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Wir brauchen jetzt eine breite Debatte über die Inklusion – sonst droht ihr das Schicksal von G8

Welche Rechte haben behinderte Schüler in Deutschland? Das hängt sehr vom Bundesland ab. Fotomontage: pixabay

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Eine Analyse von News4teachers-Herausgeber ANDREJ PRIBOSCHEK.

SAARBRÜCKEN. Das saarländische „Bündnis für inklusive Bildung“, ein Zusammenschluss von Eltern- und Lehrerverbänden, ist mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, die schulische Inklusion endlich breit in Deutschland zu diskutieren. Tatsächlich wäre eine solche Debatte dringend nötig. Denn: Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

Wie inklusiv sind die Schulen in Deutschland? Und: Wie inklusiv sollen sie überhaupt werden? Fotomontage: pixabay

Das „Bündnis für inklusive Bildung“ im Saarland, dem unter anderem die GEW und die Elternvertretung des Saarlandes angehören, beklagt – wie etliche Lehrerverbände und Elternvereine vor ihm – die unzureichenden Rahmenbedingungen für die Inklusion in den Schulen. Dem Rechtsanspruch aller Kinder auf individuelle Förderung nachzukommen, das gehe nicht zum Nulltarif, heißt es. Die Schulen müssten einerseits zusätzliche Lehrerstunden sowohl von Regel- als auch von Sonderpädagogen erhalten, andererseits müssten  weitere Berufsgruppen wie Sozialpädagogen, Erzieher, therapeutische und medizinische Kräfte in den schulischen Betrieb eingebunden werden. Die Forderungen sind nachvollziehbar, aber nicht neu. Einer der nächsten Sätze lässt hingegen aufhorchen: „Die Bündnis-Organisationen bedauern, dass immer noch eine von der Politik eingeleitete breite öffentliche Debatte über Inklusion als Leitidee der Teilhabe an Bildung fehlt.“ Eine breite Debatte über die Inklusion in der Schule? Die hat es tatsächlich nie gegeben. Ein grundlegender Fehler, der sich wohl noch bitter rächen wird.

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Wie seinerzeit bei G8

Erinnern wir uns: Vor ziemlich genau 20 Jahren, am 26. April 1997, brachte der damalige Bundespräsident Roman Herzog mit seiner berühmten „Ruck-Rede“ eine umfassende Schulreform in Gang – die Schulzeitverkürzung bis zum Abitur nämlich, kurz „G8“ genannt. „Wie kommt es, dass die leistungsfähigsten Nationen in der Welt es schaffen, ihre Kinder die Schulen mit 17 und die Hochschulen mit 24 abschließen zu lassen? Es sind – wohlgemerkt – gerade diese Länder, die auf dem Weltmarkt der Bildung am attraktivsten sind. Warum soll nicht auch in Deutschland ein Abitur in zwölf Jahren zu machen sein? Für mich persönlich sind die Jahre, die unseren jungen Leuten bisher verloren gehen, gestohlene Lebenszeit“, sagte der unlängst verstorbene Herzog damals. Das wirkte seinerzeit so überzeugend, dass binnen zehn Jahren bundesweit (nur das gemütliche Rheinland-Pfalz mochte nicht mitmachen) das Abitur in der Regel schon an 18-Jährige vergeben wurde.

Die Crux an der Reform: Es hatte keine öffentliche Debatte darum gegeben. Die Entscheidungen darüber wurden in den Landesparlamenten zumeist einhellig getroffen. Weder das bürgerliche Lager noch Rot-Grün hatten Einwände. Auch von den Lehrer- und Elternverbänden gab’s keinen hörbaren Widerspruch. Umso überraschter waren dann die betroffenen Familien, als in der Praxis die Konsequenzen schlagartig erkennbar wurden: Kinder, die von der Grundschule ins neue G8 gewechselt waren, sahen sich plötzlich und unvermittelt einer gewaltigen Aufgabenflut gegenüber. Eine damals von den Ministerien und Schulbehörden nur unzureichend vorbereitete Lehrerschaft wusste ebenfalls kaum, wie sie mit der neuen Situation umgehen sollte. Die Klagen häuften sich. G8 wurde schnell zum Sinnbild für alles, was an einer Schule schieflaufen kann.

Und diesen Geburtsmakel hat die Reform nie ablegen können. Die Folgen sehen wir heute: Bundesland für Bundesland wrackt das Turbo-Abitur wieder ab – die Reform ist gescheitert, auch wenn mancherorts noch verzweifelt nach gesichtswahrenden Kompromisslösungen gesucht wird.

„Keine weiteren Kosten“: Wie leichtfertig der Bundestag das Inklusionsgesetz verabschiedete

Die Parallelen zur Einführung der schulischen Inklusion sind offenkundig. Das „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”, mit dem im Dezember 2008 der – für die deutschen Schulen umwälzenden – Ausstieg aus dem Förderschulsystem beschlossen werden sollte, war den Abgeordneten des Deutschen Bundestages damals nur eine Aussprache von 30 Minuten wert. Lediglich ein Parlamentarier, Erwin Lotter von der damals oppositionellen FDP (es regierte die große Koalition), kratzte am Lack der angeblich so behindertenfreundlichen Gesetzesinitiative. „Meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und Union, beim besten Willen nehme ich Ihnen das nicht ab“, sagte er mit Blick auf die Gesetzesvorlage aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales.

„Durch das Gesetz entsteht kein weiterer Vollzugsaufwand“, so hieß es in dem Papier, und: „Durch das Gesetz entstehen für Bund, Länder und  Gemeinden keine weiteren Kosten.“ Diese Schlussfolgerungen, die sich längst als aberwitzig falsch erwiesen haben, waren nach anderthalbjähriger Prüfung durch das Ministerium gezogen worden – hätten aber auch schon nach kurzer Zeit anders ausfallen können, wenn die richtigen Experten gefragt worden wären.

Das war aber offenbar nicht geschehen. So gaben bei der Expertenanhörung etliche Verbände Stellungnahmen ab, darunter der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte und die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ – aber kein einziger Schulpraktiker, kein einziger Lehrer- oder Elternverband kamen dabei zu Wort. Die an der Diskussion beteiligten Politiker waren, wie der spätere Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (CDU), allesamt Sozialpolitiker – keine Bildungspolitiker. Und als der Gesetzentwurf dann – wie üblich – zur weiteren Beratung an Fachausschüsse überwiesen wurde,  wurde der Sozialausschuss als federführend benannt. Fünf weitere Ausschüsse (wie der Sportausschuss) wurden einbezogen. Der Bildungsausschuss war nicht darunter.

So konnte die damalige SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt in der Beratung des Gesetzes allen Ernstes erklären: „Es wurde nachgewiesen, dass gemeinsame Beschulung nicht teurer ist als die gegenwärtige Finanzierung der Sondersysteme. Im Gegenteil: Die Sondersysteme sind teurer.“ Der Bildungsforscher Prof. Klaus Klemm taxiert heute die Kosten der schulischen Inklusion in Deutschland auf mindestens 660 Millionen Euro – jährlich.

Eine Grundschullehrerin verzweifelt an der Inklusion: “Wenn ich gewusst hätte, was auf mich zukommt, hätte ich einen anderen Beruf gewählt”

Mindestens ebenso schwer wie die verkannte Ressourcenfrage wiegt aber die Tatsache, dass bis heute über das Wesen und den Gehalt der schulischen Inklusion öffentlich nicht diskutiert wurde. Was bedeutet sie denn überhaupt? „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“, so heißt es in Artikel 24 der in das deutsche Recht überführten UN-Behindertenrechtskonvention.

Keine Sonderförderung, nie

Aber „integratives Bildungssystem“, was heißt denn das konkret? „Inklusion heißt: zusammen, von Anfang an, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung“, meint Valentin Aichele, Chef der unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Eine wichtige Institution: Sie wurde vom Bundestag beauftragt, den Reformprozess in Deutschland zu beobachten – und den Vereinten Nationen (UN) darüber Bericht zu erstatten. Aichele lehnt jede Form von Sonderförderung ab, also auch zeitlich begrenzte Fördergruppen, wie sie etwa in Skandinavien üblich sind.

International gibt es nur einen einzigen Staat, der eine solche Radikal-Inklusion praktiziert, und das ist Italien. Leider fällt Italien regelmäßig bei PISA durch, taugt also auch nicht so recht als Vorbild. Heißt: Wir laufen offenbar einer Idealvorstellung von Inklusion hinterher, die es so bislang auf Systemebene nirgends auf der Welt gibt.

Rrrrums! Philologen wollen die Inklusion faktisch beerdigen – Grundsatzbeschluss: „Förderschulen müssen erhalten bleiben“

Oder gilt doch ein anderes Leitbild? Der niedersächsische Philologentag in Goslar endete im Dezember mit einem Grundsatzbeschluss zur Beschulung von behinderten Kindern, dessen Verwirklichung auf ein Ende der bislang praktizierten Inklusionspolitik hinauslaufen würde. Das Papier fordert „am Kindeswohl orientierte, differenzierte Lösungen statt Einheitsschuldogmatismus“. Und das meint konkret: Die Förderschulen sollen dauerhaft erhalten werden. Auf dem Gymnasium soll es geistig behinderte oder lernschwache Schüler jedenfalls nicht geben. Es sei „keinesfalls im Sinne des Kindeswohls, ein Kind im Gymnasium zu beschulen, das absolut keine Chance hat, die staatlich vorgegebenen Ziele des Gymnasiums zu erreichen. Denn eine Beschulung von Schülern, die diese Ziele, gegebenenfalls auch mit Nachteilsausgleich, nicht erreichen können, ist mit dem Bildungsauftrag des Gymnasiums, wie er im Schulgesetz festgelegt ist, nicht vereinbar.“

Aber wäre das dann noch ein integratives Schulsystem, wie es von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird?

Das SPD-geführte Kultusministerium in Hannover reagierte auf den Philologen-Beschluss – aber nicht mit einer Klarstellung, was Inklusion für das Gymnasium denn nun zukünftig bedeuten soll. Stattdessen hieß es: Eine generelle Abschaffung der Förderschulen sei nicht geplant. Förderschulen erhalten? Laut Aichele ein Ding der Unmöglichkeit: „Um ein inklusives Bildungssystem erfolgreich aufzubauen, muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine Schule verlagert werden“, betont er. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen schrittweise aufzugeben.

Mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der „Fall Henri“ spaltet Deutschland

Ja, was gilt denn nun? Was bedeutet Inklusion überhaupt? Welche Ziele gilt es zu erreichen? Niemand weiß das so recht. Dabei hätte es durchaus Anlässe gegeben, endlich Klarheit zu schaffen – der Konflikt um den damals zehnjährigen Henri aus Baden-Württemberg etwa, einen Jungen mit Down-Syndrom, den seine Eltern der Schulfreunde wegen am Gymnasium anmelden wollten, obwohl er keinerlei Aussicht hat, das Abitur jemals zu bestehen.

Fauler Kompromiss

Der Streit endete mit einem faulen Kompromiss: Der Junge durfte dann auf eine Realschule, weil der damalige baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch das Gymnasium nicht zur Aufnahme zwingen wollte – “noch” nicht, wie er mit Blick darauf meinte, dass das Recht auf Besuch einer Regelschule für behinderte Kinder gerade erst geschaffen worden war. Tatsächlich gibt es mittlerweile einige Gymnasien in Deutschland, die lernbehinderte Schüler aufnehmen. Der Behindertenbeauftragte des Landes meinte denn auch, Stoch hätte die Aufnahme von Henri am Gymnasium anordnen müssen.

Keine einzige Landesregierung hat bislang einen Masterplan vorgelegt, der zum Beispiel die grundlegenden Fragen nach der Rolle des Gymnasiums und den Möglichkeiten einer von den Eltern gewünschten Sonderförderung beantworten würde. Erst dann aber ließe sich tatsächlich auch konkret über die dafür notwendigen Personalressourcen sprechen – und über den Zeitraum, den es bis zur Umsetzung braucht. So aber findet Inklusion „irgendwie“ statt – im Blindflug, ohne Kompass, ohne Ziel. Der Unmut unter überforderten Lehrkräften und enttäuschten Eltern wächst explosionsartig. Und die Politik, so scheint es, geht in Deckung.

Wie bei G8.

Agentur für Bildungsjournalismus

Der Kommentar zum TIMSS-Schock: Die Probleme sind zu einem guten Teil hausgemacht – die vermurkste Inklusion schlägt durch

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