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Schülerin hatte ihn falsch des Missbrauchs bezichtigt: Freispruch für Lehrer, der zwei Jahre lang vom Dienst suspendiert war

ESSEN. Paukenschlag im Landgericht Essen: Ein Lehrer für Mathematik und Physik, der seit zwei Jahren vom Dienst suspendiert war, ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Dessen hatte ihn eine mittlerweile 18-jährige Schülerin beschuldigt. Der Pädagoge steht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) zufolge vor der Rehabilitation. Umgekehrt muss nun die Schülerin mit einer Anklage wegen Falschaussage rechnen. Was können Lehrer tun, um gar nicht erst in Verdacht zu geraten?

Das Gericht hat entschieden – Freispruch. Foto: pxhere

Der heute 39-jährige Pädagoge galt nach dem WAZ-Bericht als beliebter Lehrer – so beliebt, dass er von der Schülerkonferenz der Gesamtschule in Gelsenkirchen zum Vertrauenslehrer gewählt wurde. Diese Position soll er ausgenutzt haben. Das warf ihm jedenfalls eine Schülerin vor, die – so stellt es sich seit dem nun erfolgten Urteil dar – wohl selbst für den Lehrer schwärmte, seine Nähe suchte und sich womöglich dann für eine Zurückweisung rächen wollte.

Vorwürfe gegen den Lehrer in allen Details geschildert

Fantasiereich und in allen Details schilderte Schülerin noch jetzt in einer nicht-öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht die angeblich fünf Situationen, bei denen es ihr zufolge zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Dabei verstrickte sie sich allerdings offenbar derart in Widersprüche, dass selbst die Staatsanwaltschaft schließlich einen Freispruch des Angeklagten forderte. Der erfolgte dann auch. Der Staatsanwalt kündigte ein Ermittlungsverfahren gegen die Schüler an, befand jedoch auch, dass die junge Frau psychisch nicht gesund wirke.

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Der Lehrer, der von Anfang an seine Unschuld beteuert hatte, wird nun wohl umgehend in den Schuldienst zurückkehren. Ob er die Arbeit an seiner alte Schule wieder aufnimmt, das ist offen. Zwei Jahre lang war er vom Dienst suspendiert gewesen.

Die falsche Anschuldigung von Gelsenkirchen ist kein Einzelfall. Zwar werden immer wieder Lehrer tatsächlich wegen Missbrauchs von Schülern verurteilt. Mitunter erweist es sich in solchen Verfahren aber eben, dass die Anklage zu Unrecht erfolgt ist. Betroffene werden dann meist erst nach Jahren rehabilitiert. Dazwischen liegen für sie harte Erfahrungen von Suspendierung, sozialer Ächtung und Existenzsorgen.

Wie können Lehrer vermeiden, in falschen Missbrauchsverdacht zu geraten? Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine Handreichung für Lehrer zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ herausgegeben, in der auch darauf eingegangen wird, was Pädagogen grundsätzlich beachten sollten.

Nicht alle Situationen, in die Lehrer geraten, sind regelbar

Klar sei: „Körperliche Berührungen sind nur gestattet, soweit sie dem Alter und der Situation angemessen sind, öffentlich und in eindeutiger Absicht stattfinden. Dies betrifft auch Blicke. Insbesondere Berührungen im Brust- und Unterleibsbereich sind verboten, außer es besteht eine medizinische Indikation bzw. eine besondere Pflegeerlaubnis. Den Körper einer Schülerin bzw. eines Schülers betreffende und/oder sexualisierte Bemerkungen oder Witze sind verboten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht nach ihren sexuellen Erfahrungen befragt werden. Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern sind verboten.“

Aber nicht alle Situationen, in die Lehrer geraten könnten, seien regelbar. Empfohlen wird deshalb eine „Sensibilisierung für die Problematik“ – und zwar im gesamten Kollegium. Das sollte Fragen für sich klären. Etwa solche:

Im aktuellen Gelsenkirchener Fall gibt es offenbar tatsächlich Klärungsbedarf im Kollegium. Am ersten Prozesstag räumte der angeklagte Lehrer nämlich „Umarmungen“ mit der seinerzeit 15-jährigen Schülerin ein. Diese „familiäre Herzlichkeit“ sei aber von seiner Gesamtschule gewünscht und dort üblich. Agentur für Bildungsjournalismus

Hier geht es zur Handreichung “Sexualisierte Gewalt” der Bezirksregierung Arnsberg.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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