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Kostenlose Nachhilfe, um Sitzenbleiben zu vermeiden – Bildungssenatorin: „Erfolgreich!“

HAMBURG. Die Hamburger Schulbehörde hat eine aktuelle Auswertung der bundesweit einmaligen kostenlosen schulischen Lernförderung vorgelegt. Danach haben im letzten Schuljahr 2023/24 alle Schulen der Hansestadt die Maßnahme angeboten – zustande kamen insgesamt rund 12.000 Kurse, an denen rund 74.000 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Erfolgreich, wie die Bildungssenatorin betont.

Aufwärts, bitte! Illustration: Shutterstock

Mit der kostenlosen individuellen Lernförderung bietet Hamburg seit dem Schuljahr 2011/12 ein laut Bildungsbehörde bundesweit einmaliges Angebot (ursprünglich „Fördern statt Wiederholen“ genannt): Schülerinnen und Schüler, die die festgelegten Mindestanforderungen in einem oder mehreren Fächern oder Lernbereichen nicht erfüllen, erhalten zusätzliche Förderung neben dem regulären Unterricht. Der Förderunterricht („Nachhilfe“) erfolgt in kleinen Gruppen zusätzlich zum regulären Unterricht und wird durch Lehr- oder Honorarkräfte durchgeführt. Leistungsrückstände können damit gezielt aufgeholt werden.

Diese Ansprüche auf Lernförderung bestehen, wenn die Notenschwelle ausreichenden Leistungen unterschritten ist. Auch Schülerinnen und Schüler mit schwach ausreichenden Leistungen sind förderberechtigt, wenn eine Verschlechterung des Leistungsbildes zu befürchten oder der Schulabschluss gefährdet ist. Darüber hinaus können auf Antrag der Schule auch andere Schülerinnen und Schüler besondere Förderung erhalten. Über die Aufnahme der Lernförderung beschließt die Zeugniskonferenz. Im Anschluss schließt die Schule mit der Schülerin oder dem Schüler und den Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung ab, in der die notwendigen Fördermaßnahmen und die wechselseitigen Pflichten verbindlich festgelegt werden.

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Die Förderung betraf vor allem die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) betont: „Hamburg bietet als einziges Bundesland eine kostenlose schulische Lernförderung an allen Schulen an und ist damit erfolgreich: Der Anteil der Klassenwiederholungen konnte deutlich gesenkt werden, die meisten geförderten Schülerinnen und Schüler können die Lernförderung nach spätestens einem Jahr wieder verlassen und zudem können viele Abschulungen von 6.-Klässler:innen am Gymnasium verhindert werden. Besonders freut mich, dass je nach Schulform bis zu 28 Prozent der Schüler:innen sogar freiwillig teilnehmen.“

Ergebnisse im Detail:

Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist seit Einführung der verpflichtenden Lernförderung in Hamburg nur noch im Ausnahmefall möglich. Wegen der Schulschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleichterte die Schulbehörde im Sommer 2021 die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Infolgedessen wurden viel mehr Anträge auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe bewilligt als in den Jahren zuvor. Seit dem Schuljahr 2023/24 wieder gelten die alten Regelungen. News4teachers

Vorbild Hamburg: Wie haben Sie es geschafft, die Schulen der Hansestadt nach oben zu bringen, Herr Rabe?

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