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GEW: Ansteckungszahlen in Schulen steigen wieder – Maskenpflicht durchhalten

STUTTGART. Die Bildungsgewerkschaft GEW hält die Aufhebung der Maskenpflicht in den Klassenräumen für voreilig und gefährlich. Die baden-württembergische Landeschefin Monika Stein sprach sich am Montag angesichts des Risikos durch die ansteckendere Delta-Variante des Coronavirus dafür aus, dass Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien die Maske weitertragen. «Ich möchte nicht, dass die Präsenz gefährdet wird», sagte Stein. «Und ich möchte nicht, dass Familien auf engem Raum in Quarantäne leben müssen.»

Die meisten Bundesländer haben die Maskenpflicht im Unterricht und/oder auf den Schulhöfen gestrichen. Foto: Shutterstock

Die Ansteckungszahlen in den Schulen seien in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen, so Stein. Es sei trotz der allgemein sinkenden Inzidenzen fahrlässig, die Erfolge bei der Corona-Bekämpfung aufs Spiel zu setzen.

Stein argumentierte, es gebe Hinweise, dass Kinder und Jugendliche die Delta-Variante schneller übertragen könnten. Nach den Sommerferien sei voraussichtlich auch der Großteil der Eltern geimpft, auch deshalb sei es sinnvoll, die Maskenpflicht zunächst beizubehalten. Sie forderte die grün-schwarze Landesregierung auf, die Schulen endlich mit Luftreinigungsgeräten auszurüsten. «Das Land muss dafür sorgen, dass die Schulen sicher sind.» Grün-Schwarz müsse die Kommunen als Schulträger dabei finanziell unterstützen. «Die müssen da endlich aus dem Knick kommen.»

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Schülerinnen und Schüler können seit Montag an in Baden-Württemberg (wie in etlichen anderen Bundesländern) größtenteils auf eine Maske verzichten. Wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Fall gab, wird die Maskenpflicht auch in Klassenräumen aufgehoben. Außerhalb der Unterrichtsräume, also zum Beispiel auf Fluren, müssen Schüler und Lehrer aber weiterhin Masken tragen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien und auf Schulhöfen entfällt schon, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. News4teachers / mit Material der dpa

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