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Inklusionsgesetz: Der Bundestag wusste offenbar kaum, worüber er abstimmt

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Zum aktuellen Beitrag: “Keine weiteren Kosten” – wie leichtfertig der Bundestag das Inklusionsgesetz verabschiedete

BERLIN. Das Thema Inklusion hat sich zum schulpolitischen Reizthema Nummer eins in Deutschland entwickelt. Lehrer von Regelschulen klagen über Überlastung; Förderschullehrer sehen mit der Schließung ihrer Einrichtungen ihre Arbeitsgrundlage gefährdet. Eltern gehen auf die Barrikaden. Die Bundesländer müssen jährlich Hunderte Millionen Euro aufwenden – und werden damit doch, so der Eindruck der Lehrerverbände und zuletzt auch der Evangelischen Kirche in Deutschland, den Ansprüchen nicht gerecht. Jetzt keimt ein böser Verdacht: Ist der Bundestag, als er 2008 die gesetzliche Grundlage für die schulische Inklusion in Deutschland legte, einem Verständnisfehler aufgesessen? Otto Speck, emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, legt diese Sicht in einem Gastbeitrag für die „Süddeutschen Zeitung“ nahe.

War der Bundestag bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich im Bilde? (Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger)

Die Inklusion in Deutschland beginnt recht unspektakulär – und kaum beachtet von der Öffentlichkeit. Das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 verabschiedete “Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” sieht in Artikel 24, Absatz eins vor: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…).“ Weiter heißt es in Absatz zwei: “Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass (..) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden (…).“

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Streit hatte es im Vorfeld lediglich darum gegeben, dass in der deutschen Übersetzung von einem „integrativen Bildungssystem“ die Rede ist, es im englischen Originaltext aber – scheinbar weitergehend – heißt: „inklusive education system“. Wesentlich gravierender für die aktuelle Realität schulischer Inklusion ist allerdings ein mögliches Missverständnis, auf das Speck nun hinweist. Im UN-Originaltext laute „die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom ‚general education system‘, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte. ‚Inklusives‘ Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen.“

Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgehe, seien alle Fraktionen jedoch davon ausgegangen, dass „Inklusion” mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom „Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen” war die Rede. Speck: „Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre.“

Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag sei dadurch möglich geworden, so Speck, dass der englische Terminus „general education system” fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der „allgemeinen Schulen” (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt worden sei. Speck: „‘General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.“

Doch was bringt eine solche Textexegese? Der Bundestagsbeschluss mit breiter Mehrheit gilt ja – unabhängig vom Verständnis der damaligen Abgeordneten. Aber was gilt denn genau? Fakt ist: Ratifiziert wurde seinerzeit die UN-Konvention – also der Originaltext. „Wir ratifizieren ein internationales Abkommen. Dieses Abkommen enthält ein Menschenrecht auf inklusive Bildung und verbietet jegliche Sondersysteme und Sonderbehandlung. Das heißt, die deutsche Fassung, unabhängig davon ob im Gesetz eine ‚Amtlichkeit‘ festgestellt wird, ist keine authentische Sprachfassung. Maßgeblich im juristischen Streitfall ist daher die englische Fassung, die übrigens auch Teil des Gesetzes ist“, so führte seinerzeit die SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt aus.

Danach ist heute also kein Bundesland gezwungen, die Förderschulen abzuschaffen. Und es macht aus Specks Sicht auch keinen Sinn: „Den pädagogischen Sinn und die Verdienste dieser speziellen Schulen oder Klassen pauschal abzustreiten, geht (..) an der Wirklichkeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind. Es gibt auch genügend Eltern, die deren Wert hoch einschätzen und nicht auf sie verzichten wollen.“

So erscheint die vielerorts zu beobachtende Schließung von Förder- und Sonderschulen nicht als Konsequenz der UN-Behindertenrechtskonvention – sondern als politische Folge einer fatalen Fehleinschätzung. Die finanziellen Folgen einer Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Kindern wurden offenbar dramatisch falsch gesehen. „Es wurde nachgewiesen, dass gemeinsame Beschulung nicht teurer ist als die gegenwärtige Finanzierung der Sondersysteme. Im Gegenteil: Die Sondersysteme sind teurer“, erklärte die Abgeordnete Schmidt in der damaligen Beratung des Gesetzes, und diese Einschätzung blieb weitgehend (außer von der FDP) unwidersprochen.

Inklusion als Sparmodell, so kam das schulpolitische Reizthema Nummer eins seinerzeit still und leise in die deutsche Politik. News4teachers

Hier geht es zu dem Beitrag von Prof. Speck in der “Süddeutschen Zeitung”.

Hier geht es zur Gegenrede von Prof. Hans Wocken auf News4teachers.

Zum Beitrag: Streit um die Inklusion: Jetzt schreiben auch Eltern einen Brandbrief

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