kollegin” war nicht “dumm”, sondern menschenverachtend.

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor

Ja, richtig. Aber sie wird sich keine Sorgen machen müssen, wahrscheinlich wird sie an eine andere Schule versetzt und nach 2-3 Monaten kräht kein Hahn mehr danach. Jeder Normalsterbliche hätte da die fristlose Kündigung bekommen (außer vielleicht in Sachsen, Thüringen und ähnlich tickenden Gegenden).

Katze
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Gegenden ticken nicht. Wer richtig tickt, entscheiden nicht Sie.
In Sachsen und Thüringen leben Menschen und diese ticken nicht alle gleich.
Unterlassen Sie diese diskriminierenden Äußerungen mit gesellschaftlichem Spaltungspotential.

trooper
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Drama! “Ich weiß wo Dein Haus wohnt!” Einfach mal runterbeamen!
Die Gesellschaft wird nicht gleich gespalten…auch wenn Sie “anders ticken”

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Jaja, alles nur besorgte Bürger, nicht wahr? Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will, wenn ich solches relativieren des Gelaber lese.

Katze
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Bitte verschlucken Sie sich nicht am hochgewürgten ….brocken.

Herzliche Grüße
von besorgten Mitbürgern und Nichtwürgern aus Sachsen und Thüringen!

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Nein danke, mein Bedarf an Interaktion mit den landestypischen Bewohnern ist auf absehbare Zeit gedeckt.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Welcher Art waren denn Ihre persönlichen Interaktionen?

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

@Karl-Heinz
Ihre persönlichen Interaktionen/Erfahrungen würden mich wirklich interessieren. Dann könnte ich Ihr Trauma vielleicht besser verstehen.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Wow, Sie zeigen ja richtig die Pranken.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Eine Katze ist kein Löwe! Katzen haben Tatzen und zeigen ihre Krallen! In diesem Fall zu recht! 🙂

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Warum überrascht es nicht, dass ausgerechnet Sie der “Katze” zur Seite springen?

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

@Karl-Heinz
Warum überrascht mich Ihre Ost-Pauschalisierung nicht? 🙂

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Pauschalisierung? Schön wärs…

trooper
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Der Mann/Frau ist gut. Und soooo schlagfertig :-/

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Sie behaupten oben:” Ob die Konsequenzen das übertriebene Verhalten der Influenzerin ausreichen werden, wage ich zu bezweifeln, weil sie auf eine fristlose Kündigung hofft.”
Das ist eine unfassbar bösartige Unterstellung ihrerseits !

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Das muss die Lehrerin auf TikTok dann aushalten müssen – Rechtstaat ist kein Beliebtheitswettbewerb

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Die neuen Informationen aus dem Artikel, machen den Sachverhalt deutlich klarer.

Auch wenn die Anprangerung über die sozialen Medien kritisch zu betrachten ist, ist die Kollelgin, die wohl schon häufiger das N-Wort in abwertender Weise gebraucht hat, für Schüler, egal an welche Schule, kaum zumutbar, wenn sie nun nicht einsichtig wird und ihr Verhalten ändert.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Danke

Unfassbar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ihr Kommentar liest sich so, als ob sich die Lehrerin wöchentlich solche verbalen Entgleisungen leistet. Dabei ist der andere dokumentierte Vorfall zwei Jahre her.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Und alle zwei Jahre ist Rassismus o.k.?

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Bisher wirkt es nicht so, als habe die damalige Aufklärung der Lehrkraft nicht langfristig gewirkt – SOLLTE sich der Vorwurf bestätigen

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Frau Abdullah zeichnet aber ein wesentlich anderes Bild dieser Lehrerin, deren Verhalten sich in Wiederholungen dessen bestand, was Anlass zur Ermahnung war, eine unglaubliche Zumutung für die Betroffenen eben, einfach menschenverachtend und ignorant diesen gegenüber , unfassbar dumm wegen der Wiederholung und wenig friedenstiftend sowie wenig wertschätzend bis abwertend verachtend den Betroffenen gegenüber.

Hysterican
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Danke!

447
1 Jahr zuvor

Das macht die Anschuldigung natürlich deutlich wahrscheinlicher.

Hysterican
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

….und rechtfertigt natürlich auch die primitive und umfassend zerstörerische Vorgehensweise von Fr Abdullah…

Wer solche Kolleginnen (resp Influenzerinnen) hat, braucht keine Todfeinde mehr.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hysterican

Nö @ 1, natürlich nicht.

Ja @ 2, stimme vollkommen zu.

trooper
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hysterican

Todfeinde? Dramaqueen oder die Hitze?

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  trooper

Vielleicht alles zusammen , aber dann höre ich doch lieber Mozarts Zauberflöte, die bringt mehr Spaß und vor allem good vibrations,
und vor allem die Königin der Nacht in ihrer Replik auf Sarastro

Karl-Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  trooper

Liest man sich durch sie Kommentare in diesem Forum, dann wohl ersteres.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hysterican

“umfassend zerstörerische Vorgehensweise”
Es wurde meines Wissens nichts zerstört.

Und was meinen Sie mit “solchen Kolleginnen”? Solche, die keinen Rassismus gegen Schüler dulden?

Ab mit Ihnen nach Burg! 🙂

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Ach was ?

RainerZufall
1 Jahr zuvor

Bei dem aktuellen Vorwurf hat sich ja eigentlich nicht viel Neues ergeben. Warten wir ab, was die Untersuchung hervorbringt

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  RainerZufall

Die versetzte Lehrerin wird eine schriftliche Ermahnung erhalten, das war es dann.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Dass ihr Ruf durch diese Tiktok-Aktion zerstört ist, reicht Ihnen nicht?

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Ihr Ruf an ihrer bisherigen Schule war bereits durch ihr eigenes Handeln zerstört.

Heuwägelchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Stand oben im Artikel nicht sinngemäß, dass KuKs, SuS, SL … befragt wurden und sich kein klares Bild ergab?

Ich weiß, dass inzwischen alle “zerlegt, zerstört, vernichtet oder zumindest degradiert” werden “müssen” auf den “sozialen” (was für ein Hohn!) Medien.

Das sind Begriffe, die gut klicken und … bestimmt nicht aus wohlwollenden Friedenszeiten kommen.

Da wird Hass geschürt – meine Meinung.

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Das Ganze ist doch anonym erfolgt, denn wir kennen auch
nicht den Namen der beschuldigten Lehrerin.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Dies müsste – wie ihre bis heute nicht belegte Schuld – nachgewiesen werden.

Wir können nicht alle Probleme von unserer Couch aus lösen 😉

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Glück gehabt. Nicht, dass sie sich am Ende noch bei dem… Sie wissen schon… entschuldigen muss 😉

Mindful_Mess
1 Jahr zuvor

Wir konzentrieren uns jetzt enorm auf die Kollegin, die scheinbar extrem ignorant oder extrem rechts zu sein scheint. Vielmehr habe ich Mitgefühl mit dem Opfer. Wie schlimm muss es für Kinder sein, die diese Erfahrungen in ihrem Unterricht machen. Wir haben jetzt öffentlich von einem Fall erfahren und auch das nur, weil die Schwester des Opfers es publik gemacht hat und ihre Reichweite nutzen konnte. Selbst, wenn es nur die eine Person war. Ich würde mich in solchen Situationen unmächtig und gedemütigt fühlen.

Unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mindful_Mess

Dank für den wahrlich angebrachten Perspektivwechsel.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mindful_Mess

Oh, es läuft hier geradezu vorbildlich! Haben Sie die Kommentare zum ersten Artikel gelesen?
Gerade halten sich einige staek zurück oder hüllen sich in Schweigen – mehr ist derzeit anscheinend nicht zu erwarten

Karl Heinz
1 Jahr zuvor

Mich wundert, dass PaPo noch keinen langen, mit Fachvokabular durchtränkten, alles relativierenden Beitrag abgeliefert hat…
Jungchen – wir warten

Sei es drum
Ich hatte ja in der anderen Diskussion geäußert, dass die Influencerin ja inhaltlich richtig liegen könnte…

Damit bliebe die Frage, ob das öffentliche anprangern eine geeignete From darstellt, um Missstände auszubügeln…?

Eine weitere Frage wäre, ob (angehende) Lehrkräfte so auftreten sollten?

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Die Antwort auf die erzeugte Gefühlswelt liefert Frau Abdullah
mit dem sehr emotionalen Auftritt, wohlgemerkt ohne eine Namensnennung.
Das hört sich bei Mozart so an. Bing-Video

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Eine schöne Unterscheidung: wir sehen die Influenzerin Frau Abdullah, nicht die Lehrkraft Abdullah.

Sind Bing-Videos nicht seit 200 Jahren tot? °.°

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  RainerZufall

Nein, wieso, wenn es gute Musik ist, und die passt hier dazu.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Mein Fehler, ich dachte an Bink-Videos und fühle mich jetzt sehr alt -__-

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ich sehe in ihr beides, sie einerseits als engagierte
Lehrerin und andererseits als eine Beeinflusserin
und Aktivistin gegen Rassismus, denn sie, ihre Familie
und andere Betroffene haben das Recht sich auch
gegen den verdeckten Alltagsrassismus zu wehren,
andere zu spiegeln, ihnen dieses ins Gesicht zu sagen.

Die Betroffenen werden ihr Leben lang immer
wieder gedemütigt. Das fängt an mit Sätzen wie
” sie sprechen aber gut deutsch” oder wie hier ”
ich bin doch nicht dein N….” “die kleine Italienerin”,
“schwitzt Du nicht unter deinem Kopftuch ?”
Mit dem Alter wird man empfindlicher für derartige
Erniedrigungen anderer Menschen.
Ich für meinen Teil spreche derartiges an,
weil diesen Menschen oft gar nicht bewusst ist,
was sie da gerade angestellt haben.

Im Artikel 1 des GG steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Aber wie sich hier und draußen im Lande mancher
Volksvertreter verhält, das ist einfach nicht mehr hinnehmbar.
Wenn ich hier Mozart oder Wagner über Bing/Youtube einstelle,
so drücke ich damit meine Sympathie für diese engagierte
Lehrerin und Aktivistin zum Ausdruck.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  AvL

Aha…
Wollen Sie sich nicht dem konkreten Fall und den direkt Beteiligten widmen?

Katze
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

“Anprangern” eignet sich nur zum Aufzeigen von realen Missständen.
Zum “Ausbügeln” derselben ist es eher kontraproduktiv.

“Wenn man sprichwörtlich am Pranger steht, bedeutet das, dass man öffentlich einem Vorwurf ausgesetzt ist und für etwas beschuldigt wird. Die Wendung bezieht sich auf einen mittelalterlichen Brauch. Verurteilte wurden früher an einen Pfahl gekettet, der auf einem öffentlichen Platz stand.”
“In den Jahren 1848/49 wurde die Prangerstrafe hier weitgehend abgeschafft. Eine mit dem Pranger bestrafte Person galt als ehrlos.”

Ich bin der Meinung, angehende Lehrkräfte sollten nicht in der von Frau Abdullah gewählten
Art und Weise öffentlich anprangern.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Hier ging es um einen realen Misstand. Es gab an der Schule eine Leherrin, die sich wiederholt rassistisch verhielt.

Frau Abdullah hat übrigens keine Namen genannt. Man kann also nicht von einem Pranger reden.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katze

Wurde auch das “sprichwörtliche am Pranger stehen” abgeschafft?
Sie scheinen aber sehr firm zu sein, was Frau Abdullahs Vorgehen betrifft.

Was wusste sie – und damit Sie – über das Vorgehen der Schulleitung und die Öffentlichkeitsarbeit der Schule, gegen Extremismus vorzugehen und die eigene Kinder zu schützen? Wie ging man mit der betroffenen Familie um, das Frau Abdullah (trotzdem?) in die Öffentlichkeit trat?

ICH bin sehr gespannt darauf zu hören, welche neuen Informationen hier zutage kommen, aber SIE haben ja bereits genug für ein Urteil vorliegen – Respekt! 😀

AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Und wie ist es wohl den betroffenen Schülern
in ihrer Gefühlswelt ergangen, als diese ob
dieser rassistischen Bemerkungen der Lehrkraft
mit Totenstille reagierten?
Wieso werden die Schüler ausgeblendet,
das war auch schon im ersten Artikel der Fall.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

“Jungchen”?! *lol*
Ach… Karlchen (Heinzchen?), warum sollte ich hier bei Fall 1 etwas relativieren? Habe ich ja bereits zum Artikel bzgl. des aktuellen Fall 2 nicht gemacht – wo widersprechen Sie mir denn konkret bei Fall 2? Und: Fall 1 lässt Fall 2 wahrscheinlicher wirken, ist aber kein hinreichender Beleg, dass Fall 2 wie von Fr. Abdullah geschildert stattgefunden hat. Das ist keine Relativierung, das ist eine simple Feststellung.

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Hat Sie beim ersten Artikel nicht davon abgehalten, IHRE Version des Ablaufes festzumachen und Frau Abdullah hinterherzustalken, ohne sich um seriöse Informationen ZUM FALL zu bemühen 😉

RainerZufall
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Beschwören Sie doch bitte nichts herauf!

Er wird abwarten, bis bspw. die eine Kollegin eine Konsequenz für ihre ggf. rassistische Auslassung erfährt sowie die Kollegin, welche diese Person in die Interntöffentlichkeit zerrte, um sich dann AUSSSCHLIEẞLICH über Zweite zu beschweren.
Wissen wir, wir werden ihn ggf. dafür kritisieren, aber bitte gönnen Sie uns doch noch ein wenig Ruhe

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