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Kulturrat gegen Sprachverbote: “Gendern in der jüngeren Generation vielfach etabliert”

BERLIN. Während Kulturstaatsminister Wolfram Weimer das Gendern in seiner Behörde untersagt und auch öffentlich geförderte Einrichtungen wie Museen oder Rundfunkanstalten auffordert, auf Sternchen und Doppelpunkte zu verzichten, positioniert sich der Deutsche Kulturrat klar dagegen: Sprache, so der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sei Ausdruck kultureller Vielfalt – und damit auch frei. Besonders in der jungen Generation, so heißt es in einer aktuellen Resolution, habe sich geschlechtergerechte Sprache längst etabliert.

Verboten. Illustration: News4teachers

„Mit Blick auf die Sprache hat sich insbesondere in der jüngeren Generation geschlechtergerechte Sprache vielfach etabliert“, erklärt der Kulturrat. In älteren Generationen löse sie dagegen häufig Unbehagen aus – ein Muster, das historisch keineswegs neu sei. Streit um Sprachformen, so heißt es weiter, gehöre zu einer lebendigen Demokratie. Maßnahmen, die solche Auseinandersetzungen unterdrücken, gefährdeten gesellschaftliche Verständigung.

Der Kulturrat verweist auf die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, die Deutschland vor 20 Jahren ratifiziert hat. Diese Verpflichtung schließe ausdrücklich auch die sprachliche Vielfalt ein – also Dialekte, Gebärdensprache, Minderheitensprachen und eben auch gendergerechte Sprache.

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Kunstfreiheit schützt die Sprache – auch das Gendern

In vier Punkten legt der Kulturrat dar, warum ein Verbot gendergerechter Sprache im Kulturbereich mit den Grundrechten unvereinbar ist. Weder habe es je eine Pflicht zum Gendern gegeben, noch dürfe der Staat den Gebrauch oder Nichtgebrauch vorschreiben. „Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Medien- und Kunstfreiheit kann und darf es kein Verbot geschlechtergerechter Sprache in Kunst, Kultur und Medien geben“, heißt es in der Resolution ausdrücklich.

Auch eine staatliche Förderung ändere daran nichts: Kunst- und Medienschaffende seien ihrem Werk verpflichtet, nicht staatlichen Sprachvorgaben. Weder die Anwendung noch die Ablehnung geschlechtergerechter Sprache dürfe Einfluss auf Förderentscheidungen haben.

„Künstlerinnen, Künstler und Kulturinstitutionen sind frei in der Entscheidung, ob und wie sie gendergerechte Sprache anwenden. Dabei muss es bleiben“, betont Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann.

Hintergrund: Weimer will Sprachregelung ausweiten

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte im September in seiner Behörde die Verwendung von Genderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkten oder Unterstrichen untersagt. „In der offiziellen Kommunikation verzichten wir auf Sonderzeichen zugunsten von sprachlicher Klarheit, rechtlicher Eindeutigkeit und allgemeiner Verständlichkeit“, erklärte der parteilose Politiker. Diese Linie solle, so Weimer, auch für alle Institutionen gelten, „die mit öffentlichen Mitteln arbeiten“.

Zuvor hatte auch Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) ihrem Ministerium das Gendern mit Sonderzeichen verboten – ebenso wie unionsgeführte Kultusministerien den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Und was gilt für Schulen?

Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt für Schulen und Behörden die Anwendung des offiziellen Regelwerks, das derzeit keine Formen wie Binnen-I, Sternchen oder Unterstrich vorsieht. Für Kultusministerien bedeutet das: Sie können sich auf die amtliche Rechtschreibung berufen – und somit auch Genderverbote für Bildungseinrichtungen erlassen. Der Deutsche Kulturrat macht zugleich deutlich: Diese Regelung betrifft ausdrücklich nicht Kunst, Kultur oder Medien – dort gilt weiterhin die Freiheit der Sprache. News4teachers 

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