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Immer mehr Corona-Infektionen an Schulen – Eisenmann: Keine Präsenzpflicht für Schüler

BERLIN. In immer mehr Schulen und Kitas in Deutschland werden Corona-Infektionen unter Schülern und Lehrern registriert – ein Portal, das entsprechende Medienberichte sammelt, zählt bundesweit aktuell (20. August, 17 Uhr) bereits 328 betroffene Bildungseinrichtungen. Das wirft die Frage nach der Schulpflicht auf: Darf ein Staat Kinder in einen Präsenzunterricht zwingen, wenn er dort den Gesundheitsschutz nicht gewährleisten kann? Während der Kita-Besuch freiwillig ist, gelten in 15 von 16 Bundesländern für Schüler strenge Regeln. Es ginge aber auch anders. Baden-Württemberg macht es vor.

Die Karte zeigt Fälle von Kitas (rot) und Schulen (blau), in denen laut Medienberichten nach den Sommerferien Infektionen aufgetreten sind – hier geht es hin. Screenshot

Dürfen Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt? „Nein“, so heißt es kurz und bündig auf der Seite des Bildungsministerium Rheinland-Pfalz. „Die Schulpflicht gilt.“ Ausnahme: Werde bei Schülern mit Grunderkrankungen eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten, sei diese durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen.

Genauso streng verfährt Nordrhein-Westfalen. „Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht“, so lässt sich der Seite des NRW-Schulministeriums entnehmen.

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Dutzende Schulen mussten ganz oder teilweise schließen

Für Kinder mit Vorerkrankungen reicht formal eine Mitteilung an die Schule, dann werden sie freigestellt. Anders sieht es bei Kindern mit vorerkrankten Angehörigen aus. „Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.“ Im Klartext: Betroffene sollen sich selbst dann halt zu Hause isolieren.

In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das Schuljahr 2020/2021 bereits begonnen – entsprechend eines Beschlusses der KMK vom Juni ohne die außerhalb der Schule weiterhin geltende Abstandsregel im Unterricht. Dutzende Schulen mussten in den beiden Bundesländern aufgrund von Corona-Infektionen unter Schülern und Lehrern ihren Betrieb schon wieder ganz oder teilweise einstellen.

Wer nicht zum Präsenzunterricht kommt, muss eben zu Hause lernen

In Baden-Württemberg, wo derzeit noch Sommerferien und die Schulen deshalb geschlossen sind, ist hingegen eine großzügigere Regelung geplant. Schüler, die nach Ansicht ihrer Eltern aus Sorge wegen des Coronavirus nicht in die Schule gehen sollten, dürfen auch im neuen Schuljahr in Baden-Württemberg zu Hause lernen – das hat Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) heute nochmal bekräftigt. «Wir hatten zuletzt keine Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Stand heute haben wir das auch nicht für das kommende Schuljahr vorgesehen», sagte die CDU-Politikerin in einem Interview mit der «Rhein-Neckar-Zeitung». «Die Schulpflicht gilt aber!» Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen könne, der müsse dennoch zuhause den Unterrichtsstoff lernen und Aufgaben erledigen.

Ein Hin und Her solle es aber nicht geben. «Eltern treffen die Entscheidung – und dann bleibt diese auch bestehen», erläutert ein Sprecher des Ministeriums. «Das kann man dann nicht jede Woche ändern.» Der Fernunterricht sei auch keineswegs ein Freifahrtschein zum Nichtstun: «Wenn die Schule merkt, dass es nicht klappt, dann hat sie das Recht, einen Schüler oder eine Schülerin wieder einzubestellen.» Sie könnten dann im Notfall getrennt betreut und unterrichtet werden.

Die Zahl der betroffenen Familien ist vergleichsweise klein

Die Zahl der Familien, die den Heimunterricht für sich in Anspruch nimmt, ist überschaubar, weiß Eisenmann aus Erfahrung: Der Anteil der Schüler, die dem Unterricht fernblieben, weil sie selbst ein erhöhtes Risiko für einen besonders schlimmen oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben oder in einem Haushalt mit einer gefährdeten Person leben, lag nach ihren Angaben zuletzt unter einem Prozent. Das könnten unter dem Eindruck der vielen vollständigen oder teilweisen Schulschließungen allerdings mehr werden. News4teachers / mit Material der dpa

Einen Eindruck vom Ausmaß der Welle nach den Sommerferien vermittelt eine Karte, auf der die Twitter-Initiative #BildungAberSicher von Infektionen betroffene Kitas und Schulen, über die in Medien berichtet wurde, markiert. Bundesweit waren es gestern Nachmittag (19.8., 15 Uhr) 258, mittlerweile (20.8., 17 Uhr) 328, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen – Tendenz: stark steigend.

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