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GEW fordert vom Dienstherren: Endlich FFP2-Masken für alle Lehrkräfte bereitstellen!

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MÜNCHEN. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat ergeben: FFP2-Masken können das Infektionsrisiko drastisch reduzieren. In staatlichen Behörden und in Bereichen des öffentlichen Lebens gilt eine FFP2-Maskenpflicht, an Schulen nicht. Viele Lehrkräfte schützen sich selbst. Die GEW Bayern fordert von der Staatsregierung nun die Bereitstellung von FFP2-Masken für alle staatlich Beschäftigten.

FFP2-Masken hat der Arbeitgeber zu stellen – eigentlich. Foto: Shutterstock

Eine detaillierte Studie des Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation weist das maximale Risiko einer Coronainfektion für verschiedene Szenarien aus. Das Fazit der Forscher (auch) für den Schulbetrieb fällt eindeutig aus: Ohne Maske schützen sogar drei Meter Abstand nicht. Selbst bei dieser Distanz dauert es keine fünf Minuten, bis sich eine ungeimpfte Person, die in der Atemluft eines Corona-infizierten Menschen steht, mit fast 100prozentiger Sicherheit ansteckt. Tragen sowohl die infizierte als auch die nicht-infizierte Person gut sitzende FFP2-Masken, beträgt das maximale Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz dagegen kaum mehr als ein Promille.

Sitzen ihre Masken schlecht, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion auf etwa vier Prozent. Tragen beide gut angepasste OP-Masken, wird das Virus innerhalb von 20 Minuten mit höchstens zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit übertragen. Die Untersuchung bestätigt zudem die intuitive Annahme, dass für einen wirkungsvollen Infektionsschutz vor allem die infizierte Person eine möglichst gut filternde und dicht schließende Maske tragen sollte.

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„Es ist immer noch unverantwortlich, wie in Schule mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umgegangen wird”

Das neue Maskenschutzkonzept für Behörden in Bayern passt zu diesen Erkenntnissen. Es  spricht laut GEW von zu tragendenden „FFP2 oder gleichwertigen Masken“, wenn mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen das Infektionsrisiko nicht ausreichend reduziert werden kann. Konkret müssen in Behörden Beschäftigte Masken tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine angemessene Lüftung möglich ist. Die Kosten für die Masken muss gemäß Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber tragen.

In Schulen und Kitas scheinen diese Sicherheitsmaßnahmen aber nicht notwendig zu sein – zumindest gelten sie dort nicht. „Es ist immer noch unverantwortlich, wie mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umgegangen wird”, meint Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Mitglied im Hauptpersonalrat. “Die Regeln, die außerhalb gelten, spielen in Bildungseinrichtungen scheinbar keine Rolle. Gefährdungsbeurteilungen finden kaum statt, fehlende Luftfilter oder Lüftungsanlagen und kalte Zimmer werden hingenommen. FFP2-Masken als letzte und persönliche Maßnahme kaufen sich die Beschäftigten selbst. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, sich als Arbeitgeber an das Arbeitsschutzgesetz und die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu halten und den Beschäftigten Masken zur Verfügung zu stellen oder die Kosten zu übernehmen.“

Ruth Brenner, ebenfalls Mitglied im Hauptpersonalrat, bekräftigt die Forderung:
„Wir sind es leid, immer wieder die gleichen Forderungen zu stellen. Bereits im November 2020 mussten wir um Masken kämpfen. Wer Bildungseinrichtungen offen halten will, darf nicht immer nur vom Gesundheitsschutz sprechen, sondern muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und allen staatlich Beschäftigten zertifizierte Masken zur Verfügung stellen.“ News4teachers

Studie weist nach: Gut sitzende FFP2-Masken senken das Infektionsrisiko (auch) in Schulen drastisch

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