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Gutachten: Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften ist unausweichlich (heißt: Aus fürs Deputatsmodell)

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BERLIN. Die Kultusministerinnen und Kultusminister in Deutschland sind nach zwei Grundsatzurteilen in der Pflicht, die Arbeitszeit von Lehrkräften zu erfassen. Bisher tut sich allerdings wenig. Kein Wunder: Die Politik steht vor einer Herkulesaufgabe. Denn das gesamte Arbeitszeitmodell im Schuldienst mit rund einer Million Beschäftigten muss damit neu geordnet werden. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Gutachten, das die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben hat.

Stück gefällig? Illustration: Shutterstock

Dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deutschland dringend erfasst werden muss – daran lassen Frank Mußmann, Sozialwissenschaftler an der Georg-August-Universität Göttingen, und Mark Rackles, ehemaliger Berliner Bildungsstaatssekretär, in ihrem Gutachten keinen Zweifel. Zahlreiche empirische Studien belegen ihnen zufolge, dass die Mehrheit der Lehrkräfte seit Jahrzehnten über den gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitnormen arbeitet. Dies betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, wobei letztere oft überproportional mehr arbeiten. Auch die negativen gesundheitlichen Folgen einer solchen Arbeitsbelastung seien durch physische und psychische Beeinträchtigungen gut dokumentiert.

„Für die pädagogische Kernaufgabe des Unterrichtens steht immer weniger Zeit zur Verfügung, während ‚außerunterrichtliche‘ Tätigkeiten deutlich mehr Raum einnehmen. Im Ergebnis steigen die gesundheitlichen Risiken des Berufsstandes, während gleichzeitig die Attraktivität des Berufs sinkt“, so schreiben die Autoren.

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„Der unbestimmte Teil der Arbeitszeit, der jenseits der Deputate liegt, kann nicht länger in dieser Unbestimmtheit belassen werden“

Der hohe Druck auf das Arbeitszeitmodell der Lehrkräfte speist sich nicht nur aus der zunehmenden Belastungssituation der Lehrkräfte, sondern auch aus „den Notwendigkeiten neuerer pädagogischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Anforderungen“, so die Autoren. Themen wie Inklusion, Ganztagsbetreuung, individuelle Förderung und Digitalisierung fordern den Lehrkräften zusätzliche Zeit ab. Gleichzeitig besteht ein anhaltend hoher Fachkräftebedarf, der sowohl durch Diskussionen über Arbeitszeiterhöhungen als auch durch die Frage nach der Effizienz des Einsatzes von Arbeitszeit für unterrichtsbezogene Tätigkeiten geprägt ist.

Das derzeitige Deputatsstundenmodell, das seit 150 Jahren die Grundlage der Lehrkräftearbeitszeit bildet, gerät dabei zunehmend in die Kritik. „Der unbestimmte Teil der Arbeitszeit, der jenseits der Deputate liegt, kann nicht länger in dieser Unbestimmtheit belassen werden“, heißt es im Gutachten. Ein Hauptproblem sei, dass Lehrkräfte keine rechtssicheren Möglichkeiten haben, ihre Arbeitszeiten vollständig zu saldieren und Überlastungen nachzuweisen. Die Länder stehen unter wachsendem Druck, diesen Missstand zu beheben.

Der größte Druck kommt allerdings nicht aus der schulischen Praxis, sondern von arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Gesetzgeber in Deutschland ist durch deren Urteile gezwungen, das Arbeitszeitgesetz anzupassen und ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das hat auch weitreichende Folgen für den schulischen Bereich, wo bislang keine flächendeckende Erfassung existiert. Die Gesetzesnovelle steht zwar noch aus – die Autoren stellen aber fest, dass sich die Landesregierungen dahinter nicht verstecken können.

So stellte die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage im März 2024 fest, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber bereits heute besteht. Diese Pflicht gelte auch für Lehrkräfte, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Antwortschreiben an die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits im August 2023 betont hatte: „Die Arbeitgeber, hier die Länder, haben ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit vollständig erfasst werden kann.“ Dabei sei die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes nur zur „Schaffung von Rechtsklarheit“ notwendig, aber keine Voraussetzung für die Einführung der Erfassung.

Ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Burkhard Boemke, beauftragt von der sächsischen Landesregierung, kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Länder als öffentliche Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. „Die Verpflichtung zur Schaffung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems der Arbeitszeiterfassung ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau beschrieben“, stellt Boemke fest.

Diese Erfassung müsse nicht nur die Unterrichtsstunden, sondern auch alle außerhalb des Unterrichts erbrachten Arbeitsleistungen umfassen. Ruhepausen und Nichtarbeitszeiten müssten dagegen nicht erfasst werden. Die Erfassung könne dabei „zeitnah, aber nicht zwingend elektronisch“ erfolgen. Es bestehe die Möglichkeit, die Erfassung an die Lehrkräfte zu delegieren, „doch die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt beim Dienstherrn“.

„Die Einführung der Arbeitszeiterfassung greift in organisatorischer, materieller und kultureller Hinsicht tief in schulische Selbstverständlichkeiten ein“

„Die Einführung eines Systems zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit liegt jetzt in der Verantwortung der Länder“, so schlussfolgern nun die Autoren in dem aktuellen Gutachten. Die rechtlichen Vorgaben seien eindeutig – doch das politische Handeln der Länder sei von „deutlicher Zurückhaltung“ geprägt. Es gebe nur wenige Pilotprojekte, wie beispielsweise in Bremen, wo eine länderübergreifende Zusammenarbeit angestrebt wird. Insgesamt fehle es an einer einheitlichen Linie.

Wohl kein Wunder – angesichts der Dimension der Herausforderung: Mit der Einführung einer vollständigen Arbeitszeiterfassung würde sich zwangsläufig das Deputatsstundenmodell auflösen, bei dem die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche als Hauptbemessungsgrundlage dient. In Zukunft müssten auch die anderen Arbeitszeiten, die Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts aufwenden, erfasst werden. Hierzu gehören neben der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts auch Prüfungen, Elterngespräche und die Teilnahme an Konferenzen.

Mußmann und Rackles merken an, dass dies einen fundamentalen Wandel im bisherigen Verständnis von Lehrkräftearbeit darstellt: „Die Einführung der Arbeitszeiterfassung greift in organisatorischer, materieller und kultureller Hinsicht tief in schulische Selbstverständlichkeiten ein und kann mit scheinbar kleinen Stellschrauben große Veränderungen sowohl in der individuellen Arbeitsorganisation, der Unterrichtsorganisation, der kollegialen Zusammenarbeit, der Aufgabenverteilung als auch in der Ausstattung mit Ressourcen bewirken.“

In der Praxis würde die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells bedeuten, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von etwa 40 Stunden festgelegt wird, analog zu anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo für Beamte eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gilt, entspricht dies einer täglichen Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden und 12 Minuten. Die Jahresarbeitszeit würde etwa 1.804 Stunden betragen, abhängig von den spezifischen Regelungen in den einzelnen Ländern.

„Konkretisierte Tätigkeitsbeschreibungen oder Anforderungsprofile für Lehrkräfte existieren in den meisten Ländern bislang nicht“

Dabei sei es wichtig, die besonderen Arbeitsbedingungen von Lehrkräften zu berücksichtigen. Ein Teil der Arbeitszeit falle in unterrichtsfreie Wochen, in denen jedoch andere Aufgaben wie Fortbildungen oder die Vorbereitung des kommenden Schuljahres anstehen. Zudem gibt es „professionstypische Schwankungen des Arbeitsanfalls“, beispielsweise durch Prüfungen oder Klassenfahrten, die zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeiten führen. Vor diesem Hintergrund schlagen die Autoren ein Jahresarbeitszeitmodell vor, bei dem die gesamte Arbeitszeit über das Schuljahr verteilt wird. „Eine Saldierung der erbrachten Arbeitszeit ist im pädagogischen Bereich nur in einer Schuljahresbetrachtung sinnvoll und aussagekräftig“, heißt es im Gutachten.

Eine weitere entscheidende Frage ist, welche Tätigkeiten zur Arbeitszeit einer Lehrkraft zählen. „Konkretisierte Tätigkeitsbeschreibungen oder Anforderungsprofile für Lehrkräfte existieren in den meisten Ländern bislang nicht“, stellen Mußmann und Rackles fest. Um diese Lücke zu schließen, schlagen die Autoren die Einführung eines Systems vor, das verschiedene „Tätigkeitscluster“ definiert. Dazu gehören „unterrichtsbezogene Tätigkeiten“, die Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und Vertretungsunterricht umfassen, sowie „außerunterrichtliche Tätigkeiten“ wie „Pädagogische Kommunikation“, „Arbeits- und Schulorganisation“ und „Professionelle Entwicklung“. Eine zeitliche Bemessung der einzelnen Tätigkeiten sollte jedoch vermieden werden, um den professionellen Handlungsspielraum der Lehrkräfte zu wahren.

„Um den Besonderheiten des pädagogischen Berufs gerecht zu werden, sollte an der pädagogischen Freiheit und an der Vertrauensarbeitszeit festgehalten und die Zeiterfassung an die Lehrkraft delegiert werden“, so schreiben die Autoren.

Allerdings: „Alle großen Lösungen“, wie umfassende Faktorisierung oder Präsenzarbeitszeitmodelle, wiesen erhebliche Ungewissheiten und Risiken für den Schulfrieden auf. Vor diesem Hintergrund empfehlen Mußmann und Rackles eine schrittweise Einführung der Arbeitszeiterfassung. Diese solle „auf praktische Erfahrungsgewinne und Vertrauensaufbau bei den Beteiligten durch Pilotprojekte“ ausgerichtet sein. Ein umfassendes Arbeitszeitmodell solle in mehreren Stufen eingeführt werden, wobei die Pilotprojekte einen Anteil von zwei bis fünf Prozent der Schulen eines Landes umfassen sollten. Ziel sei es, nach maximal fünf Jahren eine flächendeckende Einführung sicherzustellen.

Fazit: Die vollständige Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften ist rechtlich unausweichlich – und wird das bestehende Arbeitszeitmodell grundlegend verändern. News4teachers

Hier lässt sich das vollständige Gutachten herunterladen.

Kultusministerin: „Eine zeitnahe Einführung einer Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften ist derzeit nicht geplant“

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