Wie der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz, in einer Pressemitteilung erklärte, verkürzten sich in diesem Jahr durch den späten Prüfungsbeginn nach den Osterferien und die frühen Sommerferien die Korrekturzeiträume der Lehrkräfte in Niedersachsen in problematischer Weise. Die zu leistenden Korrekturarbeiten betrügen angesichts des Umfangs und der Komplexität der Abiturkorrekturen für die Lehrkräfte durchschnittlich insgesamt 80 Stunden, die in vielen Fällen in kürzester Zeit zu bewältigen seien. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) habe einen zeitlichen Ausgleich jedoch verweigert – Audritz kritisiert das und nennt das einen „eklatanten Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und arbeitszeitrechtliche Vorschriften“.
Vorbild Schleswig-Holstein
„In Anbetracht der Tatsache, dass die Lehrer parallel zu den Abiturarbeiten auch ihren normalen unterrichtlichen und dienstlichen Verpflichtungen weiter nachgehen müssen und in dieser Zeit zudem die mündlichen Abiturprüfungen liegen, ist diese zeitliche Spitzenbelastung nicht leistbar und nicht zumutbar, und sie wird darüber hinaus dem Stellenwert des Abiturs nicht gerecht“, betont der Verbandschef. Hier müsse endlich ein zeitlicher Ausgleich durch Korrekturtage erfolgen, wie sie der Philologenverband für Niedersachsen fordere. Vorbild für diese Forderung sei ein Modell zur Sicherung der Prüfungsqualität bei kurzer Korrekturfrist, wie es im benachbarten Schleswig-Holstein zu Beginn des Jahres eingeführt wurde. Ein derartiges Modell, so Audritz, sei auch im Interesse der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, denn es garantiere die notwendige sorgfältige Erledigung der Abiturkorrekturen, auf die sie einen Anspruch hätten.
Tatsächlich hat das schleswig-holsteinische Bildungsministerium Anfang des Jahres einen Erlass herausgegeben, in dem es heißt, durch die Rotation des Sommerferienbeginns und die
länderübergreifende Abstimmung der Prüfungstermine könne sich in bestimmten Jahren die Frist für die Erst- und Zweitkorrektur der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten an Gymnasien
und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe erheblich verkürzen. “Umfang und Komplexität der Abiturkorrektur machen dann eine Entlastung von anderen Dienstpflichten erforderlich. Zur Sicherung der Prüfungsqualität und aus Fürsorgegründen können Schulleitungen einzelne
Lehrkräfte vorübergehend von Unterrichtsverpflichtungen freistellen, damit sie die Korrekturleistung innerhalb der gesetzten Frist erbringen können.”
Der Umfang der Freistellung sei umso größer zu bemessen, je kürzer die Korrekturfrist und je höher die Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten ist. Das Ministerium hat mit Blick auf die Erstkorrektur Richtwerte festgelegt, für die jeweils ein sogenannter Korrekturtag zu gewähren sei.
- “Bei einer Korrekturfrist von drei Wochen soll für jeweils fünf zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von vier Wochen soll für jeweils sieben zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von fünf Wochen soll für jeweils zehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von sechs Wochen soll für jeweils fünfzehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
- Bei einer Korrekturfrist von mehr als sechs Wochen ist in der Regel keine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung erforderlich.”
Audritz begrüßt das Modell, das sich sowohl nach der Korrekturfrist als auch nach der Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten richte. „Minister Tonne liegt das schleswig-holsteinische Modell vor, das als Blaupause für Niedersachsen dienen kann. Die Untätigkeit und das Schweigen des Kultusministeriums auf unsere Forderung sind vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auch auf arbeitszeitrechtliche Verstöße völlig unverständlich und enttäuschend. Sie zeigen einmal mehr, dass sich unter der neuen politischen Führung in diesem Ministerium trotz gegenteiliger Bekundungen kaum etwas geändert hat.“
Da verwundere es auch nicht, dass immer weniger junge Menschen den Beruf des Lehrers ergreifen möchten, wenn der Dienstherr “wissentlich das Personal entgegen seiner Fürsorgepflicht in untragbare Zeitnöte” bringe. „Der Minister“, so Audritz, “muss endlich handeln und seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Das ist von der Sache her dringend erforderlich und wäre zudem ein Zeichen, das in den Schulen verstanden würde.“ News4teachers
Umfrage unter Lehrern zur Belastung im Beruf: 90 Prozent arbeiten regelmäßig am Wochenende
