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Verordnungsentwurf sieht vor, Maskenpflicht für Erst- und Zweitklässler zu lockern

HANNOVER. Seit Schulbeginn Anfang September müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen Maske tragen – auch dann, wenn sie im Klassenraum sitzen. Das könnte sich künftig zumindest für die jüngsten ändern, wie sich aus einem Entwurf der neuen Corona-Verordnung entnehmen lässt. Juristisch geboten wäre das nicht: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat erst heute die Maskenpflicht im Unterricht bestätigt – vorerst jedenfalls. 

Keine Maske mehr im Unterricht? Eine neue Corona-Verordnung soll’s für Erst- und Zweitklässler möglich machen. Foto: Shutterstock

Jüngere Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen könnten von der geplanten überarbeiteten Corona-Verordnung profitieren und künftig keine Maske mehr im Unterricht tragen müssen. Wie aus einem Verordnungsentwurf hervorgeht, müssen Kinder, die in die erste und zweite Klasse gehen, keine Maske mehr tragen, wenn sie einen Sitzplatz in einem Unterrichts- oder Arbeitsraum eingenommen haben. Ein entsprechender Entwurf der Corona-Landesverordnung liegt der Deutschen Presse-Agentur in Hannover vor. Alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland müssen derzeit im Unterricht noch Schutzmasken tragen. Die derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis zum 22. September. Mögliche Änderungen könnten somit kommende Woche in Kraft treten.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte diese Woche im Landtag bereits angekündigt, dass mit der sogenannten 2G-Regel künftig in weiteren Bereichen die Maskenpflicht und das Abstandhalten wegfallen sollen – etwa in Gastronomie, Kultur und Sport.

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Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Test reicht dann in der Regel nicht mehr aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel keine Maske mehr getragen werden. Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen.

«Auch wenn in der neuen Verordnung nun alle drei Warnstufen endlich definiert sind, ist sie unübersichtlich und zu komplex»

Für einen Wechsel von einer Corona-Warnstufe in die nächsthöhere muss laut Weil künftig der entsprechende Leitwert bei dem Krankenhausindikator erreicht sein – hinzukommen müsse dann ein weiterer Indikator, entweder die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen oder der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen. Auch dort müssten jeweils die bereits bekannten Schwellenwerte überschritten werden. Daneben werde auch die 50er Inzidenzschwelle beibehalten, ab dem der Zutritt für bestimmte Bereiche auf Genesene, Geimpfte und Getestete (3G) beschränkt werden soll.

In dem Verordnungsentwurf ist von drei Warnstufen die Rede. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die höchste Stufe, benötigen demnach Ungeimpfte einen PCR-Test für Bereiche, die mit einer Testpflicht verbunden sind. An der bestehenden Corona-Verordnung hatte es beispielsweise von Oppositionsparteien Kritik gegeben, weil einzelne Warnstufen, die entscheidend für verschärfte Maßnahmen sind, nicht konkret benannt worden seien.

«Auch wenn in der neuen Verordnung nun alle drei Warnstufen endlich mit ihren Folgen definiert sind, ist die Verordnung weiterhin unübersichtlich und zu komplex, um alltagstauglich eine Übersicht über die geltenden Regeln zu bieten», kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner den Entwurf. Nach Ansicht seiner Fraktion sollte die Maskenpflicht im Unterricht unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler wegfallen.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat unterdessen die derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen bestätigt. Eine Ausnahme sei derzeit auch nicht für Grundschüler geboten, teilte das Gericht nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag mit. Eltern hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen geklagt. Ihrer Ansicht nach ist diese vor allem für Grundschüler unverhältnismäßig. Das Gericht folgte der Argumentation der Eltern nicht.

Zwar könne das längere Tragen einer Maske bei Kindern zu kurzfristigen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen führen. Schwere gesundheitliche Schäden seien aber nicht belegt. Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in Schulgebäuden. Sobald aber eine Überlastung nicht mehr zu befürchten sei – etwa bei einer höheren Impfquote -, müsse die Maskenpflicht zumindest für jüngere Kinder aufgehoben werden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.

Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen wieder zur Schule gehen. Sie müssen auch im Unterricht eine Maske tragen – noch. News4teachers / mit Material der dpa

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