„Der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann hat eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken eingereicht“, so teilt die nordrhein-westfälische AfD aktuell auf ihrer Homepage mit. Der Anlass: Die frühere SPD-Landtagsabgeordnete habe keinen Anlass gesehen, „einen Verstoß gegen das Schulgesetz NRW zu ahnden“.
Um diesen angeblichen Verstoß geht es: Der namentlich von der AfD auf ihrer Seite benannte Schulleiter hatte in einer WDR-Sendung erklärt: „Wir haben rechtsextreme Abgeordnete im deutschen Bundestag wieder sitzen seit der letzten Bundestagswahl.“ Das Zitat fiel im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Schulveranstaltung, bei der eines der letzten noch lebenden Mitglieder des Mädchenorchesters von Auschwitz vor Schülern auftrat. Im Rahmen der Veranstaltung kritisierte der Schulleiter laut einem Bericht der „Aachener Zeitung“, dass immer weniger Geld für Schülerfahrten zu KZ-Gedenkstätten zur Verfügung stünde. Es sei „eine Verpflichtung, mahnend an die Nazi-Vergangenheit zu erinnern“. Projekte gegen das Vergessen der Judenvernichtung, erklärte der Schulleiter weiter, hätten gerade seit der letzten Bundestagswahl wieder eine immense Bedeutung.
“Nicht hinzunehmende Verleumdung”
Für die AfD ist das zu viel. Die Partei meint nun in Gestalt ihres Bundestagsabgeordneten Kamann: „Ein Lehrer muss seine politische Einstellung, zumindest im schulischen Umfeld, für sich behalten. Eine Lehrkraft ist verantwortlich für die Vermittlung von Bildung, jedoch nicht für die Indoktrination der Schüler. Eine derartige Äußerung ist eine nicht hinzunehmende Verleumdung aller 92 Bundestagsabgeordneten unserer Partei.“
Kammann legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein – und wurde negativ beschieden: Die Aussage des Schulleiters gefährde nicht das Vertrauen in die Neutralität des Staates und sei nicht zu beanstanden, befand die zuständige Bezirksregierung Köln. Woraufhin die AfD – wiederum begleitet von öffentlichem Getöse und persönlichen Angriffen auf den Schulleiter („Täter“) – beim Schulministerium NRW Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Regierungspräsidentin einlegte. Die wird derzeit geprüft. Der Schulleiter selbst setzt sich zur Wehr – und hat Strafanzeige wegen übler Nachrede, Ehrabschneidung und Beleidigung gestellt. Er wundert sich gegenüber der Aachener Zeitung: „Ich hatte damals in meinem Statement die AfD überhaupt nicht erwähnt. Aber offensichtlich passt der Schuh haargenau.“
Der Fall fügt sich in eine augenscheinlich bundesweite Strategie, mit der die AfD versucht, Druck auf Lehrkräfte auszuüben. Die Bremer AfD hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Lehrer der Hansestadt eingereicht. Die Partei wirft ihm vor, „die Schüler für seine politische Agenda einzuspannen“, wie die AfD auf ihrer Facebook-Seite schrieb. Unlängst hat die Hamburger AfD angekündigt, eine Internet-Plattform einrichten zu wollen, auf dem Schüler und Eltern AfD-kritische Lehrer melden sollen – und stellte, nachdem die GEW ihr daraufhin „Nazi-Methoden“ vorwarf, ein Foto von angeblichen „GEW-Aktivisten“ auf ihre Homepage. Das im Original unverpixelte Bild zeigt Lehrer bei einer Demonstration, vermutlich im Rahmen der Tarifauseinandersetzung (News4teachers berichtete). Und in Nordrhein-Westfalen forderte die AfD im Rahmen einer Kleinen Anfrage: „Insbesondere in Zeiten starker, politischer Polarisierung darf die Schule nicht zu einem Ort der Indoktrination verkommen.“
Epilog: Die AfD darf rechtsextremistisch genannt werden – so urteilte das Landgericht Gießen im März. In dem Verfahren ging es um Aussagen, wonach die Partei „rechtsextremistisch“ sei beziehungsweise „eine rechtsextreme Ausrichtung“ habe. Es handele sich in dem Fall um eine zulässige Meinungsäußerung, die von der Verfassung geschützt sei, befand das Gericht einem Bericht der „FAZ“ zufolge. News4teachers
Das Thema wird heiß auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.
