NAUMBURG. Es ist ein Fall, der bundesweit für Empörung und hitzige Debatten sorgt. Ein syrisches Mädchen ist aus dem Unterricht ihrer Grundschule in Naumburg geholt worden, um mit ihrer Familie abgeschoben zu werden. In den ersten Berichten war von traumatischen Szenen die Rede. Nun äußert sich die zuständige Ministerin – und stellt den Fall teilweise anders dar. Dennoch bleibt die Frage, inwieweit Schulen Schutzräume sein und Lehrkräfte als Abschiebehelfer herhalten müssen.
Die ersten Berichte, unter anderem aus der „Mitteldeutschen Zeitung“, zeichneten ein dramatisches Bild. Ein zehnjähriges syrisches Mädchen soll während des laufenden Sportunterrichts von Beamten zur geplanten Abschiebung abgeführt worden sein. Demnach holte ein Beamter die weinende Drittklässlerin aus der Sportklasse, obwohl sich die Zehnjährige weinend an ihrer Lehrerin festgeklammert und um Hilfe flehte. Mitschüler*innen und anwesende Lehrer sollen bestürzt reagiert haben, wie unter anderem das Naumburger Tageblatt berichtet.
Die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, äußerte sich vergangene Woche tief betroffen. Sie betonte, dass Schulen sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein müssten. „Die Vorstellung, dass sie ausgerechnet an dem Ort, der ihnen Stabilität und Hoffnung bietet, herausgerissen werden, ist schlichtweg inakzeptabel“, so Gerth. Laut Pressemitteilung sieht die GEW Sachsen in solchen Abschiebungen nicht nur einen Angriff auf die betroffenen Kinder und ihre Familien, sondern auch auf das gesamte Bildungssystem.
Auch Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck (SPD) unterstrich nach den ersten Berichten die Notwendigkeit von Schulen als Schutzräume, an denen Vertrauen und Bildung im Mittelpunkt stehen. Sie warnte in der „Mitteldeutschen Zeitung“, dass solche Vorgänge nicht nur tiefe Verunsicherung hinterließen, sondern auch eine traumatisierende Wirkung entfalten könnten.
Innenministerin widerspricht: Vorgehen „rechtmäßig und mit Augenmaß“
Nun hat sich erstmals Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) zu dem Vorfall geäußert – und tritt den bisherigen Darstellungen entgegen. Sie verteidigte das Vorgehen der beteiligten Behörden als „rechtmäßig und mit Augenmaß“. Zieschang betonte, dass die Familie ausführlich über die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise nach Bulgarien informiert worden sei. Eine Abschiebung sei jedoch unumgänglich, wenn eine freiwillige Ausreise nicht erfolge. Als äußerste Maßnahme könnten Kinder dann auch aus der Schule geholt werden, „wenn die Behörde sonst keinen Zugriff bekommt“, so Zieschang.
Die Innenministerin stellte klar, dass in einem solchen Fall mit besonderer Sensibilität vorgegangen werden müsse – genau dies sei in Naumburg laut der ihr vorliegenden Berichte geschehen. Laut Zieschang sei das Mädchen nicht aus der Sporthalle abgeführt worden. Zudem sei der Vater mit zu den Schulen seiner Kinder gefahren. Weder in der Grundschule noch in der Sekundarschule hätten Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder Polizisten Unterrichtsräume oder die Sporthalle betreten. „In keinem Fall wurde unmittelbarer Zwang angewendet“, so Zieschang. Auch die Mitschüler hätten von dem Abschiebeversuch nichts mitbekommen, da die Behörden das Kind erst auf dem Schulhof in Empfang genommen hätten.
Die Familie ist untergetaucht – die Debatte geht weiter
Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), stärkte der Innenministerin den Rücken und verteidigte das Vorgehen der Ausländerbehörde ebenfalls als rechtmäßig: „Schulen sind kein rechtsfreier Raum. Das Abholen von Schülern in Schulen zum Zwecke der Abschiebung ist nicht rechtswidrig, wenn es als unvermeidbares Mittel gewählt wird.“
Laut MDR sagte Ulrich sagte weiter, es verstoße auch nicht gegen die Menschenwürde, wenn Schüler oder Lehrer das Abholen von Schülern zum Zwecke der Abschiebung beobachten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die fehlende gesetzliche Regelung auf Bundes- und Landesebene, die Abschiebemaßnahmen aus Schulen oder Kitas grundsätzlich ausschließen oder beschränken würde. Die Ausländerbehörde sei verpflichtet, das Ausländerrecht als Bundesrecht umzusetzen.
Damit widersprechen Zieschang und Ulrich zwar teilweise den bisherigen Darstellungen – machen aber auch deutlich: Jemand (im Zweifel die Lehrkraft) muss das Kind der Polizei überstellt haben. Die Fragen lauten nun: Wie hat es sich an der Schule wirklich zugetragen? Und, grundsätzlicher: Welches Vorgehen ist allgemein angemessen – darf es sein, dass Lehrkräfte (selbst im günstigsten Fall) der Polizei zuarbeiten müssen und damit zu Abschiebehelfern gemacht werden?
„Diese Praxis ist nicht nur unmenschlich, sondern auch ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte der Kinder und die Werte unserer Gesellschaft. Kinder, die in unseren Schulen lernen, sind Teil unserer Gemeinschaft. Sie verdienen Schutz, Bildung und eine sichere Umgebung, in der sie sich entwickeln können“, sagt GEW-Chefin Gerth.
Gerth sieht in diesen Abschiebungen nicht nur einen Angriff auf die betroffenen Kinder und ihre Familien, sondern auch auf das gesamte Bildungssystem. Schulen sollen Orte des Vertrauens und der Sicherheit sein, keine Schauplätze staatlicher Durchsetzungsakte. Lehrkräfte, die sich tagtäglich für das Wohl ihrer Schüler einsetzen, werden durch solche Maßnahmen in ihrer Arbeit untergraben und in einen unhaltbaren Loyalitätskonflikt gestürzt, so Gerth weiter.
Die Landesvorsitzende fordert die sofortige Beendigung dieser grausamen Praxis: „Die Landesregierung und die zuständigen Landesbehörden müssen umgehend handeln und sicherstellen, dass keine weiteren Kinder aus Schulen abgeschoben werden. Stattdessen sollten sie sich darauf konzentrieren, humane und faire Lösungen für asylsuchende Familien zu finden, die den Schutz und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Als GEW Sachsen-Anhalt ziehen wir hier eine klare Grenze: Wir stehen für Menschlichkeit, Gerechtigkeit und die Rechte der Schwächsten. Die Abschiebung von Kindern aus Schulen ist ein dunkles Kapitel, das wir nicht länger hinnehmen dürfen.“
Die betroffene syrische Familie, deren Eilantrag gegen die Abschiebung vom Verwaltungsgericht Halle abgelehnt worden war, sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, wo sie bereits zwei Jahre gelebt und einen internationalen Schutzstatus besitzt. Laut einem Bericht der „Welt“ war dies bereits der zweite Versuch der Abschiebung – der jedoch erneut scheiterte. Im Flugzeug soll es trotz Begleitung durch die Bundespolizei zu verbalen und körperlichen Widerstandshandlungen gekommen sein, sodass es der verantwortliche Pilot ablehnte, die Familie auf dem Linienflug mitzunehmen. Laut Innenministerin ist die syrische Familie seit dem 20. Mai untergetaucht. Eine „Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung” sei erfolgt.
Abschiebungen und Proteste dagegen nehmen zu
Die angestroßene Debatte ist wichtig, denn der Fall in Naumburg ist kein Einzelfall. Im Gegenteil: Das Thema „Abschiebungen von Schülerinnen und Schülern” gewinnt angesichts einer restriktiveren Linie der Bundesregierung derzeit an Fahrt. So wurde Mitte April eine Familie aus Frankfurt ohne Vorankündigung nach Indien abgeschoben – obwohl sie nie in Indien gelebt hat, sondern aus Afghanistan stammt, wo sie zu einer verfolgten religiösen Minderheit gehört, wie die tagesschau berichtet. Die Söhne der Familie Angad (16) und Gunit (12) besuchten seit Jahren die Integrierte Gesamtschule in Frankfurt und ihre Mitschüler*innen organisierten daraufhin eine Demonstration unter dem Motto: „Ihr habt uns unsere Freunde genommen.“
Auch in Remscheid setzten sich Schüler*innen und Lehrkräfte unlängst für die 13-jährige Melek und den 15-jährigen Yussuf aus der Türkei ein, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Schulleiter Rainer Schulz befürchtet laut Bericht des WDR erhebliche psychische Belastungen für die beiden Kinder, die perfekt Deutsch sprechen und bestens integriert sind. Er hob hervor: „Wir brauchen genau solche Schüler, die irgendwann vielleicht eine Ausbildung machen und zu den Fachkräften werden, die wir auch in Remscheid so dringend benötigen.“
Die Fälle in Naumburg, Frankfurt und Remscheid zeigen die Brisanz der Situation. Während einige Politiker*innen die Notwendigkeit der Rechtsdurchsetzung betont, fordern hingegen zivilgesellschaftliche Organisationen und Teile der Opposition einen besseren Schutz für vulnerable Gruppen sowie die Anerkennung von Schulen als sichere Orte. Diese Auseinandersetzung, die derzeit noch anhand von Einzelfällen geführt wird, wird schon bald eine zentrale Herausforderung für die Integrations- und Abschiebepolitik der Bundesregierung werden. News4teachers
Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers hitzig diskutiert (Auszug):
„1, 2, 3, 4 – Joel bleibt hier!“ – Wie eine Schule gegen die Abschiebung ihres Schülers kämpft
