Wie die Zeitung berichtet, habe beispielsweise eine Grundschule in Halle per Aushang die Eltern der Erstklässler informiert, dass während der gesamten Feier kein Foto gemacht werden dürfe. „Falls ich jemanden sehe, der dagegen verstößt, werde ich eingreifen“, so zitiert das Blatt den Schulleiter. „Ich gehe aber davon aus, dass alle Verständnis haben.“ Bei einem Info-Abend zur Vorbereitung des Schuljahrs seien nicht alle Eltern einverstanden gewesen, dass ihr Kind fotografiert wird. Deshalb sagt der Rektor: „Wenn es nicht für alle geht, dann eben für keinen.“ Eltern hätten die Möglichkeit, ein Bild von einer Profi-Fotografin zu kaufen, die eine Woche nach der Einschulung die Erstklässler, für die eine elterliche Erlaubnis vorliege, fotografiere.
“Die Eltern meiner Schüler waren ziemlich sauer”
Die Entscheidung ist kein Einzelfall. „Bei uns hat die Schulleitung das auch angeordnet“, so zitiert die „Mitteldeutsche Zeitung“ eine Lehrerin „Die Eltern meiner Schüler waren ziemlich sauer und haben diskutiert, ob es nicht doch irgendwie geht.“ Doch viele Schulleitungen hätten Angst vor juristischem Ärger. „Wir tappen da alle im Dunkeln“, erklärt eine Schulleiterin. „Wie sollen wir verhindern, dass Eltern Fotos machen, auf denen auch fremde Kinder zu sehen sind, die sie dann bei Facebook einstellen oder per WhatsApp weiterschicken?“ Auch an ihrer Schule sei nur noch ein Profi-Fotograf zugelassen.
„Viele Schulleitungen sind verunsichert, in welcher Weise sie den Konflikt zwischen dem Interesse der Besucher der Veranstaltung, Foto- und Videoaufnahmen des Ereignisses als Erinnerung zu fertigen, und dem Schutz der Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schüler lösen können“, so heißt es beim Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Und tatsächlich lasse sich keine einfache Empfehlung geben. „Da die Schule bei solchen schulischen Veranstaltungen (insbesondere in geschlossenen Räumen) eine Mitverantwortung trägt, muss sie den ggf. erklärten Willen von Eltern, die keine Einwilligung in das Fotografieren und das Filmen ihrer Kinder im schulischen Kontext erteilt haben, berücksichtigen.Aus den Rückmeldungen einiger Schulen ist uns bekannt, dass die Beachtung dieser Willenserklärung der Eltern die Schulen vor große Herausforderungen stellt.“
Datenschützer raten Schulleitungen, eindeutige Verhaltensregeln festzulegen
Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Eltern, schulische Ereignisse als Erinnerung festzuhalten, und den Rechten anderer möglicher Betroffener zu schaffen, sollte die Schulleitung eindeutige Verhaltensregeln festlegen – und diese durch einen Schulkonferenzbeschluss bestätigen lassen.
Was sind die Möglichkeiten?
- „Erstens, ein generelles Verbot, Fotos und Videos während schulischer Veranstaltungen, die im Schulgebäude stattfinden, zu erheben.“
- Zweite Möglichkeit: Die Schulleitung könne Lehrkräfte bitten, Fotos und Videosequenzen zu machen, die den Eltern dann kostenfrei zur Verfügung gestellt würden. Voraussetzung für diese Vorgehensweise sei allerdings das Vorliegen entsprechender Einwilligungserklärungen. Der Vorteil: Die Schule könne eine Auswahl treffen, welche Bilder verteilt werden. Es sei damit möglich, von vornherein sicherzustellen, dass nur Kinder auf diesen Aufnahmen zu sehen sind, deren Eltern eine Einwilligung erteilt haben.
- Dritte Möglichkeit: „Ein genereller Hinweis darauf, dass während der Veranstaltung von den Anwesenden Fotos/Videos gefertigt werden. Dieser Hinweis kann mit dem weiteren Hinweis verbunden werden, dass Eltern, die nicht möchten, dass ihr Kind fotografiert oder gefilmt wird, selbst Sorge dafür tragen müssen, dass das Kind nicht in den Fokus von Aufnahmen gerät.“ Allerdings: „Diese Möglichkeit begegnet bereits hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit Bedenken. Ferner stellt sich die Frage, ob sich die Schule ihrer besonderen Verantwortung für die Beachtung der Rechte der Betroffenen mit dieser Vorgehensweise entziehen kann.“
Heißt praktisch: Wenn die Schulleitungen ihrem Kollegium nicht einen arbeitsintensiven Fotodienst zusätzlich aufbrummen möchten, bleibt ihnen eigentlich keine andere Wahl – als ein Verbot. Agentur für Bildungsjournalismus
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