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Bremer Schulleiterin lehnt Inklusionsunterricht für ihre Schule ab – und klagt

BREMEN. Schüler mit und ohne körperliche oder geistige Beeinträchtigung lernen an vielen Schulen gemeinsam. Das Stichwort: Inklusion. Ein Gymnasium in Bremen sieht sich dazu derzeit nicht in der Lage. Der Fall beschäftigt nun ein Verwaltungsgericht.

In Bremen werden gerade grundsätzliche Entscheidungen getroffen.                      Foto: Allie_Caulfield / flickr / CC BY 2.0

Kann eine Schulbehörde einem Gymnasium anordnen, inklusiven Unterricht anzubieten, in dem Kinder mit physischen oder geistigen Problemen gemeinsam mit sogenannten regulären Schülern lernen? Eine schwierige Frage, die aktuell das Bremer Verwaltungsgericht beschäftigt. Dort hat die verbeamtete Leiterin des Bremer Gymnasiums Horn Klage gegen die Anordnung die Stadtgemeinde Bremen eingereicht. Die Elternvertreter unterstützen ihre Position mehrheitlich. Die Schulbehörde sieht die Klage als unzulässig an. Die GEW wirft der Schule eine Verweigerungshaltung vor.

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Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen? Wo sind die Grenzen der Inklusion? Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

News4teachers hat nun ein Dossier herausgegeben – Titel: „Das Inklusions-Chaos“ –, das die Probleme journalistisch beleuchtet und versucht, Antworten auf offene Fragen zu geben. Uns geht es darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die der Inklusion endlich den Rang gibt, der ihr gebührt: Es ist kein exotisches Nischenprojekt, um das es hier geht, sondern die größte Bildungsreform der vergangenen Jahrzehnte. Unser Ansatz ist kritisch, aber konstruktiv. Wir suchen nach Wegen, wie die Inklusion doch noch gelingen kann. Diskutieren Sie mit! Das Dossier ist auf netzwerk-lernen.de gratis herunterladbar – hier geht’s hin.

In Bremen gibt es schon an zwei von acht städtischen Gymnasien – in «Vegesack» und «Links der Weser» – Klassenverbände, in denen fünf Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung gemeinsam mit regulären Schülern unterricht werden. Insgesamt, also inklusive Gymnasien und Oberschulen, sind an 17 Schulen in Bremen solche gemischten Unterrichtsmodelle Alltag. «Wir müssen die W+E-Kinder beschulen», argumentiert die Sprecherin der Schulbehörde, Annette Kemp. Im Einzugsgebiet Horn gebe es keine Alternative. Es sei ein einstimmiger Beschluss der Deputation für Kinder und Bildung gefallen, auch in Horn zum Schuljahr 2018/2019 eine W+E-Klasse einzuführen.

Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Schulleiterin zunächst intern auf dem Wege der «Remonstration», bis sie im März Klage einreichte. Ein solcher Klassenverband wird aus ihrer Sicht weder den Bedürfnissen der zu fördernden Schülern noch denen der regulären Schüler gerecht. Es geht um die Formel «19+5», das heißt bei 19 regulären Schülern werden fünf W+E-Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf unterrichtet. Sie verwies auch auf das Schulgesetz, wonach der Unterricht im Gymnasium «die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau» berücksichtige. In Horn fehlen aus Sicht der Schulleiterin zudem die räumliche Infrastruktur und das erforderliche Personal.

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Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Elternvertreter des Gymnasiums fassten Mitte Februar einen Beschluss, «mit großer Mehrheit», wie Siegbert Meß, der Vorsitzende des Schulvereins sagte. Der Tenor sei dabei gewesen, dass man grundsätzlich für Inklusion sei, aber nur unter den richtigen Voraussetzungen. Dazu zählen aus Sicht der Elternschaft unter anderem, dass die W+E-Beschulung in Horn um mindestens ein Jahr verschoben, die Stelle der stellvertretenden Schulleitung unverzüglich besetzt und vor Beginn des inklusiven Unterrichtes das notwendige Personal eingestellt wird sowie erforderliche Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit fertig gestellt werden.

Bei der Schulbehörde und auch der GEW hat man wenig Verständnis für die Haltung am Gymnasium Horn. Auch andere Schulen, an denen Inklusionsunterricht eingeführt werden soll, bekämen keinen zeitlichen Aufschub, so Kemp. «Es ist nicht leicht, aber das gilt für alle Standorte.» GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede sagte, er hoffe, dass das Verwaltungsgericht klar mache, dass sich eine einzelne Schule nicht dem Bildungsauftrag verweigern könne. Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der könne sich eine einzelne Schulart wie das Gymnasium nicht entziehen.

Das Gericht prüft nun zunächst die Zulässigkeit der Klage. Dabei geht es darum, ob einer verbeamteten Lehrerin in diesem Fall ein subjektives Klagerecht zukommt, oder ob ihr nur ein internes Beschwerderecht zusteht. dpa

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