Gegen „bloße Mängelverwaltung“: Inklusionsbündnis fordert bessere Bedingungen – und: Förderschulen abbauen!

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DÜSSELDORF. Mehr Lehrer, Fortbildungen, kleinere Klassen – und auf Sicht keine Förderschulen mehr: Ein neues Inklusionsbündnis in Nordrhein-Westfalen fordert bessere Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung an Regelschulen. Die Landesregierung betreibe bei der Umsetzung der Inklusion derzeit «bloße Mängelverwaltung», sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft GEW, Dorothea Schäfer, am Montag in Düsseldorf. Im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Gelb eine Neuausrichtung bei der Inklusion mit verbindlichen Qualitätsstandards angekündigt – die Bedingungen in sogenannten Schulen des gemeinsamen Lernens aber «haben sich in diesem Schuljahr tatsächlich verschlechtert und nicht verbessert», sagte Schäfer. Das Bündnis verlangt einen konkreten Stufenplan für ein inklusives Schulsystem.

unterer Teil eines Rollstuhls. Ist beim hohen Tempo die Qualität verloren gegangen? Einen Tag bevor der schleswig-holsteinische Landesrechungshof dem Landtag zur Inklusion berichtet, meldet der Landesbehindertenbeauftragte Ulrich Hase Bedenken an. Foto: zeevveez / flickr (CC BY 2.0)
Kein Zweifel: Es hakt bei der praktischen Umsetzung der Inklusion. Foto: zeevveez / flickr (CC BY 2.0)

Zentrale Forderung ist, Regelschulen in ihren Bemühungen zu unterstützen und gleichzeitig die Zahl der reinen Förderschulen abzubauen. Gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung müsse selbstverständlich werden. Die zu wenigen Sonderpädagogen seien derzeit vor allem auf Förderschulen verteilt und fehlten an Regelschulen, sagte Schäfer. An den Regelschulen werden nach Angaben des Statistischen Landesamts aber immer mehr Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Im laufenden Schuljahr besuchten demnach 42,2 Prozent von ihnen eine Regelschule. Vor sieben Jahren waren es nur 16,5 Prozent.

News4teachers-Dossier - gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos'
Zur Vorschau – draufklicken

Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen? Wo sind die Grenzen der Inklusion? Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

News4teachers hat nun ein Dossier herausgegeben – Titel: „Das Inklusions-Chaos“ –, das die Probleme journalistisch beleuchtet und versucht, Antworten auf offene Fragen zu geben. Uns geht es darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die der Inklusion endlich den Rang gibt, der ihr gebührt: Es ist kein exotisches Nischenprojekt, um das es hier geht, sondern die größte Bildungsreform der vergangenen Jahrzehnte. Unser Ansatz ist kritisch, aber konstruktiv. Wir suchen nach Wegen, wie die Inklusion doch noch gelingen kann. Diskutieren Sie mit! Das Dossier ist auf netzwerk-lernen.de gratis herunterladbar – hier geht’s hin.

Das „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“ ist von 36 Organisationen gegründet worden. Neben zahlreichen Elternvereinen, der Bildungsgewerkschaft GEW und der Landesschülervertretung zählen zu den Gründungsmitgliedern auch der Landesbehindertenrat, die LAG Selbsthilfe, die Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben NRW und die Sozialverbände SoVD und VdK. In ihrer Bündnis-Erklärung fordern die Verbände unter anderem eine deutlich bessere personelle und sächliche Ausstattung der nordrhein-westfälischen Schulen. Sie fordern erheblich verstärkte Fortbildungsanstrengungen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Steigerung der pädagogischen Qualität des gemeinsamen Lernens. Im Gegenzug zum in Zahl und Qualität steigenden Angebot an inklusiver Bildung seien Förderschulen abzubauen.

Die Schwierigkeiten, die bisher bei der Einführung der inklusiven Bildung aufgetreten seien, dürften nicht zum Anlass genommen werden, Inklusion zu relativieren: „Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaftlichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden – und nicht, das Ziel in Frage zu stellen“, heißt es in der Bündnis-Erklärung. News4teachers mit Material der dpa

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema Inklusion hitzig diskutiert.

Die Erklärung im Wortlaut

„Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Schulsystem.

Nach einem parteiübergreifend verabschiedeten Entschluss des Landtags zum Aufbau der Inklusiven Bildung vom Dezember 2010 wurden nach einem langen Diskussionsprozess wiederum mit Unterstützung fast aller Fraktionen mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Schuljahr 2014/2015 die ersten Schritte zur Umsetzung der UN-BRK in den Schulen des Landes verabschiedet. Seitdem haben aufwachsend nach Jahrgangsstufe Kinder und Jugendliche mit Behinderung/ sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf Gemeinsames Lernen in der allgemeinen Schule. Die allgemeine Schule wurde zum Regelförderort erklärt. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn Eltern im Einzelfall abweichend die Förderschule wählen oder die Bedingungen für Gemeinsames Lernen im Einzelfall nicht unter zumutbaren Aufwendungen geschaffen werden können.

In der Folge haben sich viele Schulen in Nordrhein-Westfalen dem Gemeinsamen Lernen geöffnet. Im Umsetzungsprozess traten jedoch Probleme auf.

– viele Schulen sind personell nicht ausreichend ausgestattet,

– viele Schulen sind sächlich nicht für die Lernbedürfnisse aller Schüler ausgestattet

– die Fortbildung der Schulleitungen, der Lehrer*innen und der Sonderpädagog*innen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung kam der Entwicklung nicht hinterher,

– die pädagogische Qualität des Gemeinsamen Lernens kann an vielen Schulen noch nicht zufriedenstellend gewährleistet werden,

– der menschenrechtliche Gehalt des Rechts auf inklusive Bildung und deren Chancen für die Verbesserung der Schule für alle Schülerinnen und Schüler sind noch nicht von allen Beteiligten erkannt.

Wenn bei der Umsetzung einer politischen und gesellschaftlichen Aufgabe Schwierigkeiten entstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, diese Schwierigkeiten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden – und nicht, das Ziel in Frage zu stellen.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen fordern:

● Die Landesregierung muss den begonnenen Prozess auf dem Weg in ein inklusives Bildungssystem fortführen und planmäßig verbessern.

● Die Landesregierung muss sich zum menschenrechtlichen Gehalt inklusiver Bildung bekennen und Initiativen ergreifen, um die Wertschätzung demokratischer und inklusiver Bildung bei allen Beteiligten des Systems Schule und in der Öffentlichkeit zu verankern.

● Das Wesen inklusiver Bildung ist das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, an dem Ort, an dem sie wohnen. Inklusive Schule ist ein Gewinn für alle Schüler*innen und eine Verpflichtung für alle an Schule Beteiligten. Dieses in guter Qualität zu ermöglichen, muss Ziel aller politischen Maßnahmen in diesem Bereich sein.

● Gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen setzt voraus, dass Schulen personell und sächlich gut ausgestattet sind. Nordrhein-Westfalens Schulen brauchen deutlich bessere Bedingungen.

● Die Fortbildung der Schulleitungen, Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung muss sicher gestellt werden. Außerdem brauchen Schulen auf dem Weg zur Inklusion fortlaufende Begleitung.

● Eine getrennte Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist kein Wert an sich. Im Gegenzug zum in Zahl und Qualität steigenden Angebot an inklusiver Bildung sind Förderschulen abzubauen. Das Parallelsystem von Regel- und Förderschulen kann nicht von Dauer sein.

Wir erwarten von Landesregierung und Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, den parteiübergreifenden Konsens zur Inklusion neu zu beleben und zu festigen und auf Basis der völkerrechtlichen Leitlinien zur inklusiven Schule weiter zu entwickeln.“

Düsseldorf, 18. Juni 2018

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.

Der Inklusionsfachverband mittendrin e.V.

Autismus Landesverband NRW e.V.

Landesschüler*innenvertretung NRW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW NRW

SoVD NRW e.V.

VdK NRW e.V.

Landesbehindertenrat NRW

LAG Selbsthilfe NRW e.V.

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL NRW e.V.

Landeselternschaft der Förderschulen Schwerpunkt Geistige Entwicklung

NRW-Bündnis Eine Schule für alle

Kinderschutzbund KV Warendorf e.V.

Progressiver Eltern- und Erzieherverband PEV e.V.

Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Bonn e.V.

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten

Initiativkreis Gemeinsame Schule Wuppertal

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.V.

Elterninitiative Inklusion Bornheim

Gemeinsam Leben lernen e.V. Hilden

INVEMA e.V. Kreuztal

Schule für alle e.V. Hennef

Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Kreis Borken

Bielefelder Familien für Inklusion e.V.

die Inklusiven e.V., Bielefeld

Gemeinsam leben gemeinsam lernen Pulheim

Elterninitiative INKLUSION -HIER & JETZT! e.V. Leverkusen

Gemeinsam leben und lernen e.V. Düsseldorf

Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen Aachen e.V.

Initiative gemeinsam leben und lernen e.V. Neuss

VIBRA e.V. , Ratingen

Gemeinsam leben und lernen Mönchengladbach

Prima Arbeiten und Leben PAUL e.V., Kaarst

Freizeitgemeinschaft Behinderter und Nichtbehinderter e.V., Hilden

MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Dortmund

Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

Elternverbände werfen Lehrern vor, die Inklusion zu verweigern – VBE weist das entschieden zurück

 

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E. S.
5 Jahre zuvor

Natürlich marschiert auch die GEW im „Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen“.
Weiterer Abbau von Förderschulen ist also klare GEW-Forderung, wenn auch verbrämt durch die immer gleiche Forderung nach mehr Qualität des inklusiven Unterrichts.
In Zeiten zunehmender Hilferufe und Brandbriefe von Lehrerkollegien, die sich von der Inklusion heillos überfordert fühlen, stünde es einer „Gewerkschaft“ gut zu Gesicht, vor einer Forcierung der Inklusion und der Schließung weiterer Förderschulen zu warnen.
Der GEW ist jedoch seit jeher die Durchsetzung ihrer bildungsideologischen Ziele weit wichtiger als das Wohl und Wehe eines Teils ihrer Mitglieder, den Lehrern. Die Schüler scheinen ihr auch ziemlich egal, solange sie ihrem Treiben ein hehres Mäntelchen umhängen kann.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Zitat aus der „Erklärung im Wortlaut“:

„Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen.“

Zitat aus der „Süddeutschen Zeitung“:

„Die Menschenrechtskonvention rangiert in Deutschland unterhalb des Grundgesetzes und ist daher – so entschieden in Karlsruhe im Jahr 2004 – nur als ‚Auslegungshilfe‘ zu berücksichtigen.“
http://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

Anna
5 Jahre zuvor

Sorry, aber das ist Unsinn, was Sie sich da zusammenreimen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist vom Deutschen Bundestag 2009 ratifiziert und damit in deutsches Recht umgewandelt worden. Das hat mit dem Streikverbot und den Urteilen des EU-Menschenrechtsgerichtshofs dazu gar nichts zu tun.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

ANNA und ich sind nicht immer einer MEinung, aber die Sueddeutsche ist hier nicht mehr aktuell und ANNA hat eindeutig recht. Die Konvention ist bindendes Bundesrecht nach innen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die Konvention nach dem Wortlauf der englischen Originalfassung vielleicht schon, aber ob das für die derzeit praktizierte Inklusion auch gilt, daran darf gezweifelt werden. Der Bundestag ging bekanntlich davon aus, dass das keine zusätzlichen Kosten verursacht. Sonst hätte er wohl irgendwas anders machen müssen, zumindest diese zusätzlichen Kosten irgendwo auftreiben. Und wenn es ohnehin nicht gelingen wird, 100 % zu inkludieren, dann ist es juristisch kein Unterschied, ob das nun am Ende 50 %, 70 % oder 80 % sind.
Mich würde mal interessieren, wie andere Länder das praktisch machen, die die UN-Konvention ebenfalls beschlossen haben. Was macht die Türkei, was macht Russland, was macht China, was macht Indien? Oder sind die nicht dabei?

bolle
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Nein, das im Bundestag beschlossene deutsche Recht hat die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention übertroffen. Den Abgeordneten wurde erzählt, der Regelschulbesuch behinderter Kinder sei vermutlich kostengünstiger als die Aufrechterhaltung teurer Förderschulen.
Die Wahrheit sieht leider anders aus, als sie von der GEW und Leuten wie Ihnen immer wieder gemalt wird.
Ich bin auch sicher, dass die wohlfeilen Forderungen nach mehr (teurer!!) Qualität nur Sand in die Augen streuen und Empörung über falsche Versprechungen kleinhalten soll.
Ist das Drängen der GEW auf weitere Schließungen von Förderschulen in einer Zeit, wo die Lehrer kaum mehr wissen, wie sie mit der Mammutaufgabe Inklusion fertig werden sollen, nicht Beweis genug für die Doppelzüngigkeit der GEW?
Immer nur beschwichtigen und sich nebenher absichern in der Gunst der Lehrer durch illusorische Forderungen ist typische Taktik dieser Pseudo-Gewerkschaft.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich reime mir gar nichts zusammen. Sie interpretieren nur mal wieder in unzulässiger Weise etwas in neutrale Feststellungen hinein.
Da ist einmal die Rede von der UN-Behindertenrechtskonvention, deren Radikalauslegung durch den Deutschen Bundestag vorsichtig gesagt höchst umstritten ist. N4t versieht ein Kapitel seiner Download-Broschüre zum Thema Inklusion z.B. aus gutem Grund mit der Überschrift „Keiner weiß, was Inklusion ist“.
Die Süddeutsche wiederum kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Streikrecht für Beamte“, in welchem die Richter nochmal klarstellten, dass in Deutschland das Beamtenrecht über der UN-Menschenrechtskonvention rangiert. In ähnlichem Wortlaut auch nachzulesen in der „Zeit“. Heißt konkret: Vorsicht mit allzu großem Selbstbewusstsein beim Berufen auf internationales Recht, das auch in Deutschland immer einer Auslegung bedarf. In Sachen Menschenrechtskonvention hat sich die GEW soeben mal wieder böse die Finger mit der Auslegung durch ihre hauseigenen Juristen verbrannt. In Sachen Inklusion am Gymnasium und Auslegung der Behindertenrechtskonvention warten wir mal das Urteil zur Klage des Bremer Gymnasiums Horn gegen die eigene Senatorin ab. Zur juristischen Einordnung des „Menschenrechts auf Inklusion am Gymnasium“ hat sich hier bei N4t kürzlich ja bereits Prof. Wocken geäußert.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Entschuldigung, ich muss mich leicht korrigieren: Im N4t-Dossier heißt die Kapitelüberschrift „Keiner weiß, was Inklusion genau meint“. Ändert inhaltlich aber überhaupt nichts an meinen Aussagen.

OMG
5 Jahre zuvor

Was konkret bringt also die GEW noch????? Anstatt mal konkret Loesungsvorschäge zu machen, führen sie die eigenen Mitglieder immer wieder vor. Das kann eine Gewerkschaft nicht bringen

sofawolf
5 Jahre zuvor

Brandbriefe über Brandbriefe ……. Bündnisse, Appelle, Erklärungen … en masse …

Aber eins dürfte deutlich werden, billiger wird es wohl doch nicht mit der Auflösung der Förderschulen und der Einweisung dieser Kinder in die Regelschulen, wie man dachte und hoffte.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Man hätte einfach alles so lassen sollen, wie es war, denn es war gut.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es muss ein paar einflussreiche Menschen in der UN, bei Bertelsmann oder sonst wo geben, die durch Durchsetzung der Inklusion sehr viel Geld verdient haben.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx
Die Inklusion ist ein Spaltkeil im bestehenden Schulsystem, der durch den rapiden Verfall der Lernkultur im Allgemeinbildenden Schulsystem durch den bewirkten Niveauabfall, die Entstehung von lukrativen Privatschulen begünstigt.
Und die Linksintellektuellen Reformer sind die willigen Instrumente auf dem Weg in Richtung der Entstehung dieser Privatschulen.
Es wird nicht mehr der allgemeingebildete Mensch das Ziel einer schulischen Bildung sein, sondern der flexibel sich anpassende , kreative Mitarbeiter, der sich auf verändernde industrielle Bedingungen einstellen kann.
Somit sitzen Bertelmann und die akademische Dekadenz in einem Boot, wobei letztere ein williges Medium für Erstere sind.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Durch die zentralen Prüfungen wird allerdings viel Kreativität getilgt. Man soll aus meiner Sicht eher flexible Arbeitsmaschinen produzieren, die die zu erledigenden Aufgaben für wenig Geld ohne nervige Nachfragen erledigen.

Das Ganze wird sich allerdings in einigen Jahrzehnten rächen, wenn die jetzigen Oberen bei Bertelsmann durch Menschen abgelöst werden müssen, die die heutige (Hoch-) Schulbildung durchlaufen haben.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Wenn diese Situation einträtet, dann würde der Schwanz mit der Katzewedeln
Die zukünftigen Bertelsmänner werden aber auf die eigens geschaffenen Privatschulen gehen, während die akademische Dekadenz der Linksintellekzuellen und deren Nachbeter sich um die restlichen Schüler kümmern wird; das wäre die Verwirklichung des amerikanischen Bildungssystems auf deutschem Boden, richtig gruselig.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein, man hätte die Inklusion umsetzen müssen, wie z.B. Australien.
Die fangen morgens mit einer gemeinsamen Klassenlehrerstunde an. In der Fächergruppe II kann es gemeinsamen Unterricht geben, wenn die Situation der I-Kinder das zulässt. Ansonsten gibt es leistungsdifferenzierten Unterricht bei äußerer Differenzierung auf bis zu vier tlw. fünf verschiedenen Kompetenzstufen. ADs geht vom Förderunterricht für Lernbehinderte bis zum Förderunterricht Hochbegabter. Teilweise beträgt die Kursgröße 1 bis 2 Schüler.
Da diese Angebote unter einem Dach erfolgen, gilt es gemäß Definition als „gemeinsamer Unterricht“.

Es hätten nur bestehende Förderschulen an bestehende Schulzentren oder einzelne Schulen der Sekundarstufe I angeschlossen werden müssen und in bestimmten Fächern die Möglichkeit zum gemeinsamen Unterricht angeboten werden müssen, und die Nummer wäre zu aller Zufriedenheit durch gewesen.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wie viele Lehrer leisten die „äußere Differenzierung auf bis zu vier tlw. fünf verschiedenen Kompetenzstufen“ und für wie viele Schüler?

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, es war nicht gut, weil die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder gegen Menschenrechte verstieß. Gut war’s für die Schulbürokratie, die Kinder dorthin schicken konnte, wo Kapazitäten frei waren – entsprechend hoch oder niedrig fielen die Sonderschulquoten in den einzelnen Bundesländern aus, je nachdem eben, wie viele Plätze zur Verfügung standen. So hat sich das System selbst erhalten.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@Anna
Wie abgehoben Ihr Bezug zur Realität ist , dokumentieren Sie bereits mit Ihrem ersten Eingangssatzatz, in dem Sie den Besuch lernbeeinträchtigter Kinder auf Sonderschulen, die Teil des allgemeinbildenden Schulsystems sind und waren, als Verstoß gegen die Menschenrechte missdeuten.
Wahrlich, an ihrer Wortwahl könnt ihr die falschen Pharisäer erkennen, die sich hingebungsvoll ihren Wahnvorstellungen hingeben, und eigentlich niemandem mehr gerecht werden können, als sich selbst.
Dabei geben Sie aber dem interessierten Leser interessante Einblicke in ihre verzerrte Gedankenwelt, die scheuklappenbehaftet sich ihren Weg in der Argumentationschlacht ebnet und den Rest der Diskutanten als Gegner der „Menschenrechte“ abwertet, so diese ihrer Doktrin nicht folgen mögen.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Wie „abgehoben“ ich bin, können Sie an der Liste der an der Initiative beteiligten Betroffenenverbände sehen – alle „abgehoben“?

Gestern in der – konservativen – „Rheinischen Post“: „Inklusion ist keine linke Laune, sondern Menschenrecht.“

Auf der Seite des FDP-geführten Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen heißt es: „Inklusion ist ein Menschenrecht.“
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Inklusion/index.html

Alle abgehoben?

Sorry, aber Sie kommen hier rüber wie ein verbitterter alter Mann, dem außer immer hysterischeren Beschimpfungen Andersdenkender („falsche Pharisäer“, „Wahnvorstellungen“, „verzerrte Gedankenwelt“) nicht mehr viel einfällt. Geht’s noch?

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

PS. Dass „Sonderschulen“ kein Teil des allgemeinen Schulsystems sind, sagt schon ihr Name.

Ausführlicher erklärt es Prof. Wocken mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention: „Diese Bestimmung ist eindeutig; sie verbietet unmissverständlich eine Sonderschulpflicht, nicht die Sonderschule selbst. Positiv formuliert bedeutet das Verbot der Sonderschulpflicht ein Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule. Allgemeine Schulen sind die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und ähnliche Schulformen, die aber anders benannt werden und phantasievolle Namen tragen (Gemeinschaftsschule, Stadtteilschule, Oberschule u.ä.). Sonder- und Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen, aber keine allgemeinen Schulen – eine hochbedeutsame Unterscheidung, die von den Inklusionskritikern und -gegnern gerne und immer wieder durcheinandergebracht wird.“

Nachzulesen hier: https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Als Beleg für die falsche Haltung eines anderen Kommentierenden ist das Schulministerium NRW die absolut falsche Adresse, weil dieses die miserable Umsetzung der Inklusion ohne Mehrkosten zu verantworten hat. Die blumigen Worte auf der Seite sprechen darüber hinaus vom Erhalt von Förderschulen (unter gewissen Bedingungen), was Ihrer Meinung nach gegen die UN-BRK verstößt. Viel bleibt also als Argument für Ihre Position nicht mehr übrig.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Auch Sie verstehen nicht, worum es geht. Nochmal: Föderschulen zu erhalten, widerspricht der Konvention nicht – solange sie ein freiwilliges Angebot sind. Eine SonderschulPFLICHT für behinderte Kinder, wie sie früher bestand, verstößt gegen die Menschenrechte.

In der Konsequenz bedeutet das, dass Bundesländer/Schulministerien zwar Sonderschulen erhalten können – wenn die allerdings nicht angenommen werden, dann ist die teure Doppelstruktur für die Katz‘. Das ist das Kernproblem im chronisch unterfinanzierten Bildungssystem.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Wie wir uns einander vorstellen, ist vollkommen nebensächlich und dürfte in Bezug auf die gestellte Problemlösung unerheblich sein.
Was ich ansprach, war ihre scheuklappenartige Wahrnehmung und Verteidigung Ihrer Positionen, die andere Diskussionsteilnehmer in ein schlechtes Licht rückt und als Gegener der Menschenrechte diffamiert.
Aber Verfechter ihrer extremen Position und Wahrnehmung , sind Teil des Konkliktes der Lösung des derzeitigen Problems , einer überstürzten und falsch umgesetzten Inklusion, die keinen Freiraum für überlappende Formen einer inklusiven Beschulung lässt, in denen nicht alle Stunden gemeinsamen Unterrichts stattfinden müssten, sondern nur Teilbereiche eingeschlossen wären, die Beschulung aber in einer räumlichen Nähe zueinander stattfinden könnte.
Sie aber wollen partout den ständigen inklusiven Unterricht mit den offenen Unterrichtsformen aus der Zauberkiste reformpädagogischer Ansätze nach Petersen etc. verbinden, so man ihre bisher vertretenen Positionen miteinander verbindet.
Dadurch tritt aber eine irreperable Absenkung des Leistungsniveaus der Schulen ein, mit der derzeitigen Situation chaotischer Unterrichtsverhältnisse und der Beeinträchtigung des Lernverhaltens aller .

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Wie kommen Sie dazu, mir Positionen zu unterstellen, die ich nie geäußert habe?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@Anna
Ich nehme diese Erkenntnis als Extrakt dessen, was Sie schriftlich hier hinterließen, denn nur alleine darauf kann ich mich stützen.
Machen Sie sich nicht zu einer Erfüllungsgehilfin derer, die unser Bildungssystem irgendwann privatisieren wollen und alleine dem monetären Gedankenspiel unterwerfen wollen.
Ihre protegierte Inklusion läuft in die falsche Richtung und bewirkt eine Abwärtsspirale in der Lernkultur des unterstützenden Lernens beeinträchtigter Individuen, die Sie hoffentlich nicht im eigen initiativen Ansatz zu frustranen Lernerfolgen verhelfen wollen.

Warum beschreiten Sie nicht einen Weg der partiellen Inklusion eines Schulzentrums, in dem die Schwächeren mehr intensive Zuwendung erfahren als in der bunten Vielfalt der differenten Charaktere.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

@ Anna:

„Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt.

Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen?
Wo sind die Grenzen der Inklusion?
Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light?
Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? [Steht im Widerspruch zur pauschalen Behauptung „Inklusion ist ein Menschenrecht“.]

Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.“

(N4t-Werbetext zum Dossier „Das Inklusions-Chaos“, siehe oben)

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Ignaz Wrobel schrieb am 19.6. um 14:06 Uhr:

„@Anna
Wie abgehoben Ihr Bezug zur Realität ist , dokumentieren Sie bereits mit Ihrem ersten Eingangssatzatz, in dem Sie den Besuch lernbeeinträchtigter Kinder auf Sonderschulen, die Teil des allgemeinb i l d e n d e n Schulsystems sind und waren, als Verstoß gegen die Menschenrechte missdeuten.“

Anna antwortete am 19.6. um 14:47 Uhr:

„Dass ‚Sonderschulen‘ kein Teil des a l l g e m e i n e n Schulsystems sind, sagt schon ihr Name.“

Hier zeigt sich exemplarisch, dass Anna entweder Prof. Wocken, den sie anschließend zitiert, nicht verstanden, oder aber Ignaz Wrobels Beitrag nicht richtig gelesen hat. Oder gar beides?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

„…weil die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder gegen Menschenrechte verstieß.“
Eher nicht. Ziel der Konvention war, allen Kindern die Zugang zum allgemeinen Schulsystem zu ermöglichen, womit damit die Grundschulen in Deutschland gemeint sind.
Sinn und Zweck war ja, in allen Ländern der Welt Kindern angemessene Bildungsangbote zu ermöglichen.
Die Schutzschranke der Konvention an sich (keine Beschulung gegen das Kindswohl des beeinträchtigten oder behinderten Kindes) auf der einen, die Schutzschranke der Konvention zu den Kinderrechten auf der anderen Seite, lassen eigentlich zwingend erscheinen, dass sehr wohl Sonderschul – Formen exestieren müssen – nicht können.
Was soll den mit Kindern geschehen, für die die Beschulung an der Regelschule das Kindswohl gefährden würde?

Zum anderen: Der Beweis, dass der Text der Konvention das deutsche Sonderschulwesen verdammen würde, ist bisher nicht erbracht worden.

Wer sich die Kritik 2015 am Stand der Inklusion durchliest, wird sehen, dass der extrem niedrige Wert der inklusiven Beschulung kritisiert wird und – ja – die Existenz der Sonderschulen quasi als Begründung dafür gesehen wird.

Andererseits hat die Konvention einen Progressionsvorbehalt und auch keinen festen Zeitplan: Letzterer lässt die peinliche SItuation verräterisch erscheinen, ersterer hätte eigentlich 2009 dazu führen müssen, dass sich alle einen Stufenplan überlegen, Schritt für Schritt das System aufzubauen!

Nur wird nichts aufgebaut und umgebaut. Wie gesagt: Seit 9 Jahren warten bei mir alle Kinder, die inklusiv beschult werden, auf die Förderung durch Förderschullehrer.
Es wird hier sicherlich irgendwann mal einen großen Sektempfang geben, aber bisher gab es dazu keinen Anlass

Marco Riemer
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wenn ich die persönliche, soziale (Diskriminierung) sowie intellektuelle Beschädigung der Kinder mit der Verurteilung (Zwangszuweisung) zum Bildungskeller (Hilfsschule) mal eben so ignoriere, dann kann ich sofawolf’s Statement vom 18. Juni 2018 at 22:21 voll unterschreiben!
Wenn ich mir ein bisschen Sinn für Gerechtigkeit bewahrt hab, berührt mich das Schicksal der Kinder, die in das Hilfsschulsystem abgeurteilt wurden, sodass ich die VOLLE Inklusion zu 100% unterschreiben würde.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

Die soziale Diskriminierung wird in deutlich verschärfter Form an den Regel-(haupt-)schulen wieder aufleben. Dort werden die ESE(L)-Kinder als neue unterste Stufe etabliert werden, noch deutlich unterhalb der dicken Brillenträger ohne Handy und Kleidung aus der Sammelstelle.

Marco Riemer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Die soziale Diskriminierung wird in deutlich verschärfter Form an den Regel-(haupt-)schulen wieder aufleben.“ [Zit. xxx vom 17. Juli 2018 at 18:58)

Genau! Wenn die Lehrer – um uns zu zeigen, das Inklusion nicht geht – das mobbende Schülerverhalten herbeirufen – wie xxx das ja gerade tut (siehe oben) – dann wird es so kommen!! Desperate Methoden gab es schon immer, wenn ich eine Entwicklung nicht auf transparente und legitime Art & Weise begleiden möchte??!!
Verantwortungsvolle Lehrer wissen, dass es auch ohne die schulisch beschädigten Schüler – immer schon ein Mobbingproblem an deutschen Schulen gab, und Handlungsbedarf mit geeigneten Präventionsmethoden ohne dies schon immer bestand. Also Ärmel hoch!!! Jetzt erst recht!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nennen Sie dann mal bitte konkrete Methoden, wie Sie das verhindern wollen. Bedenken Sie aber, dass Lehrer nicht überall gleichzeitig sein können und die Schüler in den Pausen weitgehend unter sich sind.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Anna schrieb: „Nein, es war nicht gut, weil die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder gegen Menschenrechte verstieß.“

Prof. Hans Wocken schrieb (in den Kommentaren zu seinem eigenen Artikel hier bei N4t): „Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.“
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Das ist als Ergebnis der Radikalinklusion natürlich viel besser.

OMG
5 Jahre zuvor

In Hessen haben wir noch eine Hauptschule. Ansonsten ist das alles aufgelöst. Hust.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Dann ersetzen Sie den Begriff „Hauptschule“ durch die „unterste“ Schulform in Hessen. Dürfte nur unwesentlich besser sein. Mich wundert es aber, dass es sogar in Frankfurt keine flächendeckenden Hauptschulen mehr gibt.

Marco Riemer
5 Jahre zuvor

Sollte es in Hessen wirklich schon so weit gediehen sein, das unsägliche dreigliedrige (Un)Schulsystem abzuschaffen???? Chapeau! Dies stand – meiner Erinnerung folgend – ja schon vor dem gefürchteten Inklusionsthema auf der bundesdeutschen Agenda!

Marco Riemer
5 Jahre zuvor

@ xxx 17. Juli 2018 at 20:06 „Nennen Sie dann mal bitte konkrete Methoden, wie Sie das verhindern wollen.“

Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass es diese Präventionsprogramme gibt. Ich habe selber eines an einer sächs. Grundschule aufgezogen, und als ein Puzzleteil von 4 weiteren „Lupo aus dem All“ mit den Kindern initiiert. „Babywatching“ gibt es. Classroom-Management ist ein weiterer Baustein. Es gibt derer vieles!
Und noch einmal!!! Mobbing gab es schon vor der Inklusion!! Aber richtig: eine inklusive Schule wird sich vermehrt auch (jetzt erst recht!) um diese Fragestellungen bemühen müssen.

Invictus
5 Jahre zuvor

Solange an den meisten Schulen dann doch wieder sogenannte Inklusionsklassen eingerichtet werden, in die dann alle SuS mit Förderbedarf gestopft werden, muss mir keiner erzählen, welche Vorteile die Inklusion habe; das ist doch alles Augenwischerei. Reine Förderschulen sind natürlich auch nicht die Lösung aller Probleme, man müsste sich nur soweit ehrlich machen, dass hier zwei Systeme gegeneinander in Stellung gebracht werden, die im Kern demselben Prinzip der Homogenität folgen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Alles andere halte ich für weder organisatorisch noch finanziell machbar. Es kann von keiner Schule verlangt werden, für jede Klasse und jeden Förderbedarf jeweils eine Förderschullehrkraft bereitzustellen, weil nur die die Inklusionsschüler optimal fördern kann. Niemand würde sich ja bei Augenproblemen von einem Onkologen behandeln lassen und Allgemeinmediziner können nicht alles.