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Urteil: Corona-Ansteckung kann für Lehrkräfte als Dienstunfall gelten, wenn…

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MÜNCHEN. In der Pandemie bei der Arbeit mit Corona angesteckt – gilt das als Dienstunfall? Nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dürfen zumindest zwei Beamte (ein Polizist und ein Lehrer) nun hoffen. Die Begründung ist relevant.

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden. Foto: Shutterstock

Nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dürfen ein Lehrer und ein Polizist auf eine Anerkennung ihrer Corona-Infektionen als Dienstunfälle hoffen. Der Freistaat plane nicht, erneut Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, teilte das Landesamt für Finanzen auf Anfrage mit. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht hatte ohnehin keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Gegen diesen Beschluss hätte der Freistaat aber Beschwerde einlegen können.

Bei Ansteckung besonders hohem Risiko ausgesetzt

Rechtskräftig ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Anfang Juni damit aber noch nicht. Die Ein-Monats-Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach der Zustellung der Urteilsbegründung an die beteiligten Parteien laufe noch, sagte ein Gerichtssprecher.

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Der VGH war in seinem Urteil zu dem Schluss gekommen, beide Männer seien bei ihrer konkreten Tätigkeit zum Zeitpunkt der Ansteckung einem besonders hohen Risiko ausgesetzt gewesen. Deshalb habe das Gericht Berufungen des Freistaats gegen zwei Urteile von Verwaltungsgerichten in Augsburg und Würzburg zurückgewiesen.

Die Urteile bedeuteten aber nicht, dass nun alle während der Arbeit erfolgten Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrkräften in Bayern als Dienstunfälle anzusehen sind, sagte ein Sprecher des Gerichts. Vielmehr habe das Gericht ein besonderes Risiko für eine Ansteckung in den beiden Einzelfällen gesehen – ähnlich dem von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst, der Pflege oder einem Labor.

Der Polizist steckte sich demnach im März 2020, also zu Beginn der Pandemie, bei einem Lehrgang der Polizei für Sportübungsleiter an – einem laut VGH infektiösen Hotspot unter anderem mit «Partnerübungen aller Kollegen mit Körperkontakt untereinander» – in Innenräumen und ohne Schutzmasken.

Der Lehrer an einer staatlichen Wirtschaftsschule in Unterfranken erkrankte demnach Anfang Dezember 2020 an Corona, als an seiner Schule 10 von 30 Lehrkräften positiv auf das Virus getestet wurden. Der Lehrer habe «aus zwingenden pädagogisch-didaktischen Gründen» keine eineinhalb Meter Abstand von den Schülern halten können, weil er auf deren Computerbildschirme habe schauen müssen. News4teachers / mit Material der dpa

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