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Datenschutz: Immer mehr Grundschulen verbieten Eltern, ihr Kind bei der Einschulungsfeier zu fotografieren – aus gutem Grund

MAGDEBURG. Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat für viel Verwirrung in Schulen gesorgt. Das gilt offenbar bis heute: Weil immer mehr Schulleitungen fürchten, für Verstöße haftbar gemacht zu werden, erlassen sie ein vollständiges Fotografierverbot auf dem Schulgelände – und das gilt auch während der anstehenden Einschulungsfeiern, so berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“. Die  Folge: Eltern dürfen nicht mal ihr eigenes Kind bei der Einschulung fotografieren. Das sorgt für Ärger.

Ein Erinnerungsfoto zur Einschulung auf dem Schulhof? Ist in vielen Schulen nicht mehr erlaubt. Foto: Shutterstock

Wie die Zeitung berichtet, habe beispielsweise eine Grundschule in Halle per Aushang die Eltern der Erstklässler informiert, dass während der gesamten Feier kein Foto gemacht werden dürfe.  „Falls ich jemanden sehe, der dagegen verstößt, werde ich eingreifen“, so zitiert das Blatt den Schulleiter. „Ich gehe aber davon aus, dass alle Verständnis haben.“ Bei einem Info-Abend zur Vorbereitung des Schuljahrs seien nicht alle Eltern einverstanden gewesen, dass ihr Kind fotografiert wird. Deshalb sagt der Rektor: „Wenn es nicht für alle geht, dann eben für keinen.“ Eltern hätten die Möglichkeit, ein Bild von einer Profi-Fotografin zu kaufen, die eine Woche nach der Einschulung die Erstklässler, für die eine elterliche Erlaubnis vorliege, fotografiere.

“Die Eltern meiner Schüler waren ziemlich sauer”

Die Entscheidung ist kein Einzelfall. „Bei uns hat die Schulleitung das auch angeordnet“, so zitiert die „Mitteldeutsche Zeitung“ eine Lehrerin „Die Eltern meiner Schüler waren ziemlich sauer und haben diskutiert, ob es nicht doch irgendwie geht.“ Doch viele Schulleitungen hätten Angst vor juristischem Ärger. „Wir tappen da alle im Dunkeln“, erklärt eine Schulleiterin. „Wie sollen wir verhindern, dass Eltern Fotos machen, auf denen auch fremde Kinder zu sehen sind, die sie dann bei Facebook einstellen oder per WhatsApp weiterschicken?“ Auch an ihrer Schule sei nur noch ein Profi-Fotograf zugelassen.

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„Viele Schulleitungen sind verunsichert, in welcher Weise sie den Konflikt zwischen dem Interesse der Besucher der Veranstaltung, Foto- und Videoaufnahmen des Ereignisses als Erinnerung zu fertigen, und dem Schutz der Rechte der betroffenen Schülerinnen und Schüler lösen können“, so heißt es beim Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Und tatsächlich lasse sich keine einfache Empfehlung geben. „Da die Schule bei solchen schulischen Veranstaltungen (insbesondere in geschlossenen Räumen) eine Mitverantwortung trägt, muss sie den ggf. erklärten Willen von Eltern, die keine Einwilligung in das Fotografieren und das Filmen ihrer Kinder im schulischen Kontext erteilt haben, berücksichtigen.Aus den Rückmeldungen einiger Schulen ist uns bekannt, dass die Beachtung dieser Willenserklärung der Eltern die Schulen vor große Herausforderungen stellt.“

Datenschützer raten Schulleitungen, eindeutige Verhaltensregeln festzulegen

Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Eltern, schulische Ereignisse als Erinnerung festzuhalten, und den Rechten anderer möglicher Betroffener zu schaffen,  sollte die Schulleitung eindeutige Verhaltensregeln festlegen – und diese durch einen Schulkonferenzbeschluss bestätigen lassen.

Was sind die Möglichkeiten?

Heißt praktisch: Wenn die Schulleitungen ihrem Kollegium nicht einen arbeitsintensiven Fotodienst zusätzlich aufbrummen möchten, bleibt ihnen eigentlich keine andere Wahl – als ein Verbot. Agentur für Bildungsjournalismus

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Datenschutz-Irrsinn: Kita verteilt Erinnerungsmappen an ihre Schulkinder, in denen alle anderen Gesichter geschwärzt wurden

 

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