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Muslimischer Vater verweigert Lehrerin den Handschlag – und zeigt sie wegen Beleidigung an

BERLIN. Der Vater eines Schülers – ein Imam– hat eine Lehrerin seines Sohnes in Berlin wegen „Beleidigung und Verletzung der Religionswürde“ angezeigt. Der Anlass: ein Streit, der ausgebrochen war, weil der Einwanderer aus der Osttürkei der Pädagogin den Handschlag verweigert hatte. Diese hatte das Verhalten nicht akzeptieren wollen. Der Vater wirft ihr nun „Respektlosigkeit gegenüber dem Glauben der anderen und Fremdenfeindlichkeit“ vor. Dies berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Die heilige Schrift der Muslime: der Koran. Foto: rutty / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Geschichte erinnert an einen Fall aus der Schweiz, der unlängst auch in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt hatte. Zwei Schüler, Brüder aus Syrien, hatten einer Lehrerin den Handschlag verweigert – sie bekamen von der Schule eine Sondergenehmigung, auch künftig jede Berührung vermeiden zu dürfen, was zu einer breiten gesellschaftlichen Diskussion führte. Wie viel Rücksicht muss die Schule auf religiöse Befindlichkeiten nehmen? Der vorherrschende Tenor auch bei Politikern und Lehrerverbänden war Unverständnis für die Entscheidung der Schule, welche eine „Diskriminierung der Frauen“ mittels Sonderregelung zulasse. Die Schulleitung verwies auf einen „Kompromiss“, der vereinbart worden sei: dass die Schüler nämlich auch männlichen Lehrkräften künftig nicht mehr die Hand geben. Der Gleichberechtigung wegen.

Gestern zeigte sich der Verband Bildung und Erziehung besorgt, weil immer mehr Grundschüler im derzeitigen islamischen Fastenmonat Ramadan aufs Essen und Trinken während des Tages verzichten – und Unterricht mit den Kindern kaum noch möglich sei. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften. In der Regel gehen muslimische Eltern verantwortungsbewusst damit um. Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden“, sagt VBE-Chef Udo Beckmann.

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Rangeleien auf dem Schulhof

Und jetzt der Fall an einer Berliner Privatschule, der wiederum ein Schlaglicht auf das mitunter schwierige Verhältnis zwischen den in deutschen Schulen üblichen Gebräuchen und muslimischen Sitten wirft. Ausgangspunkt des Streits waren – wie der rbb berichtet – Rangeleien auf dem Schulhof, wegen denen der Sohn des Imams auch schon schriftlich verwarnt wurde und die Anlass für das pädagogische Gespräch mit der Mutter und dem Vater des Jungen waren. Doch zum eigentlichen Thema kam es offenbar gar nicht erst. Beim Eintritt in den Besprechungsraum habe der Imam gleich klargestellt: Aus religiösen Gründen könne er einer Frau nicht die Hand geben. Das gleiche gelte für seine Frau gegenüber einem ebenfalls anwesenden männlichen Pädagogen.

“Die Aktion beruht auf Vorurteilen”

Mehrere Male soll die Pädagogin den islamischen Geistlichen darauf hingewiesen haben, dass in Deutschland andere Bräuche gelten – was der Imam stets zurückwies und stattdessen zum Gruß seine Hand aufs Herz legte. Der Lehrerin habe er erklärt, so sagte der Mann gegenüber dem rbb,  diese Geste sei die höchste in seiner Religion mögliche Respektbezeugung bei der Begrüßung einer Frau. Die Lehrerin habe das jedoch nicht akzeptieren wollen, sei laut geworden und habe schließlich das Gespräch für beendet erklärt. „Die Aktion der Lehrerin war beabsichtigt, sie beruht auf Vorurteilen“, behauptet der Imam nun – und hat Strafanzeige gegen die Pädagogin gestellt. Auch die Mutter meint: „Wir wurden diskriminiert und beleidigt wegen unserer Religion. Und wir sind auch zutiefst in unserer Persönlichkeit verletzt worden. Und das alles vor unserem Sohn.” Den hat das Ehepaar mittlerweile von der Privatschule abgemeldet.

Der Imam (der laut rbb seit 15 Jahren in Deutschland lebe, aber bislang nach eigenem Bekunden keine Zeit gefunden habe, ausreichend Deutsch zu lernen) wird dann grundsätzlich: „Integration heißt für uns, dass wir die Gesetze des Gastlandes befolgen. Die Kultur allerdings müssen wir nicht bedingungslos übernehmen.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zu unserer Rechtskolumne: Lehrer sind für die Gesundheit fastender Kinder im Ramadan verantwortlich

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