BERLIN. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will härtere Strafen bei Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Lehrer. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werde sie am Freitag in den Bundesrat einbringen, kündigte sie gegenüber der «Rheinischen Post» an. Auch weitere Personen, die für das Gemeinwesen arbeiten, sollen geschützt werden. «Angriffe und Beleidigungen von Lehrern, Amtsträgern, Rettungskräften, Helfern oder Ehrenamtlichen sind keine Bagatellen», sagte Kraft. Schon bei den ersten Anzeichen strafbaren Verhaltens müsse der Staat einschreiten. Unterstützung bekommt sie vom VBE sowie vom Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverband.
Kraft reagiert mit ihrer Initiative auch auf eine vom VBE initiierte Forsa-Umfrage vom November. Demnach ist fast jeder vierte Lehrer schon einmal bedroht worden. Gewalt haben sechs Prozent von ihnen erfahren. Auch die Union und die SPD planen eine Strafverschärfung für Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Staatsbedienstete und Amtsträger, haben aber bislang nur Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter im Blick. Kraft hat mit ihrer Initiative die Lehrer mit in die Debatte gebracht.
„Die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nimmt schockierende Ausmaße an. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative zur Strafverschärfung, die Hannelore Kraft diesen Freitag im Bundesrat einbringen wird“, erklärte VBE-Chef Udo Beckmann. Danach soll „eine gegenüber dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen“ sein. Die Umsetzung ziele auf eine Erweiterung des § 46 (Grundsätze der Strafzumessung) des Strafgesetzbuches. Strafen sollen dann auch schon für Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen werden.
Beckmann stellt heraus: „Die strafverschärfende Maßnahme muss für alle im Öffentlichen Dienst Beschäftigten gelten. Spätestens mit unserer repräsentativen Umfrage, aber auch schon nach der gemeinsam vom Bundesministerium des Inneren und dbb beamtenbund und tarifunion veranstalteten Konferenz ‚Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst‘ im April 2016 ist klar: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomenen, gegen das der Dienstherr seine Beschäftigten in besonderem Maße schützen muss. Dies darf nicht nur für einzelne Beschäftigtengruppen gelten, sondern es muss für alle gelten. Sonst werden die Gewalt-Erfahrungen der anderen bagatellisiert. Das darf der Dienstherr nicht zulassen.“
Der VBE-Bundesvorsitzende fordert: „Die Bundesländer sollen diese Initiative unterstützen. Von der Bundesregierung erwarten wir eine schnelle Umsetzung in geltendes Recht.“
Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Simone Fleischmann, hat die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, die Gesetzesinitiative von Kraft zu unterstützen. Dieser muss Bayern zustimmen, forderte Fleischmann in München. „Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, gegen das der Dienstherr seine Beschäftigten in besonderem Maße schützen muss. Wir sind uns hier mit unserem Dachverband, dem Verband Bildung und Erziehung (VBE), und dessen Bundesvorsitzenden Udo Beckmann einig: Eine Änderung des Strafgesetzbuches ist dringend nötig“, betonte Fleischmann.
An bayerischen Schulen kommen laut forsa-Befragung harte Fälle von körperlicher Gewalt zwar eher selten vor, psychische und verbale Aggressionen dagegen finden häufig statt: 55 Prozent der befragten Lehrkräfte berichten von solchen Fälle an ihren Schulen. Viele Lehrerinnen und Lehrer fühlten sich zudem allein gelassen: Aus der Studie geht hervor, dass sie sich mehr Unterstützung und professionelle Maßnahmen zur Gewaltprävention wünschen.
„Für viele Betroffene stellt die Erfahrung mit Gewalt eine lebenslange Belastung dar. Jeder einzelne Fall ist in meinen Augen einer zu viel“, betonte Fleischmann. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa
