BERLIN. Die Lehrerverbände GEW und VBE machen mobil – und verlangen jetzt unisono eine finanzielle Gleichstellung von Grundschullehrkräften gegenüber Kollegen anderer Schulformen. „Grundschullehrerinnen werden noch immer strukturell benachteiligt und durch die Bezahlung nach Schuhgröße der unterrichteten Kinder finanziell schlechter gestellt“, kritisiert VBE-Chef Udo Beckmann. Die Signale aus der Politik verheißen allerdings nichts Gutes.
„Mit der im August 2015 in Kraft getretenen Entgeltordnung für Lehrkräfte ist durch die Angleichszulagen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan worden. Doch noch immer bestehen Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Lehrerinnen“, sagt Beckmann. Knapp 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen seien Frauen. Die Eingruppierung von Lehrkräften an Grundschulen erfolge in eine niedrigere Besoldungsgruppe als für Lehrkräfte anderer Schultypen. Dies mache Einkommensunterschiede von bis zu 500 Euro aus. Beckmann stellt klar: „Diese strukturelle Benachteiligung manifestiert ungerechtfertigte Unterschiede. Wir fordern weiterhin und mit Nachdruck gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.“
Ein weiteres strukturelles Problem benennt Jutta Endrusch, Vorsitzende der VBE-Bundesfrauenvertretung: „37,5 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen sind teilzeitbeschäftigt, davon sind 87,3 Prozent Frauen. Auch aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten werden ihnen kurz- und langfristig Einbußen bei Einkommen und Rente oder Pension zugemutet.“ Endrusch fordert daher: „In den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen muss ein Titel für die Kinderbetreuung eingerichtet werden, damit vielfältige und flexible Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden können. Außerdem darf Teilzeitbeschäftigung nicht länger zur Kürzung von Anrechnungszeiten bei der Berechnung von Renten und Pensionen führen.“
Auch die GEW trommelt gegen die finanzielle Ungleichbehandlung. Trotz gleichlanger Ausbildung würden Lehrkräfte an Grundschulen und in einigen Schularten der Sekundarstufe 1 immer noch eine Besoldungsstufe niedriger bezahlt als die übrigen Lehrkräfte, so heißt es in einer Erklärung der Landesverbände Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Da 90 Prozent der Grundschullehrkräfte Frauen seien, werde dem Anspruch nach Förderung von Frauen und dem von der Großen Koalition geplanten Entgeltgleichheitsgesetz hier ganz offensichtlich widersprochen. Die Antworten der verantwortlichen Politiker auf einen im Herbst gestarteten Appell, Lehrkräfte einheitlich mit A13 zu bezahlen, seien „enttäuschend“, so heißt es. Der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe (SPD) habe zwar anerkannt, dass die Grundschullehrkräfte A13 beziehungsweise E13 verdient hätten. Allerdings habe er auf die angeblich schlechte Kassenlage in Hamburg verwiesen.
„Angesichts der Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro im letzten Haushaltsjahr ist diese Erklärung kaum nachvollziehbar. Wir fordern den Senat auf, der Diskriminierung von Frauen ein Ende zu bereiten. Spätestens mit der Neuordnung der Lehramtsausbildung muss diesem Missstand Abhilfe geschaffen werden. Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer – A13 bzw. E13 für alle!“ Dies fordert Anja Bensinger-Stolze, GEW-Landesvorsitzende in Hamburg.
Die Bremer Bildungssenatorin, die amtierende KMK-Präsidentin Claudia Bogedan (SPD), verstecke sich hinter dem Argument, dass sie als Bildungssenatorin eines sogenannten Nehmerlandes im Rahmen des Länderfinanzausgleichs keine Verbesserung bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften vornehmen könne, hieß es. Fakten geschaffen habe noch im Januar die schlewsig-holsteinische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) mit einem Besoldungsgesetz, das A12 für Grundschullehrkräfte festschreibe. „Sie sollte ihre diskriminierende Haltung noch einmal überdenken“, riet Astrid Henke, GEW-Landesvorsitzende Schleswig-Holsteins.
Hintergrund: In den drei Bundesländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es laut GEW keinen Unterschied bei der Dauer der Universitäts-Ausbildung der Lehrkräfte. Alle absolvieren ein zehnsemestriges Studium und schließen mit einem Master ab, alle mit der gleichen Zahl von 300 Leistungspunkten. Ebenso ist der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate für alle Lehrämter festgelegt und schließt mit dem 2. Staatsexamen ab. Auch die Prüfungsanforderungen sind gleich. N4t
Zum Bericht: „A13 für alle“: Grundschullehrer fordern Gleichbehandlung – Ministerium lehnt ab