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Gegen “Feindseligkeit und Angst”: Kultusminister kündigt Waffenverbot in Schulen an

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WIESBADEN. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Waffen haben an einer Schule nichts verloren. Verbote werden bislang aber von jeder Schule einzeln geregelt. Das soll sich in Hessen bald ändern.

Bald Realität vor Schulen? (KI-erzeugte Illustration) Illustration: Shutterstock

Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) will ein landesweit einheitliches Waffenverbot an Schulen erlassen. Es solle «schnellstmöglich» zum neuen Schuljahr eine klare Regelung geben, kündigte er in Wiesbaden an. «Es versteht sich von selbst, dass Messer und andere gefährliche Gegenstände an Schulen nichts zu suchen haben», erklärte Schwarz. Bisher liegt es im Ermessen der einzelnen Schule, ein Verbot in die Schulordnung aufzunehmen.

An einer Berliner Grundschule war es kürzlich zu einem lebensgefährlichen Messerangriff gekommen. Ein 13-Jähriger soll dort auf einen Mitschüler eingestochen haben. Der Zwölfjährige wurde lebensgefährlich verletzt – ein Fall von zuletzt mehreren (News4teachers berichtete).

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Ausnahmen für Theater und Schulfeste möglich

An Hessens Schulen sollen neben Messern unter anderem auch Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Soft-Air-Waffen sowie Feuerwerkskörper und gefährliche Chemikalien landesweit verboten werden. Die Mitnahme gängiger Abwehrsprays zur Notwehr soll aber weiterhin möglich sein. Schulleitungen können nach Angaben des Ministeriums in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, etwa für Theateraufführungen oder während Schulveranstaltungen mit Essensverkauf.

Schwarz weist in diesem Zusammenhang laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) auch auf die Bedeutung der Wertevermittlung im Unterricht hin, der sich die schwarz-rote Koalition in Hessen verschrieben habe. „Schulen sind Orte eines friedlichen, respektvollen Miteinanders – wir dürfen hier keine Stimmung von Feindseligkeit und Angst dulden“, sagte der Minister.

Zur Einhaltung des Verbots soll die Schulleitung im Verdachtsfall auch die Polizei einbeziehen können, heißt es in dem Bericht. Außerdem sehe das Hessische Schulgesetz neben pädagogischen Maßnahmen wie Elterngesprächen auch eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor, um Fehlverhalten zu ahnden. Sie reichten vom vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht bis zum Schulverweis.

Im Jahr 2024 hatte es den Angaben zufolge 15 Gewaltvorfälle mit Messern und ähnlichen Waffen an hessischen Schulen gegeben. Dabei wurde in einem Fall ein Schüler leicht verletzt, in einem weiteren Fall wurden zwei Polizisten leicht verletzt. In diesem Jahr kam es bislang zu vier Gewaltvorfällen mit Messern und ähnlichen Waffen, zu Schaden kam dabei niemand.

«Es dürfen keine Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände in die Schule mitgebracht werden»

An Frankfurter Schulen wird die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen bisher unterschiedlich gehandhabt, wie ein Blick in die Schulordnungen zeige, so heißt es in dem FAZ-Bericht. Viele Schulen wiesen nicht explizit darauf hin, dass Waffen unerwünscht sind. Für andere sei dies durchaus ein Thema.

An einem Gymnasium sei sogar ein ganzer Absatz der Schulordnung dem Thema Waffen und Gewalt gewidmet. Darin heiße es: «Die Androhung und der Einsatz von körperlicher oder psychischer Gewalt sind verboten. Es dürfen keine Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände in die Schule mitgebracht werden.» Und auch die Konsequenzen werden unmissverständlich aufgezeigt. «Bei Verstößen gegen das Waffengesetz wird die Polizei informiert», heiße es weiter – wobei nicht ausgeführt wird, was mit «Waffengesetz» gemeint ist. News4teachers / mit Material der dpa

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