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Ministerium darf Risikogruppen in die Schule schicken – GEW prüft Beschwerde gegen Urteil

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KIEL. Zehn Lehrer – Angehörige von Corona-Risikogruppen – klagten gegen das Bildungsministerium von Schleswig-Holstein, weil dieses ihre Atteste nicht anerkannt hatte und sie in den Präsenzunterricht schicken wollte. Gestern gab das Verwaltungsgericht dem Ministerium recht. Die GEW prüft nun, ob sie den von ihr vertretenen Mitgliedern empfiehlt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die GEW hatte die Klagen bislang unterstützt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

„Die Ablehnung der Anträge ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bitter. Gemeinsam mit ihnen und unseren Anwälten von der DGB-Rechtschutz GmbH werden wir über das weitere Vorgehen beraten“, kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die Schleswiger Entscheidung. Immerhin hätten die Klagen für einzelne Betroffene dazu geführt, dass das Bildungsministerium für sie individuelle Schutzmaßnahmen nachgebessert habe.

Unter den betroffenen Lehrern ist eine Lungenkranke

Hintergrund: Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat zugesagt, die betroffenen Lehrer nicht in den Präsenzunterricht schicken zu wollen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Kläger die Entscheidung der Schleswiger Richter akzeptieren würden – oder wenn die nächste Instanz entscheidet. Unter den betroffenen Lehrern ist eine Lungenkranke.

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Das Urteil dürfte neben den juristischen Folgen allerdings auch politische haben. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte sich eingeschaltet und die Bundesländer mit Blick auf den Rechtsstreit davor gewarnt, Lehrer aus Corona-Risikogruppen unzumutbaren Belastungen auszusetzen. „Wichtig für jeden Arbeitgeber ist, auf die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten“, mahnte Karliczek und betonte. «Wir brauchen die Kompetenz aller Lehrerinnen und Lehrer. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Arbeit für sie nicht zu einem persönlichen Risiko wird.»

Die GEW sieht in etlichen Bundesländern bei den betriebsärztlichen Begutachtungen eine restriktive Vorgehensweise. Die dürften sich nun in diesem Kurs bestätigt fühlen. News4teachers

Gericht verpflichtet Lehrer mit besonderem Corona-Risiko zum Präsenzunterricht – darunter eine Lungenkranke. Prien zeigt sich zufrieden

 

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