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AfD startet Debatte um 30-Prozent-Regel zur Wertung von Klassenarbeiten

HANNOVER. Erreichen 30 Prozent der Schüler einer Klasse bei der Klassenarbeit nur ein ungenügend oder mangelhaft, wird die Arbeit nicht gewertet. Das ist bislang die Regel in Niedersachsen. Die AfD-Landtagsfraktion will das Leistungsniveau in den Schulen heben, indem künftig erst eine „Durchfallquote“ von 50 Prozent eine Überprüfung durch den Schulleiter auslösen soll.

Die niedersächsische AfD will Klassenarbeiten künftig auch dann werten lassen, wenn die Hälfte der Schüler eine Fünf oder eine Sechs geschrieben hat. Einen entsprechenden Antrag wird die AfD-Landtagsfraktion in der kommenden Woche in den Landtag einbringen. Bei Bildungsexperten der anderen Parteien und Vertretern von Verbänden stößt der Vorschlag auf ein gemischtes Echo.

Mit dem Antrag, die 30-Prozent-Regelung zu verschärfen, stößt die AfD-Fraktion nicht nur auf Ablehnung. Foto: Luis Priboschek
Mit dem Antrag, die 30-Prozent-Regelung zu verschärfen, stößt die AfD-Fraktion nicht nur auf Ablehnung. Foto: Luis Priboschek

Derzeit wird in Niedersachsen eine Klassenarbeit nicht berücksichtigt, wenn mehr als 30 Prozent der Arbeiten «ungenügend» oder «mangelhaft» ausfallen. Ausnahmen von dieser Regel muss der Schulleiter genehmigen – und die Elternvertreter über die Gründe informieren. Die Quote sei eine der Ursachen dafür, dass das Leistungsniveau an den Schulen sinke, sagte der AfD-Bildungsexperte Harm Rykena. «Viele Lehrer machen in vorauseilendem Gehorsam die Arbeiten leichter, damit sie nicht in diesen Grenzbereich rutschen.» Denn eine Klassenarbeit genehmigen zu lassen, bedeute für den Lehrer Verwaltungsaufwand und Ärger mit dem Direktor und den Eltern.

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Die AfD plädiert deshalb dafür, den Grenzwert auf 50 Prozent hochzusetzen. Dies würde bedeuten, dass theoretisch in einer Klasse von 30 Kindern bis zu 15 Jungen und Mädchen eine Fünf oder Sechs in der Klassenarbeit kassieren könnten – die Arbeit müsste trotzdem nicht wiederholt werden und würde für die Endnote zählen.

Die AfD argumentiert, durch die Veränderungen in der Zusammensetzung der Klassen seien Lehrer mit immer größeren Leistungsunterschieden konfrontiert. «Die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen, die Freigabe des Elternwillens bei der Schulformwahl, die Förderung der Gesamtschulen und das Anwachsen der Zahl von Schülern mit Migrationshintergrund» würden diesen Trend verschärfen, heißt es in dem Antrag.

«Diese Argumentation zieht nicht. Inklusiv unterrichtete Schüler und solche mit Förderbedarf bekommen ohnehin leichtere Klausuren, sie werden auch bei der Ermittlung des Prozentwertes ausdrücklich nicht eingerechnet», sagt Julia Willie Hamburg, Bildungsexpertin der Grünen-Landtagsfraktion. Man könne aber grundsätzlich darüber streiten, welche Prozentzahl angemessen sei.

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Björn Försterling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, macht ähnlich wie die AfD die 30-Prozent-Regelung dafür verantwortlich, dass Leistung immer weiter nivelliert wird. Doch will Försterling den Grenzwert nicht erhöhen, sondern lieber gleich abschaffen. «Wenn das wegfällt, gehe ich davon aus, dass Lehrer auch solche Klassenarbeiten schreiben, die zum Erreichen des Lernziels führen.»

Der Philologenverband fordere seit längerem, den Grenzwert anzuheben, sagt Landeschef Horst Audritz. «Alles, was der Schulleiter genehmigen muss, schafft Bürokratie. Da orientieren sich viele Kollegen lieber an den 30 Prozent.»

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Mareike Wulf, will dagegen an der bisherigen Regelung festhalten. «Die Forderung der AfD ist interessant. Sie greift nur, wenn man Bildung so definiert, dass mehr Schüler durch die Prüfung fallen.» Der pädagogische Anspruch müsse schon sein, dass ein überwiegender Teil der Klasse die Anforderungen schaffe. Als Kontrollmechanismus habe sich die jetzige Quote bewährt. Ähnlich äußerte sich der SPD-Bildungsexperte Stefan Politze. (dpa)

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