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Impfpflicht gegen Masern gilt auch für Lehrer und Erzieher – Bußgelder drohen

BERLIN. Die Bundesregierung will den Schutz vor Masern verbessern. Für Kinder ist deshalb künftig bei der Aufnahme in Kita und Schule ein Impfschutz nachzuweisen. Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen ebenfalls gegen die Infektionskrankheit geimpft sein –also auch Erzieher und Lehrer. Diese Regelungen sind Gegenstand des “Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention”, welches heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. „Masern werden viel zu häufig unterschätzt“, meint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Jedes Jahr treten in Deutschand mehrere Hundert Fälle von Masern auf – eine Impf-Pflicht könnte helfen. Foto: Shutterstock

Die Regelungen des Gesetzentwurfs sehen im Einzelnen vor:

„Masern sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben“, so erklärt Minister Spahn. „Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.“

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Die Maserninfektion im Überblick

Masern gelten als sogenannte Kinderkrankheit – sind aber alles andere als harmlos. Die wichtigsten Infos rund um Verlauf und Impfung im Überblick:

Ansteckung: Masern sind nach Angaben der Stiftung Kindergesundheit eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wer die Masern hat, steckt andere Menschen ohne Impfschutz oder Immunität höchstwahrscheinlich an, auch aus einigen Metern Entfernung. Ungeschützte Erwachsene bekommen die Masern ebenso wie Kinder.

Verlauf: Los geht es ohne den typischen Hautausschlag, sondern eher mit Schnupfen und Reizhusten, verquollenen Augen und Halsschmerzen sowie erhöhter Temperatur. Nach zwei bis drei Tagen zeigen sich dann grauweiße Flecken auf der Mundschleimhaut. Wenige Tage später kommt der Hautausschlag – erst mit kleinen und hellroten Punkten, die dann zu größeren Flecken zusammenlaufen.

Komplikationen: Bei Kindern gehen Masern häufig mit Lungen- und Mittelohrentzündungen einher. Besonders gefährliche Komplikationen sind die Masernenzephalitis, die zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod führen kann, und die extrem seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die SSPE tritt oft erst Jahre nach den Masern auf und führt immer zum Tod. Ein Heilmittel gibt es nicht.

Impfung: Wer die Masern einmal hatte, ist sein Leben lang davor geschützt. Schutz bietet ansonsten nur die Impfung. Die erste Dosis des Impfstoffs sollten Kinder mit 11 bis 14 Monaten bekommen, die zweite mit 15 bis 23 – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Kita-Frühstarter werden eventuell etwas früher geimpft. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfstatus überprüfen – und die Impfung gegebenenfalls nachholen.

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Masern: Zu wenige Schulanfänger sind geschützt, um die Krankheit ausrotten zu können – Spahn will Impfpflicht!

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