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Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschüler kommt – VBE: Personal fehlt

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BERLIN. Das Kabinett der Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler beschlossen. Das Vorhaben hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, sollen nach den Plänen von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen – für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien. Der VBE sieht ein grundsätzliches Problem.

Für Grundschüler gibt es künftig einen rechtlich verbindlichen Ganztagsplatz – theoretisch jedenfalls. Foto: Shutterstock

Ursprünglich war der Start schon ein Jahr früher vorgesehen. Wegen Kritik aus den Ländern soll es nun aber mehr Zeit für den Ausbau geben, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Die Länder hatten auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsplätze gefordert. Auch hier gibt es den Angaben zufolge ein Entgegenkommen. Für das Vorhaben ist eine Zustimmung der Länder im Bundesrat nötig.

„Der Bedarf an Plätzen für die Ganztagsbildung ist deutlich größer als momentan angeboten werden kann. Doch Geld allein macht nicht glücklich – und schafft keine Plätze, wenn doch das Personal hinten und vorne fehlt“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). „In Zeiten des Lehrkräftemangels hätten letztes Jahr all diejenigen Lehrkräfte gewonnen werden müssen, die ab 2026 zusätzlich in den Schulen arbeiten sollen. Und auch Erzieherinnen und Erzieher müssen in den nächsten fünf Jahren zu Tausenden ausgebildet werden, um den Rechtsanspruch einlösen zu können. Es ist daher dringend geboten, alle Vorhaben unter den Vorbehalt einer Personalgewinnungskampagne zu stellen, welche darauf ausgerichtet sein muss, die Ausbildung in pädagogischen Berufen, das Studium auf Lehramt sowie die Berufsausübung in einer pädagogischen Einrichtung attraktiver zu gestalten. Ganztag kann nur mit qualitativ hochwertig ausgebildetem Personal gelingen.“

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Mit Blick auf die aktuelle Situation betont Beckmann: „In Zeiten von überbordenden Aufgaben für Schulleitungen und dem immensen Personalmangel in den Kommunen zeigt sich schon beim DigitalPakt, wie schwierig sich die Abrufung der Gelder gestaltet. Dies ist auch bei der Vergabe der Investitionen zur Verwirklichung des Ganztagsbildungsanspruchs zu erwarten. In Anbetracht der aktuellen Situation der Corona-Pandemie und damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die Schulen in ganz besonderer Weise betreffen, wird mit dieser Fördermöglichkeit eine weitere Aufgabe für Schulleitungen geschaffen. Unter den gegebenen Umständen sind in den Ländern niedrigschwellige Prozesse aufzustellen, um den Verwaltungsaufwand für die an der Schule mit dem Thema Befassten zu gering wie möglich zu halten.“ News4teachers

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz kommt – aber: Wie viel pädagogische Qualität steckt dann noch im Ganztag?

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