HAMBURG. In Hamburg müssen seit Mittwoch auch Grundschüler im Unterricht in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hatte Schulsenator Ties Rabe (SPD) in einem Schreiben an die Schulleiter informiert. Der Grund: Das Infektionsgeschehen an den Schulen weitet sich aus – auch an den Grundschulen.
Behördensprecher Peter Albrecht erklärte die Vorgabe damit, das Infektionsgeschehen an Schulen habe in den vergangenen zwei Wochen deutlich zugenommen – auch an Grundschulen. Es handele sich jedoch ausdrücklich um eine zeitlich befristete Vorgabe bis zum 8. Januar. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht ab einem Inzidenzwert von 50. Hamburg liegt jetzt bei 150. Bildungssenator Ties Rabe (SPD) hatte die Empfehlungen des RKI, zu denen auch Wechselunterricht gehört, “seltsam” genannt und wie alle anderen Kultusminister verworfen.
An Hamburgs Schulen wurden am Montag 56 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Von den Infizierten sind 47 Schüler und 9 Schulbeschäftigte an insgesamt 43 Schulen, teilte die Schulbehördemit. Dabei handele es sich meist jeweils um einzelne Infektionen pro Schule. Im Wochenvergleich sei die Anzahl der Neuinfektionen damit um 24 Prozent gestiegen. Die Gesundheitsämter haben sechs Klassen in präventive Quarantäne versetzt.
Insgesamt haben zurzeit 192 Schulen 433 Menschen mit einer Corona-Infektion gemeldet, das sind 4 mehr als am letzten Schultag. Betroffen sind laut Bildungsverwaltung 340 Schülerinnen und Schüler sowie 93 Schulbeschäftigte. In Quarantäne befänden sich derzeit 97 Klassen sowie 299 Schulbeschäftigte.
Klassenarbeiten können verschoben werden, wenn die betroffenen Schüler das mehrheitlich wünschen
Bis Dienstag mussten Eltern den Schulen mitteilen, ob ihre Kinder bis zum 8. Januar am Präsenz- oder am Fernunterricht teilnehmen sollen. Um große Härten für Schüler der Abschlussklassen aller Schulformen zu vermeiden, sollen hier bereits geplante Klausuren und Prüfungen auch in der Zeit vom 16. Dezember bis 8. Januar stattfinden. Sie können verschoben werden, wenn die betroffenen Schüler das mehrheitlich wünschen, teilte die Schulbehörde mit. Ausnahmen solle die jeweilige Schule regeln.
Am Mittwoch wollte die CDU-Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen, um die gesetzlichen Grundlagen für eine Unterrichtsübertragung per Video zu schaffen. «Der Schulsenator muss nun schnellstmöglich handeln und darf dies nicht weiterhin auf die lange Bank schieben», sagte ihre schulpolitische Sprecherin, Birgit Stöver. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte habe dem Senat bereits im Mai eine Beratung angeboten, um Digitalunterricht als Videostreaming aus den Klassenräumen rechtlich zu ermöglichen. dpa
Rabe vs. Wissenschaft: Wie der Hamburger Bildungssenator die Debatte verzerrt