Muslimischer Vater verweigert Lehrerin den Handschlag – und zeigt sie wegen Beleidigung an

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BERLIN. Der Vater eines Schülers – ein Imam– hat eine Lehrerin seines Sohnes in Berlin wegen „Beleidigung und Verletzung der Religionswürde“ angezeigt. Der Anlass: ein Streit, der ausgebrochen war, weil der Einwanderer aus der Osttürkei der Pädagogin den Handschlag verweigert hatte. Diese hatte das Verhalten nicht akzeptieren wollen. Der Vater wirft ihr nun „Respektlosigkeit gegenüber dem Glauben der anderen und Fremdenfeindlichkeit“ vor. Dies berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Die heilige Schrift der Muslime: der Koran. Foto: rutty / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Die heilige Schrift der Muslime: der Koran. Foto: rutty / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Geschichte erinnert an einen Fall aus der Schweiz, der unlängst auch in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt hatte. Zwei Schüler, Brüder aus Syrien, hatten einer Lehrerin den Handschlag verweigert – sie bekamen von der Schule eine Sondergenehmigung, auch künftig jede Berührung vermeiden zu dürfen, was zu einer breiten gesellschaftlichen Diskussion führte. Wie viel Rücksicht muss die Schule auf religiöse Befindlichkeiten nehmen? Der vorherrschende Tenor auch bei Politikern und Lehrerverbänden war Unverständnis für die Entscheidung der Schule, welche eine „Diskriminierung der Frauen“ mittels Sonderregelung zulasse. Die Schulleitung verwies auf einen „Kompromiss“, der vereinbart worden sei: dass die Schüler nämlich auch männlichen Lehrkräften künftig nicht mehr die Hand geben. Der Gleichberechtigung wegen.

Gestern zeigte sich der Verband Bildung und Erziehung besorgt, weil immer mehr Grundschüler im derzeitigen islamischen Fastenmonat Ramadan aufs Essen und Trinken während des Tages verzichten – und Unterricht mit den Kindern kaum noch möglich sei. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften. In der Regel gehen muslimische Eltern verantwortungsbewusst damit um. Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden“, sagt VBE-Chef Udo Beckmann.

Rangeleien auf dem Schulhof

Und jetzt der Fall an einer Berliner Privatschule, der wiederum ein Schlaglicht auf das mitunter schwierige Verhältnis zwischen den in deutschen Schulen üblichen Gebräuchen und muslimischen Sitten wirft. Ausgangspunkt des Streits waren – wie der rbb berichtet – Rangeleien auf dem Schulhof, wegen denen der Sohn des Imams auch schon schriftlich verwarnt wurde und die Anlass für das pädagogische Gespräch mit der Mutter und dem Vater des Jungen waren. Doch zum eigentlichen Thema kam es offenbar gar nicht erst. Beim Eintritt in den Besprechungsraum habe der Imam gleich klargestellt: Aus religiösen Gründen könne er einer Frau nicht die Hand geben. Das gleiche gelte für seine Frau gegenüber einem ebenfalls anwesenden männlichen Pädagogen.

„Die Aktion beruht auf Vorurteilen“

Mehrere Male soll die Pädagogin den islamischen Geistlichen darauf hingewiesen haben, dass in Deutschland andere Bräuche gelten – was der Imam stets zurückwies und stattdessen zum Gruß seine Hand aufs Herz legte. Der Lehrerin habe er erklärt, so sagte der Mann gegenüber dem rbb,  diese Geste sei die höchste in seiner Religion mögliche Respektbezeugung bei der Begrüßung einer Frau. Die Lehrerin habe das jedoch nicht akzeptieren wollen, sei laut geworden und habe schließlich das Gespräch für beendet erklärt. „Die Aktion der Lehrerin war beabsichtigt, sie beruht auf Vorurteilen“, behauptet der Imam nun – und hat Strafanzeige gegen die Pädagogin gestellt. Auch die Mutter meint: „Wir wurden diskriminiert und beleidigt wegen unserer Religion. Und wir sind auch zutiefst in unserer Persönlichkeit verletzt worden. Und das alles vor unserem Sohn.“ Den hat das Ehepaar mittlerweile von der Privatschule abgemeldet.

Der Imam (der laut rbb seit 15 Jahren in Deutschland lebe, aber bislang nach eigenem Bekunden keine Zeit gefunden habe, ausreichend Deutsch zu lernen) wird dann grundsätzlich: „Integration heißt für uns, dass wir die Gesetze des Gastlandes befolgen. Die Kultur allerdings müssen wir nicht bedingungslos übernehmen.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zu unserer Rechtskolumne: Lehrer sind für die Gesundheit fastender Kinder im Ramadan verantwortlich

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Pälzer
7 Jahre zuvor

Hier geht es offensichtlich um Macht, nämlich um die Macht, die gesellschaftlichen Regeln des Umgangs miteinander zu bestimmen. In Berlin ist wohl der muslimische Bevölkerungsanteil groß genug, um einen „nächsten Schritt“ anzugehen.

rfalio
7 Jahre zuvor

Umkehrschluss:
Im Heimatland des Imans muss er der Lehrerin die Hand geben, sonst beleidigt er sie! Oder hab ich da was falsch verstanden.
Das nächste Mal soll sie halt als Antwort auf sein „Hand aufs Herz legen“ ein Kreuzzeichen machen mit „Friede sei mit dir“.

PeterPan314
7 Jahre zuvor

Entschuldigen Sie bitte den Sarkasmus, aber kann das denn wahr sein?
Hier wird jemand mit hochtrabenden Worten zitiert, der sich aufgrund einer angeblichen Beleidigung brüskiert, der nach FÜNFZEHN JAHREN in Deutschland – Zeit, in der er in seiner deutschen Gemeinde gearbeitet hat – keine Zeit gefunden hat, die deutsche Sprache ausreichend zu lernen?
Ganz ehrlich: So soll das weltoffene Deutschland sein.
Hier kann leben, wer will und muss nicht mal die Sprache können, um zu überleben.
Das erklärt auch viele Dinge, die mir bisher komisch vorkamen:
Warum sollen denn Geschäfte deutsche Slogans haben?
Warum sollen Werbebroschüren in meinem Briefkasten deutsch bedruckt sein?
Die sind nicht mir mich gedacht, also kann ich das getrost ignorieren.
Neben türkischem Fernsehen und türkischen Zeitungen sollten alle Schriften – auch die bei Ämtern – auf türkisch sein, um niemanden zu benachteiligen, der sich zwar an die Gesetze hält, aber die „Kultur“ ablehnt.
Mit „Kultur“ ist dann wohl Sprache, Gebräuche, Gleichberechtigung gemeint.

Heike
7 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Ich bin entsetzt über die Verhaltensweise des Imam.
Andererseits frage ich mich, wie dieses rechthaberische Auftreten und die Strafanzeige gegen die Lehrerin überhaupt möglich sind.
Die vielbeschworene Integration muss schon lange eine gewaltige Schlagseite zu Gunsten der muslimischen Zuwanderer haben, ansonsten ist eine solche Anspruchshaltung völlig undenkbar.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Bei solchen „Sondergenehmigungen“ gegen das eigene Kollegium muss man sich doch fragen: Wie dumm darf eigentlich ein Schulleiter sein? Ist da wirklich keine Grenze nach unten?

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Meinen Sie die Schweizer Entscheidung? Ich finde, das ist eine mögliche Antwort auf den Konflikt.

alexander
7 Jahre zuvor

Wenn schon muslimische Leitfiguren – und eine solche ist der besagte Imam zweifelsohne – es nicht fertigbringen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren – und sei es auch nur sprachlich -, wie soll man es dann von den „Schäfchen“ eines solchen „Hirten“ erwarten können?

ysnp
7 Jahre zuvor

Hier das Original (Video und Artikel):
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/06/streit-handschlag-schule-berlin-imam.html
Auf jeden Fall hat die Familie das Problem in zweifacher Hinsicht öffentlich gemacht: Sie hat den rbb eingeschaltet und eine Strafanzeige gestellt. Dazu Null Gesprächsbereitschaft. Das gibt mir zu denken über die Motivation. Ich kann nur dahin interpretieren, dass der Iman von seiner Person her ein verbohrter Gläubiger ist, der mit seinem Tunnelblick nicht über seinen eigenen Schatten springen kann. Da die Lehrerin dies wohl genauso eingefordert hat und ihm gegenüber nicht so aufgetreten ist, wie er das in seinem Weltbild erwartet hat, nagt zusätzlich. Sollte sich die Lehrerin tatsächlich deutlich aufgeregt haben, ist die Sache natürlich weiter eskaliert. Von der psychologischen Seite her hätte das ungünstiger nicht laufen können. Auf der anderen Seite frage ich mich, in welchen künstlichen Blasen leben die Leute und was erschaffen sie sich da, dass sie solche Probleme mit hier lebenden Frauen haben.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Man müsste schon wissen, wie das Gespräch wirklich verlief und wie die Lehrerin sonst so ist. Wenn ich als Lehrer ein pädagog. Gespräch über den Sohn führen wollte, würde ich das nicht an der Frage des Handschlags scheitern lassen.
Und auf der anderen Seite: Wenn ich geistlicher Leiter einer ganzen Gemeinde wäre, würde ich auch Kompromisse eingehen, um ein notwendiges Gespräch führen zu können.
Die Pälzer saachen bei so Sache: „de een halt feschd und de anner losst net gehe.“

g. h.
7 Jahre zuvor

Aktuelle Meldung: Die Schule sich bei dem Imam entschuldigt.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/07/imam-handschlag-schule-entschuldigt-sich.html

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor

Wenn ein muslimischer Vater einer Lehrerin den Handschlag verweigert und dabei sogar noch auf den Islam verweist, handelt es sich NICHT um eine PETITESSE, sondern damit zeigt der Mann demonstrativ und eindeutig, dass er unsere Kultur und unsere Verfassung nicht anerkennt.
Wer behauptet, die Scharia und das Grundgesetz seien gleichberechtigt, hat nicht verstanden, dass wir in einem Land leben, das den Bürgern durch das GG ein Höchstmaß an individueller Freiheit gewährt, während der Islam keine individuelle Freiheit zulässt.
Ein geradezu verheerendes Signal senden in diesem Fall die Schule und die Behörden aus, wenn sich noch beim Vater entschuldigt wird.

Dazu empfehle ich das noch recht aktuelle Interview mit Prof. Bassam Tibi auf 3sat. Ich fand es sehr spannend und erkenntnisreich. Der Mann weiß, worüber er spricht!!

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=59918